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Montag, 04. November 2013

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Personalausschuss des Gemeinderates soll externes Gutachten begleiten – Fraktionen können neu benennen

OB Bernhard reagiert auf Kritik: Gemeinderat behält angeblich Steuer in der Hand

Guten Tag!

Weinheim, 13. Dezember 2011. (red/pm) Auf die in “gebotener Höflichkeit” geäußerte Kritik von mehreren Stadträten hat nun Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) mit einer Pressemitteilung reagiert. Und die ist interessant zu lesen.

OB Bernhard erklärt, dass die Verwaltungsvorlage eine “ungenaue Formulierung” enthalten habe, die man durch den Ältestenrat habe “präzisieren” wollen. Inhaltlich hält er daran fest, dass der Personalausschuss das aus seiner Sicht geeignete Gremium sei, denn der sei “überschaubar und kompetent”.

In der morgigen Gemeinderatssitzung darf man eine spannende Diskussion erwarten. Ebenfalls spannend wird sein, wie sich die Fraktionen gegenüber den kritischen Stadträten verhalten – ob deren Vorschlag für ein eigenes, projektbezogenes Gremium angenommen wird oder ob die Fraktionsvorsitzenden Mehrheiten gesammelt haben, um Oberbürgermeister Bernhard den Rücken zu stärken.

Information der Stadt Weinheim:

„Der Gemeinderat behält in allen Phasen der Untersuchung das Steuer in der Hand.“ Mit dieser Zusicherung hat sich Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard gestern noch einmal an die Mitglieder des Gremiums gewandt und gleichzeitig erläutert, wie die kommunale Begleitung des externen Personalgutachtens aussehen kann.

„In der Gemeinderatssitzung vom 23. November“, so der OB, „herrschte Konsens darüber, dass die externe Analyse transparent und nachvollziehbar gestaltet werden soll“. Ohne Einschränkungen stehe er zu dem Beschluss, den der Gemeinderat im November gefasst hat.

Das Gremium hatte entschieden, so der Wortlaut des Beschlusses, dass „der Gemeinderat bzw. Vertreter in den Ablauf und in die Berichterstattung des Projekts einbezogen werden“. Um diese ungenaue Formulierung zu präzisieren, sei der Ältestenrat befasst worden. In diesem Zusammenhang sei der Personalausschuss ins Gespräch gekommen, weil es sich dabei um ein bereits bestehendes und nach d’Hondt zusammengesetztes und legitimiertes Gremium des Gemeinderates handelt.

Laut der Hauptsatzung der Stadt Weinheim ist der Personalausschuss sogar ausdrücklich für die „Beratung von wesentlichen Personalmaßnahmen und längerfristigen Perspektiven der Personalpolitik“ zuständig. Der Personalausschuss sei, so der OB, als gemeinderätliches Gremium „überschaubar und kompetent“.

Der OB hat den Fraktionen im Gemeinderat darüberhinaus gestern erneut die größtmögliche Flexibilität für eine kurzfristige Umbesetzung des Personalausschusses eröffnet. „Jede Fraktion kann im Vorgriff auf eine Gemeinderats-Entscheidung Fraktionsvertreter neu benennen“, so der OB.

So könne jede Fraktion für sich entscheiden, ob sie den Mitgliedern der fraktionsübergreifenden Gruppe der so genannten „Personalvergleicher“ einen Sitz überlasse, oder ob sie den Fraktionssprecher oder andere Gemeinderatsmitglieder in den Ausschuss entsende. „Diese Entscheidung sollte unserer Ansicht nach innerhalb der Fraktion getroffen werden“, so der OB.

Bernhard verwies darauf, dass es schon Fraktionen gebe, die pragmatisch auf dieses Angebot eingegangen sind. Auch könnten selbstverständlich alle Mitglieder des Gemeinderates, auch wenn sie nicht im Personalausschuss vertreten sind, als Gäste an allen Sitzung teilnehmen.

Für die so genannte „Kick-Off“-Veranstaltung am 19. Dezember sei daher auch der Große Sitzungssaal des Rathauses frei gehalten. Der Termin selbst sei allerdings keineswegs für erste Weichenstellungen oder Richtungsentscheidungen geplant, sondern stelle lediglich den Arbeitsbeginn dar. arf-Geschäftsführer Dr. Horst Körner werde in der Sitzung sein Vorgehen darstellen.

Generell appellierte Bernhard, die Frage nach dem begleitenden Gremium nicht zum Grundsatzproblem hochzustilisieren. Jede Zwischen-Berichterstattung und jede Beschlussfassung werde natürlich stets im Gesamt-Gemeinderat erfolgen, weil der Personalausschuss ja nur ein beratendes Gremium sei. Dennoch seien alle Gemeinderäte, die im Personalausschuss vertreten sind, natürlich gewählte Mitglieder und damit qualifiziert, die Interessen des Gemeinderats in vollem Umfang im Rahmen ihres Mandats zu vertreten.

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