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Mittwoch, 04. September 2013

Wenig Interesse beim Gemeinderat - hohes Interesse bei den Lesern

Die Sache mit dem Imagefilm

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47 "Gefällt mir"-Klicks für das Facebook-Posting in zwei Stunden. Nur ein weiterer sechs Wochen später.

 

Weinheim, 22. Mai 2012. (red) Rund 4.000 Mal wurde der Imagefilm der Stadt Weinheim angeschaut. Die Kommentare zum Film sind verheerend. Die Stadt reagiert auf unsere Kritik bissig. Die meisten Gemeinderäte interessierte die Sache nicht – ganz im Gegensatz zu unseren Lesern. Unsere Kritik wurde über 1.500 Mal gelesen.

Von Hardy Prothmann

Als sich Stadtrat Hans-Ulrich Sckerl aufgrund unseres Artikels in der Aprilsitzung des Gemeinderats nach den Kosten und der Planung für den Imagefilm erkundigte und auf sehr viele negative Reaktionen in Leserkommentaren und auch auf Facebook hinwies, herrschte Oberbürgermeister Heiner Bernhard ihn an:

Ich sehe das nur als Debatte im social network, die kann da auch bleiben und solange das so ist, sage ich nix zu dem Thema. In Facebook haben wir eine Stellungnahme abgegeben. Vielen Dank – jetzt haben wir das auch in den normalen Medien.

Bemerkswerte Ansichten des OB

Diese Aussage ist mehrfach bemerkenswert. Aus Sicht des OB gibt es also “normale” Medien und der Gegensatz sind dann wohl “unnormale”. Das Weinheimblog ist also ein “unnormales” Medium. Dieser Einschätzung folgen wir gerne, weil wir die “normalen” Medien allzu häufig wegen schlechter journalistischer Arbeit kritisieren müssen.

Weiter ist interessant, dass der OB denkt, “soziale Netzwerke” fänden außerhalb des “normalen Lebens” statt und sich selbst widerspricht. Wieso dann dort eine Stellungnahme? Die gab es nach unserem Wissen nicht – dafür aber eine Antwort vom Pressesprecher Roland Kern an Herrn Sckerl, die wir hier dokumentieren.

Dokumentation auf die Anfrage

Gerne tragen wir in der aktuellen Diskussion zur Versachlichung bei und liefern gerne in Absprache mit Maria Zimmermann sicherlich hilfreiche Infos .

Grundsätzlich waren wir uns alle darüber einig, dass neben Internet-Auftritt, Weinheim hören, Flyer, Facebook, Weinheim App und was es alles so gibt heutzutage ein Image-Film gebraucht wird. Es war auch klar, dass unser Stadt- und Tourismusmarketing federführend sein sollte. Natürlich war auch die Pressestelle involviert, z.B. als Texter, um die Kosten zu senken.

Prämisse war von Anfang an erstens ein beschränktes Budget und zweitens das Ziel, ein örtliches Unternehmen (im Sinne eines kommunalen Netzwerkhandelns) zu beauftragen. Angebote von bundesweit tätigen Firmen flattern ständig auf den Tisch.

Wir haben uns dann erkundigt und Weinheim TV hat uns ein sehr günstiges Angebot gemacht.

Zum Ergebnis. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es Filme von deutlich höherer Professionalität gibt. Die kosten allerdings ganz andere Summen. Und die sind derzeit nicht verfügbar. Vor einer Freigabe wurden zweimal Nachbesserungen verlangt. Wir haben uns dann entschieden, den Film zu übernehmen (mit allen Rechten), obwohl wir noch nicht ganz glücklich damit waren, weil einige Frühjahrs-Touristikmessen anstehen (z.B. der Maimarkt) und die Touristiker dazu gerne einen Film haben. Nach unserer Einschätzung ist es kein “Knaller” geworden, aber er ist vorzeigbar.
Im Laufe der nächsten Wochen und Monate werden sommerlichere Bilder eingetauscht und einige Schnitte “verfeinert”. Das war von Anfang an so ausgemacht und ist auch im Preis inbegriffen.

Zum Test haben wir ihn auf Facebook gepostet und innerhalb von zwei Stunden 47 “Likes” bekommen – keine einzige negative Beurteilung, nur Zustimmung. Unter den Gratulanten und “Likes” waren u.a. die Geschäftsführerin des Touristik-Service Kurpfalz und die Metropolregion Rhein-Neckar. Das hat uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass der Film ganz gut ankommt. Überwiegend ist das auch so.

Die negativen Bewertungen sind erst entstanden, als Hardy Prothmann einen Verriss des Filmes geschrieben hat und Reaktionen provoziert hat. Ich will das nicht bagatellisieren, das ist sein Job und das ist das Medium. Vor allem soll jeder seine Meinung äußern. Aber ingesamt können wir, glaube ich, zunächst einmal mit diesem Produkt leben. Wir denken daran, im Jubiläumsjahr 2014 Sponsorengeld zu akquirieren, mit dem man dann einen deutlich hochwertigeren und originelleren Film drehen kann.

Die Kommentare auf youtube erwähnt Herr Kern nicht – die sind überwiegend negativ. Ebensowenig weitere negative Kommentare auf Facebook. Und seit den “47 Likes” der ersten zwei Stunden ist sechs Wochen später genau eine weitere Gefällt mir-Angabe dazugekommen. Die Kritik wurde nicht von mir, sondern von unserem freien Mitarbeiter Christian Mühlbauer geschrieben – einem Journalistik-Studenten der Fachhochschule Ansbach. Herr Mühlbauer sollte als “Außergewärtischer” seine Eindrücke schildern.

Weiter setzte der Pressesprecher den Gemeinderat per Rundmail in Kenntnis, wir würden “falsche Informationen” verbreiten.

Nicht gerade die feine Art, aber ein Zeichen, dass unsere Kritik getroffen hat. Die angeblich “falsche Information” war, dass wir mehrfach gehört hatten, der Film solle 5.000 Euro gekostet haben. In unserer Umfrage an die Stadträtinnen und Stadträte habe wir uns erkundigt, ob man diesen Betrag bestätigen könne oder einen anderen. Wir haben also nichts behauptet, sondern eine Frage gestellt.

Über 1.500 Mal gelesen wurde unsere Kritik - die Kommentare waren zahlreich und überwiegend wurde der "Imagefilm" heftig kritisiert.

 

Mittlerweile wurde uns zugetragen, der Film habe nur 1.000 Euro gekostet. Damit schließt sich die Folgefrage an, ob das nicht rausgeworfenes Geld ist – denn einen guten Imagefilm bekommt man nicht für einen solchen Betrag, außer man beauftragt einen Wald- und Wiesenfilmer. Aber wenn man aus Sicht der Stadt mit einem minderwertigen Imagefilm “leben kann” – nun gut.

Wenig Interesse bei Gemeinderatsmitgliedern

Unsere Umfrage wurde leider nur von wenigen Gemeinderatsmitgliedern beantwortet – man könnte den Eindruck gewinnen, dass das “Image” der Stadt den meisten egal ist.

Wir dokumentieren hier einige der Antworten.

Michael Lehner (Weinheim Plus) schreibt:

Den Imagefilm habe ich so zum ersten Mal gesehen. Im Gemeinderat sind nach meiner Erinnerung weder Film noch Kosten erörtert worden. Über Werbung und Kunst kann mann vortrefflich streiten. Ich finde im ersten Blick den Film schlecht mit viel zu hektischen und zu kurzen Schnitten. Weinheim ist eine tolle Stadt in einer attraktiven Umgebung und hätte so eine bessere Werbung  verdient. Für mich persönlich sollten die Verbindungsstudenten nicht imagebildend sein, allerdings gehören sie sont in ihrem Auftreten zur präsenten Tradition.

Thomas Bader (CDU) schreibt:

Grundsätzlich bin ich damit einverstanden, dass die Corpsstudenten gezeigt werden. Sie schon seit Jahren zu Weinheim. Allerdings setzt der sehr prägnante Fackelzug kein gutes Verhältnis zu anderen kulturellen/gesellschaftlichen Aktivitäten in unserer Stadt . Diese kommen damit zu kurz ! Der Ausschnitt des Fackelzuges hätte ich nicht in dem Film gebraucht. Die Studenten auf ihrer Burg beim Zusammentreffen einmal im Jahr ist okay für mich. Mehr von der Weinheimer Kerwe oder Aktivitäten in den Ortsteilen hätte sicherlich ein umfangreicheres Bild abgeben.
Da mir weder die Kosten noch der Ablauf der Umsetzung tatsächlich bekannt sind kann ich dazu wenig sagen ! Ich finde den Film nicht besonders gut aber auch nicht so schlecht, wie manche Kritiker es geschrieben haben !

Stella Kirgiane-Efremidis (SPD) schreibt:

Also: ehrlich gesagt verstehe ich persönlich die Aufregung um diesen Film nicht. Ich habe ihn mir jetzt mehrmals angesehen und finde ihn sehr ansprechend. Es sind die wichtigsten Informationen der Stadt drin. Was die Studenten angeht: ich bin kein Fan dieser Gruppe- akzeptiere sie aber, weil sie 1. Eigentümer der Wachenburg sind, 2. In den Jahren, die ich zurückblicken kann nicht in irgendeiner Form “rechtsextrem” aufgefallen sind und sie tatsächlich auch “MigrantInnen” in ihrer Mitte habe.
Der Tourismusverein hat sein eigenes Budget – der Gemeinderat wird im Vorfeld nicht gefragt, was mit diesem Geld gemacht werden soll. Das ist einzig und allein Aufgabe der Sprecherin Frau Zimmermann. Ob Broschüren, Veranstaltungen oder eben Filme – es geht darum Weinheim auch außerhalb unserer Grenzen bekannt zu machen – und ich finde, daß macht Frau Zimmermann mit ihrem Team sehr gut. Als Stadträtin fühle ich mich nicht übergangen.
Ich bin jedes Jahr auf dem Maimarkt und sehe, welche Anstrengungen der Stadt Weinheim ( Tourismusmarketing) unternommen wird, um Weinheim in einem guten Licht zu präsentieren – dieser Film ist wirklich nur ein kleiner Aspekt des ganzen und sollte auch als solches gesehen werden.
Also alles in Allem: Ich begrüße den Film – finde ihn gut – und würde doch einge Kritiker bitten ihn sich vieleicht noch einmal anzuschauen – objektiv und offen!

Elisabeth Kramer (Bündnis90/Die Grünen) kommentierte direkt auf dem Blog:

Eigentlich ist mir der Film und ein Großteil der Diskussion zu dämlich, um drauf einzugehen. Aber eine Frage ergibt sich doch: Weinheim wirbt sehr mit Blumen, Parks und Landschaft. Warum soll dann aber Breitwiesen zubetoniert werden???

 

Wer sich selbst ein Bild machen möchte: Hier ist der “Imagefilm” – der Weinheim in der “ganzen Welt” gut darstellen soll:

Neuer Imagefilm über die Stadt

Ist dieser Film gut fürs Ansehen?

Der Imagefilm der Stadt Weinheim

Weinheim, 15. April 2012. (red/pm) Mit einer aktuellen Pressemitteilung macht die Stadt Weinheim auf ihren neuen Imagefilm aufmerksam. Der vier Minuten dauernde Film habe bisher alle begeistert, die ihn gesehen haben, so die Stadt. Unsere Erfahrung ist eine gegenteilige – wir haben den Film auf Facebook gepostet und dort kamen nur negative Statements. Machen Sie sich selbst ein “Bild” und kommentieren Sie gerne, was Sie von dem Film halten. [Weiterlesen...]

Polizeireform: Das "Präsidium Kurpfalz" in Mannheim, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis mit am besten ausgestattet

Mannheim bleibt Präsidium, Heidelberg bekommt Kriminaldirektion

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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar/Stuttgart, 27. März 2012. (red/pm) Heute hat Innenminister Reinhold Gall die Eckpunkte der zukünftigen Polizeistruktur vorgestellt: Danach wird das neue Polizeipräsidium für Nordbaden in Mannheim sitzen, ebenso ein Kriminalkommissariat. Heidelberg wird Sitz der Kriminaldirektion. Mit 2.330 Polizeivollzugsbeamten haben die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, sowie der Rhein-Neckar-Kreis die zweithöchste Personalstärke nach Karlsruhe im Land.

Hinweis: Den kompletten Artikel zur Reform, mit Video und weiteren Informationen finden Sie bei uns auf dem Rheinneckarblog.

Die Polizeireform soll bei gleicher Personalausstattung eine effizientere Polizeiarbeit möglich machen und die Polizei für die Zukunft stärken. Wir das gelingen? Diese Frage hat in den vergangenen zwei Monaten, seit die ersten Informationen herauskamen, viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt.

Heute wurde der neue Zuschnitt der nunmehr 12 Polizeipräsidien bekannt gegeben. 37 Polizeidirektionen fallen damit weg – unter anderem Heidelberg. Mannheim bleibt Präsidium und bekommt Heidelberg dazu. Umgekehrt bekommt Heidelberg die Kriminaldirektion und in Mannheim wird ein Kriminalkommissariat eingerichtet. Die Polizeireviere bleiben, ebenso die Posten. Insgesamt hat die Reform zur Folge, dass die Hierarchien flacher werden und vor allem im Mittelbau und bei den Führungskräften neu strukturiert wird. Die frei werdenden Kräfte sollen dem Dienst vor Ort zugute kommen.

Nordbaden mit am größten

Das Polizeipräsidium Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis wird nach Karlsruhe landesweit die meisten Polizeivollzugsbeamte (2.330) haben. Auch relativ auf die Einwohnerzahl umgerechnet liegt das neue Präsidium mit einem Vollzugsbeamten auf 374 Einwohner auf dem zweiten Platz hinter Stuttgart, wo es nur 234 Einwohner sind. Aber schon im Präsidiumsbereich Karlsruhe kommen auf einen Beamten 439 Einwohner, in Freiburg 473 und in Heilbronn gar 519.

Von außen betrachtet, ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger zunächst also erstmal nichts. Kritik und Sorgen gab es wegen der Schließung der Kriminalaußenstellen, die durch Kriminaldauerdienste ersetzt werden. Wie sich das in der Praxis auswirkt, muss man abwarten.

OB nimmt Stellung

Oberbürgermeister Heiner Bernhard kommentierte die Präsentation am Nachmittag folgendermaßen:
“Mit der heutigen Bekanntgabe der Grundsatzentscheidung zur Polizeireform müssen wir wohl akzeptieren, dass es die Kriminalaußenstellen im Rhein-Neckar-Kreis in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. Wir haben uns das – wie die meisten Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune – anders vorgestellt und haben für eine andere Umsetzung gekämpft. Ich möchte mich daher in erster Linie bei der engagierten Bürgerbewegung bedanken, die sich aus sehr hehren Gründen, nämlich der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, für die Erhaltung der KAST in Weinheim eingesetzt hat. Ihre Einmischung ist auch als verdiente Wertschätzung gegenüber der hervorragenden Arbeit der Weinheimer KAST zu sehen.
Die Grundsatzentscheidung sehe ich jetzt als Aufgabe, in den Bemühungen um die optimale Sicherheit in der Fläche des Kreises und insbesondere in der größten Stadt des Rhein-Neckar-Kreises im nördlichen Grenzgebiet zu Hessen nicht nachzulassen.
Die Landesregierung hat dem Verantwortlichen Leitenden Polizeidirektor Detlef Werner offensichtlich aus gutem Grund einen Spielraum zugestanden, wie  das Kreisgebiet außerhalb der Großstädte kriminalpolizeilich versorgt wird. Meines Erachtens muss Weinheim wegen seiner Größe, seiner Struktur als Bildungsregion im Land und seiner geographischen Lage dabei eine Berücksichtigung als kriminalpolizeilicher Stützpunkt finden. Ich sehe da positive Signale und eine realistische Chance. Ich appelliere an den Polizeidirektor und an die zuständigen Politiker, die örtlichen Stellen, die Kommunalverwaltungen und engagierten Bürger einzubeziehen und bei weiteren Entscheidungen mitzunehmen, denn ohne Akzeptanz auf der kommunalen Ebene und in der Bevölkerung wird die Reform nicht gelingen. Wir werden sehr rasch gemeinsam mit der Bürgerinitiative den Kontakt zu den Entscheidern suchen und unsere Argumente vorbringen.”
Zahl der Kinder und Jugendlichen im Wahlkreis Weinheim aber rückläufig

Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

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Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.

 

Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen für die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach führt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.

Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.

Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurückgegangen.

Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rückläufig.

Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Überblick:

Gemeinde Kinder Gesamt
01. Ilvesheim 236 703
02. Dossenheim 107 499
03. Hirschberg 52 134
04. Edingen-Neckarhausen 19 252
05. Heddesheim -64 65
06. Hemsbach -54 60
07. Schriesheim -34 53
08. Ladenburg -24 40
09. Laudenbach -72 -59
10. Weinheim -271 -10

Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder für die Gemeinden durch Zuschüsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man Zuzüge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.

Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils große Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.

VGH Mannheim bestätigt Urteil des VG Karlsruhe

Keine Revision für Stadtrat Lautenschläger

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Weinheim/Mannheim, 20. März 2012. Der Verwaltungsgerichthof in Mannheim das den Revisionsantrag von Stadtrat Peter Lautschläger (Weinheim Plus) zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt. Danach hat der Gemeinderat kein Mitentscheidungsrecht bei der Erteilung einer Baugenehmigung. Mit seiner Klage wollte der Stadtrat erreichen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Weinheim (Beklagter) ihn als Mitglied des Gemeinderats und des Ausschusses für Technik und Umwelt an Entscheidungen über die Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt.

Information des Verwaltungsgerichtshofs:

“Kurzbeschreibung: In einer Gemeinde, die – wie die Stadt Weinheim – auch für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig ist, hat der Gemeinderat insoweit kein Mitentscheidungsrecht. Zuständig ist allein der (Ober-)Bürgermeister. Dieser muss jedoch den Gemeinderat so über Bauanträge informieren, dass er mit einem Instrument der Bauleitplanung auf das konkrete Bauvorhaben reagieren kann. Das hat der für das Gemeinderecht zuständige 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem heute bekanntgegebenen Urteil vom 09.03.2012 entschieden. Er hat damit die Berufung eines Stadtrats der Stadt Weinheim (Kläger) gegen ein klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 07.04.2011 zurückgewiesen. Mit seiner Klage wollte der Stadtrat erreichen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Weinheim (Beklagter) ihn als Mitglied des Gemeinderats und des Ausschusses für Technik und Umwelt an Entscheidungen über die Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt.

Der VGH stellt zunächst fest, dass sich das vom Kläger beanspruchte Mitentscheidungsrecht nicht aus dem Baugesetzbuch ergibt. Zwar bestimme dieses Gesetz, dass die Baugenehmigungsbehörde bei bestimmten Bauvorhaben im Einvernehmen mit der Gemeinde entscheide. Die betreffende Vorschrift sei nach einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 aber nicht anwendbar, wenn die Gemeinde – wie die Stadt Weinheim – zugleich Baugenehmigungsbehörde sei. Der Bundesgesetzgeber sei auch nicht zum Schutz der grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsgarantie verpflichtet, für diesen Fall ein gesondertes Verfahren zur internen Abstimmung zwischen verschiedenen Gemeindeorganen einzuführen.

Das Landesrecht begründe das begehrte Mitentscheidungsrecht ebenfalls nicht. Nach der Gemeindeordnung und dem Landesverwaltungsgesetz seien die Aufgaben der Baugenehmigungsbehörde in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten allein dem (Ober-)Bürgermeister als Pflichtaufgaben nach Weisung in eigener Zuständigkeit übertragen. Ein Mitwirkungsrecht des Gemeinderats sei den einschlägigen Vorschriften nicht zu entnehmen. Aus der Gewährleistung des Selbstverwaltungsrechts in der Landesverfassung lasse sich ein solches Recht ebenso wenig ableiten wie aus dem Grundgesetz. Das Fehlen eines landesrechtlichen Mitentscheidungsrechts höhle auch nicht die gemeindliche Planungshoheit aus. Denn der in der Gemeindeordnung niedergelegte Grundsatz des organfreundlichen Verhaltens verpflichte den (Ober-)Bürgermeister zur Information des für die Bauleitplanung zuständigen Organs. Er müsse dieses Organ über ein konkretes Bauvorhaben möglichst frühzeitig und vollständig informieren, so dass es gegebenenfalls mit einem Instrument der Bauleitplanung (Veränderungssperre; Antrag auf Zurückstellung der Entscheidung über den Bauantrag) reagieren und von seiner Planungshoheit effektiv Gebrauch machen könne.

Ein Mitentscheidungsrecht folge schließlich auch nicht aus der Hauptsatzung der Stadt Weinheim.

Die durch die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetretene Asymmetrie zwischen Gemeinden mit Baurechtszuständigkeit und ohne solche Zuständigkeit verletze den Kläger nach alledem nicht in eigenen Rechten. Soweit darin ein Regelungsdefizit gesehen werde, könne dieses nur durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber behoben werden.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az: 1 S 3326/11).”

Videos der Akteure

Dossier Breitwiesen

Weinheim, 20. März 2012. (red) Das Thema Breitwiesen beschäftigt Weinheim. Wir haben in den vergangenen Monaten mehrere Videos aufgezeichnet, die wichtige Etappen dokumentarisch festhalten.

Bürgerinitiative stellt Gutachten vor

Statement Elisabeth Kramer zur Unterschriftenliste


Statement OB Bernhard zur Unterschriftenliste

Übergabe von 5.000 Unterschriften – fast 4.700 sind von Weinheimern

Rede des Landwirts Fritz Pfrang

Warum die Angst der Politiker vorm Volk Nonsens ist

Dossier Breitwiesen: Hintergrund Bürgerentscheid

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Weinheim, 18. März 2012. (red) In Bayern sind Bürgerentscheide längst ein von der überwiegenden Mehrheit der Bürger und Politiker geschätztes Mittel direkter Demokratie. In Baden-Württemberg scheitern Bürgerentscheide oft am Negativkatalog oder am Quorum. Und dass Gemeinderäte von sich aus die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen, gibts schon mal so gut wie gar nicht. Von Bürgerbeteiligung zu reden, ist schick – aber meist nur leere Luft. Es gibt aber positive Beispiele.

Von Hardy Prothmann

Es gibt Streit im Ort – die einen wollen nicht, was die anderen wollen. Zwar könnte die Mehrheit ihren Willen qua Gemeinderatsbeschluss durchsetzen – aber dem Bürgermeister ist nicht wohl dabei. Er will keine Gewinner und Verlierer sehen, sondern die Entscheidung in einer Sachfrage.

Deshalb schlägt er dem Gemeinderat vor, die Entscheidung an die Bürgerinnen und Bürger zu geben. Sie sollen per Bürgerentscheid bestimmen, welche Lösung sie haben wollen. 56 Prozent nehmen am Bürgerentscheid teil. Das Ergebnis ist eindeutig 81 Prozent sind für die Lösung der Mehrheit im Gemeinderat, 19 Prozent dagegen.

An der Parteifarbe kanns nicht liegen: SPD-Bürgermeister Rupp schlägt Gemeinderat Bürgerentscheid vor, der kommt und wird klar entschieden. Quelle: nadr.de

 

Nach dem Bürgerentscheid sind beide Seiten zufrieden. Sie akzeptieren das Ergebnis dieser direktdemokratischen Entscheidung.

Richtig – diese Abstimmung fand nicht in Weinheim statt, sondern in Gondelsheim in der Nähe von Karlsruhe. Es ging um die Frage, ob es eine Bahnunterführung oder eine Umgehung geben sollte. Die Bahnunterführung kann nun kommen. Eine sehr aktive Gruppe hatte die Umgehung gewollt, die meisten Bürgerinnen und Bürger aber nicht.

Entscheidung in der Sache

Der Gondelsheimer Bürgermeister Markus Rupp (SPD) hat den dritten Bürgerentscheid in der 3.500-Seelen-Gemeinde angestoßen, der Gemeinderat hat dafür gestimmt, die Bürgerinnen und Bürger haben sich aktiv beteiligt. (Den Bericht unseres Partnerblogs “Neues aus der Region” finden Sie hier.)

Szenenwechsel: Waakirchen am Tegernsee. Es gibt Diskussionen um einen Hotelneubau. Es gibt ein Bürgerbegehren, es kommt zum Bürgerentscheid. 64,5 Prozent beteiligen sich, 80 Prozent stimmen für den Hotelbau – ungefähr so hätte auch der Gemeinderat abgestimmt. Der Entscheid ist bindend. Es gibt keinen Ärger. In der Sache wurde entschieden. (Tipp: Sehr lesenswerter Kommentar auf unserem Partnerblog “Tegernseer Stimme”.)

Warum geht das nicht auch in Weinheim?

Weil hier wie in vielen Kommunen noch die “alte Politik” gemacht wird. Vor Wahlen wird alles mögliche versprochen und dann wird regiert, als gäbe es keine Bürgerinnen und Bürger. Und Stadträte trauen denen, die sie vertreten, nichts zu.

Wer sagt “zu komplex”, kann auch gleich sagen: “Der Bürger ist dumm.”

“Zu komplex” ist ein beliebter Ausdruck, sei die Entscheidung. Das könne man nicht dem Bürger überlassen, der vermutlich “einseitig” informiert sei und schon gar nicht “die Tragweite ermessen kann”. Auch Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) argumentiert so. Im Klartext heißt das: Ich traue Euch Mitbürgern nicht zu, dass Ihr Euch eine eigene Meinung bildet. Ich machs schon richtig. Euch brauche ich nicht dafür.

Zumindest war das noch vor kurzem so. Jetzt hat auch OB Bernhard zumindest als Möglichkeit einen Bürgerentscheid entdeckt. Vorher soll das Volk aber über ein Forum und “Bürgerräte” auf kurz gebracht werden.

Die Taktik ist klar: Dass sich Bürger überhaupt erheben, dafür braucht es viel Ärger. Diesen Ärger bekommt man aber klein, in dem man Verfahren zieht. Jede Stunde Zeit, die die Verwaltung hineininvestiert, bekommen die Mitarbeiter bezahlt. Die “aufständigen” Bürger aber müssen das in ihrer Freizeit erledigen.

Und: Ein Bürgerentscheid gegen einen Aufstellungsbeschluss in einem Bauleitferfahren ist gesetzlich nicht erlaubt. Ob das im vorliegenden Fall gilt, ist zwar unklar, aber der Oberbürgermeister behautpet das. Denn eigentlich will er keinen Bürgerentscheid. Er hat Sorge, dass die Gegner in der Überzahl sind.

Wie wenig demokratisches Verständnis OB Bernhard mitbringt, erkennt man am Ablauf. 2007 hatte der ATU empfohlen, die Flächen Hammelsbrunnen gegen Breitwiesen zu tauschen. Vier Jahre passierte nichts. Erst im Sommer 2011 kam das Thema plötzlich wieder auf und dann sollte alles schnell gehen, Druck wurde aufgebaut und das Ergebnis ist nun eine verfahrene Situation.

Bürgerbeteiligung aus Not – nicht aus Überzeugung

Spätestens im September musste nach einer ersten Unterschriftensammlung klar gewesen sein – bei der Frage besteht ein erhebliches Konfliktpotenzial. Statt Fakten zu schaffen, hätte der OB dem Gemeinderat auch eine Beschluss vorlegen können, der die Situation offen hält. Beispielsweise Verhandlungen mit dem Regionalverband aufzunehmen, um noch etwas Zeit zu gewinnen. Gleichzeitig hätte er dem Gemeinderat vorschlagen können, die Frage durch einen Bürgerentscheid zu lösen. Oder den Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit zu lassen, ein Bürgerbegehren einzureichen – um den Ball an die anderen zurückzuspielen.

In der Zwischenzeit hätte er sich mit der Bürgerinitiative auf einen Fahrplan von Informationsveranstaltungen einigen können. Der Ablauf wäre gewesen wie er jetzt ist, mit dem Unterschied, dass der Bürgerentscheid aktuell bereits durchgeführt worden wäre und ein eindeutiges, basisdemokratisches Ergebnis vorliegt.

Der aktuelle Stand ist bekanntlich ein anderer: Die Positionen sind verhärtet, es droht ein Rechtsstreit, der lange andauern kann. Es entstehen unnötige Kosten und eine schlechte Stimmung. Veranwortlich: Oberbürgermeister Heiner Bernhard und die Mehrheit des Gemeinderats, die dem Volk ebenfalls nichts zutraut.

Information Bürgerentscheid

Die Einzelheiten sind in Paragraf 21 der Gemeindeordnung geregelt.

Bürgerentscheide müssen mit einer zwei Drittel Mehrheit durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat kann dies aus seiner Mitte heraus beantragen und beschließen, Bürger haben die Möglichkeit, über ein Bürgerbegehren einen solchen Entschluss zu beantragen.

Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss er ein Quorum erfüllen. Mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Bürger müssen ihre Stimme abgeben – sonst gilt der Bürgerentscheid als nicht erfolgreich. Erst ab diesem Quorum entscheidet dann die jeweilige Mehrheit.

Die meisten Bürgerbegehren scheitern an den zu hohen Hürden: Negativkatalog (siehe GemO), zu kurze Zeitfristen, Quorum sind die wesentlichen Hindernisse.

Die Jahreszahlen sind gesplittet, weil 2005 das Gesetz geändert wurde. In der zweiten Spalte werden die Bürgerbegehren aufgeführt, in der dritten die Ratsbegehren, in der vierten die Gesamtzahl. Quelle: Mehr Demokratie e.V.

 

Anmerkung der Redaktion: Neues aus der Region und Tegernseer Stimme gehören zum bundesweiten Netzwerk istlokal.de, ein Zusammenschluss unabhängiger Lokalzeitungen im Internet.

Wieso der Konflikt vorprogrammiert war

Dossier Breitwiesen: Chronologie eines Streits

Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

 

Weinheim, 17. März 2012. (red) Der Streit um das mögliche Gebiet Breitwiesen hat eine Vorgeschichte – wie jede Auseinandersetzung. Wir skizzieren die Eckdaten.

Die Bauern betonten auf der Veranstaltung der Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen“, dass Anfang der 50-er Jahre beschlossen worden sei, die Bauern aus dem Stadtgebiet auszusiedeln und ihnen vor der Stadt Ackerland als “Allmende” zur Verfügung zu stellen.

Die Bauern siedelten aus und beackern heute beispielsweise das Gebiet Breitwiesen, dass einen Bodenwert von 65-80 Prozent habe, also ein wertvolles Ackerland sei. Nun werde ihnen auch dieses genommen.

Was bisher geschah

Der Flächennutzungsplan sah 2004 das Gebiet Hammelsbrunnen als zu entwickelndes Gewerbegebiet vor, Breitwiesen war eine Option.

Am 4. Juli 2007 beschloss der ATU (ohne bindende Wirkung), dass die Verwaltung “auf einen Flächentausch der Gebiete Hammelsbrunnen und Breitwiesen hinwirken soll”. Der Regionalverband zeigte sich inhaltlich offen dafür, so die Verwaltung. Allerdings verlangte der Verband einen entsprechenden Beschluss als “eindeutige Willensbekundung”.

Danach geschah genau nichts. Bis zum Sommer 2011. Kurz vor der Sommerpause kam das Thema erneut auf. Im September sammelte die BI Unterschriften gegen die Ausweisung von Breitwiesen und übergab fast 2.000 Unterschriften an Oberbürgermeister Heiner Bernhard.

Der nahm sie entgegen, zeigte sich wenig beeindruckt und ließ den Flächentausch Breitwiesen gegen Hammelsbrunnen als Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung vom 19. Oktober 2011 setzen.

Gemeinderat unter Druck

In dieser Sitzung machte er ordentlich Druck auf den Gemeinderat: Wenn man jetzt nicht entscheide, könne ein Tausch nicht mehr für den kommenden Flächennutzungsplan berücksichtigt werden. Und er betonte, es sei noch nichts entschieden.

Die GAL beantragte, den Beschluss zu vertagen, was abgelehnt worden ist. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Flächentausch. Dieser Beschluss wurde am 05. November veröffentlicht und damit gültig.

Damit stieg die Empörung in der Bevölkerung und die BI sammelte in nur knapp fünf Wochen über 5.000 Unterschriften für ein kassatorisches Bürgerbegehren, von denen knapp 4.700 nach Überprüfung durch die Verwaltung als gültig angesehen werden. Notwendig wären nach den Vorschriften der Gemeindeordnung mindestens 2.500 Unterschriften gewesen – ein voller Erfolg also aus Sicht der BI und eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Am 30. November 2011 wurde das Bürgerbegehren fristgerecht innerhalb einer sechs-Wochen-Frist nach Beschluss eingereicht.

Die Stadtverwaltung ließ sich bis Januar Zeit mit der Stimmauszählung und beauftragte den Freiburger Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister mit einem Gutachten, ob das Bürgerbegehren zulässig sei. Der Experte beschied: Nicht zulässig.

Die Bürgerinitiative beauftragte das Hamburger Rechtsanwaltsbüro Graf von Westphalen. Die kamen zur Auffassung: Zulässig.

Der Rechtsanwalt Burmeister prüfte das Gegengutachten und blieb bei seiner Meinung.

Stadtverwaltung und BI lieferten regelmäßig neue Stellungnahmen zur Sache. Die BI forderte Bürgerbeteiligung und setzte den Oberbürgermeister enorm unter Druck.

Hintergrund: Gerade die Bauern sind tendenziell eher konservative CDU-Wähler – auch in den Reihen der CDU-Stadträte nahm die Unsicherheit zu. Und die CDU-Stadträtin Susanne Tröscher ist eine der Stützen der BI. Die SPD sieht zwar Arbeitsplätze als Argument, eventuell dämmert aber dem ein oder anderen, dass die Partei sowohl bei der Landtagswahl als auch im Stimmungsbild aktuell nicht sehr gut dasteht, was Bürgernähe angeht. Die GAL, Linke und Weinheim Plus sind gegen den Tausch. Das ist keine sichere Basis im Gemeinderat für den OB.

OB unter Druck

Der überlegte sich, nun nicht nur von Bürgerbeteiligung zu sprechen, sondern aktiv zu werden und nahm Gespräche mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Universität Wuppertal auf. Professor Dr. Hans Lietzmann präsentierte vergangene Woche seinen Vorschlag eines gemischten Verfahrens aus öffentlichem Forum und nicht-öffentlichem Bürgerrat, um sich ein umfassendes Bild machen zu können.

Die Aktivisten der Bürgerinitiative haben zunächst eine ablehnende Haltung eingenommen und wollen sich darauf einlassen, wenn der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss aufhebt.

Das aber steht nicht auf der kommenden Tagesordnung: TOP 2 empfiehlt, dass der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig erklären soll, man dann in die Bürgerbeteiligung gehe und danach über einen Bürgerentscheid nochmals entscheiden solle.

Aktuell sieht alles danach aus, dass der Streit weitergeht – und zwar vor Gericht.

Gutachten gegen Gutachten

Dossier Breitwiesen: Juristische Standpunkte

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Rechtsstreit oder alternativer Ausgang - das ist offen.

 

Weinheim, 17. März 2012. (red) Oberbürgermeister Heiner Bernhard und die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” haben ihre Anwälte in Stellung gebracht und per juristischem Gutachten die jeweilige Position gestützt. Beide behaupten, Recht zu haben. Das aber kann nicht sein. Nur eine Seite kann Recht haben – juristisch entscheiden kann das nur ein Gericht. Politisch der Gemeinderat.

Von Hardy Prothmann

Wer Recht hat ist eine andere Frage als “wer Recht bekommt”. Laut der beiden Gutachten haben beide Recht – der OB, der Breitwiesen als Gewerbegebiet ausweisen will und die BI, die das verhindern möchte.

Juristisch ist dieser Streit abschließend nur vor Gericht zu klären. Erst vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, dann vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Die juristische Ausgangslage habe “es in sich”, sagte der Rechtsanwalt der BI Robert Hotstegs gestern bei der Info-Veranstaltung des Bündnisses, das die Breitwiesen als Ackerland erhalten will:

Sie können hier mit einer Klage Rechtsgeschichte schreiben.

Es geht um grundsätzliches: Nämlich, ob ein Aufstellungsbeschluss für eine Flächennutzungsplanänderung bereits eine Bauleitplanung ist oder nicht.

Das ist entscheidend für die Frage, ob ein Bürgerbegehren und damit auch ein Bürgerentscheid überhaupt zulässig ist oder nicht. Denn gegen Bauleitpläne sind Bürgerbegehren gemäß dem Negativkatalog der Gemeindeordnung eindeutig nicht zulässig. Das gilt für Baden-Württemberg. In Bayern oder Hessen ist dies sehr wohl zulässig – Bürgerbeteiligung also wesentlich freier.

Im Baugesetzbuch steht:

§ 1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Es kommt auf den Standpunkt an

Wer juristisch spitzfindig ist, wird sagen, der Aufstellungsbeschluss für einen Antrag auf Änderung eines Flächennutzungsplans ist noch kein Flächennutzungsplan und somit ist ein Bürgerentscheid zulässig.

Wer das Gesetz “auslegt”, sagt, der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt zum Flächennutzungsplan und damit quasi schon ein Teil und gegen Flächennutzungspläne sind Bürgerbegehren nicht zulässig.

Ein vergleichbarer Fall wurde in Baden-Württemberg noch nicht verhandelt – man weiß also nicht, zu welcher Auffassung die Gerichte in der Vergangenheit bereits tendiert haben. Insofern vertreten beide Gutachten Standpunkte, aber keine Gewissheit.

Beschlossen ist beschlossen – und weiter?

Beide Gutachten sind umfangreich, wobei die von der BI beauftragte Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen sehr viel differenzierter argumentiert und auch grundsätzliche Behinderungen von Bürgerbeteiligungsverfahren durch eine ungenaue Gesetzgebung thematisiert.

Ein wichtige Einschätzung nahm Rechtsanwalt Hotstegs während der Info-Veranstaltung vor:

Juristisch ist es unerheblich, ob der Gemeinderat beschlossen hat, was er beschließen wollte oder etwas anderes. Ein Beschluss ist ein Beschluss.

Eine nachträgliche Änderung sei nicht möglich – nur die Aufhebung des Beschlusses, um dann möglicherweise einen neuen zu fassen.

Die Argumentation des Rechtsanwalts Dr. Thomas Burmeister im Sinne der Verwaltung, die Bürger hätten ausreichend Zeit gehabt, ein initiierendes Bürgerbegehren anzustreben, ist ebenfalls unerheblich, denn die BI hat ein “kassierendes Bürgerbegehren” verlangt. Der Unterschied: Im einen Fall wollen die Bürger etwas erreichen, im anderen etwas verhindern.

Zulässig oder nicht zulässig?

Vor Gericht dürfte nur der eine Aspekt zentral sein: Ist das Bürgerbegehren zulässig? Ja oder nein. Betrachtet man sich die beiden unterschiedlichen Argumentationsketten in den Gutachten, darf man davon ausgehen, dass dies eben nicht klar ist. Auch Burmeister formuliert oft in “Annahmen”.

Sollte der Gemeinderat beschließen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, so kann jeder der fast 4.700 Unterzeichner gegen den Beschluss klagen.

Sollte der Gemeinderat das Bürgerbegehren zulassen, kann der OB Einspruch einlegen, es wird neu verhandelt, bleibt es bei dem Ergebnis, kann der OB erneut widersprechen, dann würde das Regierungspräsidium entscheiden und sollte dies im Sinne einer “Unzulässigkeit” geschehen, könnte wieder jeder Unterzeichner dagegen klagen.

Dokumentation:

Gutachten der Stadtverwaltung

Gutachten der Bürgerinitiative

Brennpunkt: Breitwiesen

Live-Protokoll von der Info-Veranstaltung auf Facebook

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Weinheim, 16. März 2012. (red) Gut 150 Gäste sind zur Info-Verantaltung der Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” in Rolf-Engelbrecht-Haus gekommen.

Wir begleiten die Veranstaltung live auf unserer Facebookseite des Weinheimblog.

Morgen Nachmittag finden Sie bei uns ein Dossier mit Berichten zu den Gutachten, zur Geschichte, den Argumenten, dem Streit und wie es vermutlich weitergeht.

https://www.facebook.com/pages/Weinheimblog/181927958495114

Sie können unsere Protokolle live mitverfolgen, wenn Sie bei Facebook angemeldet sind – aber auch ohne Anmeldung, wenn Sie den Seitenlink aufrufen. Das schaut dann so aus:

Offener Brief des Aktionsbündnis Pro Kripo Weinheim an Gerhard Kleinböck

Weinheim/Rhein-Neckar, 13. März 2012. Die Bürgerinitiative “Pro Kripo Weinheim” macht Druck. In einem offen Brief an den SPD-Landtagsabgeordneten Gerhard Kleinböck werden detailliert Bedenken aufgeführt. Auch der Grüne Hans-Ulrich Sckerl und das Innenministerium sind Adressaten des “Brandbriefs”. In Ladenburg gründet sich ebenfalls eine Initiative – die Bürger kämpfen für ihre Kriminalpolizei in ihrer Region. Sie wollen eine Vor-Ort-Lösung, keine Tischplanung. Das Bündnis sucht den Kontakt zu allen Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine “Kripo vor Ort” einsetzen wollen.

Offener Brief der Bürgerinitiative „Pro Kripo Weinheim“:

“Sehr geehrter Herr Kleinböck,

wir wenden uns heute im Namen des Aktionsbündnisses „Pro Kripo Weinheim“ an Sie, mit der Bitte sich für den Erhalt der Kripo-Außenstelle in Weinheim (und für alle anderen im Rhein-Neckar-Raum) einzusetzen.

Wir haben Ihre gemeinsame Stellungnahme mit Herrn Sckerl und die Stellungnahmen vom Innenministerium genau gelesen und diskutiert.

Sie haben aber unsere Bedenken und Argumente nicht entkräftigen können.

Fakt ist, dass die bestehende Struktur absolut effizient und schlagkräftig war und ist! Auch der Pressesprecher der Polizeidirektion HD hat uns versichert, dass vor den Reformplänen nie eine Kritik an der Leistungsstärke oder Professionalität der Kripo-Außenstelle geäußert wurde.

Es gibt bestimmt Regionen in BW, wo eine Zusammenlegung der Außenstellen und Polizeidirektionen zu einem
schlagkräftigen Polizeipräsidium nötig ist. Aber in unserer Region mit zwei großen Städten, der räumlichen Nähe zu Frankfurt ( mit einem schon durch den Flughafen bedingtem Drogenumschlagplatz, der Einflugschneise zwischen Frankfurt und Mannheim und dadurch erhöhter Kriminalität), exisitiert schon seit Jahren eine schlagkräftige Struktur!

Sie könnte nur noch durch Personalaufstockung der einzelnen Dienststellen (auch in Weinheim sind sowohl Kripo als auch Schutzpolizei chronisch unterbesetzt) schlagkräftiger werden!

Es ist schon fast höhnisch, wenn der Pressesprecher des Innenministeriums, A. Schanz, die Größe der Außenstelle Weinheim ( <10 Beamte) als Argument heranzieht, um diese Außenstelle zu schließen.

Sukzessiv wurde in den letzten Jahren aus Spargründen und wegen fehlender Stellen in Heidelberg der Personalstand reduziert. Aber die Arbeit wurde nicht weniger eher noch mehr, das zeigt sich z.B. auch an den Überstunden (teilweise über 160) der Beamten und Angestellten.

Wir haben viele Eltern, die sich im Aktionsbündnis engagieren und die begründete Befürchtung haben, dass Weinheim zu einem zweitem Viernheim wird.

Denn gerade im Drogenbereich und derJugendkriminalität ist die Präsenz der Beamten und auch die Repression eine der besten Präventionsmaßnahmen überhaupt.

Sie kennen unsere Argumente bzgl. der Orts- und Personenkenntnisse ja wahrscheinlich schon aus der Presse. Aber wir möchten noch einmal betonen, wie bedeutsam dieses Argument ist! Diese Kenntnisse machen den Großteil der Ermittlungserfolge aus.

Wenn die Beamten in Mannheim sitzen, kann man sich genau vorstellen was in den nächsten Jahren passieren wird.

Bedingt durch Personalausfall (Urlaub, Rente, Krankheit) werden „unsere“ Beamten in immer größerem Maße andere Bereiche/Orte mitbetreuen müssen und verlieren ihren Bezug zu Weinheim.

Die zwanglosen Gepräche mit den Bürgern, Ämtern, Bürgermeistern, Jugendleitern der Vereine, mit den Rektoren der Weinheimer Schulen, den Streetworkern und last not least mit den Jugendlichen auf der Straße, werden nicht mehr in der Häufigkeit und erfolgreichen Weise stattfinden können.

„Unsere“ Beamten sind Weinheimer, d.h. sie kennen diese Bezugspersonen auch aus einem persönlichem Umfeld heraus und daher können solche Gespräche „zwanglos“ stattfinden. Und das wird verloren gehen. Mal davon abgesehen, dass Sie auch Ihre „Pappenheimer“ kennen und schon oft am Tatort merken, welche Handschrift dieses Verbrechen trägt.

Dies kann auch nicht durch eine noch so gut funktionierende Schutzpolizei, die durch die Reform sowieso kaum Stärkung erfährt, kompensiert werden.

Auch eine angeblich hochspezialisierter Kriminaldauerdienst, der in Mannheim und Heidelberg bereits seit Jahren
vorhanden ist, konnte und kann dies nicht leisten.

Die Kriminal-Außenstellen sind wichtig, sonst wären sie ja auch nicht gegründet worden. Man kann der CDU-Landesregierung bestimmt nicht vorwerfen, dass sie das Geld mit vollen Händen während ihrer Legislaturperiode in die Polizei/Kripo gesteckt hat.

Da gab es Gründe, die Handeln erforderten.

Und das war z.B. ein erhöhter Anstieg der Kriminalität in unserer Region. Wir leben hier in einem Ballungsgebiet und haben die entsprechenden Probleme auch bei uns in den Kleinstädten.

Unsere Beamten in Weinheim sind für die Sicherheit von 80.000 Einwohnern zuständig und betreuen ein Gebiet von Laudenbach bis Schriesheim. Wie soll solch ein Gebiet ohne Kripo-Außensstellen effizient betreut werden?

Mal abgesehen davon, das die Fahrzeit nach Mannheim im Berufsverkehr mind. 30 Min. beträgt.

Sollen Kinder, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden sind, erst nach Mannheim gefahren werden oder 30 Min. in der Wache sitzen und auf eine ausgebildete Kripobeamtin warten?

Sollen Rentner, die Opfer eines Betrugs geworden sind und als Zeugen befragt werden, zukünftig nach Mannheim oder Heidelberg fahren müssen?

Das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein.

Daher appellieren wir an Sie, sich für den Erhalt der Kripo-Außenstellen in der Region einzusetzen.

Wir können uns nicht vorstellen, dass eine differenzierte Betrachtung der Gegebenheiten in Baden-Württemberg nicht auch zu unterschiedlichen Strukturierungen in den einzelnen Regionen führt.

Da wir Regionen wie die Schwäbische Alb, Bodensee oder die Rhein-Neckar-Region nicht über einen Kamm scheren können, sollte auch eine Polizeireform den unterschiedlichen Bedürfnissen im Detail gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des Aktionsbündnisses
Claudia Funke, Gernot Sam und Doris Rauh”

Stellungnahme des Bauernverbands

Wie ernst ist dem Oberbürgermeister die Bürgerbeteiligung?

Weinheim, 07. März 2012. (red/pm) Der Bauernverband hat zum vom Oberbürgermeister initiierten Dialogprozesse eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Am 16. März findet um 19:00 Uhr im Rolf Engelbrecht Haus ein Informationsabend der Bürgerinitiative „Rettet die Weinheimer Breitwiesen“ statt.

Information des Bauernverbands:

“Wie ernst ist dem Oberbürgermeister die Bürgerbeteiligung?

Diese Frage stellen sich die betroffenen Landwirte, deren Existenz durch den Wegfall von 42 ha wertvollen Ackerlandes bedroht ist, ebenso wie die Bürgerinitiative „Rettet die Weinheimer Breitwiesen“, die das Mandat von 5.000 Weinheimer Bürger bekommen haben, einen Bürgerentscheid in die Wege zu leiten.

Weder die Landwirte, noch die Bürgerinitiative sind eingeladen zum Bürgerabend des Oberbürgermeisters, bei dem er für seine neueste Idee, dem sog. „Bürgerforum“ werben möchte.

Das Stadtoberhaupt möchte Bürgernähe signalisieren und arbeitet – als möglichen Lösungsweg für den Streit Gewerbegebiet oder Erhalt der Agrarfläche- an seinem Scheingremium – das Bürgerforum.

Warum Schein? Diese Gremium aus 2x 15 willkürlich ausgewählten Bürgern ist ein zahnloser Tiger, ohne wirkliche Funktion und Macht. Im Bürgerforum sitzen wenige Auserwählte, die sich mehr oder weniger motiviert mit der Fragestellung beschäftigen.

Dieses Parallelgremium ist in der Gemeindeordnung nicht verankert und wird von einer Mehrzahl der gewählten Stadträte als Ohrfeige und Missachtung empfunden. Die Nebelkerzen, die hier vom OB geworfen werden, sollen die Bürger davon ablenken, dass der Prozess schon deutlich weiter gediehen ist.

Ein Bürgerforum hätte im Vorfeld Sinn gemacht, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Jetzt geht es darum die beiden juristischen Gutachten zu bewerten und abzuwägen. Dieser Fragestellung nimmt sich die Bürgerinitiative „Rettet die Weinheimer Breitwiesen“ an. Sie arbeitet aktiv an einem gangbaren Lösungsweg und nimmt ihr Mandat aus der aktiven Bürgerbefragung ernst.

Am 16. März um 19.00 Uhr findet im Rolf Engelbrecht Haus ein Informationsabend statt, der zum Ziele hat die beiden Gutachten juristisch zu bewerten, nochmal alle Beteiligten zu Wort kommen
zu lassen und den weiteren Entscheidungsprozess aufzuzeigen.

Das Ziel kann nur sein: Rücknahme der Entscheidung von 19.10.011 zum Flächentausch Breitwiesen gegen Hammelsbrunnen durch die gewählten Vertreter der Bürger im Gemeinderat sowie das Ebnen des Weges für einen Bürgerentscheid als höchst demokratisches Mittel, das sich alle Fraktionen auf die Fahnen geschrieben haben.”

Die Menschen vor Ort verstehen Ihre Veränderungspläne nicht.

Rhein-Neckar, 05. März 2012. (red) In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Oberbürgermeister von Eberbach, Weinheim, Sinsheim, Schwetzingen und Wiesloch an Innenminister Reinhold Gall (SPD). Sie kritisieren die geplante Polizeirefom und folgern: “Der Image- und Vertrauensverlust gegenüber der Polizei wäre immens.”

Von Hardy Prothmann

Das gemeinsame Schreiben hat es in sich:

Die engagierte und dennoch von Sachlichkeit geprägte Bürgerdiskussion, sollte Sie hellhörig machen.

Die Oberbürgermeister Bernhard Martin (Eberbach), Heiner Berhard (Weinheim), Rolf Geinert (Sinsheim), Dr. René Pöltl (Schwetzingen) und Franz Schaidhammer (Wiesloch) lassen in ihrem Protestbrief, der der Redaktion vorliegt, keinen Zweifel an Ihrem Unmut und dem der Bürgerinnen und Bürger:

Ihre Pläne, die Kriminalaußenstellen aufzulösen, sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und widersprechen dem Prinzip einer effizienten und bürgernahen Polizeiarbeit.

Nach Auffassung der Oberbürgermeister “sorgen die Beamtinnen und Beamten in den Außenstellen seit Jahren dafür, dass die Kriminalpolizei vor Ort von den Bürgerinnen und Bürgern als wirksame Einheit wahrgenommen wird.”

Daraus ergebe sich ein Sicherheitsgefühl, das nun auf einen Schlag zerstört würde:

Der Image- und Vertrauensverlust gegenüber der Polizei wäre immens.

Die Verwaltungschefs weisen auf zahlreiche Bürgerinitiativen und Interessensverbände hin, die vor Ort für ihre Kripo kämpfen. Gerade aus Blick von Eltern und ihren Kindern habe die Sicherheitslage eine besondere Bedeutung:

Die Beamtinnen und Beamten waren in den letzten Jahren gerade im schulischen Umfeld zu wichtigen Vertrauensleuten geworden.

Die erfolgreiche Polizeiarbeit funktioniere nur mit überschaubaren Einheiten vor Ort, mit fundierter Personen- und Ortskenntnis.

Warum sollen diese Errungenschaften, diese mit Fleiß und Sachverstand erarbeitete Grundlage erfolgreicher Polizeiarbeit nicht weiterhin genutzt werden? Wir sehen darin keinen Sinn.

Insbesondere bei Betäubungsmitteldelikten sei die Arbeit der Kriminalpolizei vor Ort unerlässlich.

Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass es auch weiterhin vor Ort schlagkräftige und effiziente kriminalpolizeiliche Einheiten gibt.

Die kriminellen Handlungen fänden immer noch vor Ort, auf der Straße und an den Haustüren statt:

Die Straftaten zentralisieren sich nicht.

Hintergrund: Die Polizeidirektionen und -präsidien im Land sollen von 37 auf 12 reduziert werden. Damit einhergehend werden viele Außenstellen aufgelöst. Natürlich ist der Grund vor allem, Kosten einzusparen. Dem stellen sich die Polizeibeamten, befürchten aber einen Qualitätsverlust und vor allem Ineffizienz der Arbeit, was unterm Strick erst Geld einsparen, dann aber viel Geld verschwenden würde.

Bis Ostern sollen die Einzelheiten der Reform benannt werden.

 

Uli Sckerl lud nach Stuttgart ein

Besuch des Landtags Baden-Württemberg

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40 Besucher aus dem Weinheimer Wahlkreis schauten sich das Geschehen im Landtag mal etwas genauer an.

 

Rhein-Neckar, 13. Febraur 2012. (red/jt) Am 08. Februar lud der Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich (Uli) Sckerl die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreis 39 Weinheim zum Besuch des baden-württembergischen Landtags ein. Das Programm bestand aus einer generellen Einführung, dem Besuch des Landtagsplenums und einem Abgeordnetengespräch. Die Kosten für die Fahrt trug der Landtag.

Von Jörg Theobald

Eine breite Mischung aus Jugendgemeinderäten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen, Grüner Jugend und Gemeinderäten aus der Region nahm am 08. Februar an der Fahrt nach Stuttgart teil.

Die 40 Personen waren der Einladung von Landtagsabgeordnetem Uli Sckerl gefolgt und besuchten den baden-württembergischen Landtag. Mit einer zweistündigen Verspätung durch eine Buspanne traf die Gruppe gegen 16:00 Uhr in Stuttgart ein.

Im Lina-Hähnle-Saal (Sitzungssaal der Grünen Fraktion) gab es eine generelle Einführung in die Abläufe und die Funktionsweise des Landtags. Im Anschluss wurde die Gruppe durch den Flügel der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus geführt.

Die Büros im Abgeordnetenhaus sind allesamt sehr klein, nach Aussage von Uli Sckerl ist es “keine Seltenheit”, dass teilweise zu viert in den kleinen Räumen gearbeitet wird. Der Landtag von Baden-Württemberg sei, was die Versorgung und die Räumlichkeiten angeht, das “Schlusslicht” aller Landtagsgebäude in Deutschland.

Ein feiner Zwirn macht noch keine guten Manieren.

Nach der Führung durch das Abgeordnetenhaus musste Uli Sckerl (siehe auch Porträt Sckerl auf dem Hirschbergblog.de)zurück in den Plenarsaal. Wichtige Abstimmungen standen an. Uli Sckerl sagte:

Wir als Regierungskoalition haben gerade mal vier Stimmen mehr als die Opposition. Also gerade mal vier Stimmen über den Durst.

Der Landtag von Baden-Württemberg - wilde Diskussionen sind hier keine Seltenheit.

Die Besuchergruppe konnte sich im Anschluss selbst von der Wichtigkeit dieser vier Stimmen überzeugen. Im Plenarsaal wurde über den Haushaltsplan 2012 diskutiert.

Dabei kam es immer wieder zu heftigen Diskussionen zwischen den Abgeordneten, bei der man sämtliche Regeln von Anstand und Gesprächskultur vergeblich suchte. Mit Absicht lautstark durch den gesamten Saal geführte “Gespräche” und jede Menge Zwischenrufe sorgten dafür, dass der jeweils aktuelle Redner häufig kaum zu verstehen war. (Siehe auch diese Reportage auf dem Hirschbergblog.de: “Im Landtag nichts Neues”)

Viele Besucher, darunter auch sehr viele Schulklassen, schauten dem Treiben von den Besucherrängen zu. Unverständnis und Kopfschütteln herrschte unter den Besuchern vor. Eine ältere Dame ereiferte sich:

Das ist ja wie im Kindergarten hier. Wo bleibt denn da die Vorbildfunktion?

Das Bild setzte dann bei den Abstimmungen fort. War die Opposition dafür, war die Regierungskoalition geschlossen dagegen und umgekehrt. Gemeinsame Entscheidungen? Fehlanzeige.

Auch die Besuchergruppe war von dem Verhalten der Abgeordneten irritiert.

“Mehr Indianer, weniger Häuptlinge”

Nach einer guten Stunde im Plenarsaal kehrte die Gruppe zurück in den Lina-Hähnle-Saal. Dort stellte sich der Landtagsabgeordnete Sckerl den Fragen der Besucher.

Neben der Kandidatur des Heidelberger Fritz Kuhn (Mitglied des Bundestages und dort stellvertretender Fraktionsführer von Bündnis 90/Die Grünen) für das Amt des neuen Oberbürgermeisters von Stuttgart, wurde auch die Gentechnik sowie die Polizeireform thematisiert.

Uli Sckerl stellte sich im Lina-Hähnle-Saal (Sitzungssaal der Grünen Lantagsfraktion) den Fragen der Besucher.

Alexander Spangenberg, Stadtrat in Ladenburg, wollte wissen, ob es innerhalb der grünen Fraktion bereits Gesetzesentwürfe zum Thema Gentechnik gibt und ob Baden-Württemberg alleine überhaupt dazu in der Lage ist, die Entwicklung der Gentechnik in die richtigen Bahnen zu lenken.

Laut Uli Sckerl würden die rechtlichen Möglichkeiten des Landes bereits geprüft, grundsätzlich würde aber auf Bundes- und Europaebene an diesem Thema gearbeitet. Besonders auch im Hinblick auf die Problematik, das europäische Gesetze alle Mitgliedsstaaten betreffen, sei es wichtig, auf EU-Ebene etwas zu bewegen. Das Ergebnis sei dort jedoch noch “völlig offen”.

Auf die anstehende Polizeireform ging Uli Sckerl auf Nachfrage ebenso ein, wie auf die drohende Schließung der Diensstelle der Kriminalpolizei in Weinheim.

Es muss wieder mehr Indianer und weniger Häuptlinge geben.

Sckerl weiter:

Zu viele Polizeibeamte sind mit Verwaltungsaufgaben gebunden. Gut 50 Prozent der Beamten haben nicht direkt mit den Bürgern zu tun – sie sind weder im Vollzugsdienst, noch regeln sie den Verkehr.

Bürgernähe sehe anders aus, so Sckerl. Die Schließung der Polizeidienststelle in Weinheim sei zudem noch nicht sicher. Bei der neuen Aufstellung der Standorte sei noch nichts entschieden.

Kurt Klemm, Gemeinderat in Heddesheim, sprach den Abgeordneten auf die neuesten "Landschaftspflegemaßnahmen" in Heddesheim an und fordert die Absetzung von Bürgermeister Kessler.

Es mache allerdings keinen Sinn, in jeder Dienststelle die selben Spezialisten anzutreffen. Eine zentrale Organisation der Kriminalpolizei in Heidelberg sei da schon sinnhafter, so Sckerl. Schließlich sei es bereits jetzt so, dass die Erstbestandsaufnahme zunächst durch die Bereitschaftspolizei erfolge und Kriminalpolizisten erst auf Anforderung anrücken. Auch den angespannten Landeshaushalt könne man so entlasten.

Nach dem Abgeordnetengespräch lud Uli Sckerl die Gruppe ins Restaurant “tempus”. Der geplante Besuch des Stuttgarter “Haus der Geschichte” fiel auf Grund der Verspätung durch die Buspanne jedoch aus. Nach Rigatoni in Gemüse-Sahne-Sauce und Salat oder Alternativ Truthahngeschnetzeltem in Curryrahm mit Siam-Duftreis machte sich die Gruppe auf den Weg zurück nach Hause.

Den meisten Besuchern bleibt vor allem der mangelhafte Umgang der Landtagsabgeordneten untereinander im Gedächtnis – das hatte viele negativ beeindruckt.

 

Anmerkung der Redaktion: Aus Transparenzgründen wird darauf hingewiesen, dass der Autor Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Edingen-Neckarhausen ist.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann schreibt S21-Gegnern auf Facebook

Rhein-Neckar, 07. Februar 2012. (red/pm) Winfried Kretschmann wendet sich mit einem offenen Brief über das soziale Netzwerk Facebook an die Gegner von Stuttgart 21. Er selbst bezeichnet sich ebenfalls als S21-Gegner und den Ausgang der Abstimmung als “schmerzlich”. Wie bereits zuvor angekündigt, hält er sich an das Ergebnis und schreibt: “Ungleich schlimmer wäre es, das Votum letztlich nicht anzuerkennen.”

Dokumentation; Offener Brief von Ministerpräsident Winfried Kretschmann
(Anm. d. Red.: Zwischenüberschriften durch die Blogredaktion eingefügt.) 

“in den letzten Tagen und Wochen erreichten mich Schreiben sowie Beiträge auf Facebook und Twitter von Bürgerinnen und Bürgern, deren Inhalt mir sehr zu denken gibt. Mal mehr, mal weniger deutlich wird darin gefordert, Stuttgart 21 dürfe auch nach dem Ergebnis der Volksabstimmung nicht gebaut werden. Daher möchte ich Ihnen mit diesem offenen Brief meine Sicht der Dinge darstellen.

Der 27. November 2011 ist ein Datum, das bei mir ganz unterschiedliche Gefühle weckt. Einerseits konnten mit der Volksabstimmung über das „S 21-Kündigungsgesetz“ zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs die Bürgerinnen und Bürger jenseits von Wahlen unmittelbar Einfluss nehmen und in einer Sachfrage eine Entscheidung treffen.

Wenngleich das Wort für uns Deutsche aus geschichtlichen Gründen nicht nur positiv besetzt ist, so bin ich doch ein wenig stolz darauf, dass es uns gelungen ist, mit der Volksabstimmung einen historischen ersten Schritt in eine echte Bürgergesellschaft gemacht zu haben.

Volksabstimmung ein “sehr bitterer und schmerzlicher Tag”

Andererseits ist der 27. November für mich persönlich ein sehr bitterer und auch schmerzlicher Tag gewesen. Denn an diesem Tag hat sich eine klare Mehrheit der Abstimmungsberechtigten Baden-Württembergs für eine finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgesprochen. Lediglich in sieben von insgesamt 44 Stimmkreisen hat das „S 21-Kündigungsgesetz“ eine Mehrheit von Ja-Stimmen gefunden. Demgegenüber haben 58,9 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen in Baden-Württemberg gegen den Gesetzentwurf votiert.

Selbst im Stadtkreis Stuttgart, wo ich ein anderes Ergebnis erwartet hatte, hat sich keine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für das S 21-Kündigungsgesetz ausgesprochen:

Mit 52,9 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wurde ein Ausstieg aus der Finanzierung von Stuttgart 21 abgelehnt. Über ein Jahrzehnt hinweg haben ich und die Grünen im Landtag und darüber hinaus gegen das Projekt argumentiert und für Alternativen geworben und so ist dieses Votum des Volkes für mich eine schmerzliche Entscheidung, an der ich persönlich schwer trage.

Ich hatte mir einen anderen Ausgang gewünscht, denn ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Alternativen zu Stuttgart 21 besser gewesen wären. Schmerzlich ist der Ausgang aber auch deshalb, weil ich eingestehen muss, dass wir die Mehrheit der Bevölkerung mit unseren guten sachlichen und fachlichen Argumenten nicht überzeugen konnten.

Auch ungeliebte Mehrheitsentscheidungen akzeptieren

Am 27. November 2011 hat das Volk entschieden. Und als überzeugter Demokrat und Ministerpräsident akzeptiere ich den Willen des Souveräns.

Damit entfällt in einer Demokratie für die Politik und für mich als Ministerpräsident die Legitimation, das Projekt Stuttgart 21 dem Grunde nach immer und immer wieder in Frage zu stellen. Nicht ausgeschlossen ist es hingegen, die Fehler und Schwächen des Projekts deutlich aufzuzeigen, den Finger in die Wunde zu legen und auf Nachbesserungen zu drängen. Das verstehe ich unter einem kritisch-konstruktiven Begleiten von Stuttgart 21 PLUS.

Wer allerdings meint, die Landesregierung und insbesondere ich als Ministerpräsident könnten oder müssten das Projekt über solche Schwächen noch endgültig zu Fall bringen, dem muss ich ganz klar sagen, dass ich dies nicht machen werde. Die Bahn darf Stuttgart 21 bauen. So hat das die klare Mehrheit der Abstimmenden gewollt. Es gehört zum Wesenskern der Demokratie, dass man Mehrheitsentscheidungen akzeptiert, ob sie einem nun gefallen oder nicht.

Allen war bewusst, dass mit der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz selbstverständlich mittelbar über die Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und die Alternativen abgestimmt wird.

Alle Argumente, die gegen Stuttgart 21 und für die Alternativen sprechen, sind im Zuge der äußerst umfassenden Diskussionen im Vorfeld der Volksabstimmung, in der Schlichtung und/oder bereits weit vorher, geäußert und vorgetragen worden. Ich will auch gerne erneut betonen, dass ich viele der kritischen Argumente zu Stuttgart 21 persönlich teile. Sämtliche Argumente in der Debatte sind vorgebracht, gewendet und abgewogen worden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hatte umfassenden Zugang zu ihnen. Es gab hunderte Veranstaltungen und Foren sowie Diskussionsrunden unterschiedlichster Art.

Es gab die Schlichtung. Niemand wurde ausgeschlossen.

Pro und Contra hinlänglich bekannt

Über mehr als ein Jahr hinweg ist das Thema in der Stadt, regional und überregional intensiv verhandelt worden. Und gerade in Zeiten des Internets und anderer moderner Kommunikationsmittel kann keine Rede davon sein, dass Informationen hinter dem Berg gehalten oder verschwiegen worden seien.

Die Fakten, die für oder gegen Stuttgart 21 sprachen und sprechen, lagen offen auf dem Tisch. Und allen war klar, was im Falle eines Scheiterns des S 21-Kündigungsgesetzes unaufhaltsam kommen wird:

Abriss des Südflügels, Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten zur Errichtung des Trogbauwerkes durch Fällen oder Versetzen der Bäume und Grundwasserentnahme.

Die Argumente, die Sie gegen Stuttgart 21 anführen, waren der Bevölkerung hinlänglich bekannt. In der Broschüre zur Volksabstimmung konnten Pro- und Contra-Seite Ihre Argumente kompakt vortragen. Jeder, der wollte, konnte darüber hinaus sich jede Facette und noch differenzierte Argumente beschaffen. Gleichwohl hat sich deren Mehrheit am Ende für das Projekt entschieden. An dieser Erkenntnis führt einfach kein Weg vorbei.

In der Regierungsform der Demokratie – und bei der direkten Demokratie zumal – gehen wir von einer mündigen Bürgerschaft aus. Wir nehmen an, dass Menschen informiert sind bzw. sich Informationen beschaffen (können), bevor sie zu Wahlen und Abstimmungen gehen, und dass sie dann abgewogene Urteile und Entscheidungen fällen. Allerdings können wir niemanden dazu zwingen.

One Man, one vote”

Jede (volljährige) Bürgerin und jeder (volljährige) Bürger hat eine Stimme, und alle Stimmen haben den gleichen Wert. „One Man, one vote“ ist zu Recht ein Kernsatz demokratischer Verfassung. Und jede Stimme zählt gleich, egal wer sie abgibt, ob etwa Professorin oder Putzfrau, aus welchen Gründen und Motiven auch immer, ob sie sich gut oder schlecht informiert hat.

Ein weiterer Kernsatz der Demokratie ist, dass Mehrheiten entscheiden. Darauf ist demokratische Politik angewiesen, denn etwas Besseres als die Mehrheitsregel ist noch niemandem eingefallen.

Wer, wenn nicht die Mehrheit in einer demokratischen Abstimmung soll denn die Legitimität einer Entscheidung begründen? Wie soll denn verfahren werden, wenn eine klare Mehrheit in einer strittigen Frage vorliegt? Soll dann das Votum dieser Mehrheit etwa nicht umgesetzt werden? Mit welchem Recht wollte man sich als Regierung dem verweigern? Woran sollen sich Entscheidungen ausrichten, wenn nicht an vorangehenden Mehrheiten in Wahlen und Abstimmungen?

Die Grün-Rote Koalition ist hier ohnehin schon sehr weit gegangen, nachdem große Mehrheiten im Parlament Stuttgart 21 längst beschlossen hatten, diese Entscheidung erneut in Form einer Volksabstimmung wieder aufzurufen. Wenn wir uns dieser Mehrheitsentscheidung bei Stuttgart 21 verweigern würden, wie könnten wir dann in Zukunft selbst auf unseren Mehrheitsentscheidungen bestehen?

“Streiten bis in alle Ewigkeit”?

Niemand verlangt, die Position der anderen Seite zu übernehmen. Und niemand verlangt, mit der eigenen Meinung künftig hinter dem Berg zu halten. Aber der – in vielen Schreiben und anderen Veröffentlichungen der letzten Wochen zu findende – Appell an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger und der Verweis auf die großen Erwartungen, denen man gerecht werden müsse, der Hinweis auf die verantwortlichen Politiker und Planer gehen darüber hinaus: sie dokumentieren, dass man das Votum der Volksabstimmung nicht akzeptiert.

Was bedeutet die Nichtanerkennung solcher Ergebnisse für die Demokratie allgemein und für das an Recht und Gesetz gebundene Regieren im Konkreten? Wie soll Legitimation für politisches Handeln hergestellt werden? Wer bestimmt, entscheidet und handelt dann in staatlichen Angelegenheiten? Soll dies eine elitäre Expertokratie sein, von der manch antiker Denker schrieb?

Der Konflikt um Stuttgart 21 war ein tiefer und heftiger Konflikt, der Stadt und Land mehr und mehr zu spalten drohte. Wie sollen schwierige Konflikte beigelegt werden, wenn nicht einmal eine Volksabstimmung als letzte Autorität anerkannt wird? Soll man weiter streiten bis in Ewigkeit?

Grundsätze der Demokratie werden in Frage gestellt

Ganz allgemein: Wie soll Demokratie dann überhaupt funktionieren? Was sind die Alternativen?

Diese Fragen drängen sich mir bei der Lektüre Ihrer Briefe, E-Mails, Postings und Tweets auf. Welche Antworten wollen Sie finden, ohne grundsätzliche demokratische Prinzipien unseres Gemeinwesens in Frage zu stellen?

Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, die Sie bewogen haben, ihre Schreiben so zu formulieren. Halten Sie komplexe politische Sachfragen für nicht geeignet, um sie durch die Bevölkerung direkt abstimmen zu lassen?

Und schließen sich damit den Gegnern bzw. Skeptikern der direkten Demokratie an, von denen es ja manche gerade in den konservativen Parteien gibt?

Eine solche Position ist keineswegs ehrenrührig und hat gute Argumente auf ihrer Seite – man sollte sie nur klar benennen.

Ich persönlich teile diese Auffassung jedenfalls nicht, im Gegenteil: Die im Vergleich sehr hohe Beteiligung der Bürgerschaft an der Volksabstimmung ist für mich ein deutliches Indiz, dass die Menschen in unserem Lande über mehr Themen direkt mitentscheiden wollen und nicht über weniger.

Prinzipiell gilt allerdings, dass das Volk in seiner Mehrheit natürlich genauso Fehlentscheidungen treffen kann, wie die Mehrheit in einem Parlament. Denn in der Demokratie wird nicht über Lüge und Wahrheit entschieden, sondern über Alternativen.

Wer der Auffassung ist, dass die Volksabstimmung nicht rechtmäßig abgelaufen sei, für diejenige oder denjenigen gibt es in einem Rechtsstaat ebenfalls den Weg, den die gewaltenteilende Demokratie vorsieht:

Die Klage vor den Gerichten. Der entsprechende Weg ist ja von einigen auch bereits beschritten worden. Aber gewiss kann dies keine Forderung an die Exekutive sein. Schon gar nicht wenn sie wie in diesem Fall die Volksabstimmung nach sorgfältiger Prüfung selber eingeleitet hat.

Wie sollen Bürgergesellschaft und Bürgerdemokratie funktionieren?

Zu diesen Themen hinzu kommt eine Sorge, die mich umtreibt. Es ist die Sorge, dass das, was die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 an Positivem und Wegweisendem für die Republik bereits erreicht hat – für die Zukunft ein grundsätzliches Überdenken von Planungsprozessen, eine Ausweitung und Verbreiterung der Beteiligung der Bürgerschaft auf unterschiedlichsten Ebenen, Transparenz und Offenheit bei den Alternativen und manches mehr –, dass diese großen Erfolge also gefährdet und womöglich konterkariert werden, weil maßgebliche Protagonisten des Protestes das Resultat der Volksabstimmung nicht akzeptieren.

All dies zusammengenommen stelle ich mir eine grundsätzliche Frage: Wenn auch bekannte und anerkannte Persönlichkeiten das Ergebnis einer Volksabstimmung nicht anerkennen und respektieren wollen – wie soll dann die Bürgergesellschaft und die neue Bürgerdemokratie eigentlich funktionieren?

Und ins Konkrete gewendet leitet sich daraus eine für den politischen Alltag elementare Frage ab. Nachdem die Volksabstimmung ein so klares Votum hervorgebracht hat:

Können Sie sich ernsthaft einen Ministerpräsidenten und eine Landesregierung wünschen, die sich – weil ihnen ein politisches Ergebnis missfällt – über den Willen der Mehrheit in einem Gesetzgebungsverfahren (denn nichts anderes ist eine Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung) hinwegsetzt, dagegen opponiert und sich schlichtweg nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt?

Niemand, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, kann sich dies am Ende wünschen, auch die nicht, die in der Sache verloren haben. Denn wir würden dann Tür und Tor öffnen für eine Entwicklung, an der keinem von uns ernsthaft gelegen sein kann.

So schmerzlich und bitter die Entscheidung des Volkes für Stuttgart 21 in der Sache für uns Gegner war. Ungleich schlimmer wäre es, das Votum letztlich nicht anzuerkennen. Denn dies hieße nichts anderes, als unseren demokratischen Rechtsstaat in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann”