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Sonntag, 01. September 2013

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Weitergabe von privaten Daten und Gebühren für Blinde

Der neue Rundfunkbeitrag

Rhein-Neckar, 02. April 2013. (red/ms) Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden Meldeämter von Kommunen und Städten private Daten an die neue GEZ weitergeben. So will man überprüfen, wer sich noch nicht freiwillig gemeldet hat. Außerdem müssen seit 2013 auch Taube und Blinde einen “Rundfunkbeitrag” zahlen. Auch für Unternehmen hat sich mit der Neuregelung Vieles verändert.

Von Minh Schredle

Seit dem ersten Januar 2013 heißt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht mehr Gebühreneinzugszentrale, sondern ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Neben dem beschönigten Namen wurde auch das Konzept, Gebühren zu erheben, grundsätzlich verändert.

Jetzt wird nicht mehr für jedes Radio, jeden Fernseher oder jedes internetfähige Gerät einzeln bezahlt, sondern pro Haushalt eine Pauschale von 17,98 Euro erhoben. Das soll gerechter sein.

 

17,98 Euro jeden Monat – egal ob ein, fünfzehn oder gar kein Fernseher.

 

Ärgerlich ist das vor allem für diejenigen, die gar nicht auf das Programm von ARD und Co zugreifen wollen oder nicht einmal ein gebührenpflichtiges Gerät besitzen. Denn wo sonst zahlt man schon für etwas, das man nicht will und nicht benutzt?

Ich wohne seit etwa einem halben Jahr alleine, habe weder Fernsehen noch Radio. Ich will nicht lügen und behaupten, ich würde auch bei Freunden und Familie wirklich nie Radio hören oder mal ein bisschen fernsehen. Trotzdem wäre es für einen achtzehnjährigen Studenten etwas happig, knapp zwanzig Euro für fast nichts zu bezahlen.

Unverständliches Gerechtigkeitsverständnis

Weil mir Bafög zusteht, kann ich mich aber von der Gebührenpflicht befreien lassen. Für mich persönlich mag das erfreulich sein, dennoch hat es einen etwas bitteren Beigeschmack.

Als kerngesundem Jugendlichen geht es mir damit nämlich bedeutend besser als den meisten Schwerbehinderten: Wer in seinem Ausweis das Merkzeichen „RF“ stehen hat, war nach der alten GEZ-Regelung nicht beitragspflichtig. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Blinde und Gehörlose. Sogar die werden jetzt zur Kasse gebeten! Zwar müssen sie „nur“ ein Drittel zahlen, trotzdem bleibt das in meinen Augen absurd und geradezu zynisch.

Und nicht nur das: Selbst wenn man zu den wenigen Personen gehört, denen eine Ermäßigung oder eine Befreiung zusteht, reicht das alleine noch nicht aus.Erst muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Die genauen Bedingungen und das Formular dafür finden Sie hier. Immerhin: Wenn man vorher zuviel gezahlt hat und die Ermäßigungen bewilligt werden, wird der ausstehende Betrag zurückerstattet.

Ein fragwürdiges Vorgehen

Allgemein ist die Vorgehensweise, wie das Geld beschafft werden soll, etwas fragwürdig: Damit keiner seiner Zahlungspflicht entgehen kann, werden in den nächsten beiden Jahren die Daten, die von Bürgern freiwillig übermittelt wurden, mit Angaben bei Deutschlands Meldeämtern abgeglichen.

Dabei hat der Beitragsservice auf viele private Informationen Zugriff: Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, akademische Titel, den Tag des Einzugs, frühere Anschriften und den Familienstand.

Wird so festgestellt, dass ein Haushalt noch keine Gebühren zahlt, wird ihm eine Aufforderung per Post zugeschickt. Offene Beträge müssen rückwirkend ab Januar 2013 gezahlt werden.

Insofern ist es für alle, die sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, eigentlich ziemlich egal, ob sie das noch schnell nachholen oder warten, bis sie gezwungen werden. Das wird spätestens Ende 2014 der Fall sein.

Neue Betriebsstättenregelung

Auch für Unternehmer hat sich Einiges verändert.  Freiberufliche und Selbstständige, die ihren Arbeitsplatz bei sich zuhause haben, müssen die Gebühr nicht doppelt zahlen. Bei Unternehmen ist die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte entscheidend: Es gibt zehn Staffeln, je mehr Mitarbeiter, desto höhere Gebühren. Bei bis zu acht Mitarbeitern müssen monatlich 5,99 Euro gezahlt werden, bei neun bis neunzehn sind es 17,98 Euro.

Die Obergrenze wurde hier bei Unternehmen mit mehr als 19.999 Beschäftigten angesetzt: 3.236,40 Euro. Außerdem kostet jedes betrieblich genutzte Fahrzeug weitere 5,99 Euro pro Monat.

 


Ein fiktives Beispiel, um die zehn Staffeln zu zeigen. Hier ein Link zum Beitragsrechner

 

 

 

 

 

 

 

 

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