Weinheim/Hirschberg/Schriesheim, 11. Februar 2013. (red/aw) Elisabeth Kramer, Gisela Schmitt, Gunda Krichbaum und Willy Welti sind erleichtert. Ihr ehrenamtliches Engagement zur Rettung des Wachenbergs hat sich ausgezahlt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 haben sie einen Meilenstein zur „Rettung des Wachenbergs“ erreicht. Es war ein langer Weg bis zu diesem Punkt, doch am Ziel sind sie noch nicht.
Von Alexandra Weichbrodt
Das Urteil ist glasklar und grandios,
findet Elisabeth Kramer, Weinheimer Stadträtin und ehrenamtlich Engagierte der Bürgerintitaitve „Rettet den Wachneberg“. Das VGH urteilte:
Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Steinbruchs sind zulässig.
Ein Präzedenzfall, denn hier werden Bauleitpläne zum Schutz vor Veränderungen aufgestellt und genehmigt. Die Stadt Weinheim darf die Landschaft ihrer Bergstraßen-Silhoutte mit einem Bebauungsplan schützen.
Bereits seit den 80er Jahren stehen Auseinandersetzungen mit den Pophyrwerken im Raum. Elisabeth Kramer berichtet und dokumentiert seit über drei Jahrzehnten die Arbeitsweise im Steinbruch am Wachenberg. Anfang der 90-er Jahre wurden schon einmal Unterschriften gegen einen erweiterten Abbau des bekannten Wahrzeichens Weinheims gesammelt. Nach Ansicht der Bügerinitiative wurden die industriellen Bedürfnisse lange Zeit mehr berücksichtigt als die Anliegen der Bevölkerung.
Anstoß der Initiative kam aus Birkenau
Willy Welti hält das Urteil für:
Einen Sieg für die Demokratie.
Das Urteil zeige, dass auch Bürger zu ihrem Recht kommen können. Willy Welti war es damals, vor über acht Jahren, der das Thema auf die Agenda brachte.
Er ist Mitglied im Ortsverein des BUND (Bund für Umewelt und Naturschutz in Deutschland) in Birkenau, und hörte damals von den Vorhaben der Porphyrwerke. Nach einem Hangrutsch im Jahr 2003 hatten die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim einen Antrag auf „Hangsicherung“ gestellt, der eine Abbaufläche von insgesamt 7,2 Hektar innerhalb von 30 Jahren vorsah. Ein Vorhaben, welches Willy Welti nicht ohne weiteres durchgehen lassen wollte. Er wand sich mit über 20 offenen Fragen an die Birkenauer Gemeindevertretung und stieß auf offene Ohren.
Im Rahmen der Agenda21, einem Arbeitskreis für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Naturschutz, fand eine erste öffentliche Anhörung statt. Das Interesse der Bevölkerung war groß. Auch Weinheimer Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit sich zu informieren. Elisabeth Kramer erinnert sich:
Birkenau hatte es damals einfacher, denn sie waren nicht an der Planung beteiligt oder in der Verantwortung. Dort sagte man einfach: Unsere Landschaft soll erhalten werden.
Weinheim hingegen war in einem gewissen Zwiespalt. Die Stadt wollte den Unternehmern zunächst natürlich auch das Recht auf Ressourcenabbau gewähren. Grundstückseigentümer war die Stadt ohnehin nicht, das ist die Gemeinde Hirschberg. Diese verpachtet das Gelände an die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim.
Deckmantel „Hangsicherung“ – Trumpf der Angst
Nach der Großrutschung im Jahr 2003 spielten die Porphyrwerke dann den Trumpf der Angst aus. Aus Sicht der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim sei der Ausbau nötig, um Sicherheitsmaßnahmen gegen Felseinstürze vorzunehmen. Gisela Schmitt erkennt darin Kalkül: „Diese Großrutschung kam den Porphyrwerken sehr gelegen. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Abbaugenehmigung von 1983 nämlich eigentlich ausgelaufen. Durch die Rutschung aber hatten sie die nötigen Argumente für eine weitere Sicherung und Abbautätigkeit.“
Das ist ein bekanntes Druckmittel von Pophyrwerken,
weiß auch Willy Welti. So wolle man der Bevölkerung weiß machen, dass der ganze Berg runterkommen könne und kein Weg an der Hangsicherung vorbei führe. Die ersten Zweifel daran kamen aber schnell als man sah, dass die Mitarbeiter nach wie vor – in dem ja eigentlich so Einsturz gefährdetem – Steinbruch arbeiteten.
Die haben sogar noch gesprengt. So gefährlich konnte es also nicht sein,
erinnert sich Gunda Krichbaum, die in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch in Höhe der Fuchs’che Mühle wohnt. Aussagen und Handlungsweise der Steinbruch-Betreiber waren also äußerst widersprüchlich.
“Landratsamt ist seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.”
Widersprüche gab es auch zwischen den in der Abbaugenehmigung von 1983 erteilten Auflagen und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen. Lange Zeit war der genaue Inhalt der Abbaugehnehmigung der Bürgerinitiative nicht bekannt. Erst nach dem Fund der Original-Genehmigung aus dem Jahr 1983, hatte die Initiative etwas in der Hand, mit der sie die Handlungen der Porphyrwerke beim Landratsamt abmahnen konnte. Dort zeigten sich die Zuständigen allerdings nur wenig kooperativ.
Die Aufsichtsbehörde, das Landratsamt, hat es unseres Erachtens nach versäumt genügend Aufsicht zu betreiben. Da gab es starke Auseinandersetzungen zwischen uns und dem Landratsamt,
kritisiert Elisabeth Kramer. „Dort arbeiten ja auch keine Spezialisten für Gesteinsabbau“, ergänzt Willy Welti. Bereitgestellte Informationen von Seiten der Bürgerinitiative wurden allerdings auch nicht wirklich in die Thematik einbezogen. Viele Auflagen seien nachweisbar nicht eingehalten worden. Der Hinweis darauf wurde von Seiten des Landratsamt aber nur wenig beachtet oder bagatellisiert:
Die Reaktionen vom Landratsamt waren schon arrogant. Immer, wenn wir auf die Differenzen zwischen der Genehmigung und den wirklichen Tätigkeiten hingewiesen haben, wurden wir abgewatscht. Das sei doch alles nicht so schlimm.
Das ganze ging dann soweit, bis man eine offizielle Beschwerde über das Landratsamt eingereicht habe, so Kramer.
Wendepunkt im Mai 2007
Nach dem Großrutsch 2003, dem Antrag zur Hangsicherung 2005 und der anschließend gegründeten Bürgerintitiative dauerte es noch einmal gute zwei Jahre, bevor ein beschlussfähiger Antrag vor dem Gemeinderat der Stadt Weinheim vorgebracht werden sollte. Die erste Fassung des Antrags mit einer Abbaufläche von 7,2 Hektar, war bereits vom Landratsamt abgelehnt worden, nachdem die Bürgerinitiative rund 2.400 Einwendungen bei der Stadtverwaltung vorbrachte und diese sich daraufhin gegen den Ausbau aussprach. Ein darauffolgender Antrag, mit einer Abbaufläche von 4,8 Hektar, sollte 2007 den Erhalt der Kammkuppe garantieren.
Die Bürgerinitiative traute der Sache nicht und prüfte den Antrag genauer. “Vorsätzliche Täuschung”, habe man da festgestellt, denn die Kammkuppe wäre bei einer solchem Flächenabbau auf keinen Fall zu halten gewesen. Auch diesem Antrag wollte die Bürgerinititative also so nicht durchgehen lassen.
“Geniale Arbeit vom Amt für Stadtentwicklung”
Sie begannen die breite Öffentlichkeit zu informieren, traten an Gemeinderäte, Parteien und Abgeordnete heran. Sie aktivierten noch einmal die Bevölkerung, sammelten Unterschriften und Einwendungen. Über 3.000 Dokumente konnten im Frühsommer 2007 an die Stadtverwaltung übergeben werden. Doch die Beschlusskraft hatte der Gemeinderat. Elisabeth Kramer erinnert sich:
Die Gemeinderatsstitzung im Mai 2007 war wohl die spannendenste in meiner Geschichte als Stadträtin. Der Beschlussvorschlag las sich zunächst sehr “Pro” Porphyrwerke. Doch am Sitzungsabend präsentierte die Stadtverwaltung kurzfristig einen neuen Beschlussantrag. Einen, der unserem Anliegen vollkommen nachkam.
Das, in letzter Minute, ausgearbeitete Konzept der Stadtverwaltung sei “genial” gewesen. Die Mitarbeiter vom Amt für Stadtentwicklung konnten anhand eines Bebauungsplans einen Ausbau der Abbautätigkeiten verhindern. Der Beschlussantrag fiel zu Gunsten der Bürgerinitiative aus und verhinderte die Zustimmung des gestellten Antrags der Porpyhrwerke.
Sven-Patrick Marx hat hervorragend reagiert. Mit Hilfe des Bebauungsplans konnte die Stadt festlegen, wo abgebaut werden darf und wo nicht.
Ab diesem Zeitpunkt “gemeinsam aktiv”
Bis dahin war es ein langer Prozess, immer wieder musste sich die Bürgerinitiative Gehör verschaffen und ein Bewusstsein für ihr Anliegen schaffen. Nur mit kontinuierlicher Bearbeitung habe man das erreicht. Da steckte viel Arbeit drin, es wurden viele Klinken geputzt. Manch einer dachte sich bestimmt:
Da kommen wieder die nervigen Weiber von der Bürgerinititative,
beschreibt Gunda Krichbaum das langjährige Engagement.
Aber es sollte sich am Ende auszahlen. Nach der Ablehung des Antrags im Gemeinderat wusste die Bürgerinititative nun auch die Stadtverwaltung auf ihrer Seite. Die anschließende Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrem Ämtern sei “hervorragend” und “toll” gewesen, so Krichbaum. Auch der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner habe sich nach seinem Amtsantritt stets sehr für die Anliegen der Initiative eingesetzt.
Doch so ausgefuchst die Idee, mit einem Bebauungsplan den weiteren Abbau zu verhindern, auch war, die Porpyhrwerke wollten sich nicht so einfach geschlagen geben. Denn ein gewisses Risiko ging man mit dem Bebauungsplan, der eigentlich ein Verhinderungsplan war, schon ein. Denn ein solcher Verhinderungsplan ist laut dem Bundesemissionsschutzgesetz nicht zulässig. Eine Tatsache, die Willy Welti nicht verstehen kann:
Das Bundesemissionsschutzgesetz ist sehr industriefreundlich. Doch so machen wir unsere Natur kaputt.
Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim reichen gemeinsam mit der Gemeinde Hirschberg Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Weinheim ein. Es kommt zum Showdown vor Gericht. Der wohl nervenaufreibenste Höhepunkt in acht Jahren Engagement für die Bürgerinitiative.
Beim Prozess haben wir richtig gebibbert. Wir wussten bis zuletzt nicht wie es ausgeht,
schildert Gunda Krichbaum ihre Empfindungen. Das sei “richtig spannend” gewesen. Man habe schon “gezittert”, wie das Gericht den Bebauungsplan der Stadt nun bewertet. Hätten sie ihn als Verhinderungsplan anerkannt, wären die Bemühungen der Bürgerinitiative sowie der Stadtverwaltung umsonst gewesen. Waren sie aber nicht. Das Gericht wies die Klage ab.
Das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen ist zulässig.
Der Plan der Stadt, das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen, sei
zulässig, wirksam und verwirklichbar,
urteilte der 3. Senat des VGH in Mannheim. Das Amt für Stadtentwicklung hat zudem über ein Fachgutachten nachweisen können, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes einer Sicherung des Steinbruchhanges nicht entgegen stehe. Die Planung sei daher den Anforderungen für eine fehlerfreie Abwägung der öffentlichen und privaten Belangen gerecht geworden. Ohne jedoch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens unangemessen zu kürzen.
Neben der Bürgerinitiative zeigt sich auch die Stadtverwaltung erleichtert über das Urteil. Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner begrüßte die Entscheidung:
Heute ist ein guter Tag für Weinheim, denn unsere bekannte Berglinie mit den beiden Wahrzeichen, unseren Burgen, kann erhalten werden.
Momentan ist das Urteil des VGH nur bedingt rechtskräftigt. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Diese würde jedoch nur erfolgreich sein, wenn beispielsweise Verfahrensfehler festgestellt werden oder unrichtige richterliche Entscheidungen nachgewiesen werden können. Erfolgt keine Beschwerde von den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim sowie der Gemeinde Hirschberg ist das Urteil nach Ablauf der vier Wochen engültig rechtskräftig und in Stein gemeißelt.
Die Arbeit der Bürgerinitiative ist noch längst nicht zu Ende.
Das Urteil bedeutet nicht, dass der Abbau eingestellt wird, sondern lediglich, dass keine Veränderungen an der Kuppe vorgenommen werden dürfen. Weiter wird das Unternehmen über Jahre hinweg Renaturierungsmaßnahmen betreiben müssen. Dass diese auch tatsächlich durchgeführt werden, bleibt weiterhin zu beobachten. Denn die Bürgerinitiative kennt die Arbeitsweise des Porpyhrwerks Weinheim-Schriesheim nach jahrelanger Beobachtung nur allzu gut.
Hier müssen wir weiter wachsam sein und die Einhaltung der Auflagen kontrollieren,
formuliert Gisela Schmitt die weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative. Auch das bereits im Gründungsprotokoll vom 21. Februar 2005 formulierte Ziel, eine “Stillegung des Steinbruchs” zu erreichen, sei nach wie vor aktuell. Steinbrüche würden überall in Deutschland stillgelegt, warum nicht auch in Weinheim?
Wir feiern das Urteil, weil es eine ganz wichtige Station auf dem Weg zu unserem Ziel ist. Aber unsere Arbeit ist noch nicht beendet,
verspricht Elisabeth Kramer. Denn so lange der Wachenberg durch Gesteinsabbau gefährdet ist, machen sie weiter. Zum Schutz der Natur, der Anwohner und des Landschaftsbildes.
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