Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen “Futterkugeln” ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen “gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe” an.
Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen “Verletzung der Persönlichkeitsrechte” abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz “Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an” zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben
Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.
Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch “jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung” der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.
Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, “Persönlichkeitsrechte” zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.
Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der “Gegendarstellung” nutzen können.
Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.
Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein “Journalisten helfen Journalisten” spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.
Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133
Aktueller Spendenstand (28.11.2011, 19:00 Uhr) paypal/Konto: 1.827,31 Euro (67 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.
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