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Samstag, 02. November 2013

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Briefabstimmungsbüro hat geöffnet


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Weinheim, 9. November 2011. (red/pm) Für die Volksabstimmung am 27. November können ab sofort die Unterlagen beantragt werden.

Information der Stadt Weinheim:

“Wer bei der Volksabstimmung in Baden-Württemberg am Sonntag, 27. November, von der Möglichkeit der Briefabstimmung Gebrauch machen möchte, kann bei der Stadt Weinheim ab sofort Briefabstimmungsunterlagen beantragen oder abholen.

Wie die Wahlbenachrichtigungskarte enthält auch die Stimmbenachrichtigung einen Antragsvordruck für die Erteilung eines Stimmscheins und die Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen sowie Erläuterungen dazu. Dieser Vordruck befindet sich aber wegen des Briefformats auf der Vorderseite der Stimmbenachrichtigung und nicht wie bei einer Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite der Postkarte.

Wichtig: Der Adressteil der Stimmbenachrichtigung darf nicht abgetrennt werden. Die Landeswahlordnung schreibe vor, so die Stadtverwaltung, dass Antragsteller ihre Personalien beim Antrag auf Briefabstimmung angeben. Sonst läge somit kein vollständiger Antrag vor.

Für die Urnenabstimmung müsse kein Antrag auf einen Stimmschein gestellt werden.Es bestehe auch die Möglichkeit, zu den üblichen
Öffnungszeiten die Briefabstimmung im Briefabstimmungsbüro auszuüben. Es befindet sich im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang E, Zimmer 12 und hat Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 19 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Letzter Termin für den Antrag auf Briefabstimmung für die Volksabstimmung ist Freitag, 25. November, 18 Uhr. Das Briefabstimmungsbüro ist am Freitag, 25. November bis 18 Uhr geöffnet.

Das Referat des Oberbürgermeisters weist darauf hin, dass Briefabstimmungsunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Die Unterlagen werden nur an den persönlichen Abstimmungsberechtigten ausgehändigt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vollmacht vor.

Mit dem mit den Briefabstimmungsunterlagen übersandten Stimmschein bestehe auch die Möglichkeit, am Abstimmungstag in einem beliebigen Abstimmungslokal an der Urne abzustimmen. Die Stimmabgabe sei aber nur gültig, wenn der Abstimmungsbriefumschlag spätestens bis zum Abstimmungstag um 18 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Briefabstimmungsumschlags angegeben ist.

Weitere Infos und Auskünfte beim Wahlamt unter E-Mail [email protected], Fax 06201/82 473 oder unter den Telefon-Nummern 06201/82-330, -391 und -397.“

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Das weinheimblog

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