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Samstag, 02. November 2013

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Stuttgart 21: Auch die Bürger in Nordbaden entscheiden über “Kündigungsgesetz”


Guten Tag!
Rhein-Neckar, 08. November 2011. (red/cm) Am 27. November steht Baden-Württemberg erstmalig in der Landesgeschichte eine Volksabstimmung bevor. Das Thema könnte dabei nicht schwieriger sein. Es geht um “S21″. Einen milliardenschweren Bahnhof für Stuttgart (S21), der in den vergangenen Monaten abertausende Bürger auf die Straßen getrieben hat. Im Rahmen der Volksabstimmung wird nun deutlich werden, wie breit die Ablehnung oder Unterstützung für “S21″ ist – vor allem wird interessant sein, wie sich die Bürgerinnen und Bürger fernab von Stuttgart verhalten.

Von Christian Mühlbauer

Das monatelange Kräfteziehen um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 (S21) lässt sich nur schwer knapp zusammenfassen – es ist ein komplexes Projekt, sechszehn Jahre ist es in der Entwicklung, seit über einem Jahr überschlagen sich die Entwicklungen.

Angefangen vom “schwarzen Donnerstag”, als die Polizei friedliche Bürger verprügelte bis hin zur Landtagswahl 2011, als es einen historischen Regierungswechsel gegeben hat, der ohne “Stuttgart 21″ kaum denkbar war.

Bei Befürwortern wie Gegnern gibt es einfach zu umfangreiche Facetten. Die wesentlichen Kernpunkte sind jedoch einfach nachvollziehbar.

Pro-Seite

Auf der einen Seite stehen die Schöpfer und Befürworter von Stuttgart 21, die aus dem obererdigen Kopfbahnhof einen unterirdischen Durchgangsbahnhof machen wollen.

Dieser soll – verteilt auf mehrere Ebenen – die Stadtentwicklung vorantreiben. Gemeint ist damit auch die Schaffung neuer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Möglichkeiten, die der Bahnhof im Zentrum Stuttgarts ermöglichen soll. Darüber hinaus wird aufgrund der Durchfahrtmöglichkeit eine Fahrzeitverkürzung mit ebenfalls daraus hervorgehenden Zunahmen bei den Bahnreisenden angenommen.

Contra-Seite

Die Projektgegner halte indes entgegen, dass das Mammut-Projekt eher schädlich für die Region ist. Die Bahnkunden würden durch den Bahnhof nichts gewinnen. Auch die angekündigte Fahrzeitverkürzung sei bestenfalls marginal. Aufgrund der größe des Bauprojektes finde zudem eine nicht akzeptierbare Beeinflussung der Umwelt vor.

Auch hinsichtlich der Baukosten des Projektes seien die Schätzung fernab der Realität, von der enormen Investitionslast, an der auch das Land Baden-Württemberg beteiligt ist, ganz zu schweigen. Insgesamt soll Stuttgart 21 über 4 Milliarden Euro kosten. Die Kritiker gehen von einem deutlich höheren Betrag aus.

Das erforderliche "Quorum" von 33 Prozent gilt als fast nicht erreichbar. Bildausschnitt: Wikipedia

Nachdem die Grünen in Baden-Württemberg im Zuge der Landtagswahlen und durch die Wahl ihres Koalitionspartners bemüht zeigten, gegen Stuttgart 21 vorzugehen, brachte man im September den entscheidenden Schritt auf den Weg.

Das Kündigungsgesetz

Mit Ausnahme der Grünen stimmten alle Parteien gegen das sogenannte Kündigungsgesetz , mit dem der Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Bahnhofsprojektes ermöglicht worden wäre. (Information der Landesregierung und Dokumentation des Entwurfs finden Sie hier.)

Ministerpräsident Kretschmann, Wissenschaftsministerin Bauer, Verkehrsminister Hermann und Justizminister Stickelberger bei der Regierungspressekonferenz am 26. Juli 2011 in Stuttgart. Quelle: Landesregierung

Aufgrund des Scheiterns des Gesetzes wurden die Grünen nun in die Lage versetzt, eine Volksabstimmung auf den Weg zu bringen. Es brauchte hierzu lediglich die Initiative von einem Drittel der Abgeordneten. Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Paul Kirchoff ist eine derartige Volksabstimmung jedoch rechtlich nicht möglich.

Nur wenig später wurde dann auch die Frage bekannt, mit der die Bürger im Rahmen der Volksabstimmung konfrontiert werden. Diese werden nämlich nicht etwa gefragt, ob sie für oder gegen Stuttgart 21 sind.

Vielmehr muss sich eine Volksabstimmung auf das gescheiterte Kündigungsgesetz beziehen. Deshalb werden die Bürger Baden-Württembergs am 27. November folgender Frage in den Wahlkabinen gegenüberstehen:

“Stimmen Sie der Gesetzesvorlage, Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21′ (S-21-Kündigungsgesetz) zu?”

Wer sein Kreuzchen bei “Nein” macht, erklärt damit, dass er gegen das “Kündigungsgesetz” ist, mit dem das Land aus den vertraglichen Vereinbarungen rund um das Bahnprojekt Stuttgart 21 aussteigen könnte.

Wer sein Kreuzchen hingegen bei “Ja” macht, spricht sich für das “Kündigungsgesetz” aus. Dies ebnet den Weg, damit das Land Baden-Württemberg aus dem Bahnprojekt aussteigen kann.

(Siehe auch unseren weiteren Bericht hier im Blog.)

Ungeachtet der möglichen Abstimmungsergebnisse bleibt indes jedoch fraglich, ob die Volksabstimmung überhaupt erfolgreich zustande kommt.

Damit dies geschieht, muss ein sogenanntes “Quorum” erreicht werden. Das bedeutet, dass ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung im Rahmen der Volksabstimmung ihre Stimme mit Ja abgeben müssen. Wenn dies nicht geschieht, entsteht kein Quorum, so dass auch die Volksabstimmung gescheitert wäre.

Laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg müssten etwa 2,5 Millionen Bürger zu den Wahlurnen gehen.

Um diesen Wert ins Verhältnis setzen zu können: Bei der Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg gingen rund 5 Millionen Bürger des Landes zur Wahl. Die Grünen erhielten rund 1,2 Millionen Stimmen.

Im Wahlkreis 29 Weinheim (für den wir durch unsere Lokalausgaben intensiv berichten), ist die Lage besonders interessant:

Der CDU-Landtagsabgeordnete Georg Wacker hatte zwar das Direktmandat gewonnen, aber nur mit deutlichen Verlusten. (siehe unseren Artikel zur Stimmenauszählung.)

Der grüne Abgeordnete Hans-Ulrich Sckerl (hier in unserem Video nach der Wahl) hingegen wurde zweiter und darf als “Gewinner” gelten, hat er doch deutliche Stimmungzuwächse auf sich vereinigen können.

Der SPD-Abgeordnete Gerhard Kleinböck wurde dritter, wie sein Konkurrent Wacker musste auch er Stimmeinbußen hinnehmen. Die FDP hat ihr Mandat verloren.

Der Wahlkreis gilt traditionell als konservativ, aber es ist viel Bewegung drin. Die Abstimmung wird also spannend.

(siehe auch unseren Kommentar: Grün-rot hat gewonnen – und zwar einen Haufen Probleme.)

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  • Thomas Ott

    Leider auch in diesem Artikel der selbe Fehler. Es müssen nicht 1/3 der Wahlberechtigten zur Abstimmung gehen, sondern es müssen 1/3 der Wahlberechtigten mit Ja stimmen, um das Quorum zu erreichen! Vgl. ihr Link zu Wikipedia.

    • http://weinheimblog.de weinheimblog.de

      Guten Tag!

      Danke für den Hinweis. Wir haben die Stelle “mit Ja” ergänzt.

      Einen schönen Tag wünscht
      Das Weinheimblog.de

  • Nico Nissen

    Es ist wahrscheinlich, dass es in der Volksabstimmung zu einem sogenannten unechten Scheitern kommt. Das bedeutet, dass die Stuttgart-21-Gegner die Mehrheit gewinnen, aber am Quorum scheitern werden. Sollte das der Fall werden, werden sie das Quorum (wie angekündigt) zu recht ignorieren und sich zu recht als Sieger sehen, denn es widerspricht demokratischen Prinzipien. Es bewirkt mathematisch, dass Enthaltungen als Gegenstimmen gewertet und die Stimmen der Gegner geringer gewertet werden als die der Befürworter. Das ist so, als würde man bei Wahlen die Stimmen von Nichtwählern einer Partei zuschlagen und die Stimmen halbieren, die an andere Parteien gingen.

    • Thomas Ott

      “Moralische Sieger” [die es nicht geben wird ;-) ] sind das eine, die Landesverfassung das andere.

      • jawiejetzt?

        Hallo,

        ups, jemand von der CDU, der in die Landesverfassung gesehen hat?
        Da sollten sie mal eine Schulung von Partei-Freunden machen.
        Der Bedarf ist riesig.

        Einen schöenen Tag noch.