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Mittwoch, 28. August 2013

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Mindestlohn von 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen

Tariftreuegesetz in Baden-Württemberg beschlossen

Rhein-Neckar, 11. April 2013. (red/pm) Am Dienstag hat der Landtag in zweiter Lesung das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTMG) beschlossen. „Für Beschäftigte, die Kommunen und letztlich auch das Land haben wir mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens verlässliche Bedingungen für effizientes und faires Wirtschaften geschaffen“ zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Uli Sckerl erfreut.

Information des MdL Uli Sckerl:

“Das Land sei damit nun das elfte Bundesland mit einem solchen Gesetz: „Dies zeigt, dass es allerhöchste Zeit war auch in Baden-Württemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen, damit wir als Land nicht weiter zu Lasten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Unternehmen mit Tariflöhnen wirtschaftet.“

Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden Tarifverträgen setzt Grün-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Musterland für gute Arbeit

„Wir verfolgen damit konsequent das Ziel Baden-Württemberg wie im Koalitionsvertrag beschrieben zum Musterland für gute Arbeit zu machen“ erläutert Sckerl. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen hätten die Wirtschaftspolitik im Land seit Jahren zu einer solchen Regelung aufgefordert, „Grün-Rot macht nun im Gegensatz zur Vorgängerregierung Ernst mit dem Vorhaben. Wir halten Wort und beenden den oftmals ruinösen Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer!“ so Sckerl.

Besonders betont Sckerl auch die Vorteile für die Kommunen: „Das Unterbieten um jeden Preis bei den Angeboten gehört nun in Baden-Württemberg der Vergangenheit an. Dies ist gut für die Beschäftigten, aber auch für Städte und Gemeinden. Die neue Regelung setze einen klaren Rahmen, schütze den fair zahlenden Mittelstand vor Ort und wirke sich auch positiv auf Zuverlässigkeit und Qualität aus.

Darüber hinaus leisten die Vergabekriterien auch einen Beitrag dazu, von vorneherein realistische Kostenkalkulationen zu ermöglichen. „Das nun beschlossene Gesetz unterstützt damit nicht nur gutes und faires, sondern auch effizientes Wirtschaften und ist damit ein Gewinn für Beschäftigte und Auftraggeber“ ist sich Sckerl sicher.”

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