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Mittwoch, 28. August 2013

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Kritik an der Informtionsbroschüre wird zurückgewiesen

Verwaltungsspitze zeigt sich “unverständig”

Weinheim, 19. Juni 2013. (red/pm) Oberbürgermeister Heiner Bernhard und der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner haben in einer Pressemitteilung auf Kritik an der Info-Broschüre zum Bürgerentscheid reagiert. Wir dokumentieren die Pressemitteilung unkommentiert. Weiter dokumentieren wir die Stellungnahme der Bürgerinitiative auf unseren Kommentar (“Mit Verlaub, Herr Bernhard, Sie sind ein Täuscher”)sowie die Regelung in der Gemeindeordnung.

Information der Stadt Weinheim:

“Mit Unverständnis hat die Weinheimer Verwaltungsspitze auf Kritik der Bürgerinitiative an der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am 22. September reagiert. „Die Broschüre entspricht absolut den Vorgaben der Gemeindeordnung, und die Auslegung ist an größtmöglicher Ausgewogenheit und am gesamten Meinungsspektrum orientiert“, erklärte Oberbürgermeister Heiner Bernhard.

Anfang der Woche hatte er gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner den Fraktionen im Gemeinderat das weitere Procedere und eine Gliederung der Broschüre mitgeteilt; das 20-seitige Heft wird vor dem Bürgerentscheid, bei dem es um den Flächentausch der Gebiete „Hammelsbrunnen“ am Krankenhaus und „Breitwiesen“ geht, an alle Weinheimer Haushalte verteilt.

„Wir können diese Reaktion beim besten Willen nicht verstehen“, so Bernhard und Fetzner. Sie verweisen auf die Gliederung, die den Befürworten und den Gegnern eines Flächentauschs auf das Zeichen exakt den
gleichen Platz zuweist: Jeweils zwei Doppelseiten. Desweiteren sind vorgesehen, neben der Titelseite, dem Inhaltsverzeichnis und der Rückseite: Ein Vorwort, eine neutrale Darstellung der Sachlage und Allgemeine Informationen zur Abstimmung. „Es ist selbstverständlich, dass wir uns an die Regeln halten, die in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind“, so Heiner Bernhard.

Nach der Gemeindeordnung, so der OB, „müssen die Stellungnahmen der Gemeindeorgane (Gemeinderat und Bürgermeister), aber auch die abweichenden Auffassungen innerhalb der Kollegialorgane bekannt gegeben werden.“ So der Wortlaut aus der Gesetzeskommentierung.

In diesem Satz stecke eine Auslegungsmöglichkeit, die im Sinne der größtmöglichen Pluralität auch genutzt worden sei. In Absprache mit den Fraktionen habe man sich entschieden, jeder Fraktion Platz für eine eigene Stellungnahme einzuräumen. Aus Gründen der Gerechtigkeit wurde dann im Rathaus das Verhältnis zur Zahl der Sitze am Ratstisch einbezogen. „Alles andere wäre nicht gerecht und würde den Gepflogenheiten widersprechen.“

Die Haltung des Gemeinderats lediglich zu bündeln, hätte die Meinungsvielfalt nicht ausreichend dargestellt, da es in vielen Fällen fraktionsspezifische Argumente gegeben hat. „Auf diese Weise ist das Spektrum viel exakter widergegeben“, so der OB.

Er appellierte an die Bürgerinitiative, den Bürgerentscheid nicht im Vorfeld durch das Hochspielen von Details am Rande und Formalitäten zu belasten. Bernhard: „Wir sollten dem mündigen Bürger zutrauen, dass er sich objektiv informieren kann.“

Die Bürgerinitiative “Rettet die Weinheimer Breitwiesen” haben folgende Stellungnahme übermittelt:

“Die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” hat in der kommenden Woche einen Gesprächstermin mit dem Oberbürgermeister. Da sollte es darum gehen, wie eine faire und ausgewogene Information für alle Stimmberechtigten aussehen soll.

Das wird nun dadurch erheblich dadurch erschwert, dass die Information über die zu erstellende Broschüre bereits vor diesem Gespräch breit verteilt wird: Gemeinderat und Presse werden nur parallel zu BI informiert.

Das gefährdet eine vertrauensvolle Kommunikation.

Wir gehen trotzdem davon aus, dass sich bessere als die vorgeschlagenen Lösungen finden lassen.”

In der Gemeindeordnung ist die Information der Bürger/innen in § 21 geregelt:

(5) Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muß den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung dargelegt werden.

 

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