Weinheim, 24. Oktober 2013. (red/pm) Die Stadt Weinheim ist als „Alter(n)sfreundliche Kommune“ eine Modellstadt für Land und Kreis.
Information der Stadt Weinheim:
Was die „Alter(n)sfreundliche Kommune“ angeht, schaut das Land im Moment nach Weinheim. Die Stadt und insbesondere der große Stadtteil Weststadt sind seit Anfang des Jahres Ort eines Pilotprojektes. Dabei geht es darum, dass ein Stadtteil auf die Bedürfnisse der älteren und älter werdenden Bevölkerung in einem Maße eingeht, dass die Menschen so lange wie möglich im Viertel selbstständig wohnen bleiben können.
Die Aktionen werden vor Ort vom Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren betreut, überregional von der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Rhein-Neckar-Kreises und der Universität Stuttgart.
Das Projekt ist nun in eine neue Phase eingetreten, als im Alten Rathaus, moderiert von Dr. Gisela Wachinger und Sarah-Kristin Wist vom Zentrum für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Uni Stuttgart, eine mehrstündige Akteurswerkstatt stattfand. Dabei hatte Rainer Steen vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises nochmals betont, dass man sich von den Weinheimer Erfahrungen Erkenntnisse für das ganze Land erhoffe. Weinheim sei deshalb als Modellstadt ausgewählt worden, „weil es hier schon sehr gute Stukturen gibt“.
Von Juli bis September hatten – in einer ersten Phase des Projektes – vier von insgesamt sechs Stadtteilbegehungen stattgefunden, jeweils unter Federführung des Fachamtes und eines „Kümmerers“, der in seiner engeren und weiteren Nachbarschaft möglichst viele ältere Menschen persönlich kennt. Bettina Brandeis betreute die Termine seitens der Gesundheitskonferenz.
„Als Fazit kann man ziehen“, fasst Ute Schleh zusammen, die im Fachamt für Themen des Demografischen Wandels zuständig ist, „dass es in der Weinheimer Weststadt grundsätzlich eine gute Infrastruktur für älter werdende Menschen gibt“.
Verbesserungsbedarf gebe es bei öffentlichen Toiletten und Ruhebänken, die Einkaufsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße, der Ahornstraße und der Freiburger Straße seien zufriedenstellend, die Senioren würden allerdings eine Aufwertung des Multzentrums begrüßen und brauchen ein zentrales Weststadtbegegnungszentrum wie das Rolf-Engelbrecht-Haus. Auch bei Straßen und Wegen haben die Teilnehmer der Begehungen Schwachpunkte entdeckt, die aber baulich relativ leicht zu lösen sind, damit sie barrierefrei werden. Auch zugeparkte Gehwege seien ein Ärgernis.
Speziell in der Akteurswerkstatt wurde darüber gesprochen, wie man eine direkte Ansprache von älter werdenden Menschen schafft – inbesondere bei jenen, die eher zurückgezogen leben. Und wie man diese Personen dazu motivieren kann, sich selbst einzubringen, wenn es um die Verbesserung des eigenen Umfeldes geht.
„Es geht uns darum, mit den Menschen selbst ins Gespräch zu kommen“, erklärte Rainer Steen vom Gesundheitsamt. Verbesserungen müssten in Abstimmung vorgenommen werden und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass „ohne uns über uns“ geredet und entschieden wird.
In einem nächsten Schritt sollen nun ältere Menschen direkt befragt werden. Dazu wollen sich die Akteure bestehende Netzwerke nutzen und an Orten tätig werden, die von den Personengruppen sowieso häufig besucht werden wie Arztpraxen und Apotheken, aber auch passende Organisationen einbinden wie Sozialstationen oder die Nachbarschaftshilfe.
Am Mittwoch, 23. Oktober, 18 Uhr, ist die Kommunale Gesundheitskonferenz und das Projekt „Alter(n)sfreundliche Kommune – Stadtteilanalyse Weinheim West“ auch Thema der öffentlichen Sitzung des Gemeinderatsausschuss für Soziale Angelegenheiten.”
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Mannheim/Rhein-Neckar, 14. Oktober 2013 (red/ld) Eine Steuer auf Lebensmittelspenden schlug im vergangenen Jahr bei der Mannheimer Tafel ein wie eine Bombe. Ein Dresdner Großbäcker, der die Tafeln versorgte, sollte plötzlich Steuern zahlen. Ein kleiner Trick hätte genügt, um auf Lebensmittelspenden keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen. Inzwischen hat aber das Finanzministerium reagiert und die Regelung gekippt. Die Mannheimer Tafel versorgt zentral 24 Läden in der Region mit Lebensmitteln, die die abgebenden Einzelhändler sonst wegwerfen müssten. Stattdessen werden sie an bedürftige Menschen zu günstigeren Preisen verkauft. Doch die Lage ist kritisch.
Von Lydia Dartsch
Die Nachricht kam unerwartet im Sommer 2012 und sorgte bei den Lebensmittelspendern des DRK-Kreisverbands Mannheim für klingelnde Telefone. Viele Einzelhändler und Lebensmittelerzeuger, die ablaufende Waren an die Tafeln spenden, fragten bei Uwe Mauch, Leiter der Tafeln Mannheim, Edingen-Neckarhausen und Hockenheim, nach. Die Befürchtung der Spender:
Wenn wir Steuern auf unsere Lebensmittelspenden bezahlen sollen, müssen wir die Waren wegwerfen.
Der Fall eines Dresdner Bäckers hatte die Spender aufschrecken lassen: Jahrelang hatte dieser übrig gebliebene Backwaren an die Dresdner Tafel gespendet, anstatt sie wegzuwerfen. Den Wert der Spende hatte er sich mit Spendenquittungen bescheinigen lassen. Das Finanzamt forderte darauf Umsatzsteuer für die gespendeten Brötchen. Hätte der Bäcker sich die Quittungen nicht ausstellen lassen, wäre das nicht passiert, sagte uns Herr Mauch:
Ohne Spendenquittung wäre der Wert der Spende gleich Null gewesen und es wäre keine Steuer fällig gewesen.
Mit dieser Erklärung konnte Herr Mauch seine Lieferanten auch beruhigen. Abgesprungen sind ihm dadurch bisher keine Zulieferer. Herr Mauch ist zuständig für 24 Tafeln, darunter Mannheim, Weinheim und Edingen-Neckarhausen.
Täglich holen er und seine Mitarbeiter rund 23 Tonnen Lebensmittel bei 180 Betrieben in der Region ab. Die Waren stehen kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und können im Einzelhandel nicht mehr verkauft werden. Nur rund zehn Tonnen kann Herr Mauch nach der Vorsortierung noch in den Tafeln verkaufen:
Rund 13 Tonnen müssen wir täglich wegwerfen, weil sie gar nicht mehr geeignet sind, verkauft zu werden.
Eigentlich ist die Ware, die die Tafeln verteilen, Müll. So bezeichnet es auch Uwe Mauch:
Würden die Lebensmittelhändler sie nicht spenden, müssten sie sie wegwerfen.
Das Bundesfinanzministerium hatte gegengesteuert und sich “darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen.” So falle keine Umsatzsteuer an, heißt es dazu beim Ministerium.
Eine Änderung, die den Tafeln zu Gute kommt. Denn sie sind auf die Lebensmittelspenden angewiesen. So können allein nur in Mannheim 10.000 Menschen versorgt werden – nur ein Viertel derer, die in der Stadt unterhalb der Armutsgrenze leben. Herr Mauch kann die Zahl von 40.000 bedürftigen Menschen nur schätzen – die Stadt Mannheim zählt 27.381 Menschen, die Hartz-IV beziehen. Darunter Arbeitslose, sogenannte Aufstocker und Kinder. Dazu kommen weitere zehntausende Bedürftige in der Region.
Für Herrn Mauch könnte sich die Politik aber noch weiter bewegen: Trotz der Einnahmen durch den Verkauf der verbilligten Lebensmittel häufen sich 170.000 Euro Schulden im Jahr bei der Mannheimer Tafel an. Der Großteil der Kosten fällt für die Vorsortierung der Lebensmittel, die Verkaufsräume und das Personal an. Dazu kommen die Müllgebühren für die 13 Tonnen Lebensmittel täglich, die Herr Mauch nicht mehr verkaufen kann. Noch wird der Fehlbetrag durch Fördermitgliedsbeiträge gedeckt. Wie lange das so weiter gehen kann, weiß er nicht.
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Weinheim, 23. September 2013. (red/pm) Die erste E-Bike-Ladestation der Bergstraße steht in der Nähe des Weinheimer Marktplatzes. Die Futterstelle für den elektrischen Drahtesel soll sich postiv auf die Umwelt und den Tourismus auswirken.
Information der Stadt Weinheim:
“Man kennt die Szene aus alten Westernfilmen: Ein Cowboy reitet mit einem ermatteteten Pferd an den Saloon und bindet es an dem Holzbalken davor fest. Drinnen genehmigt sich der Revolverheld ein paar Whisky, während der Klepper draußen aus den Trögen säuft und frisst. Ein paar Stunden später, sind Ross und Reiter gestärkt. Der Cowboy sitzt auf und galoppiert lässig davon. Das Pferd hat Kraft getankt. Die Pferde von heute sind „Drahtesel“ aus Metall – moderne elektrisch betriebene Fahrräder, komfortabel und schwer im Trend.
Aber ansonsten ist vieles wie früher. Die Futter- und Getränketröge für die E-Bikes sind kleine verschließbare Metallkästchen mit Stromanschlüssen im Innern. Die Cowboys sind Radfahrer, die sich gerne auf dem Weinheimer Marktplatz stärken, während der „Drahtesel“ an seinem elektrischen Futtertrog Kraft aus der Steckdose tankt.
In Weinheim am Roten Turm in Nachbarschaft zum Marktplatz steht die erste Ladestation für elektrisch betriebene oder unterstützte Fahrräder, so genannte E-Bikes. Vertreter der Stadt und der Stadtwerke GmbH nahmen die Strom-Tankstelle jetzt in Betrieb. Nach Auskunft von Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Krämer sollen im weiteren Einzugsbereich des Unternehmens (bis zur hessischen Landesgrenze und darüber hinaus) weitere Stationen folgen. Der „Rote-Turm-Platz“ am Marktplatz, so Krämer, sei ein idealer Standort.
Schließlich benötige ein E-Bike-Akku je nach Ladestand und Qualität schon noch ein paar Stunden, um ganz vollgeladen zu sein. „In der Zeit kann man den Hermannshof besuchen, oder den Schlosspark oder den Marktplatz“, gab der Geschäftsführer Tipps für eine fröhliche Aufladezeit.
Neben einem Fahrradständer sind drei Schließfächer mit jeweils zwei Stromdosen im Innern als Säule aufgebaut. Nach Münzeinwurf ist das Schließfach von außen abschließbar, der Schlüssel kann abgezogen werden. Das Fach selbst ist geräumig genug, dass auch zwei Fahrradhelme und ein Rucksack hineinpassen.
Die E-Bike-Ladestation ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke, der Stadt Weinheim und dem Fahrradhändler Micha Wagner aus der Weinheimer Weststadt. Sein Radladen ist auch offizielle „Movelo“-Station im Bereich der Ferienstraße Bergstraße. Er weiß, dass Radtourismus im Trend liegt und in einer hügeligen Region wie der Bergstraße gerne E-Bikes genutzt werden.
Für Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner ist die erste E-Bike-Ladestation der Stadt auch ein „kleiner Mosaikstein“ zum kommunalen Klimaschutz und gleichzeitig ein komfortabler Service für sport- und energiebewusste Besucher der Stadt. Weinheim plant ja bekanntermaßen mit einem Kommunalen Klimaschutzkonzept in den nächsten Jahren einen deutlichen Abbau des CO-2-Ausstoßes. Umweltfreundliche Fortbewegung gehört dabei zu den wichtigen Maßnahmen.”
]]>Weinheim, 23. September 2013. (red) Es ist entschieden: Breitwiesen bleibt Acker. 13.144 Weinheimer/innen stimmten für den Erhalt, das entspricht 38,33 Prozent. Für den Tausch stimmten 9748 Weinheimer/innen, was 28,43 Prozent entspricht. 33,24 Prozent beteiligten sich nicht. Welche Konsequenzen dieser eindeutigen Bürgerstimme hat ist noch unklar. Vor allem wie souverän Oberbürgermeister Heiner Bernhard damit wird umgehen können. Ein Kommentar.
Von Hardy Prothmann
Was für eine Schlappe. Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) hat glatt verloren.
Eigentlich muss der seinen Hut nehmen, so wie der sich aufgeführt hat,
höre ich mehrmals gestern Abend. Muss er das? Darüber kann man geteilter Meinung sein.
Im Diebsloch feiern gut gelaunte BI-Mitglieder ihren Sieg. Sie haben es geschafft. Das Ringen war so zäh und kräfteraubend. Alle haben glänzende Augen, sie singen und machen Stimmung, um dann wieder in sich zu gehen. Was haben sie seit zwei Jahren nicht alles erlebt? Dann wird wieder gelacht. Und so weiter. Sie schwanken zwischen Erschöpfung und Freude.
Diese BI ist eine besondere Gruppe: Naturschützer, Stadträt/innen aus CDU, Grüne, Linke und Weinheim Plus sind darunter, sogar FDP-Mitglieder, Landwirte und viele Bürger/innen. Was für eine Allianz – im normalen politischen Leben kaum vorstellbar.
Oder ist das Weinheim? Eine Stadt, in der Menschen über Parteigrenzen hinweg zusammenkommen können? Und sehr, sehr hart für ihre Position arbeiten? Sich über Gebühr engagieren – tatsächlich vollkommen ehrenamtlich – wow, was für eine tolle Stadt mit tollen Menschen.
Wie stolz muss man eigentlich als oberster Repräsentant über solche Bürger/innen sein? Verdammt stolz, würde ich meinen. Heiner Bernhard wird das zumindest heute Abend anders sehen.
Im Vergleich zu Heddesheim ist die BI anders. Die IG-Nein-zu-Pfenning bestand überwiegend aus Geschäftsleuten, denen man Eigennutz unterstellen konnte. Das trifft auf die allermeisten der BI nicht zu. Welchen persönlichen Nutzen könnten Mitglieder haben? Es gibt welche – die Landwirte. Denen würde ihm wahrsten Sinne des Wortes wieder eine Grundlage entzogen worden. Aber ein Karl Bär und vor allem der stimmgewaltige Fritz Pfrang ist als “ehrliche Haut” ein Sympathieträger. Was er sagt, passt. Wie macht er das?
Horche Se Mol. Wenn ich auf dem Traktor in der Natur langfahre, habe ich Zeit zu denken. Und wenn mir was gescheites einfällt, notier ich mir das.
Dann leuchten die Augen und er teilt seine Gedanken und lächelt. Es ist tatsächlich erstaunlich wie viel Aufrichtigkeit dieser Mann ausstrahlt. Gekrümmt wie er durch eine Erkrankung ist.
Dagegen stand ein Heiner Bernhard, zuletzt vollkommen “abgenervt” von allem und aufbrausend, der sich nicht zu schade war, seine Mitarbeiter zu instrumentalisieren und sich im Gemeinderat zum Thema bis zum Flegelhaften zu präsentieren. An anderer Stelle auch als großartiger Apokalypse-Darsteller mit jesushaften Zügen: Ich leide für Euch.
Das Leiden geht für den Oberbürgermeister weiter. Er hat angekündigt, dass er Hammelsbrunnen bebauen wird. Er? Wieder setzt er sich über den Gemeinderat hinweg. Weil ihm da eine Mehrheit blind folgt, hat er genau da jetzt ein großes Problem. Denn viele der Mehrheit haben sich als Hammelsbrunnen-Schützer geoutet. Kein Gewerbe am Krankenhaus. Will Bernhard jetzt den Terminator geben und alles in Beton gießen?
Angefangen bei Dr. Torsten Fetzner. Der ist erklärter Hammelsbrunnen-Schützer. Ebenso die CDU. Bei der SPD weiß man das wie immer nicht so genau. Die müssen sich künftig allesamt als befangen erklären, weil sie sich eindeutig geäußert haben. Wer sich politisch erklärt, den Hammelsbrunnen schützen zu wollen, der kann darauf nichts bauen. Punkt. Wer sich “gezwungen” fühlen sollte, kann auch Konsequenzen ziehen und gehen. Die Gewissensentscheidung würde respektiert werden.
Damit bin ich wieder beim Anfang. Muss Heiner Bernhard gehen?
Ich finde nein. Heiner Bernhard ist zwar mit einem ultraschlechten Ergebnis in seine zweite Amtszeit gewählt worden. Das und der aktuelle Bürgerentscheid sollten ihm zu denken geben. Mühle und Puff kann er mit einbeziehen. Er hat eine Chance verdient.
Ich finde, Heiner Bernhard hat für sich selbst eine grandiose Chance. Er kann einen roten Kopf bekommen, mit dem er nach dem Ergebnis des Bürgerentscheids gesehen worden ist – er kann aber auch in sich gehen und hat hoffentlich gute Berater, die ihn unterstützen – und ein Obermeister aller Bürger werden.
Tatsächlich muss man seinen roten Kopf fürchten. Heiner Bernhard neigt zum Wüten. Und wenn er jetzt nicht wütend wird, dann irgendwann in der nächsten Zeit.
Denn soviel ist klar. Die BI-Mitglieder sind für sich bis an die Schmerzgrenze gegangen. Sie wollen durchatmen, befürchten aber eine Fortsetzung der Auseinandersetzung. Wird der Oberbürgermeister alles versuchen, um in dieser Wahlperiode nach Fakten zu schaffen? Das wird die BI wieder auf den Plan rufen.
Oder schafft es Heiner Bernhard als Oberbürgermeister, einfach einzulenken?
Jemand, der ihn lange kennt, erzählt:
Der Hoiner, der ist verlieren nicht gewohnt. Ich tippe, dass er abgeht.
Das wäre schade für “Hoiner”. Schade für Heiner Bernhard. Und schade für das Amt des Oberbürgermeisters einer solch überraschenden Stadt.
Sollte Heiner Bernhard “abgehen” – dann sollte er lieber gleich ganz gehen.
Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung. Gelingt es Heiner Bernhard, Größe als Verlierer zu zeigen oder verliert er noch mehr an Größe?
Auf der Feier der BI hätte er viele Menschen treffen können, die froh waren. Glücklich. Und seinen Respekt zeigen können. Und umgekehrt Respekt zu erhalten. Wo Heiner Bernhard heute Abend gefeiert hat? Ist so unbekannt wie die informellen Netzwerke, die die Menschen nicht mehr wollen.
Anmerkung der Redaktion:
Wir haben in den vergangenen Monaten vermehrt Zugriffe auf frühere “Pfenning”-Artikel im Heddesheimblog.de feststellen können. Die Menschen informieren sich. Nicht die Masse. Aber Menschen, die sich interessieren und Informationen weitertragen. “Pfenning” wurde mehrmals von vielen in Weinheim in der Debatte genannt – kritische Berichte dazu gibt es fast nur bei uns.
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Weinheim, 21. September 2013. (red) Morgen ist Bürgerentscheid. “Ja” heißt kein Flächentausch, “Nein” heißt Breitwiesen wird statt Hammelsbrunnen Gewerbegebiet. Ob der Bürgerentscheid aber auch entscheidend ist, hängt vom Erreichen des Quorums ab. Und egal, wie die Sache ausgeht, folgen weitere Entscheidungen. Das Thema ist also noch lange nicht vom Tisch. Ebenso das der Bürgerbeteiligung und wie die Weinheimer Verwaltung künftig damit umgehen will. Dass die Stadtgesellschaft momentan gespalten ist – dafür trägt vor allem Oberbürgermeister Heiner Bernhard die unrühmliche Verantwortung. Denn alles begann mit einer Täuschung.
Von Hardy Prothmann
Jede Kettenreaktion hat einen Anfang. Im Fall Breitwiesen/Hammelsbrunnen war es der 17. Oktober 2011. An diesem Tag hat die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” fast 2.000 Unterschriften an den Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) übergeben.
Doch Herr Bernhard nahm diese formal nur “zur Kenntis”. Zu diesem Zeitpunkt hätte er den Aus-Schalter betätigen können, doch er erhöhte den Druck auf den Kessel.
Am 19. Oktober 2011 erschien unser Kommentar: “Der Gemeinderat wird – egal wie – zum Thema Breitwiesen falsch entscheiden”. Und so kam es.
Oberbürgermeister Heiner Bernhard setzte den Gemeinderat enorm unter Druck: “Jetzt oder nie” war seine Botschaft. Entweder entscheidet der Gemeinderat in dieser Sitzung den Antrag auf Flächentausch oder alles bleibt wie es ist.
Doch das war eine Täuschung. Denn zwei Jahre später (!) können nun doch die Bürger/innen entscheiden, ob der Flächentausch stattfinden soll oder nicht.
Es blieb nicht bei dieser Täuschung. Das anschließende Bürgerbegehren mit fast 5.000 Stimmen wurde massiv vom Oberbürgermeister angegriffen. Er machte klipp und klar deutlich, dass er gegen eine Annahme durch den Gemeinderat “aus der Not heraus” klagen würde. Denn das Bürgerbegehren richte sich gegen einen Aufstellungsbeschluss. Das sei rechtswidrig und er müsse verantwortlich Einspruch einlegen. Zur Frage, ob ein Aufstellungsbeschluss in einem Regionalplanverfahren tatsächlich nicht bürgerentscheidsfähig ist – dazu gibt es noch keine Rechtssprechung. Und über den Ausweg, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben, informierte er zunächst nicht.
Was dann folgte war ein Reigen an gegenseitigen Beschuldigungen. In Schüben reihten sich Pressemitteilung an Pressemitteilung von beiden Seiten. Viel Geld wurde für den Bürgerdialog ausgegeben, auch hier herrschte Misstrauen. Dann die Überraschung – es ging fifty-fifty aus. Und wieder zeigte sich die Verwaltung unprofessionell und versuchte eine einseitige Auslegung.
Beide Seiten polarisierten mit ihren “Informationen” – und irgendwann verhielt sich keiner mehr korrekt. Die Auseinandersetzungen eskaltierten. Manipulative Informationen wurden erstellt, ein Plakat zerstört, die Verwaltung rief Personen an, um sie als Unterstützer zu instrumentalisieren, böse Gerüchte gestreut (oder auch nicht, das ist das Problem bei Gerüchten) und heute sogar Anzeige erstattet, weil die Breitwiesen-Befürworter Plastiktüten mit Mais verteilten. Einzig eine Prügelei hat noch nicht stattgefunden.
Verantwortlich sind alle Beteiligten. Und die meisten geben kein gutes Bild ab dabei.
Als politischer Journalist mache ich Oberbürgermeister Heiner Bernhard aber für das Chaos hauptverantwortlich. Denn er hat nie versucht, sich für eine Bürgerbeteiligung zu öffen. Er hat nie gefragt, wie man die Kuh vom Eis kriegt. Er hat nicht einen Versuch unternommen, wenigstens einen Kompromiss zu suchen. Einer hätte sein können, einen Teil der Breitwiesen und einen Teil des Hammelsbrunnen auszuweisen.
Aus meiner persönlichen Zuneigung habe ich nie einen Hehl gemacht: Der Hoiner is än glore Kerl. Er kann Witz haben und viel hemdsärmeligen Charme. Leider kenne ich ihn auch jähzörnig und stur wie einen Bock.
Er hat die Macht. Und das kreide ich ihm an: Er hat sich nicht verantworlich eingesetzt, er ist nicht Obermeister aller Bürger, sondern er hat der Gemeinde Schaden durch diesen Streit zugefügt. Weil er seine Macht einseitig nutzt.
Vermutlich hat er schlechte Latein- und Geschichtsnoten gehabt. Teile und herrsche, ist ihm unbekannt. Er verhält sich wie ein Kriegsherr, indem er Konflikte schürt, statt schlichtet. Ob er das selbst aktiv tut oder von Steuern bezahlte Bedienstete anweist, Stimmen einzuwerben oder “Prominente” Unterstützerzitate sagen oder von anderen Anzeigen bezahlen lässt – Heiner Bernhard geht unverantwortlich mit seiner Macht um. Trotz der Stärke nutzt er jeden Trick, um “den Gegner” zu bekriegen.
Die BI schlägt wie eine Guerilla-Truppe regelmäßig und effektiv zurück und man kann verstehen, dass das nicht immer sympathisch rüberkommt.
Eigentlich sind mir Kriegsvokabeln in Artikeln zu zivilen Auseinandersetzungen zuwider. Abstrakt gesehen passen sie leider.
Und leider wird auch die Entscheidung morgen kein Ende des Konflikts bringen. Sollten sich die Befürworter des Flächentauschs mit ihrem “Nein” durchsetzen, drohen Klagen von der BI-Seite. Und selst, wenn diese nicht greifen sollten – mag man gar nicht drüber nachdenken, was alles an Tricks probiert wird, um auzubooten, zu schikanieren, zurechtzuweisen und so weiter. Dafür muss das Quorum erfüllt werden.
Ist das nicht der Fall, wird Hammelsbrunnen Gewerbegebiet bleiben. Und die folgen werden dieselben sein. Man nennt das ein Dilemma.
Oberbürgermeister Heiner Bernhard hat durch Täuschung Streit gesät und wird Zorn ernten. Ein Versuch, aus dem Dilemma herauszukommen wäre Beratung bei Historikern, Theologen, Philosophen oder Germanisten zu suchen und weniger durch Wirtschaftsförderer oder den Städtetag.
Heiner Bernhard ist nicht alleine auf weiter Flur. Auch in Hirschberg und Mannheim entscheiden Bürger. Während sich in Hirschberg aber ein junger Bürgermeister sehr zurückhaltend verhält und der Mannheimer Kollege sich voller Elan einsetzt, fällt Heiner Bernhard als Trickspieler auf. Jeder sucht sich die Rolle, die er ausfüllen will.
Egal, wie die Entscheidung morgen ausgeht. Heiner Bernhard steht am Regler – es wird überwiegend von ihm abhängen, ob der Druck im Kessel steigt oder ob man wieder einen “Regelbetrieb” hinbekommt.
Service:
Alles bei uns zum Thema.
Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/aw) Nach dem juristischen Erfolg der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesgerichtshof steht fest: RWE und andere Gasversorger müssen Hunderttausenden von Kunden auf unzulässige Preiserhöhungen entfallende Beträge zurückzahlen – zum Teil über viele Jahre hinweg. Ein Test unter dreißig Anbietern zeigt, dass die Transparenz in dieser Branche aber immer noch nicht ausreichend ist. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat für bereits Geschädigte Tipps veröffentlicht, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können.
Auch Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwenden viele Versorger immer noch unwirksame oder zumindest zweifelhafte Regeln für Preiserhöhungen. Das zeigt die Recherche von test.de. Insgesamt untersuchte die Stiftung Warentest 30 Gasangebote und kam zu dem Ergebnis, dass es alles andere als transparent in der Energieversorger-Branche zugeht.
Das Urteil der Richter am EuGH in Luxemburg sei klar, so Stiftung Warentest:
In Bezug auf die Beurteilung einer Klausel, die es (…) erlaubt, die Entgelte (…) einseitig zu ändern, hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass (…) dafür von wesentlicher Bedeutung ist, ob (…) der Vertrag den Anlass und den Modus der Änderung der Entgelte für die zu erbringende Leistung so transparent darstellt, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen dieser Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen kann.
Zusammengefasst: Die Unternehmen müssen Verbraucher vor einem Vertragsabschluss klar und verständlich über die grundlegenden Voraussetzungen für Preiserhöhungen informieren.
Auch der Bundesgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil von 31. Juli 2013: Die Vorgaben des EuGH sind verbindlich. Ein Recht zur Preisänderung steht Gas- und anderen Energieversorgern nur zu, wenn Voraussetzungen und Verfahren in den Geschäftsbedingungen klar und nachvollziehbar geregelt sind.
Doch tun sich viele Unternehmen offensichtlich immer noch schwer damit. Den Grund dafür sehen die Experten im fehlenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt der vergangenen Jahre.
Wer Gas wollte, bekam es vom örtlich zuständigen Versorger. Die Regeln dafür gab die Regierung per Verordnung vor,
so Stiftung Warentest. Nachträgliche Preiserhöhungen seien daher gültig – auch heute noch – ohne sie dem Kunden erklären zu müssen. Die Versorger müssten ihre neuen Preise lediglich sechs Wochen vor dem Inkrafttreten öffentlich bekannt machen.
Doch mittlerweile kann sich jeder Verbraucher aussuchen, von wem er sich mit Gas versorgen lässt. test.de beruft sich auf Informationen der Bundesnetzagentur, die zeigen, dass etwas über 60 Prozent der Kunden von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und so vom Grundversorgungs- zum Sonderkunden avanciert sind. Diese Anzahl an Wechseln sei nicht verwunderlich, denn mit den sogenannten Sondertarifen lassen sich gegenüber der Grundversorgung oft viele Hundert Euro sparen, so die Tester.
Denn: Für die Sondertarife gelten die für die Grundversorgung verordneten Regierungsregeln nicht. Maßgeblich seien die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Doch die verweisen oft auch auf die Grundversorgungsverordnung oder übernehmen die dort geltenden Regeln. Die Richter des EuGH allerdings urteilten, dass dies nicht den Verbraucherschutzregeln genüge.
Immerhin: Acht Anbieter – darunter auch die EnBW als einer der Großen der Branche, der auch viele Orte an der Bergstraße mit Energie versorgt – wollen Preisänderungen strikt an die Änderung der Kosten knüpfen und verpflichten sich, auch Einsparungen an Kunden weiterzugeben. Das sei im Ansatz fair und entspreche dem Anliegen des EuGH, so test.de.
Allerdings blieben die Regelungen schwammig und nur schwer zu durchschauen. Denn auch mit ihnen könne kein Gaskunde ahnen, unter welchen Bedingungen die Preise steigen oder sinken. test.de hält daher auch diese Regeln für unwirksam. Einschlägige Urteile gibt es allerdings noch nicht.
Laut Stiftung Warentest behauptet aber die Mehrzahl der Anbieter, dass die jeweiligen Geschäftsbedingungen wirksam seien. Die Verbraucherorganistation berichtet von fadenscheinigen Gegenargumenten dieser Anbieter:
Das EuGH-Urteil sei zu älteren Regelungen mit abweichendem Wortlaut gefallen und betreffe die aktuellen Geschäftsbedingungen nicht.
test.de allerdings hält das für falsch. Das EuGH-Urteil betreffe alle Klauseln, mit denen Anbieter sich eine Preiserhöhung unabhängig von ausreichend klaren Kriterien erlauben. Die Richter aber sagen in der Urteilsbegründung ausdrücklich: Es reicht nicht aus, wenn Unternehmen eine Preiserhöhung rechtzeitig ankündigen und sie ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Hintergrund: Kunden müssen sich auch darauf verlassen können, dass die Preise rechtzeitig sinken, wenn die Unternehmen von geringeren Kosten profitieren.
Die MVV Energie, Großversorger im Rhein-Neckar-Raum, erklärt auf Nachfrage, dass man derzeit den Prozess der Informationsstrukturen prüfe.
Das Urteil wurde in der ganzen Branche mit Spannung erwartet,
sagt Dirk Pohlmann, stellvertretender Pressesprecher der MVV Energie. Bisher habe man, wie in der Branche üblich, mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu möglichen Preiserhöhungen informiert. Ob an diesem Verfahren nach dem Urteil des EuGH nun etwas geändert werde müsse, sei noch nicht klar. Man werde aber sicherlich das tun, was das Gesetz vorgibt, verspricht Pohlmann.
Die Stadtwerke Viernheim verwenden nach eigener Aussage, die vom EuGH bemängelte Vertragsklausel, nicht. Wie man uns auf Nachfrage mitteilte, weder aktuell noch in der Vergangenheit. Außerdem habe man “seit dem 01.01.2010 außer zwei Preissenkungen einen stabilen Erdgaspreis zu verzeichnen”. Die Stadtwerke Viernheim führen mögliche Preisänderungen nach der Billigkeitsprüfung § 315 BGB ein, erklärt Vera Milus, Abteilungsleiterin Vertrieb. Der Vertragstext lautet:
Die Stadtwerke Viernheim verpflichtet sich, Preisanpassungen nach billigem Ermessen durchzuführen. Hiernach werden Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben weitergegeben wie Kostenerhöhungen.
Durch die in den Jahren gewachsenen Widrigkeiten und dem dadurch entstehenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers steige die Komplexität und die Notwendigkeit, rechtsgelehrte Personen mit Sachverhalten zu beauftragen, so Milus. Die Stadtwerke Viernheim “bedauern diese Entwicklung und hoffen, dass die gesamte Energiewirtschaft sich in naher Zukunft wieder auf einem gesunden und fairen Maß wiederfindet”.
Ähnlich lautet die Stellungnahme der Stadtwerke Weinheim:
Derzeit gehen wir davon aus, dass wir nicht direkt betroffen sind,
sagt Helmut Röder, Prokurist der Stadtwerke Weinheim. Die Thematik und ihre Auswirkungen auf die Versorgungsverträge werden aber ständig geprüft, so Röder. Man habe ein grundsätzliches Interesse daran, rechtliche Klarheit zu schaffen:
Wir entwickeln uns, auch aufgrund der Veränderungen in der Rechtssprechung, weiter. Unser Interesse an einem transparenten Austausch zwischen Energieversorger und Kunde ist groß.
Aber welche Möglichkeiten habe ich als Kunde, wenn der Anbieter trotz unwirksamer Klausel eine Preiserhöhung fordert? Stiftung Warentest zeigt zwei Wege auf:
Hat der Versorger seine Preise bereits rechtswidrig erhöht, haben Sie ein Recht auf Erstattung. Dafür müssen Sie zunächst der Rechnung widersprechen, in der ihr Versorger erstmals erhöhte Preise verlangt. Dafür gibt der BGH drei Jahre nach Erhalt der Rechnung Zeit.
Soweit Sie in dieser und den folgenden Rechnungen höhere Preise gezahlt haben, hat der Energieversorger den Betroffenen die Differenz zu erstatten. Es gilt der Preis, der vor der Preiserhöhung galt. Bei der Formulierung des Widerspruchs und der Rückforderung hilft empfiehlt die Stiftung Warentest sich an einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Es könnte außerdem hilfreich sein, Ihr Forderungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.
Allerdings ist sich test.de sicher, dass kaum ein Energieversorger ohne weiteres Erstattung leisten wird. Wie also kann man sich gegen die Weigerung auf Rückzahlungen wirklich wehren? Die Experten zeigen zwei Möglichkeiten auf:
Vorher informieren hilft. Bereits den günstigsten Tarif vor Vertragsabschluss zu finden, ist heutzutage eigentlich kinderleicht. Preisrechner im Internet bieten die einfachste Möglichkeit, viele Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Auf Portalen wie Verivox.de oder Check24.de lässt sich so eine Übersicht über die verschiedenen Angebote erstellen.
Doch nicht selten, gibt es auch bei den vermeintlich unabhängigen Vergleichsportalen einen Haken: Viele arbeiten auf Provisionsbasis. Entscheidet sich ein Kunde nach der Recherche auf einem der Portale für einen Gasanbieter, zahlt dieser den Betreibern der Internetplattform eine Provision. Negative Auswirkung dieser Praxis: Die Tarife einzelner Anbieter werden auf dem Internetportal prominenter beworben als andere – ein hundertprozentiger Vergleich ist also auch auf diesem Wege nicht möglich.
]]>Weinheim, 18. September 2013. (red) Haben Sie schon eine Meinung zum Bürgerentscheid? Welche Gründe haben Sie dafür sich mit Ja oder Nein zu entscheiden? Wir sind an Ihren Ansichten, Erfahrungen und Argumenten interessiert. Am kommenden Freitag stellen wir nochmals wichtige Stationen vor – wägen die Argumente ab. Wir schreiben Bürgerbeteiligung groß – denn wir sind seit dem Start des ersten Blogs in Heddesheim ständig mit den Bürger/innen in Kontakt und erhalten wertvolle Hinweise für die journalistische Arbeit.
Von Hardy Prothmann
Nicht nur die Politik ist im Wandel – auch der Journalismus. Das Modell: Einer sendet – viele empfangen ohne Rückkanal ist zunehmend am Verschwinden. Moderner Journalismus ist offen und im Dialog mit den Mediennutzern. Klassische journalistische Techniken haben nach wie vor ihre Berechtigung – vor allem das Bewusstsein der Dienstleistung. Menschen müssen sich in den Medien wiederfinden. Informationen müssen nützlich sein und helfen, sich eine Meinung zu bilden.
Wir haben zum Thema “Breitwiesen/Hammelsbrunnen” intensiv berichtet. Unsere Berichterstattung in Heddesheim, wo mit der Ansiedlung von “Pfenning” viel schief gelaufen ist, ist auch in Weinheim ein Begriff. Wir behaupten sogar, dass keine der ortsansässigen Zeitungen oder andere Medien so umfassend, teils investigativ, immer kritisch berichtet haben, wie wir. “Nur kein zweites Pfenning” ist ein klarer Standpunkt in Weinheim, den angeblich auch die Befürworter der Breitwiesen-Bebauung teilen.
Doch was wird kommen? Breitwiesen oder Hammelsbrunnen? Das entscheiden die Bürger/innen am Sonntag, sofern das leider hohe Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird.
Wir möchten Pro und Contra darstellen und setzen auf Ihre Hilfe. Schreiben Sie uns Ihre Positionen, Erfahrungen und Argumente. Pro oder Contra oder zu beidem. Wenn Sie nicht namentlich auftauchen wollen, teilen Sie uns das bitte mit, das berücksichtigen wir natürlich.
Es können sich natürlich alle beteiligen – Mitglieder der BI oder Befürworter des Flächentauschs. Sehr gerne aber vor allem Sie als Bürger/innen.
Besten Dank vorab
Ihr
Chefredakteur
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Rhein-Neckar, 18. September 2013. (red/aw) Vor knapp einer Woche ging die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mit vier Verbraucher-Informationsdiensten online. Das Ziel: Mehr Transparenz. Verbraucher können ab sofort also die Preise zwischen den Tankstellen in ganz Deutschland vergleichen und gezielt die preisgünstigsten Anbieter auswählen. Auch in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Von Alexandra Weichbrodt
Die rote Lampe leuchet, der Benzintank fast leer. Der Preis pro Liter ist an der nächsten Tankstelle aber Ihrer Meinung nach einfach überteuert? Dann können Sie ab sofort zum Beispiel Ihr Handy zücken und vergleichen. Per Smartphone App, Navigationssystem oder Computer finden Sie so immer den günstigsten Preis in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
Seit dem 31. August werden alle Preisänderungen unserer gängigen Kraftstoffsorten – E5, E10 und Diesel – in Echtzeit an die Markttranzparenzstelle gemeldet. Seit dem 12. September werden sie für die Autofahrer über vier Verbraucherinformationsdienste online zugänglich gemacht.
Die Verbraucher haben somit erstmals die Möglichkeit eines echten Preisvergleiches und können gezielt die preiswertesten Tankstellen in der Umgebung oder auf ihrer Route anfahren,
erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Derzeit befindet sich dieses Verfahren allerdings noch im Probebetrieb. Währenddessen werden noch Korrekturen am System vorgenommen. Nach eigenen Angaben auch mit Hilder der Nutzer. Die Markttranzparenzstelle soll dann zum 1. Dezember diesen Jahres in den Regelbetrieb übergehen.
Laut dem Bundeskartellamt melden bereits jetzt schon mehr als 13.000 der rund 14.500 Tankstellen in Deutschland ihre Preise an die Markttransparenzstelle. Die übrigen Tankstellen werden ihre Preisdaten in den nächsten Tagen und Wochen ebenfalls einliefern, heißt es. Die Markttransparenzstelle die Preisinformationen aber anschließend nicht selbst für Bürger an. Sondern reicht die erhaltenen Preisdaten an private Verbraucher-Informationsdienste weiter, die ihrerseits die Verbraucher informieren.
Vier Verbraucher-Informationsdienste sind momentan vom der Markttranzparenzstelle legitimiert, nachdem sie die Testphase erfolgreich bestanden haben: Der ADAC, clever-tanken.de, mehr-tanken.de und spritpreismonitor.de. Weitere acht Verbraucherinformationsdienste seien aber ebenfalls bereits zugelassen und werden in den nächsten Tagen und Wochen folgen, so das Bundeskartellamt. Insgesamt lägen dem Amt bereits Anträge von fast 100 Interessenten vor.
Ziel der Markttransparenzstelle ist es, den Wettbewerb zwischen den Tankstellen wieder zu zu verschärfen. Die so entstehende Transparenz soll dem Kartellamt außerdem helfen effektiver gegen Kartellrechtsverstöße vorgehen zu können. Ein Beispiel dafür wäre, wenn etwa ein Mineralölkonzern Kraftstoff teurer an freie Betreiber verkauft, als an seine eigenen Tankstellen.
Beweise für illegale Preisabsprachen sind für das Bundeskartellamt nur schwer zu finden. Nach mehrjährigen Untersuchungen des Marktes, hatte die Behörde bereit 2011 erklärt, dass die Preise in der Regel gleichförmig erhöht werden. Vor allem in den Ferienzeiten und an Feiertagen sei dies bei den Mineralölkonzernen zu beobachten.
Der ADAC befürwortet die Einrichtung der Markttranzparenzstelle und erhofft sich einen wichtigen Beitrag zu einer dauerhaften Stärlung des Wettbewerbs auf dem deutschen Kraftstoffmarkt:
Je mehr Autofahrer auf den Preis achten und gezielt bei einem günstigen Anbieter tanken, desto mehr Einfluss nehmen die Verbraucher und entsprechend höher wird der Konkurrenzdruck auf teurere Tankstellen.
Auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler lobte die Idee des Bundeskartellamtes, die er maßgeblich mit entwickelte:
Ich kann den Ärger der Autofahrerinnen und Autofahrer sehr gut nachvollziehen. Deshalb wollen wir Transparenz und Wettbewerb stärken.
Dass mit der gewonnenen Transparenz die Preise tatsächlich sinken, kann allerdings bezweifelt werden. Denn mit dem neuen Meldesystem verfügen nicht nur die Autofahrer über eine vollständige Martktransparenz sondern auch die Tankstellen. Es ist also wahrscheinlich, dass die Tankstellen sich dann erst recht abstimmen.
In anderen Branchen wurde eine solche Tranzparenzstelle eben aus diesem Grund nicht eingerichtet. In der Zementbranche wollte man beispielsweise verhindern, dass konkurrierede Unternehen auf diesem Weg ihr Preise angleichen. Vor allem der Angleichung nach oben.
Davon würde also auf Dauer kein Autofahrer profitieren, sondern eher noch mehr belastet werden. Zudem die Markttranzparenzstelle des Bundeskartellamts vom Steuerzahler finanziert wird.
Der Nutzen für die Autofahrer wird sich zeigen. Transparenz ist gut, solange sie nich zu transparent höheren Benzinpreisen führt. Doch auch, wenn die Tankstelle im Nachbarort vielleicht ein paar Cent billiger ist: Lohnt sich der Extraweg?
Laut ADAC beklagen sich die meisten Autofahrer über die hohen Preise. Trotzdem wählen sie in der Regel aber die Tankstelle, die ohne Umwege zu erreichen ist. Tanken wollen deutsche Autofahrer also meist bequem und am Wegesrand. Selbst vermeintlich hohe Preisdifferenzen rechtfertigen eigentlich nur geringe Umwege.
Ein einfaches Rechenbeispiel: An Tankstelle XY kostet der Liter fünf Cent weniger als an der näherliegenden Tankstelle. Dafür fahren Sie aber einen Umweg von 5 Kilometern, der Sie ungefähr 10 Minuten mehr Zeit kostet. Bei einer 50-Liter-Tankfüllung sparen Sie also 2,50 Euro im Vergleich. Ob sich dieser Aufwand tatsächlich lohnt, muss letztlich jeder Fahrer für sich selbst entscheiden.
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Weinheim, 18. September 2013. (red) Die Stadtverwaltung bleibt weiter in der Kritik. Aus der Stadtverwaltung heraus wird intensiv eine Unterstützungskampagne für die Befürworter des Flächentauschs betrieben – und damit einseitig städtische Ressourcen in Anspruch genommen. Der Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Sckerl kündigt an zu prüfen, ob “Spielregeln für Bürgermeisterämter” bei Bürgerentscheiden verschärft werden sollten. Sein Fazit aktuell: Auf dem Rathaus liegen die Nerven blank.
Von Hardy Prothmann
Aktuell hat der städtische Wirtschaftsförderer, Manfred Müller-Jehle, eine email an eine unbekannte Anzahl Personen verschickt und bittet die Adressaten um ihren Namen für eine “Bekenner-Anzeige”:
Wir wenden uns heute mit einer großen Bitte an Sie um Sie als “Bekenner” für die Gewerbeentwicklung in den Breitwiesen am Autobahnkreuz zu gewinnen.
Am Freitag oder Samstag vor dem Bürgerentscheid soll in der WN und Weinheimer Woche eine so genannte “Bekenner-Anzeige” geschaltet werden. Das ist eine Anzeige, in der sich Weinheimer BürgerInnen mit ihrem Namen (ohne Nennung einer Adresse, Firma, Institution, einem Verein oder ähnlichem) zu dem geplanten Flächentausch bekennen, also gegen eine Gewerbeentwicklung im Gewann Hammelbrunnen (hinter dem Krankenhaus).
Für Sie entstehen keine Kosten, die Anzeige bezahlen die Befürworter wie Gewerbeverein, VWU Vereinigung Weinheimer Unternehmer.
Wenn Sie zustimmen, Ihren Namen als Bekenner zu veröffentlichen, dann senden Sie bitte kurzfristig Ihr OK direkt an unsere Pressestelle.
Im Klartext – der städtische Wirtschaftsförderer wirbt aus seiner Stabsstelle heraus einseitig und organisiert aktiv in Verbindung mit dem Pressesprecher Roland Kern, ebenfalls eine Stabsstelle, eine Namensliste um die Befürworter-Seite zu unterstützen. Die nicht unerheblichen Kosten für die Werbeanzeigen werden privat gezahlt. Für den Abgeordneten Hans-Ulrich Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ein eklatanter Verstoß:
Zum wiederholten Male greift die Stadtspitze in die Informationskampagne vor dem Bürgerentscheid unzulässig ein. Ich sehe hier eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots einer Verwaltung vor der Abstimmung der Bürger. Die Stadtspitze hat das Recht auf eine eigene Meinung zu der Abstimmungsfrage, das ist unbestritten. Sie ist aber nicht berechtigt, städtische Gelder einseitig für eine Partei zur Verfügung zu stellen.
Doch das ist nicht alles. Ebenfalls aktuell verschickt die Stadt Briefe an Erstwähler und diffamiert die Breitwiesen-Gegner – diese würden Falschinformationen verbreiten. Lügner schreiben Sie nicht – aber so kann man das auch verstehen.
Auf der zweiten Seite führen die Bürgermeister drei Punkte auf, die sie als “falsch” darstellen. Ein Ja würde nicht nur den Flächentausch verhindern, sondern auch den Hammelsbrunnen schützen, sagen die Gegner des Flächentauschs. Die Bürgermeister behaupten, dass würde zur Bebauung von Hammelsbrunnen führen. Beide Informationen sind nicht korrekt: Ein Ja beim Bürgerentscheid und damit kein Flächentausch weist den Hammelsbrunnen weiter als Gewerbegebiet aus. Ob dort gebaut wird, muss allerdings erst der Gemeinderat entscheiden. Zwangsläufig ist eine Bebauung also nicht. Wenn man so will, ebenfalls eine Falschinformation der Stadt.
Eine propagandistische Täuschung ist die Aussage der Bürgermeister, die Gebiete in Breitwiesen würden nur 1-5 Hektar groß entwickelt werden. Erstens liegen zur Entwicklung noch überhaupt keine Beratungen vor und zweitens entscheidet der Gemeinderat über die Größe der Ansiedlungen – die Verwaltung hat die Beschlüsse umzusetzen. Sollte also eine große Ansiedlung beschlossen werden, ist die Aussage “bis zu 5 Hektar” nur noch Geschwätz von gestern und zudem eine anmaßende Haltung der Bürgermeister, die mit dieser “Festlegung” die unabhängige Entscheidungssouveränität des Hauptorgans Gemeinderat ad absurdum führen.
Auch hier nutzt die Stadt Steuergelder und ihre Ressourcen, um sich im Meinungskampf einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Die Verletzungen des Neutralitätsgebots wiegen umso schwerer, da sie zum wiederholten Male erfolgen,
sagt Herr Sckerl, der ebenfalls andeutet, dass sich die Stadt rechtlich angreifbar mache:
Da liegen jetzt Nerven blank. Das darf aber nicht dazu führen, im Eifer des Gefechts die Spielregeln so eklatant zu beschädigen. Das beschwört geradezu die Gefahr der Anfechtung der Bürgerentscheidung herauf.
Nach unseren Informationen prüft die BI Breitwissen verschiedene juristische Aspekte, um den Bürgerentscheid möglicherweise anzufechten. Ob die Entscheidung am Sonntag also “verbindlich” eintrifft, ist offen. Klar ist hingegen, dass sich die Verwaltung das eigene Ansehen durch diese Mauscheleien selbst beschädigt und zur Verhärtung der Fronten in der Stadtgesellschaft massiv beiträgt.
]]>Mannheim/Rhein-Neckar, 18. September 2013. (red/ld) Die Anzeigetafeln an den Bus- und Bahnhaltestellen der Rhein-Neckar-Verkehrs GmbH (RNV) sind kaputt. Eigentlich sollten sie den wartenden Fahrgästen anzeigen, wie lange sie noch auf ihre Straßenbahn warten müssen. Seit gut einer Woche steht dort aber nur “Bitte Fahrplan beachten” – oder sie sind ganz ausgeschaltet. Die RNV sucht gemeinsam mit dem Hersteller des Systems nach dem Fehler. Bisher ohne Ergebnis.
Von Lydia Dartsch
“Linie 1 Schönau – in 4 min” soetwas sollte an den Anzeigetafeln an den Haltestellen der RNV stehen. Seit gut einer Woche steht dort nur noch “Bitte Fahrplan beachten” oder die Tafeln sind ganz ausgeschaltet. Dann funktioniert nicht einmal mehr die Uhr neben den Tafeln. Die Menschen sind verunsichert: Was ist da los? Wieso funktioniert das nicht?
Das dynamische Fahrgastinformationssystem (DFI), wie die Anzeigetafeln offiziell heißen, wird seit dem Jahr 2008 im gesamten Gebiet der RNV installiert. 250 gibt es bereits davon. Das DFI soll in Echtzeit Auskunft geben über Abfahrtszeiten der Straßenbahnen und Busse sowie über akutelle Störungen und Verspätungen.
Seit dem 10. September funktioniert das nicht mehr, sagt Melanie Wolf, Pressesprecherin der RNV auf unsere Anfrage:
Die DFI-Anzeiger wiesen fehlerhafte Abfahrtszeiten aus. Die Datenübertragung verlief nicht störungsfrei.
Im gesamten RNV-Gebiet wurden die Anzeigetafeln abgeschaltet und der Hersteller sei informiert worden. Seitdem arbeiten die Techniker mit Hochdruck an einer Lösung des Problems.
Doch das ist nicht so einfach zu finden. Es sei schnell klar gewesen, dass eine Störung in der Datenübertragung vorliegt, sagt Frau Wolf. Wo die Fehlerquelle sitzt werde derzeit geortet. Im Verdacht stehen die Datenübertragung zwischen der Leitstelle auf dem RNV-Betriebshof und den DFI Anzeigern sowie zwischen den Fahrzeugen und den DFI Anzeigern. Um das Problem zu identifizieren werden derzeit die fehlerhaft übertragenen Daten ausgewertet.
Störungen seien in der Vergangenheit bereits in unregelmäßigen Abständen aufgetreten – bisher aber nicht in diesem Ausmaß, sagt Frau Wolf:
In seltenen Fällen treten Störungsmeldungen an einzelnen Anzeigetafeln auf. Insgesamt läuft das System seit 2008 sehr stabil.
Bei einem so komplexen System ist es sicher nicht unüblich, dass kleinere Fehler auftauchen, die sich schnell beheben lassen. Probleme gebe es üblicherweise, wenn neue Anlagen installiert werden. Die DFI-Anlagen werden zentral über einen gesonderten Rechner in der Betriebszentrale in Mannheim gesteuert. Dieser ist mit dem Betriebsleitsystem der RNV verbunden.
Über einen Bordrechner geben die Straßenbahnen und Busse unterwegs regelmäßige Positionsmeldungen per Digitalfunk ab. In der Betriebszentale vergleicht der Rechner diese Information mit dem Soll-Fahrplan und ermittelt daraus die verbleibende Zeit bis zur Ankunft an der jeweiligen Haltestelle. Diese Zeit wird dann über die Anzeigentafel angezeigt. Zusätzlich bieten die DFIs die Möglichkeit, Zusatztexte über Störungen, Umleitungen oder Sonderverkehre direkt von der Betriebszentrale aus einzuspielen.
Der Verlust dieser Informationsmöglichkeit habe der RNV vor allem Einbußen in der Kundenzufriedenheit gebracht, sagte Frau Wolf. Die DFIs seien ein wichtiger Bestandteil der Fahrgastinformation. Gerade deshalb arbeite man “nach wie vor mit Hochdruck” an der Störungsbeseitigung. Wann die Tafeln wieder funktionieren werden, kann sie noch nicht sagen.
Echtzeitinformationen über Abfahrtzeiten gibt es derzeit nur über die Smartphone-App “Start.Info“. Die erforderlichen Daten fließen vom Leitrechner über Internet zur Handyapplikation. Außerdem informiert die RNV auf ihrer Facebookseite und auf Twitter über Störungen im Verkehrsablauf sowie über Durchsagen in Straßenbahnen und Bussen.
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