Weinheim/Oberflockenbach, 17. Juni 2013. (red/aw) Nach dem tragischen Unfalltod von Hans Salbinger, muss sich der Oberflockenbacher Ortschaftsrat neu formieren. Kommissarisch wird Stellvertreterin Heide Maser das Amt der Ortsvorsteherin übernehmen. Die Vorbereitungen zur Neuwahl sind aber bereits angelaufen.
Hans Salbinger war seit 2009 Ortsvorsteher von Oberflockenbach. Er hinterlässt seine Frau und zwei Kinder. Der 62-jährige Landwirtschaftsmeister war nicht nur politisch bei den Freien Wählern aktiv, sondern auch engagiertes Mitglied in mehreren Vereinen. Nun muss sein Amt im Ortschaftsrat sowie der Posten des Ortsvorstehers neu besetzt werden.
Vorübergehend übernimmt die Stellvertreterin Heide Maser (CDU) den Vorsitz vom Ortschaftsrat. Derzeit läuft aber bereits die Vorbereitung auf eine neue Wahl. Ob sich Heide Maser zur Wahl stellt, ist derzeit nicht bekannt, andere Kandidaten werden aktuell noch gesucht bzw. sondiert. Zur Wahl stellen kann sich jeder wahlberechtigte Bürger Oberflockenbachs. Eine Tätigkeit im Ortschaftsrat ist nicht erforderlich. Der Ortschaftsrat stimmt zunächst über potenzielle Kandidaten ab, welche dann dem Weinheimer Gemeinderat vorgestellt werden. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt anschließend durch den Gemeinderat. Das Amt endet mit der Wahlperiode 2014.
Für den Platz im Ortschaftsrat von Oberflockenbach von Hans Salbinger wird ein Nachrückverfahren greifen. Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl von 2009 ist Willi Herzog von den Freien Wählern dazu berechtigt den Posten im Ortschaftsrat zu übernehmen.
Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung kann in Kommunen mit räumlich getrennten Ortsteilen die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. In Weinheim gibt es insgesamt sechs Ortschaftsräte, für Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach (mit den Ortsteilen Steinklingen und Wünschmichelbach), Rippenweier (inkl. Rittenweier und Heiligkreuz) sowie Ritschweier und Sulzbach.
Ortschaftsräte zur politischen Mitbestimmung
Der Ortschaftsrat besteht aus sieben Mitgliedern und tagt regelmäßig. Ihm steht der Ortsvorsteher vor, die während der Wahlperiode Beamte im Ehrenamt sind. In Weinheim erhalten die Ortsvorsteher eine ehrenamtliche Vergütung. Die Aufgaben des Ortschaftsrates liegen darin, über öffentliche Belange der Ortschaft zu beraten und zu urteilen.
Im Gemeinderat ist der Ortschaftsrat in wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, anzuhören. Er hat ein Antrags- und Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft tangieren. Die Stellungnahme des Ortschaftsrates ist in die Beratung des Gemeinderates bzw. Ausschusses einzubeziehen. Außerdem berät der Ortschaftsrat die örtliche Verwaltung in allen Angelegenheiten. Über die Ortschaftsräte soll eine Mitbeteiligung an der politischen Willensbildung gesichert werden.
Die Weinheimer Ortschaftsräte verfügen über selbständige Entscheidungsfindung bei Angelegenheiten, die nur die jeweilige Ortschaft betreffen. Dazu zählen beispielsweise Prozesse zur Gestaltung, Unterhaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kulturpflege, Sportanlagen, Spielplätzen oder des Friedhofs. Zu seinen Aufgaben gehört aber nicht die Festsetzung von Gebühren oder Tarifen sowie das Erlassen von Anstalts- oder Benutzungsordnungen.
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