
Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit - jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier Gaststätten veröffentlicht, in den "ekelerregende" Bedingungen herrschten. Für die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten - für die Verbraucher bedeutet es einen Schutz. Zukünftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die Lebensmittelüberwachung gravierende … [Weiterlesen...]
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