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Sonntag, 03. November 2013

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Harter Vorwurf: Die alte schwarz-gelbe Regierung soll dem Mittelstand geschadet haben

“Dumpinglöhne wurden gefördert”

Rhein-Neckar, 25. April 2013. (red/ld) Vor zwei Wochen ist das Tariftreuegesetz im Landtag beschlossen worden. Öffentliche Aufträge dürfen ab dem 01. Juli nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Damit will die grün-rote Landesregierung gegen Dumpinglöhne vorgehen. Bisher mussten Kommunen das günstigste Angebot annehmen. Der Wettbewerb sei auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen worden, sagte Hans-Ulrich Sckerl, Landtagsabgeordneter von Bündnis ’90/Die Grünen im Interview. Ziel sei es, auf Dauer höhere Löhne zahlen zu können. Überprüft wird die Einhaltung nur bei Bedarf.Interview: Lydia Dartsch

Was wird sich für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit dem neuen Gesetz ändern?

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Landtagsabgeordneter Uli Sckerl, Bündnis ’90/Die Grünen; Foto: Uli Sckerl

Uli Sckerl: Ab jetzt werden öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihre Beschäftigten auf Tarifniveau, mindestens aber mit 8,50 Euro entlohnen. Das hat positive Folgen für jene, die momentan mit unfairen Löhnen abgespeist werden. In Zukunft ist also ausgeschlossen, dass Unternehmen durch Lohndumping an öffentliche Aufträge kommen. Damit schützen wir auch Unternehmen, die hochwertig arbeiten und ihre Mitarbeiter gut bezahlen.

Für welche Berufsgruppen gilt das Gesetz?

Sckerl: Die absolute Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gilt für alle Wirtschaftszweige – vom Bäcker bis zum Verkehrsunternehmen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen. Wo es Tarifverträge gibt, gelten diese. Das sind die Branchen, die vom Arbeitsnehmerentsendegesetz erfasst sind, wie Dachdecker, das Elektrohandwerk oder die Abfallwirtschaft.

“Alte Landesregierung hat Dumpinglöhne gefördert”

Warum ist ein solches Gesetz überhaupt nötig?

Sckerl: Die schwarz-gelbe Bundesregierung sperrt sich gegen einen flächendeckenden Mindestlohn. Hier im Land hat die alte schwarz-gelbe Regierung Standards für Verträge öffentlicher Auftraggeber verhindert. Damit hat sie ungerechte Bezahlung zum Dumpinglohn gefördert und gleichzeitig dem Mittelstand im Land geschadet. Wir haben dieses Gesetz nun beschlossen, um zumindest dort, wo Landesgeld in Aufträge fließt, für faire Bezahlung zu sorgen. Es war uns dabei wichtig, dass die Regelungen nicht nur für den direkten Auftragnehmer, sondern auch für von ihm beauftragte Nachunternehmer gelten.

Welche zusätzlichen Ausgaben kommen auf die Kommunen zu und welche Informationen müssen sie wie einholen, um zu überprüfen, dass beauftragte Unternehmen die Lohnuntergrenze einhalten?

Sckerl: Wir haben darauf geachtet, dass das Gesetz gut umsetzbar ist und die Kommunen nicht überfordert werden. Grundsätzlich müssen die Unternehmen nachweisen können, dass sie nach dem Mindestentgelt entlohnen. Dazu wird eine Verpflichtungserklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und Unternehmen abgeschlossen, die bei Bedarf angefordert werden kann. Sollten die Kommunen bei ihren Vergabeverfahren Rückfragen haben, können sie sich an Servicestellen in den Regierungspräsidien wenden. Wir erwarten darum zwar einen leicht erhöhten Verwaltungsaufwand bei Unternehmen und Kommunen, aber keine zwingenden Mehrkosten in relevanter Höhe. Vielmehr bringt das Gesetz neben den Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahren Sperre

Angenommen, eine Firma, die bereits einen Auftrag von einer öffentlichen Stelle erhalten hat, bezahlt ihre Angestellten bisher unter dieser Lohngrenze, wird das nachgeprüft? Wird ihr der Auftrag wieder entzogen, oder bekommen die Angestellten mehr Geld?

Sckerl: Das Gesetz gilt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle ab dann abgeschlossenen Verträge. Bestehende Verträge bleiben ausgenommen. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe von einem Prozent des Auftragswertes vorgesehen, bei mehreren Verstößen schlägt das mit bis zu fünf Prozent des Auftragswertes zu Buche. Bei schwerwiegenden Verstößen besteht auch die Möglichkeit, das Unternehmen für bis zu drei Jahre von Vergaben auszuschließen.

Wenn wir Sie richtig verstehen, haben Kommunen durch die Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter, Dumpinglöhne geradezu provoziert. Wie sehen Sie das?

Sckerl: Bisher war die Regelung klar: Der Billigste erhält den Auftrag. Bei öffentlichen Ausschreibungen wurde nur das günstigste Angebot berücksichtigt. Die Regelung hat einen Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer begünstigt. Diese Falle durchbrechen wir nun, indem wir Lohndumping einen Riegel vorschieben.

“Lohndumping im Verkehrsbereich schon lange bekannt”

Wie hoch schätzen Sie den Anteil der Aufträge ein, bei denen Kommunen niedrige Löhne durch die Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter erzwungen haben? Sind Ihnen konkrete Lohndumpingfälle in Ihrem Wahlkreis bekannt?

Sckerl: Hierzu liegen uns keine belastbaren Daten vor und es macht auch keinen Sinn, einzelne Negativbeispiele der Vergangenheit ans Licht zu zerren. Wir wissen jedoch von betroffenen Unternehmen, dass Lohndumping z.B. im Verkehrsbereich schon lange ein bekanntes Problem ist – deswegen ist der Verkehrsbereich nun auch mit geregelt.

Der Wirtschaftsminister sagte nach der Abstimmung im Landtag: “Wer gute Arbeit leistet, soll auch anständig verdienen. Und wer seine Leute anständig bezahlt, soll nicht von Ausbeutern vom Markt gedrängt werden.” Wird an dieser Lohnuntergrenze in Zukunft weiter geschraubt werden oder ist die jetzt festgesetzt?

Sckerl: Das Mindestentgelt von 8,50 Euro wird in regelmäßigen Abständen überprüft und z.B. unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung weiterentwickelt. Die konkrete Festlegung  bestimmt eine Kommission mit Vertretern der Sozialpartner – also Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Sozialministerium. Das sichert eine sachgerechte Entscheidung.

Sind 8,50 Euro pro Stunde Ihrer Meinung schon “anständig” bezahlt?

Sckerl: Mit 8,50 Euro schließen wir zunächst – endlich – zum bundesdeutschen Durchschnitt auf. Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, dass auch in Baden-Württemberg in allen Sparten und auf Dauer höhere Löhne gezahlt werden können.

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