Weinheim, 07. Mai 2013. (red/pm) Die Belastung durch Bahnlärm wird so schnell nicht weniger. Am vergangenen Freitag, 03. Mai, hatten sich Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, den sogenannten “Schienenbonus” bereits 2015 wegfallen zu lassen, statt wie vom Bundestag beschlossen 2016.
Information des Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl:
“Der Weinheimer Landtagsabgeordnete Uli Sckerl bezeichnete den zwischen Bund und den Bundesländern am Freitag im Bundesrat gefundenen Kompromiss bei der Bekämpfung des Bahnlärms als Fortschritt, bedauert aber, dass beim Wegfall des sog. Schienenbonus die Sanierung von Bestandsstrecken wie in Weinheim zunächst außen vor bleibe.
Zunächst hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU/FDP beschlossen, den sog. „Schienenbonus“, der bei Bahnstrecken einen um 5 dB (A) höheren Lärmgrenzwert ermöglichte, nur für neue Bahnstrecken und Planfeststellungsverfahren und erst ab 2016 wegfallen zu lassen. Dagegen haben die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung auf Antrag von Baden-Württemberg den Vermittlungsausschuss angerufen, um besseren Lärmschutz nicht nur für neue, sondern auch für schon bestehende Bahnstrecken zu erreichen. Die Bundesregierung war aber nur bereit, den Wegfall des Schienenbonus auf 2015 vorzuziehen und ab da für neue Strecken anzuwenden.
Wir haben uns sehr bemüht, auch bestehende Strecken wie in Weinheim mit dem Wegfall des Schienenbonus zu begünstigen. Leider hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag das verhindert,
sagte Sckerl. Für die anhaltend erhebliche Bahnlärmbelastung in Weinheim bedeute dies, dass der Kurs der Stadt und insbesondere die Aktivitäten der Bürgerinitiative gegenüber dem Bundesverkehrsminister von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin mit Nachdruck unterstützt werden müssen.
Wir wollen für Weinheim eine Bahnlärmsanierung erreichen und werden da nicht locker lassen. Auch im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs werden die Neubauten den Lärm nur zum Teil schlucken können. An der Westseite Richtung Weststadt ändert sich an der hohen Belastung dadurch eh gar nichts,
so der Grünen-MdL. Es sei nicht gerecht, dass nur die Anwohner künftiger neuer Bahnstrecken von einem besseren Schallschutz profitieren.
Zum Hintergrund:
Der gefundene Kompromiss im Vermittlungsausschuss geht über das vom Bundestag beschlossene Gesetz hinaus. Der Wegfall von 5 dbA sollte erst ab 2016 gelten, wenn deren Genehmigungsverfahren beginnen. Bundestag und Bundesrat haben beide inzwischen das Vermittlungsergebnis bestätigt.
Die Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz im Wortlaut:
“Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 dB (A) ist ab dem 1. Januar 2015 [...] nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde.”
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