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Freitag, 08. November 2013

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Uli Sckerl

Landesglückspielgesetzes reduziert Spielsucht und stärkt kommunale Planungen

Baden-Württemberg/Weinheim, 28. Juli 2012. (red/pm) Mit dem neuen Landesglückspielgesetz wird nach Ansicht des Weinheimer Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl die Spielsucht reduziert und die Kommunen gestärkt.

Information des Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl (B90/Grüne):

“Das heute für die Anhörung freigegebene Landesglückspielgesetz reduziert die Spielsucht und stärkt den Kommunen für die Belebung der Innenstädte den Rücken“, macht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag und Weinheimer Abgeordnete Uli Sckerl deutlich. „Für uns GRÜNE stehen beim Thema Glücksspiel die sozialpolitischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben im Vordergrund. Deshalb haben wir uns gegen eine zusätzliche Spielbank in Mannheim ausgesprochen und erreicht, dass die Pläne dafür jetzt vom Tisch sind“.

Darüber hinaus sollen beim gewerblichen Glücksspiel Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergriffen werden. „Auch in Weinheim und an der Bergstraße und weiteren Kommunen in der Region führen wir eine Diskussion darüber, wie die Spielhallen aus suchtpolitischen Gründen zurückgedrängt werden können. Leider sind in vielen Kommunen Spielhallen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden gesprossen und haben in vielen Innenstädten und Wohngebieten das Stadtbild geprägt“. Durch das Landesglückspielgesetz besteht nun die Möglichkeit, diese aus suchtpräventiven Gründen zurückfahren.

Weil der vorige bundesweite Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2008 Ende 2012 auslief, wurde am 15.12.2011 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. Die Länder sind nun aufgefordert, die Regelungen des Staatsvertrags in Landesrecht umzusetzen. Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf nunmehr zur Anhörung gegeben: Spielhallen werden nicht erlaubt, wenn sie im baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen – es gilt das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen und der Abstand von einer Spielhalle zu einer Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen müssen zukünftig mindestens 500 Meter betragen. Es ist nicht vorgesehen, dass eine örtliche Behörde eine kürzere Distanz ermöglicht.

„Wichtig war mir, dass das Gesetz suchtpräventive Schwerpunkte setzt. Daher ist klar dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen 500 Meter beträgt und darüber hinaus ein Mindestabstand von 500 Meter zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten ist“, macht Uli Sckerl deutlich. „Das tut auch den Innenstädten und dem Stadtbild gut“, betont Uli Sckerl, der für die Grünen auch im Weinheimer Gemeinderat sitzt. Die Kommunen haben dadurch eine bessere Steuerungsmöglichkeit für die Belebung ihrer Innenstädte.

Einlasskontrollen und der Abgleich mit der länderübergreifenden Sperrdatei werden für die Spielhallen vorgeschrieben. Die Spielhallenbetreiber müssen zukünftig ein Sozialkonzept vorlegen. Die Vorgaben für das Konzept werden vom Sozialministerium in enger Abstimmung mit Suchthilfeverbänden erarbeitet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft das jeweilige Sozialkonzept und kann die Erteilung einer Erlaubnis auch verweigern.”

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