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Sonntag, 01. September 2013

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Landratsamt veröffentlicht erstmals Liste von Lebensmittelsündern

Ekel-Betriebe am Pranger

Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit – jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier Gaststätten veröffentlicht, in den “ekelerregende” Bedingungen herrschten. Für die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten – für die Verbraucher bedeutet es einen Schutz.

Zukünftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die Lebensmittelüberwachung gravierende Mängel feststellt, die nach dem Bußgeldkatalog 350 Euro überschreiten, wird das öffentlich gemacht. Eine drakonische Strafe für lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Gaststätten und Restaurants, aber ebenso für Bäcker, Metzger und eben alle, die Lebensmittel verarbeiten.

Behördlicherseits gibt es kein Pardon. So öffentlich angeprangerte Betriebe “kommen nur von der Liste runter, wenn alle Mängel behoben sind”, heißt es aus dem Landratsamt. Vor kurzem wurden bereits Betriebe in Heddesheim, Ladenburg und Seckenheim kontrolliert – es gab viele Beanstandungen, aber keine, die so groß waren, dass es für den Pranger reichte.

Unsere Autorin Alexandra Weichbrodt beschreibt das Verfahren und war vor Ort, um mit dem Wirt der “Goldenen Rose” in Schriesheim über die Vorwürfe gegen ihn und die “ekelerregende Herstellungs‐oder Behandlungsverfahren” in seiner Küche zu sprechen. Der Wirt rechtfertigt sich mit Ausflüchten – und beteuert, alles sei wieder in Ordnung. Daran kann man Zweifel haben. Den Artikel können Sie auf dem Schriesheimblog.de lesen.

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