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Mittwoch, 28. August 2013

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Gemeindrat beschließt einheitliches Modell

Gebührenanpassung für Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/2015

Weinheim, 15. Mai 2013. (red) Bereits im Mai des vergangenen Jahres wurden im Gemeinderat die Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen angepasst. Dies erfolgte jedoch zunächst für nur ein Jahr. Nun musste der Gemeinderat also für die kommenden zwei Jahre einen neuen Beschluss fassen und stütze sich bei diesem auf die Empfehlungen des Städtetages Baden-Württemberg.

Hierbei sprachen sich kirchliche und kommunale Landesverbände zu einer gemeinsamen Festsetzung der Elternbeiträge aus. Darin wird weiterhin ein landesweiter Druchschnitt von 20 Prozent angestrebt, mit welchen die Beiträge der Eltern die Betriebsausgaben finanzieren. Da die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen jedoch lediglich mit einer Höhe von 3 Prozent beücksichtigt wurden, erfolgt keine Erhöhung des Deckungsgrades.

In einer Kinderkrippe kostet dann beispielsweise die Ganztagesversorgung eines Kleinkindes an fünf Tagen der Woche ab dem 01. September 2013 414,00 Euro. Ab September 2014 426,00 Euro. Die Betreuung von Kindern über drei Jahren beläuft sich beim ersten Kind in einer Ganztageseinrichtung ab September 2013 188,00 Euro und im nächsten Jahr dann auf 194,00 Euro. Die Stadtverwaltung empfahl dem Gemeinderat, die Gebühren für Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 in Anlehnung an die Empfehlung der Spitzenverbände, zu beschließen. Die Mehrheit stimmte zu.

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