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Mittwoch, 28. August 2013

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Grün-rote Koalition bringt Tariftreuegesetz ein

Öffentliche Vergaben nur bei 8,50 Euro Mindestlohn

Mindestens 8,50 Euro wird es bei öffentlichen Aufträgen pro Stunde geben.

Weinheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pm) Die grün-rote Koalition hat kurz vor Jahresende 2012 ein Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen in den Landtag eingebracht. Dies legt fest, dass Anbieter bei öffentliche Vergaben nur bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro berücksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch für Kommunen.

Information des innenpolitischen Sprechers der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl:

Wir wollen ab sofort bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Land sein, das fairen Wettbewerb und gerechte Bezahlung fördert

sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Uli Sckerl. Das sei für die beiden Regierungsfraktionen ein sehr wichtiges Anliegen.

Maßnahme gegen Lohndumping

Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kämen oft Anbieter zum Zug, die sich nur mit Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten und in der Folge Tarifverträge umgehen. Hier gehe man mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als Land nun mit gutem Beispiel voran.

Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden Tarifverträgen setzt Grün-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Mit dem neuen Gesetz würden für öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber Regelungen festgeschrieben, die eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer Entsende-Gesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne enthalten. Darüber hinaus werde eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder für die Beschäftigten zu ungünstigerem Lohn führen würde.

Baden-Württemberg ist mit dieser Regelung Nachzügler 

Das Land sei allerdings hier kein Vorreiter, sondern lediglich das 11. von 16 Bundesländern mit einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.

Es ist an der Zeit gewesen, auch in Baden-Württemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen. Land und Kommunen wollen Arbeitgebern und Unternehmen mit Tariflöhnen ein gutes Auskommen ermöglichen und Arbeitsplätze sichern helfen. Davon werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren

so Sckerl abschließend.”

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