Weinheim, 19. August 2013. (red/pm) Wer bei der Bundestagswahl und dem Bürgerentscheid zum Flächentausch Breitwiesen – Hammelsbrunnen am Sonntag, 22. September von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann bei der Stadt Weinheim ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Das hat das Wahlamt der Stadt jetzt mitgeteilt.
Information der Stadt Weinheim:
“Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürger- und Ordnungsamt am Dürreplatz, im 3. Obergeschoss, Zimmer 306. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Telefonisch erreichbar ist das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 82 493. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid ist Freitag, 20. September, 18:00 Uhr. Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 20. September, bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Die Unterlagen werden nur an den persönlichen Wahlberechtigten ausgehändigt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
Mit dem mit den Briefwahlunterlagen übersandten Wahlschein besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal an der Urne abzustimmen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Briefwahlumschlags angegeben ist.
Das Amt teilt weiter mit, dass für die Urnenwahl kein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden muss. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Antragsvordruck für die Erteilung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen sowie Erläuterungen dazu. Der Wahlscheinantrag kann persönlich (nicht telefonisch oder per SMS) beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags gestellt werden.
Wer einen Wahlschein schriftlich oder elektronisch (etw. per Telefax, E-Mail oder Internet) beantragen möchte, muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
Weitere Fragen beantwortet das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: E-Mail [email protected], Fax 06201/82 508 oder unter Telefon 06201/82-358, oder -561 .”
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