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Donnerstag, 29. August 2013

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Offene Info-Veranstaltung zur Jugendgemeinderatswahl am 28. Januar

Jugendpolitik aus erster Hand

Weinheim, 23. Januar 2013. (red/pm) Heidelberg hat einen, Dossenheim hat einen, Ladenburg und Schriesheim auch: Einen Jugendgemeinderat. Auch in Weinheim soll im März erstmals ein politisches Jugendgremium gewählt werden. Gleich nach den Weihnachtsferien besuchte Gabi Lohrbächer-Gérard, Referentin des Oberbürgermeisters und im Rathaus zuständig für Ratsdienste, alle weiterführenden Weinheimer Schulen, um für die Wahl zu motivieren.

Information der Stadt Weinheim:

“Allerdings: Das passive und aktive Wahlrecht gilt natürlich für alle Jugendliche, wenn sie in Weinheim wohnen und das passende Alter haben – auch wenn sie außerhalb der Stadt eine Schule besuchen oder bereits berufstätig sind.
Deshalb gibt es jetzt zum Abschluss der Informationstour am Montag, 28. Januar, ab 19.30 Uhr, auch nochmal eine offene Veranstaltung, zu der alle Jugendlichen eingeladen sind – sie findet im Saal der Stadtbibliothek in der Luisenstraße statt.

Dabei gibt es Jugendpolitik aus erster Hand. Die Stadt hat zwei Jugendgemeinderäte aus Ladenburg eingeladen; sie werden von ihren Erfahrungen, ihren Themen und und Einflussmöglichkeiten berichten. Danach geht es in die heiße Phase der Bewerbungen – die Frist endet am Mittwoch, 6. Februar.

Rund 2000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren wählen im März 2013 erstmals einen Jugendgemeinderat als beratendes Gremium des „großen“ Gemeinderates. In der Satzung ist definiert: „Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen. Er hat die Aufgabe, den Gemeinderat der Stadt Weinheim in Fragen, die die Jugendlichen in Weinheim betreffen, zu beraten. Er ist in den Ausschüssen in Fragen, die die Jugendlichen in Weinheim betreffen, zu hören.“

Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Schülerinnen und Schüler, die wählbar und wahlberechtigt sind. Sie müssen eigentlich nur zwei Kriterien erfüllen: Wählbar und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums das 14. Lebensjahr aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei  Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weinheim wohnen. Dann können sie wählen und gewählt werden.

Der letzte mögliche Tag für eine Anmeldung ist der Mittwoch, 6. Februar. Jeder Kandidat muss sich auf einem Anmeldebogen mit eigener Unterschrift bei den „Ratsdiensten“ anmelden. Die Anmeldungen müssen schriftlich eingehen (Anschrift: Gabi-Lohrbächer-Gérard, Stadtverwaltung Weinheim, Ratsdienste, Zimmer 209, Eingang A, 1. Obergeschoss,  bei Rückfragen: Telefon 06201 / 82 – 216, oder [email protected]).

Mit dem 7. Februar beginnt dann die Zeit, in der sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen können. Die Stadt plant in Verbindung mit dem Stadtjugendring auch eine persönliche Vorstellungen im Stadtgebiet, aber auch eine Broschüre und angemessene Internet-Präsentationen. Zur Wahlurne gehen die 14- bis 19-jährigen Weinheimer Jugendlichen dann in der Woche vom 8. bis 16. März. Gewählt wird jeweils ein Tag an einer Schule, sowie am Samstag, 16. März an einem neutralen Ort. An diesem Tag sind jene Jugendlichen der Stadt zur Wahl aufgerufen, die keine Weinheimer Schule besuchen sowie jene, die unter der Woche aus irgendeinem Grund verhindert waren. “

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