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Rhein-Neckar, 15. März 2011. Freie Journalisten und Blogger werden von manchen gerne als Freiwild betrachtet – die Jagd auf sie ist eine juristische. Mit Abmahnungen und Eidesstattlichen Verfügungen versucht man, sie und ihre Arbeit zu behindern oder gar ganz zum Schweigen zu bringen. Der schwerreiche Laborarzt Dr. Bernhard Schottdorf hat den Passauer Journalisten Hubert Denk verklagt. Das Landgericht Köln hatte eine einstweilige Verfügung gegen Denk erlassen, das Oberlandesgericht Köln hat diese heute aufgehoben.
Für Hubert Denk und viele freie Journalisten ist dieses Urteil ein Grund zur Freude. Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt, dass seine Berichterstattung über einen Betrugsfall korrekt war.
Doch bis zu dieser gerichtlichen Bestätigung musste Denk einiges an Druck und Arbeit auf sich nehmen und ein Prozesskostenrisiko von über 10.000 Euro – für einen einzigen Artikel. Auch der psychologische Druck ist enorm – die Anklage, das erste Urteil, die Behauptung, man habe “schlecht recherchiert”, all das muss man als Journalist ertragen. Und ist natürlich sehr vorsichtig, denn jeder weitere Prozess kann das wirtschaftliche Aus bedeuten.
Das Oberlandesgericht Köln hat keinen Zweifel an der guten Arbeit von Hubert Denk gehabt und wieder einmal bestätigt, dass die Landgerichte sehr schnell falsche Urteile erlassen, die höhere Instanzen wieder aufheben.
Hubert Denk ist mit seinem Bürgerblick Passau wie fast 50 andere journalistische, darunter unsere Blogs, Teil eines neuen Netzwerks: istlokal.de.
Diese Netzwerk hat die Förderung des Lokal- und Regionaljournalismus zum Ziel, der von den monopolistischen Zeitungsverlagen immer mehr vernachlässigt wird.
Anbei dokumentieren wir die Pressemitteilung von istlokal.de.
Passau/Köln, 15. März 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (Bürgerblick Passau) bestätigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger Verfügung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von Bürgerblick Passau zu unterbinden.
„Ich muss Hubert Denk ein großes Lob aussprechen. Er hat es geschafft durchzuhalten“, sagt Medien-Anwalt Dr. Klaus Rehbock.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hat sich der Herausgeber des Passauer Magazins Bürgerblick erfolgreich gegen einen Zensur-Versuch des milliardenschweren Labor-Konzern von Dr. Bernhard Schottdorf gewehrt. Die Klage wurde in allen Punkten zurückgenommen.
Das per Einstweiliger Verfügung erwirkte und zunächst vom Landgericht Köln bestätigte Verbot eines kompletten Artikels auf Bürgerblick Passau ist damit hinfällig.
Der freie Journalist Hubert Denk hatte über den Betrugsprozess gegen einen Münchner Heilpraktiker, der durch das „System Schottdorf“ einen Großteil seiner ergaunerten Erlöse erzielt hat, berichtet. Im Zeugenstand berichteten LKA-Beamten der SOKO „Labor“, wie sie bei ihren Ermittlungen auf eine Parteispende gestoßen seien, die dem damaligen Ministerpräsidenten Stoiber persönlich zugestellt worden war und über die aus ihrer Sicht spürbare Behinderung der Ermittlungen.
„Er hat die Wahrheit geschrieben“, so sein Rechtsanwalt Rehbock.
Gegen diesen Bericht war Schottdorf zunächst mit dem Hamburger “Star”-Anwalt Matthias Prinz vorgegangen. Für die zweite Instanz hatte Schottdorf nun Dr. Peter Gauweiler engagiert. Der ehemalige CSU-Staatssekretär ist als konservativer Hardliner bekannt und sitzt als Bundestagsabgeordneter im Ausschusses für Kultur und Medien, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.
Am Dienstag schloss sich das Oberlandesgericht Köln in allen Punkte der Argumentation von Rehbock an. Nach einem halbstündigen Telefonat nahm Schottdorf-Anwalt Dr. Peter Gauweiler die Klage in allen Punkten zurück und verzichtete auf sämtliche Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.
Die Kosten für die Einstweilige Verfügung und die beiden Gerichtsverfahren muss Schottdorf in voller Höhe tragen. Zuletzt lag der Streitwert bei 30.000 Euro.
Das Journalisten-Netzwerk istlokal.de begrüßt die klare Haltung des Oberlandesgerichts Köln und hofft, dass nun auch andere finanzkräftige Unternehmen und Institutionen zur Kenntnis nehmen, dass sich unliebsame Berichterstattung nicht einfach durch die Androhung teurer Gerichtsprozesse unterbinden lässt.
Das Netzwerk istlokal.de setzt sich unter anderem bei Rechtsstreitigkeiten für seine Mitglieder ein – zunächst mit dem bescheidenen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Langfristig ist auch ein Rechtsschutz für istlokal.de-Mitglieder geplant.
Über istlokal.de
istlokal.de kritisiert den “fliegenden Gerichtsstand”, der Verfahren für die journalistischen Kleinunternehmer zusätzlich (und vermutlich absichtlich) verteuert.
istlokal.de wird zudem transparent darlegen, welche Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen und Anwälte besonders klagefreudig sind und gegen die Meinungs- und Pressefreiheit agieren.
istlokal.de wird aber auch kritisch und transparent Stellung beziehen, wenn Mitglieder des Netzwerkes Fehler gemacht haben sollten und die Mitglieder unterstützen, möglichst korrekt und fehlerfrei zu berichten. Das Ziel von istlokal.de ist die Förderung des Lokal- und Regionaljournalismus.
Siehe auch:
Schottdorf gegen Bürgerblick: Freie Presse gewinnt
Pressemitteilung von istlokal.de, 15. März 2011
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