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Freitag, 22. November 2013

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Wahlrecht ab 16 - die Ersten dürfen am 22. September an die Urne

Die Qual der Wahl

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Weinheim, 09. September 2013. (red/ae) In Mannheim, Weinheim und Hirschberg treten am 22. September erstmalig auch die Unter-18-Jährigen an die Wahlurne. Das Wahlrecht ab 16 gibt den Jugendlichen die Möglichkeit an politische Entscheidungen mitzuwirken. Die grün-rote Landesregierung erhofft sich dadurch, die Jugendlichen näher an die Politik heranzuführen.

Von Alina Eisenhardt

Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben den Schritt bereits gewagt, nun kommt auch Baden-Württemberg dazu. Diese acht Bundesländer haben das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt. Somit können sich 2014 rund 200.000 Jugendliche an der nächsten Kommunalwahl beteiligen.

Im November 2012 beschloss das Kabinett der grün-roten Landesregierung eine Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg: Das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der eingereichte Gesetzesentwurf wurde am 11. April diesen Jahres im Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedet. Während die SPD und die Grünen sich dem Ziel näher sehen, Jugendliche an die Politik heranzuführen, sind die Oppositionsfraktionen CDU und FDP skeptisch.

Vor- und Nachteile

Mit der Herabsenkung des Mindestwahlalters soll der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Doch ist das neue Gesetz wirklich sinnvoll? Sind Jungendliche im Alter von 16- und 17 Jahren reif und erfahren genug, um sich aktiv beteiligen zu können? CDU und FDP unterstellen der grün-roten Landesregierung, dass die Herabsetzung des Wahlalters lediglich den parteitlichen Zielen diene, weil sich Bündnis 90/Die Grünen und SPD mehr Wählerstimmen von jungen Menschen erhoffen würden.

Gegner der neuen Regelung befürchten das Sinken der Wahlbeteiligung oder die Stärkung extremistischer Parteien. So war beispielsweise die Wahlbeteiligung der Jugendlichen bei der Landtagswahl 2011 in Bremen deutlich unter dem Durchschnitt aller Wähler.

Generationengerechtere Politik

Allerdings ist es kaum möglich, gesicherte Aussagen über das Wahlverhalten der 16- und 17-Jährigen bei Kommunalwahlen zu gewinnen, da sie nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtwählerschaft ausmachen.

Befürworter des neuen Gesetzes erhoffen sich dahingegen eine generationengerechtere Politik. Durch den demografischen Wandel verlagert sich der Altersdurchschnitt nach “oben” und damit Entscheidungen über die Zukunft unserer Gesellschaft. Themenfelder, die Jugendliche ansprechen, wie Sport, Freizeit und Bildung, bleiben im Wahlkampf oft unbeachtet.

760 U-18-Wähler

In Weinheim dürfen zum Bürgerentscheid “Flächentausch der Breitwiesen” am 22. September erstmalig auch 760 Jugendliche ihre Stimme abgeben (insgesamt dürfen 34.700 Personen beim Bürgentscheid mitstimmen). Laut einer Studie der Universität Bielefeld (2010) gaben sich 40 Prozent der Jugendlichen im Alter von 15-24 Jahren als politikinteressiert aus.

Dennoch fühlen sich viele aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht bereit, wählen zu gehen. Diesem Problem könnte man durch gezielte Informationsprogramme sowie früheren Politikunterricht in der Schule entgegenwirken. Bereits jetzt gibt es Projekte, wie “Bock auf Wahl”, die junge Erwachsene dazu animieren wollen, an Jugendwahlen teilzunehmen und sich politisch zu engagieren.”

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