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Donnerstag, 19. September 2013

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Regierungspräsidium Karlsruhe verlangt "besondere Vorkehrungen" für die Auszählung der Briefwahl

Bürgerentscheide am 22. September 2013 können stattfinden

Mannheim/Weinheim/Hirschberg, 11. September 203. (red/pm/pro) Die Verwaltungen der drei Kommunen Mannheim, Weinheim und Hirschberg können aufatmen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zu der Auffassung gelangt, dass die Bürgerentscheide stattfinden können. Wegen “durchsichtiger” Briefwahlumschläge hatte es Zweifel gegeben, ob die Briefwahl eine geheime Wahl ermöglicht.

Von Hardy Prothmann

Ja oder Nein – ist nicht nur die Entscheidungsfrage beim Bürgerentscheid (hier Beispiel Weinheim), sondern auch, was die Briefwahlumschläge angeht. Weil die Umschläge “durchsichtig” sind, muss die Auszählung unter Auflagen stattfinden.

Die Bürgerentscheide in Mannheim, Weinheim und Hirschberg können nach einer rechtlichen Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe statt finden. Wie Joachim Fischer, Sprecher des Regierungspräsidiums, auf Nachfrage mitteilte, stehe man in engem Kontakt mit Mannheim und Weinheim, ebenso das Kommunalrechtsamt als Rechtsaufsichtsbehöre in Heidelberg mit Hirschberg. Die Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, dass sich an Vorgaben des Regierungspräsidiums orientiert.

Die Kommunen müssen beim Umgang mit den Stimmabgaben bei der Briefwahl besondere Vorkehrungen treffen. Dadurch muss ausgeschlossen werden, dass zwischen der Identität des Briefwählers und dessen Abstimmungsverhalten eine Verbindung hergestellt werden kann. Bekanntlich war dieses Problem entstanden, weil die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl nicht vollständig blickdicht sind:

Es muss also sichergestellt sein, dass nicht eine Person sowohl Wahlschein als auch Stimmzettel entnimmt. Dies muss durch zwei Personen erfolgen. Ob man dies durch einen Sichtschutz oder eine räumliche Trennung von einigen Metern unternimmt, kann vor Ort entschieden werden. Wir werden die Auszählung über die gesamte Dauer kontrollieren.

In Mannheim und Weinheim schickt das Regierungspräsidium dazu je einen Mitarbeiter, nach Hirschberg wird ein Mitarbeiter des Kommunalrechtsamt entsandt.

Die Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl an den Bürgerentscheiden in Mannheim, Weinheim oder Hirschberg teilnehmen möchten, werden weiterhin gebeten, den Stimmzettel vor dem Einlegen in den Stimmzettelumschlag mit der Schrift nach innen zu falten. Wichtig: Der Stimmzettelumschlag darf nicht beschriftet werden, da er sonst ungültig wird.

Das Regierungspräsidium rechnet mit einer schnellen Auszählung: “Es geht ja nur um Ja oder Nein.”

Die Regelung erspart natürlich auch Mehrkosten und sichert vermutlich auch eine höhere Beteiligung, als wenn man die Bürgerentscheide zu einem späteren Zeitpunkt durchführen würde.

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