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Sonntag, 10. November 2013

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Anklage wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und Verbreitung von Giften

Prozess gegen Weinheimer Vermieter

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Will sich der Öffentlichkeit nicht zeigen – Angeklagter Martin E. wegen versuchten Mordes.

 

Mannheim/Weinheim, 10. Juli 2013. (red/ld) Der Besitzer eines Wohnhauses in Weinheim muss sich seit gestern vor dem Mannheimer Landgericht wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten. Martin E. soll im Januar diesen Jahres den Schornstein seines Hauses mit einer Eisenplatte verschlossen haben, ohne seinen Mietern Bescheid zu sagen. Dadurch habe er “billigend in Kauf genommen, dass Personen im Inneren des Hauses an den Rauchgasen zu vergiftet oder getötet werden”, heißt es in der Anklage.

Von Lydia Dartsch

Tatsächlich sei die Bewohnerin des Erdgeschosses von dem geruch- und geschmacklosen Kohlenmonoxid zwischen 14:30 und 16:30 Uhr eingeschlafen. Dass sie noch lebt, verdankt sie ihrem Hund. Der habe sie geweckt, woraufhin sie das Haus verließ, heißt es in der Anklage. Die Bewohnerin des ersten Obergeschosses habe Rauchgas wahrgenommen, als sie in ihre Wohnung gekommen sei. Beide Frauen seien mit Kopfschmerzen und Müdigkeit wegen Verdachts auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gekommen. Das Dachgeschoss habe zu dem Zeitpunkt leer gestanden.

Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann erklärte in der Anklageschrift, dass das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dessen Mietern angespannt gewesen sei. Das über der Kaminöffnung angebrachte Blech sei eigens dafür angefertigt worden, diesen zu verschließen. Zudem habe der Angeklagte aufgrund seines Berufs als Ingenieur von den Folgen seiner Tat gewusst und habe somit heimtückisch und aus niederen Beweggründen – die beiden Mordmerkmale – gefährliche Gifte verbreitet und andere dadurch gefährdet.

Vater stirbt an Kriegsverletzung – Mutter entmündigt

Ausführlich ließ sich Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen die Lebensverhältnisse des 55 Jahre alten Angeklagten und das Haus erklären. Sein Vater sei an den Spätfolgen einer Kriegsverletzung im Jahr 1967 gestorben – seine Mutter sei danach wegen einer psychischen Erkrankung unter Vormundschaft gestellt und er sei als ältester Sohn ins Internat geschickt worden und in Rimbach auf das Gymnasium gegangen. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte zehn Jahre alt. Heute lebt er mit seiner Frau und zwei Grauhaardackeln in Schmitten im Hochtaunus. Er ist weder vorbestraft noch straffällig geworden.

Faul sei er in der Schule gewesen, sagte er. Im Jahr 1977 habe er das Abitur knapp mit einem Notendurchschnitt von 3,7 bestanden – die Beurteilung der Lehrer war gut: Selbständig, umgänglich, aufgeschlossen, pragmatisch. Danach habe er an der Fachhochschule Mannheim Maschinenbau studiert.

Da hat man etwas Handfestes vor sich,

sagte er. Nach dem Abschluss als Diplomingenieur für Maschinenbau im Jahr 1981 habe er zunächst in Mannheim bei der Firma TWA gearbeitet und sei zwei Jahre später zur Firma Carbona AG nach Frankfurt gewechselt, wo er im Jahr 2004 als Abteilungsleiter des Qualitätsmanagements entlassen worden war – zusammen mit den Kollegen in der Altersgruppe zwischen 44 und 54 Jahren.

Die haben diese Entlassungen in Stufen durchgeführt, damit sie das nicht als Massenentlassungen beim Arbeitsamt melden müssen,

sagte er. In diesem Alter – mit 46 Jahren – noch eine Stelle zu finden, sei unmöglich gewesen. Deshalb habe er von seiner Abfindung eine Forbildung zum Kfz-Sachverständigen Schaden und Bewertung finanziert und angefangen, sich einen Kundenstamm aufzubauen. Zuletzt habe er sieben Werkstätten als Multiplikatoren gehabt. Höchstens 500 Euro haben ihm die Aufträge im Jahr eingebracht. Um Gewinn abzuwerfen, brauche er mindestens 20 Werkstätten.

Für die Zukunft, wenn Sie mir eine solche gewähren, möchte ich meinen Kundenstamm auf diese 20 Werkstätten erweitern,

sagte er.

Wanderungen mit Ehefrau und Hunden

Seine Frau habe Martin E. im Jahr 1981 kennengelernt und noch im selben Jahr geheiratet. Sie sei der Hauptverdiener der beiden. Er kümmere sich als Hausmann um Einkäufe, Bankgeschäfte und den Briefverkehr. In seiner Freizeit lese er Computerzeitschriften, lege sich gerne mal in die Sonne und gehe mit seiner Frau und den beiden Hunden im Wald spazieren:

Die fordern das geradezu.

Das Haus in Weinheim, dessen Kamin er abgedeckt haben soll, ist sein Elternhaus. Er und sein jüngerer Bruder haben es nach dem Tod seiner Mutter, im Jahr 1990, geerbt. Der Bruder sei ausgelöst worden und das Haus sei auf den Angeklagten und dessen Ehefrau überschrieben worden. Dort wohnten sie bis 2002, als sie in das neugebaute Haus in Schmitten gezogen waren.

Grundlegend saniert worden sei das Haus nicht. Zwischen 1995 und 2002 haben er und seine Frau immer wieder “etwas an dem Haus gemacht”: Sie haben nach und nach Fenster erneuert und eine Elektroheizung eingebaut – mit Thermostat, Fernsteuerung und einem Wirkungsgrad von 95 Prozent. Diese Heizung hätten mehrere Mieter auch genutzt.

Der Angeklagte habe seine Mieterinnen nur ärgern wollen. Schaden wollte er ihnen nicht zufügen, beteuerte er gestern am Landgericht Mannheim. Morgen geht der Prozess weiter.

Der Angeklagte habe seine Mieterinnen nur ärgern wollen. Schaden wollte er ihnen nicht zufügen, beteuerte er gestern am Landgericht Mannheim. Morgen geht der Prozess weiter.

 

Gut zwei Stunden lang befragte Richter Ulrich Meinerzhagen den Angeklagten zu seiner persönlichen Entwicklung: Krankheiten während der Kindheit, Komplikationen während der Geburt. Erst danach machte der Angeklagte Angaben zur Tat selbst.

“Ich wollte sie nur ärgern”

Zwischen ihm und den beiden Mieterinnen habe es schon seit einiger Zeit Streit gegeben wegen eines defekten Wasserboilers, den er habe reparieren sollen, was er nicht getan hat. Ein anderes Mal hätten sie Belege für die Nebenkostenabrechnung zu sehen gewünscht. Auch eine Kündigung hatte er schon einmal verschickt.

Er habe die beiden Frauen ärgern wollen, sagte der Angeklagte. Dazu sei er am 14. Januar auf das Dach gestiegen und habe das Blech angebracht. Gefährden wollte er mit dieser “Maßnahme” niemanden, sagte er. Er sei davon ausgegangen, dass in den Holzöfen keine Feuer mehr angehen würden. Dass Menschen zu Schaden kommen, wollte er nicht.

Geschädigte haben noch heute Albträume

Das Feuer im Ofen der im Erdgeschoss lebenden Frau war aber doch angegangen. Sie wurde gestern als Zeugin vernommen. Durch den verschlossenen Kamin habe der Rauch und das Rauchgas nicht abziehen können und war nach unten in die Wohnungen geströmt. Irgendwann sei sie müde geworden und eingeschlafen, berichtete die Zeugin. Ihr Hund habe sie schließlich durch Bellen geweckt, sie habe Kopfschmerzen gehabt. Später hatte man im Krankenhaus bei einer Blutprobe festgestellt, dass bereits Kohlenmonoxid in den Blutkreislauf übergegangen war:

Das Tückische an dem Gas ist, dass es sich mit dem Blut verbindet und es sehr lange dauert, bis es abgebaut ist,

sagte Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann auf unsere Nachfrage. Die Zeugin wohne noch immer in dem Haus, sagte sie. Bis heute leide sie unter Spätfolgen, beispielsweise Alpträume.

Gegen 17:30 Uhr sei ihre Nachbarin, die zweite Zeugin gestern, nach hause gekommen und habe beim Öffnen ihrer Wohnung Rauch gerochen und sei sofort zu ihrer Nachbarin gegangen. Gemeinsam seien sie dem Rauchgeruch bis zum unbewohnten Dachgeschoss nachgegangen und hätten dann die Feuerwehr alarmiert. Auch sie klagte anschließend über Kopfschmerzen und kam mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus.

Aussage des Schornsteinfegers morgen

Im Gegensatz zu ihrer Nachbarin ist sie aus dem Haus ausgezogen. Sie schrecke nachts aber immer noch hoch, wenn sie ein Geräusch hört, sagte sie gestern in der Verhandlung. Für den Schaden, den der Angeklagte den beiden zugefügt hat, entschuldigte er sich persönlich in der Verhandlung.

Morgen früh geht der Prozess am Landgericht Mannheim weiter. Acht Zeugen sind geladen: Darunter ist auch der Schornsteinfeger und dessen Mitarbeiter, mit denen der Angeklagte zuvor gesprochen haben soll. Außerdem sind die ermittelnden Polizeibeamten sowie Mitglieder der Feuerwehr Weinheim geladen.

 

 

 

 

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