"));

Dienstag, 27. August 2013

« »

Geprothmannt: Die Fischfutter-Affäre oder Butter bei die Fische

Weinheim/Heddesheim/Berlin, 28. November 2011. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) wirft uns vor, ungerechtfertigt seine “Privatsphäre” verletzt und falsche Angaben gemacht zu haben. Bundesweit heißt der Vorgang mittlerweile in den Medien “Fischfutter-Affäre” und meint doch nur ein reichlich absurdes Theater mit tatsächlich ernsten Folgen.

Von Hardy Prothmann

Ist jemand, der sich mit seiner Geschäftsvisitenkarte ausweist, privat? Hans-Christian Ströbele sieht sich dann als "privat", wenn ihm das in den Kram passt.

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hat mich als verantwortlichen Redakteur dieser Internet-Lokalzeitung am Freitag, den 25. November 2011, durch den (“berühmt-berüchtigen”) Rechtsanwalt Johannes Eisenberg abmahnen lassen.

Herr Ströbele hat mit seinem Anwalt einen “Streitwert” von 10.000 Euro festgelegt, der gleichzeitig die Höhe der “Vertragsstrafe” bei Wiederholung festlegt. Ich soll mich verpflichten, künftig diese Behauptung zu unterlassen:

Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an.

Diese Aussage ist nicht korrekt und ich wiederhole sie auch nicht.

Außerdem soll ich Anwaltskosten in Höhe von 775,64 Euro für ein zweiseitiges Schreiben zahlen. Herr Ströbele war “gnädig”. Er hätte auch 20.000 oder 50.000 oder 100.000 Euro oder eine Million als “Streitwert festlegen” können – dementsprechend berechnet sich die Anwaltsgebühr. Herr Ströbele meint, dass 10.000 Euro für diesen Satz ein “angemessener Wert” sind.

Der Anwalt Johannes Eisenberg hat mir gleichzeitig “ausdrücklich eine jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung verboten” – sprich: Die Abmahnung sollte diskret behandelt werden. Vermutlich aus Gründen der “Privatsphärenwahrung”.

Richtigstellung

Der inkriminierte Artikel selbst wurde nicht inhaltlich abgemahnt. Ausschließlich die Überschrift. Und diese war tatsächlich unverschuldet fehlerhaft. Herr Ströbele hat keinen Hinweis auf den Fehler gegeben, sondern nur abgemahnt. Ich habe erneut geprüft, den Fehler identifiziert und korrigiert. Die korrekte Überschrift lautet:

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Über meinen Berliner Anwalt Dominic Blim habe ich deshalb am Sonntag eine Unterlassungserklärung an den Anwalt von Herrn Ströbele übermitteln lassen.

Denn ich habe überhaupt kein Interesse, eine fehlerhafte Sache zu behaupten. Und ich habe noch weniger Interesse, mich mit dem Privatleben von Herrn Ströbele zu befassen. Ich darf sogar behaupten, dass ich einen gewissen – sicher keinen wohligen - Schauer bei dem Gedanken an das Privatleben des Herrn Ströbele  empfinden würde. Auch ohne “Unterlassungserklärungsabmahnung” kann ich Herrn Ströbele versichern, dass ich überhaupt kein Interesse an seinem Privatleben habe.

Vorsatz: Information der Öffentlichkeit

Hardy Prothmann: "Journalismus hat nicht die Aufgabe zu gefallen, sondern zu informieren. Punkt."

Als Journalist habe ich einzig und allein ein Interesse, die Öffentlichkeit zutreffend zu informieren und meine mir grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit auszuüben. Diesem Vorsatz bin ich unter strenger Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen. Ich habe umfangreich recherchiert und nach Einholung aller mir zur Verfügung stehenden Informationen die “abgemahnte” Schlagzeile formuliert.

Die Achtung von Privatsphären ist für mich nicht nur  eine Selbstverständlichkeit, ganz im Gegenteil bin ich unter Journalistenkollegen als kritischer Mahner bekannt. Denn viel zu oft beschädigen Journalisten durch schlechte Arbeit die gesamte Branche. Einerseits verteidige ich die Informationsfreiheit, andererseits kritisiere ich verfehlte Überschreitungen.

Ganz sicher passieren auch mir Fehler. War das ein Fehler? Ich wurde durch eine Informantin Anfang August auf den Vorfall aufmerksam gemacht, danach habe ich umfangreich recherchiert – im Bewusstsein, es mit einem “Prominenten” zu tun zu haben.

Dann habe ich das “Thema” liegen gelassen. Vor allem, um Informanten und Zeugen zu schützen und um die “Einordnung” reifen zu lassen. Es gab einen Vorfall, Streit, Stress, eine prominent-politische Persönlichkeit.

Aggressive “Promis”

Als verantwortungsbewusster Journalist weiß ich, dass je “prominenter” eine Person ist, umso mehr Vorsicht angebracht ist. Nicht, weil diese Personen mehr Rechte als “normale Leute” hätten – meist haben sie mehr Geld, bessere “Kontakte” und sind oft sehr aggressiv.

Weil ich verantwortlich arbeite, habe ich den Akteuren Zeit gelassen, sich zu beruhigen. Als ich die Recherche wieder aufgenommen hatte, entsprachen die neuen “Erkenntnisse” denen, die ich schon recherchiert hatte. Ich holte letztlich eine amtliche Auskunft ein, um die Bestätigung des Vorfalls zu prüfen.

Danach habe ich den Bericht geschrieben und veröffentlicht, der inhaltlich von Herrn Ströbele und seinem Anwalt auch nicht abgemahnt worden ist.

Kalkulierte Abmahnung

Ich habe im Sinne der journalistischen Sorgfaltspflicht Herrn Ströbele telefonisch und per email zu erreichen versucht. Herr Ströbele hat diesen Versuch einer Kontaktaufnahme mittlerweile indirekt über einen Zeitungsbericht bestätigt, und hatte demnach keine “Zeit” für eine Antwort auf meine Nachfrage.

Herr Ströbele hatte aber die Zeit, weil er keine Zeit hatte, seinen Anwalt Eisenberg zu beauftragen, mich abmahnen zu lassen. Keine Zeit also. Weder für eine Information, für eine “Klar”-Stellung, für eine Einigung. Genug Zeit aber, zu kalkulieren, dass ein Auftrag an den Anwalt die “Gegenseite” schlappe fast 800 Euro kostet. Und zu kalkulieren, dass, wenn das nicht erfolgreich ist, selbst die knapp 800 Euro zu bezahlen.

Herr Ströbele hat auch nicht umgehend gehandelt, obwohl er früh Kenntnis hatte. Der Artikel erschien am Dienstag. Die Abmahnung kam am Freitagvormittag mit einer 8-Stunden-Frist, um reagieren zu können. Auch eigene Rechtsanwälte sind freitags manchmal früh im Wochenende. Man könnte vermuten, dass das kalkuliert worden ist. Damit sage ich nicht, dass es das ist, ich sage nur, es könnte so sein.

“Klasse”-Fragen

Ganz ehrlich? “Soviel Zeit”, eben mal 800 Euro zu “riskieren”, möchten wohl viele Menschen gerne mal haben. Es gibt aber sehr viel mehr Menschen, die mit weniger als der Hälfte ihren Lebensunterhalt “bestreiten” müssen. Hans-Christian Ströbele gehört garantiert nicht zu dieser “Klasse”.

Freie Journalisten, denen Herr Ströbele ab und an und gerade vergangenen Samstag wieder mit irgendeinem Spruch von “Pressefreiheit” und so den “Rücken” stärkte, neigen manchmal noch dazu, sich wirklich reinzuhängen, zu recherchieren, nachzufragen, genau zu berichten.

Über die Bezahlung muss man nicht wirklich reden – es sind Hungerlöhne, die die meisten in diesem “Job” erhalten. Von Herrn Ströbele ist mir kein Zitat bekannt, mit dem er dies, als Förderer der “Pressefreiheit” mal angemahnt hätte. Ich kenne ihn seit ein paar Tagen nur als Abmahner mit saftigen Gebühren für “Star”-Anwälte.

Und daraus folgere ich, dass Herr Ströbele sich für so etwas in der Art hält, also einen Star. Ich meine jetzt nicht den Vogel, sondern eine prominente “Persönlichkeit” mit einem “Recht auf Privatsphäre”.

Wann ist wer privat?

Nur seltsam, wenn ein Privatmann sich vor Ort als MdB per Visitenkarte ausweist. Und den beteiligten Personen erst dadurch bewusst wird, mit wem sie es “zu tun haben”.

Es gibt Gerüchte, dass das auch Beamte vor Ort “beeindruckt” hat.

All das sind “kleine Geschichten” im Umfeld des Themas zur “Fischfutter-Affäre”, die im Umlauf sind. Manchmal werden “kleine Geschichten” ja auch “große Geschichten”, wie man unzweifelhaft gerade im Zusammenhang mit der Fischfutter-Affäre feststellen konnte.

Ich mache jetzt das, was ich als Reporter immer tue: Ich suche Geschichten, die man aufschreiben muss, weil sie wichtig für die öffentliche Meinung sind.

Aktuell recherchiere ich die Angaben einer prominenten Persönlichkeit, deren Wahrheitsgehalt zweifelhaft ist. Das ist harte Arbeit, vor allem, weil jede Fehlinformation durch andere den “eigenen Arsch kosten kann”.

Also gehe ich wie immer sorgfältig und systematisch vor.

“Gefällt” ist kein journalistisches Kriterium

Ich schütze dabei meine Informanten, halte mich aus Privatsphären raus (hat mir schon sehr oft Geschichten nicht möglich gemacht), gehe aber jedem Hinweis nach.

Und wenn die Story fertig ist, wird sie veröffentlicht.

Ganz egal, ob das jemandem “Prominenten” gefällt oder nicht.

Der Unterschied zwischen Herrn Ströbele und anderen “einflussreichen Persönlichkeiten” ist: Ich nutze Informationen, das Wort und die Meinungsfreiheit.

Andere nutzen Geld, Kontakte und Seilschaften und wenn das nicht taugt, einen “Promi”-Anwalt wie diesen Eisenhut oder wie immer der auch heißt.

Butter bei die Fische

Manchmal nutzt allerdings auch jemand seinen Verstand.

Doch das ist selten der Fall.

Trotzdem gilt: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Für Journalisten gilt: Butter bei die Fische.

Also zur Sache kommen, Klartext reden, Fakten veröffentlichen.

Herr Ströbele kann sicher sein, dass es Butter an die Fische geben wird.

Link:
Auf Facebook hatsich Hans-Christian Ströbele am Sonntagabend zur Sache geäußert.

Der inkriminierte Artikel.

Dokumentation von Reaktionen

Spendenaufruf:

Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.

Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein “Journalisten helfen Journalisten” spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.

Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133

Den aktualisierten Spendenstand finden Sie im Artikel zur “Fischfutter-Affäre” Ströbele
Der Blogger Sascha Pallenberg hat mir großzügig die Bezahlung der Abmahngebühren in Höhe von 775 Euro angeboten, sofern dies nötig sein sollte.
Vielen Dank dafür!

Moderation von Kommentaren

Die Moderation liegt bei der Redaktion. Für uns steht fest: Kritische Diskussionen sind erwünscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren steht in der Netiquette.