Weinheim, 07. März 2013. (red/pm) Weinheims Kindergarten- und Krippenkinderzahlen sind sehr hoch. Prinzipiell ist das gut, doch es macht die Entwicklung der Vergabe von Kindergartenplätzen nicht leichter. Um die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 einheitlich für alle städtischen Kindertagesstätten vornehmen zu können, hat die Stadt Weinheim für die kommunalen Einrichtungen ein neues, einrichtungsübergreifendes Anmeldeverfahren entwickelt.
Information der Stadt Weinheim:
“In Weinheim ist die Zahl der Kindergarten- und Krippenkinder trotz bundesweit gegensätzlicher Entwicklung nach wie vor sehr hoch. Das ist natürlich grundsätzlich ein erfreulicher Trend. Allerdings macht diese Entwicklung die Vergabe der Kindergartenplätze nicht leichter. Hinzu kommt, dass ab 1. August 2013 alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder in Tagespflege haben.
Um die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 einheitlich für alle städtischen Kindertagesstätten vornehmen zu können, hat die Stadt Weinheim für die kommunalen Einrichtungen ein neues, einrichtungsübergreifendes Anmeldeverfahren entwickelt.
Die Stadt Weinheim möchte so sicherstellen, dass die Platzvergabe transparent nach den geltenden Kriterien des Sozialgesetzbuches erfolgt und den Eltern künftig das Anmelden ihres Kindes in mehreren Einrichtungen erspart wird. Zudem ist es das Ziel, dass alle Eltern so früh wie möglich wissen, ob und in welcher Einrichtung ein Kindergartenplatz angeboten werden kann.
Platzvergabekriterien
Die vorrangigen Platzvergabekriterien sind die Beschäftigung und der Beschäftigungsumfang der Eltern. Darüber hinaus werden das Alter des Kindes und die Wohnortnähe zur Einrichtung berücksichtigt. Ferner wird berücksichtigt, ob ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht.
Der Ablauf des neuen Anmeldeverfahren ist so vorgesehen: Alle Eltern, deren Kinder bereits auf einer Warteliste auf einen Platz in einer städtischen Kindertagesstätte stehen, erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit der Bitte, den neu entwickelten einheitlichen Vormerkbogen bis zum 27. März an das Amt für Bildung und Sport zurückzusenden oder in einer städtischen Kita abzugeben.
Auch alle anderen Eltern, die für das kommende Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, müssen bis zu diesem Termin diesen Vormerkbogen ausgefüllt abgeben. Dem Bogen beizufügen ist gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Beschäftigung und den Beschäftigungsumfang der Eltern. Kinder, für die der Vormerkbogen später eingeht, können bei der ersten Platzvergaberunde nicht berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen nimmt das Amt für Bildung und Sport anschließend bis Mitte April 2013 die Platzvergabe für die städtischen Kindertagesstätten vor. Die Eltern erhalten danach eine Nachricht darüber, ob und in welcher städtischen Einrichtung ihr Kind in der ersten Vergaberunde einen Betreuungsplatz zum 1. September 2013 erhalten wird. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung.
Wer sein Kind in einer Einrichtung der Kirchen oder der freien Träger anmelden möchte, kann dies direkt dort tun. Kirchen und freie Träger vergeben für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 ihre Plätze in eigener Regie. Für das Kindergartenjahr 2014/2015 wird ein einheitliches Anmeldeverfahren angestrebt.”
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