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Freitag, 22. November 2013

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Grüne werfen Direktor des Regionalverbands Verletzung des Neutralitätsgebots vor

“Kritik nicht nachzuvollziehen.”

Aufgrund dieses Zitats wirft der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl dem Verbandsdirektor Ralph Schlusche eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. (Quelle: Informationsbroschüre der Stadt Weinheim)


Weinheim, 07. September 2013. (red/aw) Eine weitere Diskussion rund um die Bürgerinformtaionsbroschüre zum Bürgerentscheid ist entbrannt, nachdem die Grünen dem Direktor des Regionalverbands Rhein-Neckar, Ralph Schlusche, die Verletzung des Neutralitätsgebots vorwurf. Grund dafür war eine Stellungnahme in der Broschüre, die auf der Befürworter-Seite zu finden ist. Der Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Sckerl kritisierte, dass die Aussage den Meinungsbildungsprozess beeinflussen könne. Ralph Schlusche selbst wurde von den Grünen zu dem Vorwurf nicht kontaktiert. Wir haben bei ihm nachgefragt.

Von Alexandra Weichbrodt

Der Vorwurf wiegt schwer:

In der Broschüre zum Bürgerentscheid Breitwiesen am 22.9. gibt es natürlich prominente Stimmen sowohl für die Ja- als auch für die Nein-Position. Ich wundere mich allerdings sehr, den Direktor des Regionalverbands Rhein-Neckar (VRRN) bei den Befürwortern einer Breitwiesen-Bebauung mit einem Kommentar zu finden. Und zwar mit seiner dienstlichen Funktion, das stelle ich in Frage,

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Landtagsabgeordneter Hans-Ulrich Sckerl kritisiert den Verbandsdirektor Ralph Schlusche

sagte der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl. Sckerl, der auch Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbands ist, vermisst beim Direktor des Verbands Ralph Schlusche die notwendige Neutralität. Schlusche sei Beamter auf Zeit und in der Verbandsverwaltung vor allem für die Belange des Regionalplans zuständig.

Als Verbandsdirektor dürfe er nach Sckerls Verständnis in einer kommunalen Angelegenheit politisch nicht Partei ergreifen. Schließlich habe der Regionalverband für die Weinheimer Gewerbeflächenplanung wie für alle Flächennutzungen eine wichtige Aufsichtsfunktion.

Ohne Zustimmung des Verbands gibt es zum Beispiel keine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt. Der Verband und seine angestellten Repräsentanten müssen sich daher neutral verhalten und dürfen nicht einen interkommunalen Meinungsbildungsprozess beeinflussen, 

erklärt Herr Sckerl in eine Pressemitteilung. Bei einer Verletzung des Neutralitätsgebots sei der Verband bei seiner eigentlichen Aufgabe im Planverfahren befangen. Es müsse auch geklärt werden, ob die Parteinahme aus beamtenrechtlicher Sicht  zulässig ist.

Statement ist das Ergebnis der Regionalplanung

Ralph Schlusche allerdings kann die Kritik nicht nachvollziehen. Auf unsere Nachfrage erklärte er:

Die Möglichkeit des Flächentauschs war und ist Thema in der Aufstellung unseres einheitlichen Regionalplans. Die Sätze in der Bürgerinformationsbroschüre sind schlagwortartig das Ergebnis unserer politischen Gremien und unseres Planungsausschusses.

Ralph Schlusche weist die Kritik zurück.

Dieser stimme dem Flächentausch zu. Aber natürlich nur, wenn sich die Stadt dazu entschließt.

Es sei also keine Aussage, die Herr Schlusche als Einzelperson oder Verbandsdirektor getroffen habe.

Sie gebe nur den Sachverhalt wieder, wie der Verband Region Rhein-Neckar mit seinen politischen Gremien die Sache sieht.

Mit diesem Abwägungsergebnis, dass wir als politisches Gremium dieser Region die angebotene Tauschfläche für regionalplanerisch besser geeignet halten, bin ich als Direktor in der Broschüre zitiert,

sagt Herr Schlusche. Man hätte seinen Namen auch weglassen können und nur den Verband Region Rhein-Neckar erwähnt lassen können.

Dass das den Gegner des Fläschentauschs nicht gefalle, versteht der Direktor. Aber es sei nun mal die regionalplanerische Wertung, die von der Region getroffen wurde:

Von daher habe ich kein Problem damit, den Weinheimerinnen und Weinheimern, die darüber abzustimmen haben, mitzuteilen, dass die Region einen solchen Tausch auch möglich machen würde.

Wähler müssen darüber informiert werden

Wenn Weinheim aufgrund des Bürgernentscheid den Flächentausch nicht vollziehen will, dann sei das auch in Ordnung. Nur wenn doch, ist die Botschaft klar: Die Regionalplanung befürwortet den Tausch.

Von den Vorwürfen erfuhr der Verbandsdirektor aus der Zeitung. Eine Verifizierung der Aussage wurde von den Grünen nicht eingeholt, bevor man die Vorwürfe äußerte. Ein Nachspiel befürchtet er allerdings nicht:

Meine Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Wenn Herr Sckerl eine Überprüfung der Stellungnahme fordert, werde ich eine entsprechende Stellungnahme meinerseits nach Karlsruhe abgeben. Aber es ist weder eine Äußerung, die ich als Privatperson gemacht habe, noch ein Schnellschuss in der Funktion als Verbandsdirektor.

Er habe als Chef des Verbandes nur versucht in der Informationsbroschüre darzustellen, wie die Beschlusslage des Verbandes ist. Wenn Weinheim abstimmen soll, sei es wichtig zu erfahren, wie denn die Region zu dem Sachverhalt steht.

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  • StR RA P. Lautenschläger

    … Schlusche … lässt sich m.E. instrumentalisieren und verletzt klar seine Neutralitätspflichten. Dumm stellen hilft da auch wenig.

    Der GEMEINDEERAT Weinheim’s und nicht die Region Inhaber der ENTSCHEIDENDEN hoheitlichen Rechte (hier : Planungshoheit § 10 BauGB – Flächennutzungsplan Änderung).

    Der Regionalverband kann insoweit Weinheim die Kontingente/Vorgaben einhält gerade nicht mitreden und entscheiden, sondern hat seinerseits die kommunalen Planungen zu beachten.

    JETZT SIND DIE BÜRGER DRAN zu entscheiden!

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Lautenschläger

  • Arnulf Tröscher

    Die Region hat nicht nur hier versagt. Sie lässt den Flächenfraß zu und setzt den Städten keine klaren Grenzen. Zu diesen Versagern gehören natürlich auch RP und die Kreisverwaltung.

    • jawiejetzt?

      Den Nachbarschaftsverband nicht vergessen. Hier schieben sich die Bürgermeister gegenseitig die Bau- und Gewerbegebiete zu.
      Das Credo hier ist Wachstum um jeden Preis, egal was dabei zubetoniert wird.