Mannheim/Weinheim/Hemsbach, 28. August 2013. (red/aw) Am vergangenen Freitag fiel das Urteil im Prozess gegen die Einbrecherbande, die für über zwanzig Einbrüche zwischen Hemsbach und Weinheim verantwortlich ist. Die 27 Anklagepunkte reichten von schwerem Bandendiebstahl und die Beihilfe dazu über Hehlerei bis hin zu bewaffnetem Raubüberfall. Jetzt wurden die sechs Männer im Alter zwischen 18 und 37 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Das höchste Strafmaß lag bei sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das jüngste Mitglied der Bande erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Die Motive für die zahlreichen Einbrüche der Männer lagen in ihrer Drogensucht. Insgesamt entstand bei den Raubzügen ein Schaden in Höhe von 200.000 Euro.
Sechs Wochen sind seit dem Verlesen der Anklageschrift vergangen. Am vergangenen Freitag urteilte das Gericht, dass den sechs Angeklagten, die zwischen April und November 2012 verübten Wohnungseinbrüche zugeschrieben werden können. Gegen sie lagen desweiteren fünf Klagen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Klage wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht vor. Auch der Raubüberfall auf eine Spielothek in Heppenheim lässt sich auf die Einbrechergruppe zurückführen. Die Urteile unterscheiden sich in ihrer Härte, da die Einbrüche in wechselnder Besetzung durchgeführt wurden und bei einem der Angeklagten noch das Jugendstrafrecht greift.
Das höchste Strafmaß erhielt Sebastian B., der als vermeintlicher Anführer und Organisator der Einbrecherbande gilt. B. erhält ein vermeintlich mildes Urteil von sechs Jahren und sechs Monaten. Über neun Jahre hätten es zu Beginn der Verhandlung werden können. Die Richterin erhofft sich mit diesem milden Urteil, deutlich zu machen, wie lohnend es sein kann, ein Geständnis abzulegen. Denn B. war geständig und einsichtig, was seine Kontakte ins Drogenmilieu anging. Diese habe der Angeklagte nach eigenen Angaben vollständig eingestellt. Einen Teil seiner Strafe wird Sebastian B. zunächst in einer Entziehungsanstalt absitzen. Bereits als Elfjähriger begann er mit dem Drogenkonsum, spritzte sich zuletzt Heroin.
Zur Therapie müssen auch weitere seiner verurteilten Bandenkollegen. Richterin Krenz appellierte an die Angeklagten: “Nutzen Sie diese Chance!” Bereits zu Beginn der Verhandlung waren die Verbindungen der sechs Männer ins Drogenmilieu festgestellt geworden. Bei ihrer Festnahme wurden zahlreiche Betäubungsmittel bei den Männern gefunden. Einen Großteil der Taten ist daher wohl der Beschaffungskriminalität zuzuschreiben. Das Diebesgut wurde von der Bande verkauft, der Erlös in Drogen investiert. Sie konsumierten unter anderem Haschisch, Heroin, Kokain und Speed.
Richterin: “Nutzen Sie diese Chance”
Ein weiterer Angeklagter, Ali G., wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er sei mehrmals bei einer ihm bekannten älteren Dame eingebrochen und soll auch den Einbruch in das Haus der Eltern seiner Freundin organisiert haben. Ali G. bestritt dies in seinen Aussagen vor Gericht. Doch der Mitangeklagte Sebastian B. hatte ihn mit seinen Aussagen schwer belastet. Daher gebe es keinen Grund zu zweifeln, urteilte die Richterin. Man müsse davon ausgehen, dass er die Tat aus Scham vor seinen “Schwiegereltern in Spe” sowie seiner Freundin nicht gestanden hatte, auch wenn er in anderen Fällen auskunftsbereit war, so die Vorsitzende Krenz.
Das jüngste Mitglied der Einbrecherbande war bei den Delikten erst 17 Jahre alt. Ein Grund für das Gericht, ihn nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Mit zwei Jahren auf Bewährung, einer Anti-Aggressionstherapie sowie strengen Auflagen zu Ausbildung und dem Konsum von Alkohol oder Drogen, kommt der Malerlehrling von allen Angeklagtem mit der mildesten Strafe davon. Auch, weil er sich in der Ausbildung vorbildlich verhalte, erklärte die Richterin. Trotzdem vermutete sie, dass der heute 18-Jährige eindeutig stärker in die Machenschaften der Bande involviert war, als er während der Verhandlung zugeben wollte. Ein weiterer Angeklagter erhielt ebenfalls eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung und muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
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