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Samstag, 19. Oktober 2013

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Belastungen für Stromkunden steigen 2014 auf 23,6 Milliarden Euro

Über die Hälfte des Strompreises sind Steuern

Der Strompreis steigt im kommenden Jahr mit der Anhebung der EEG-Umlage. Dabei ist der Strompreis an der Börse deutlich niedriger.

Rhein-Neckar, 15. Oktober 2013. (red/pm) Aus der heutigen Bekanntgabe der EEG-Umlage 2014 wird deutlich, dass die Belastungen für Stromkunden 2014 auf 23,6 Milliarden Euro steigen. Der Anteil von Steuern und Abgaben liegt mittlerweile bei rund 52 Prozent des Haushaltsstrompreises.

Information des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft:

Die Kosten, die sich durch das EEG inzwischen ergeben, erreichen eine neue Rekordmarke. Nach dem heute offiziell mitgeteilten Anstieg der EEG-Umlage für 2014 auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde werden sich die Belastungen für Stromkunden durch die EEG-Umlage von derzeit 20,4 auf etwa 23,6 Milliarden Euro in 2014 summieren. Damit ist die Fördersumme seit 2011 dramatisch angestiegen. Die weitere Steigerung der Umlage zeigt den großen und umfassenden Reformdruck beim EEG auf. Das EEG führt in seiner jetzigen Form nicht nur zwangsläufig zu dynamisch steigenden Stromkosten für die Kunden, sondern es hat auch gravierende negative Konsequenzen für den Energiemarkt. Diese sind neben anderen Faktoren auch ein Grund für die zunehmenden Stilllegungspläne der deutschen Kraftwerksbetreiber. Diese Entwicklungen haben das Potential, zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit zu führen. Daher brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung des Energiemarktes inklusive einer grundlegenden EEG-Reform.

So kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute die Veröffentlichung der neuen EEG-Umlage für 2014.

“Die neue Bundesregierung muss nach ihrer Bildung zügig eine grundlegende Reform des EEG angehen. Heute erwarten wir von den Erneuerbaren nur, dass sie ökologisch Strom produzieren. Künftig müssen sie dies aber auch zuverlässig und ökonomisch tun. Das sind zwei neue Anforderungen, ohne die die Erneuerbaren keine Zukunft haben werden”, betonte Hildegard Müller. Der BDEW unterstützt den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und hat ein Konzept erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt, mit dem der für die Energiewende erforderliche Rollentausch gelingen kann.

Bei seinen aktuellen Berechnungen verweist der BDEW auch darauf, dass neben der Erhöhung der EEG-Umlage in den nächsten Wochen auch Zahlen zu weiteren staatlich festgelegten beziehungsweise regulierten Preisbestandteilen veröffentlicht werden.

Dazu zählen die vorläufige Festlegung der Netzentgelte, die Offshore-Haftungsumlage, die neu eingeführte Umlage für Abschaltbare Lasten, die Umlage nach Paragraph 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung sowie die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Alle Bestandteile des Strompreises werden nach Aussage der Bundesnetzagentur voraussichtlich erst bis Ende Oktober, zum Teil aber auch dann leider nur vorläufig, feststehen.

Weitergehende BDEW-Informationen

  • Zu Veröffentlichungsterminen von staatlichen Strompreisbestandteilen: EEG-Umlage: Veröffentlichung am 15. Oktober 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014.
  • Offshore-Haftungsumlage (bzw. EEG-Haftungsumlage) nach Paragraph 17f EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf: Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf Basis des Paragraphen 17 EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf am 15. Oktober 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014.
  • Netzentgelte: Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte bis zum 15. Oktober 2013 – endgültig bis zum 31. Dezember 2013 – mit Wirkung zum 1. Januar 2014.
  • Neue Umlage für abschaltbare Lasten nach Paragraph 9 Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWK-G): Veröffentlichung durch die ÜNB und Bekanntgabe voraussichtlich am 21. Oktober 2013. Die Umlage wird höchstwahrscheinlich erstmals zum 1. Januar 2014 erhoben.
  • Umlage Paragraph 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Veröffentlichung voraussichtlich am 21. Oktober 2013 durch die ÜNB mit Wirkung zum 1. Januar 2014.
  • KWK-G-Aufschlag: Für die Veröffentlichung gibt es keinen verbindlichen Termin – bei rechtzeitiger Vorlage der Daten streben die ÜNB eine Veröffentlichung Ende Oktober 2013 an – Wirkung zum 1. Januar 2014.”
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  • Dagda

    Liebe(r) Redaktion/pm.
    In diesem, mir inzwischen an’s Herz gewachsenen, ‘lokalen Blog’ finde ich zum ersten Mal einen unverständlichen Beitrag.
    Vielleicht geht es nur mir so. Alleine EEG habe ich mindestens 13 mal gezählt und weiß immer noch nicht was es bedeutet.
    Schade, aber wie gesagt: Vielleicht steh Ich auf der Leitung?