Weinheim/Hirschberg/Schriesheim/Mannheim, 17. April 2013. (red) Nach uns vorliegenden Informationen hat die Gemeinde Hirschberg Einspruch gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erhoben. Ende Januar hatten die Mannheimer Verwaltungsrichter der Stadt Weinheim Recht gegeben, dass diese mit einem Flächennutzungplan die “Gestaltung” einer Fläche festlegen darf. Das Steinbruchgebiet auf der Gemarktung von Weinheim unterhalb der Wachenburg gehört der Gemeinde Hirschberg – diese verpachtet das Gelände an die Schriesheimer Pophyrwerke. Dabei werden jährlich mehrere hunderttausend Euro eingenommen.
Ende Januar haben wir noch berichtet:
Das Urteil ist rechtsgültig und eine Revision wird nicht zugelassen: Sowohl der Flächennutzungs- als auch der Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Pophyr-Steinbruchs sind zulässig. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) einen Präzedenzfall entschieden, über den Bauleitpläne auch zum Schutz vor Veränderungen aufgestellt werden können.
Jetzt hat die Gemeinde Hirschberg das Urteil fristgerecht angefochten und verlangt eine Revision. Darauf hat uns ein aufmerksamer Leser hingewiesen, der in einer Datenbank für Gerichtsurteile einen Hinweis gefunden hat. Weiter verlangt die Gemeinde eine Berichtigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung sowie eine Berichtigung des “Tatbestands der verkündeten Urteile”.
Der Gemeinderat ist nach unseren Informationen über das Revisionsvorhaben bislang nicht unterrichtet worden und erfahrt dies nun über diese Veröffentlichung. Da das Thema hochemotional besetzt ist, dürfte die Reaktion heftig ausfallen.
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