Weinheim, 29. Januar 2013. (red/pm) Die Wahlen für den Jugendgemeinderat Weinheim sind am 08. bis 16. März. Bis Mittwoch, den 06. Februar, können sich noch Kandidaten bewerben. Kandidieren und wählen darf jeder im 14. bis einschließlich 19. Lebensjahr.
Information der Stadt Weinheim:
“„Es hat uns Ansporn gegeben, lieber einmal mehr nachzuhaken als einmal zu wenig“, berichtete Sophian Habel. „Und manchmal“, schmunzelte der Vorsitzende des Ladenburger Jugendgemeinderates, „mussten wir auch mal mit den Kopf durch die Wand, um zu überzeugen“.
Es war eine fröhliche und erstaunlich versierte Vorstellung der drei Jugendpolitiker aus dem Ladenburger Jugendgemeinderat. Die Römerstadt war – was ein solches Jugendgremium angeht – Pionier in der Region. Gabi Lohrbächer-Gérard, die im Weinheimer Rathaus im Moment gerade die ersten Jugendgemeinderatswahlen für Weinheim vorbereitet, hatte die drei Jugendlichen aus der Nachbarstadt eingeladen: Sophian Habel, dessen Stellvertreter Sören Ueberrein und den Finanzverantwortlichen Francesco Iacono.
Nach wie vor überzeugt und überzeugend berichteten sie aus ihrer Arbeit. Die Motivation war ansteckend. Unter den Zuhörern waren erste Kandidaten aus Weinheim, Gabi Lohrbächer-Gérard mit ihren jungen Kollegen Anne Köller und Thomas Fischer sowie Stadtjugendring-Geschäftsführer Jürgen Holzwarth mit den beiden Jugend-Sozialarbeitern Elke Weitenkopf und Volker Kugel.
„Wir freuen uns darauf, dass wir uns jetzt auch in Weinheim auf diesen Lernprozess einlassen“, so Gabi Lohrbächer-Gérard. Die Wahl zum Weinheimer Jugendgemeinderat geht jetzt in die heiße Phase der Bewerbungen – die Frist endet am Mittwoch, 6. Februar.
Rund 2000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren wählen im März 2013 erstmals einen Jugendgemeinderat als beratendes Gremium des „großen“ Gemeinderates. In der Satzung ist definiert: „Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen. Er hat die Aufgabe, den Gemeinderat der Stadt Weinheim in Fragen, die die Jugendlichen in Weinheim betreffen, zu beraten. Er ist in den Ausschüssen in Fragen, die die Jugendlichen in Weinheim betreffen, zu hören.“
Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Schülerinnen und Schüler, die wählbar und wahlberechtigt sind. Sie müssen eigentlich nur zwei Kriterien erfüllen: Wählbar und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums das 14. Lebensjahr aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weinheim wohnen. Dann können sie wählen und gewählt werden.
Der letzte mögliche Tag für eine Anmeldung ist der Mittwoch, 6. Februar. Jeder Kandidat muss sich auf einem Anmeldebogen mit eigener Unterschrift bei den „Ratsdiensten“ anmelden. Die Anmeldungen müssen schriftlich eingehen (Anschrift: Gabi Lohrbächer-Gérard, Stadtverwaltung Weinheim, Ratsdienste, Zimmer 209, Eingang A, 1. Obergeschoss, bei Rückfragen: Telefon 06201 / 82 – 216, oder [email protected] ).
Mit dem 7. Februar beginnt dann die Zeit, in der sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen können. Die Stadt plant in Verbindung mit dem Stadtjugendring auch eine persönliche Vorstellungen im Stadtgebiet, aber auch eine Broschüre und angemessene Internet-Präsentationen. Zur Wahlurne gehen die 14- bis 19-jährigen Weinheimer Jugendlichen dann in der Woche vom 8. bis 16. März. Gewählt wird jeweils ein Tag an einer Schule, sowie am Samstag, 16. März an einem neutralen Ort. An diesem Tag sind jene Jugendlichen der Stadt zur Wahl aufgerufen, die keine Weinheimer Schule besuchen sowie jene, die unter der Woche aus irgendeinem Grund verhindert waren.”
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