Weinheimblog» Mannheim http://weinheimblog.de Nachrichten & Informationen Thu, 14 Nov 2013 15:10:38 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 “Tebartz-Effekt” auch in der Metropolregion http://weinheimblog.de/08/tebartz-effekt-auch-in-der-metropolregion/17091.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=tebartz-effekt-auch-in-der-metropolregion http://weinheimblog.de/08/tebartz-effekt-auch-in-der-metropolregion/17091.html#respond Fri, 08 Nov 2013 12:13:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=17091

 

Rhein-Neckar, 08. November 2013. (red/ms) Nach aktuellen Recherchen der Deutschen Presse Agentur ist die Anzahl der Kirchenaustritte vergangenen Oktober sprunghaft angestiegen. Hauptursache sei laut der ARD die Affäre um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Ist dieser bundesweite Trend auch in unserem Berichterstattungsgebiet festzustellen? Eine deutliche Tendenz nach oben ist zu beobachten. Allerdings nicht überall: Während sich etwa die Anzahl der Austritte in Laudenbach im Monatsvergleich mehr als versechsfacht hat, ist beispielsweise in Heddesheim kein Anstieg festzustellen.

Von Minh Schredle

Nach Zahlen der ARD verlieren die Kirchen jedes Jahr etwa 200.000 Mitglieder. Tendenz steigend. Auch in unserer Region ist eine solche Entwicklung zu beobachten – etwa in Edingen-Neckarhausen: 2012 traten in gesamten Jahr 38 Menschen aus der Kirche aus. 2013 sind es bis heute schon 53. Noch extremer ist der Anstieg in Laudenbach. Hier leben ungefähr 6.000 Menschen, 19 davon kehrten der Kirche 2012 den Rücken. 2013 hat sich dieser Wert auf 38 verdoppelt. Vor allem im Oktober ist der Unterschied gewaltig. 2012 waren es gerade mal zwei Austritte, 2013 dagegen gleich 13.

In Städten wie Gemeinden

In den meisten anderen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sieht es ähnlich aus: In Hemsbach und Ladenburg gab es im Oktober vergangenen Jahres drei, beziehungsweise vier Austritte. Diesen Oktober waren es jeweils 13. In Hirschberg hat sich der Wert von drei auf neun Austritte gesteigert. Gemessen an den vergleichsweise geringen Bevölkerungszahlen ist das Einiges. Auch bei großen Städten der Metropolregion zeigt sich ein ähnliches Bild. In Mannheim gab es fast doppelt so viele Austritte wie im Vorjahr: Oktober 2012 waren es 120, diesen Oktober 219. Auch in Weinheim stieg die Zahl der Austritte – von 18 auf 44. In Dossenheim verdoppelten sich die Austritte: 6 in 2012 und 12 in 2013. Ebenso in Heidelberg von 64 auf 130.

Heddesheim und Ilvesheim gegen den Trend

In Heddesheim und Ilvesheim sind gegen den Trend keine ansteigenden Austrittszahlen zu verzeichnen. Die Werte sind in beiden Fällen fast identisch mit dem Vorjahr. So sind in Heddesheim im Oktober 2012 genau wie im Oktober 2013 “nur” fünf Personen aus der Kirche ausgetreten, in Ilvesheim waren es jeweils 9 Austritte im Oktober 2012 und 11 im Oktober 2013.

Leider waren die Gemeinden Schriesheim, Viernheim und Ludwigshafen nicht in der Lage, unsere “kurzfristige” Anfrage zu beantworten.

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Buchrezension: “Kaffee und Kuchen in Heidelberg, Mannheim und Umgebung” http://weinheimblog.de/09/buchrezension-kaffee-und-kuchen-in-heidelberg-mannheim-und-umgebung/16844.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=buchrezension-kaffee-und-kuchen-in-heidelberg-mannheim-und-umgebung http://weinheimblog.de/09/buchrezension-kaffee-und-kuchen-in-heidelberg-mannheim-und-umgebung/16844.html#respond Wed, 09 Oct 2013 12:53:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=16844

Weckt die Lust auf Kaffee und Kuchen: Der Kaffeehausführer für Heidelberg, Mannheim und Umgebung von Marion Jentzsch

 

Rhein-Neckar, 09. Oktober 2013 (red/sw) Rechtzeitig zum Herbst, wenn es draußen ungemütlich wird, möchten wir unseren Lesern ein Buch über die Lieblingscafés und Lieblingsrezepte von Marion Jentzsch vorstellen. Die Expertin für Kaffee und Kuchen, selbst leidenschaftliche Bäckerin, hat die Kaffeehäuser in Heidelberg, Mannheim und Umgebung ausführlich getestet und ausgewählte Rezepte zum Nachbacken hinzugefügt.

Von Susanne Warmuth

Das hochwertig gestaltete Buch mit allerlei Leckereien auf dem Einband lässt mir auf den ersten Blick das Wasser im Mund zusammenlaufen. Die Autorin ist mir gleich sympathisch, liebt sie doch, ebenso wie ich, seit früher Kindheit das Backen, sammelt Rezepte und besucht leidenschaftlich gerne Kaffeehäuser.

Kriterien für die Auswahl der im Buch vorgestellten Betriebe waren vor allem die Qualität der Angebote, die Stimmigkeit des Konzepts, das Engagement der Betreiber und der Service – nicht zu vergessen der “Wohlfühlfaktor”. Bewusst verzichtet wurde auf die Aufnahme von stereotypen Kaffeehaus-Ketten. Zusätzlich zu Kaffeehäusern stellt die Autorin auch einige Kaffeeröstereien, Chocolaterien und Konditoreien ohne angeschlossenes Kaffee vor.

Dreizehn Kaffeehäuser in Heidelberg, acht in Mannheim, neunzehn weitere von Ludwigshafen bis Eberbach werden im Detail beschrieben. Aus unserem Berichtsgebiet werden das Café am Markt und das Kaffeehaus (beide in Ladenburg), Café Erdmann (Leutershausen), das Kaffeehaus und der Burg-Gasthof Strahlenburg (beide Schriesheim) sowie das Café am Markt und Hutter im Schloss (beide in Weinheim) erwähnt.

30 besondere Rezepte zum Nachbacken

Am Ende jeder Beschreibung findet sich ein Kästchen mit den wichtigsten Informationen wie Adresse, Öffnungszeiten, vorhandene Plätze, Preisniveau, Besonderheiten und ein Hinweis, ob auch Sitzmöglichkeiten im Freien vorhanden sind. Zumindest für die mir bereits bekannten Örtlichkeiten kann ich Frau Jentzsches Bewertungen immer zustimmen. Auch die vorgestellten Kaufadressen wecken mein Interesse – kleine feine Kaffeeröstereien, Schokoladenmanufakturen und Konditoreien in Mannheim und Heidelberg.

Wenn man nach fast 150 Seiten Kaffeehäusern, gespickt mit vielen wunderbaren Bildern der dort erhältlichen Gaumenfreuden, sich förmlich nach Süßem verzehrt, ist man im zweiten Teil des Buches genau richtig. Hier finden sich fast 30 besondere Rezepte vom recht einfachen, aber sehr leckeren Brombeerkuchen bis hin zur für Hobby-Konditoren recht anspruchsvollen “Weißen Schokoladenmoussetorte mit roten Früchten auf Himbeer-Anis-Biskuit”, ein Rezept der Confiserie Freundt aus Mannheim.

Mannheimer Apfelkuchen mit Äpfeln aus Mannheim-Neckarau! Lecker!

Für unser Redaktionsteam gab es zum Testessen den “Mannheimer Apfelkuchen” aus dem Rezeptteil, passend zum Standort unseres Redaktionsbüros. Einstimmig wurde dieses Rezept für sehr gut befunden.

Haben wir Ihren Appetit geweckt? Wir verlosen drei Exemplare des Buches unter unseren Lesern! Wer mitmachen will, schickt uns bis zum 11. Oktober, 12:00 Uhr seine Adresse an [email protected] und beantwortet die Frage, welcher Kuchen im Artikel abgebildet ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!

Information zum Buch:

Marion Jentzsch – Kaffee und Kuchen in Heidelberg, Mannheim und Umgebung
Taschenbuch, 232 Seiten
erschienen im G. Braun Buchverlag
Preis: 19,95 Euro
ISBN 978-3-7650-8631-1

 

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NPD punktet mit Fremdenfeindlichkeit http://weinheimblog.de/02/npd-punktet-mit-fremdenfeindlichkeit/16813.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=npd-punktet-mit-fremdenfeindlichkeit http://weinheimblog.de/02/npd-punktet-mit-fremdenfeindlichkeit/16813.html#respond Wed, 02 Oct 2013 16:25:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=16813

 

Rhein-Neckar, 02. Oktober 2013. (red/ld) Sie schürten Angst vor einer Asylbewerberschwemme und gingen damit auf Stimmenfang – mit Erfolg. In Sinsheim, wo die meisten Asylbewerber im Rhein-Neckar-Kreis zentral untergebracht sind, konnte die rechtsextreme Partei ihr Ergebnis im Vergleich zu 2009 deutlich steigern. Der Stimmenanteil lag hier sogar doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt.

Von Lydia Dartsch

Die Bundestagswahl ist vorbei. Alle reden über die Koalitionsverhandlungen. Aber was ist mit der NPD? Klar, sie ist eine Splitterpartei – aber immerhin “wichtig” genug, dass viele sie gerne verbieten würden. In ihrem Wahlkampf schürte sie mit fremdenfeindlichen Parolen Angst vor Asylbewerbern. Im Vorfeld der Wahl hielt sie zahlreiche Kundgebungen ab, veranstaltete ihren Parteitag in Weinheim-Sulzbach und es gab sogar das Gerücht, sie wolle im Weinheimer Vorort eine Gaststätte kaufen.

Die NPD ist präsent. In Weinheim geht das Innenministerium von einer “gefestigten rechten Szene” aus – ebenso in der Region, vor allem im Kraichgau. Grund genug also, sich die Ergebnisse der rechtsextremen Partei genau anzusehen – angesichts ihrer Wahlkampfthemen mit einer zentralen Frage: Holt die NPD vor allem in Kommunen mit Asylbewerbern Stimmen?

20 Prozent der NPD-Stimmen aus Sinsheim

In den meisten Fällen trifft das zu. Für die wenigen Ausnahmen gibt es Gründe. 771 Asylbewerber sind derzeit im Rheinneckarkreis zentral in Heimen untergebracht. Die meisten von ihnen – 425 – wohnen in Sinsheim. Das Ergebnis der NPD lag hier fast doppelt so hoch wie das Ergebnis des Wahlkreises Rhein-Neckar.

2,4 Prozent der Erst- und 2,5 Prozent der Zweitstimmen erreichte sie in Sinsheim. In Zahlen sind das 414 von 2040 NPD-Erststimmen und 442 von 1.936 NPD-Zweitstimmen im gesamten Wahlkreis. Das bedeutet: Rund 20 Prozent der NPD-Wähler im Wahlkreis Rhein-Neckar wohnt also in Sinsheim.

 

 

Ebenfalls über dem Wahlkreisdurchschnitt, aber mit fallender Tendenz liegt das Ergebnis in Spechbach, wo 74 Asylbewerber untergebracht sind. Bei der Wahl 2005 erhielt die NPD 3,6 Prozent der Erststimmen. Im Jahr 2009 waren es noch 2,3 Prozent; in diesem Jahr noch 2,0 Prozent. Bei den Zweitstimmen gab es zwischen den Wahlen 2005 und 2009 einen Abfall von 0,6 Prozentpunkten. In diesem Jahr hielt sich die NPD bei 1,9 Prozent.

Schwankende Zahlen deutlich über dem Wahlkreisdurchschnitt gibt es in Mühlhausen. 20 Asylbewerber sind dort untergebracht – es ist die kleinste Gruppe im Rhein-Neckar-Kreis. Im Jahr 2005 gaben 2,1 Prozent der Wähler ihre Erststimme der NPD. 2009 waren es 2,4 Prozent; in diesem Jahr 1,9 Prozent. Bei den Zweitstimmen steigerte sich die NPD von 2005 auf 2009 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent und fiel in diesem Jahr wieder zurück auf den Stand von 2005.

Rechtsextremismus ein Problem der Kommunalkultur?

In Ladenburg ist mit 161 Personen die zweitgrößte Gruppe Asylbewerber im Rhein-Neckar-Kreis untergebracht. Gleich zwei mal innerhalb weniger Wochen hat die NPD dort Kundgebungen abgehalten. Das Wahlergebnis ist trotzdem gefallen; liegt mit 0,8 Prozent der Erst- und 0,7 Prozent der Zweitstimmen nah am Wahlkreisdurchschnitt. Im Jahr 2005 waren es noch 1,2 Prozent der Erst- und 0,7 Prozent der Zweitstimmen. Bei der Wahl 2009 erhielten sie 1,1 Prozent der Erst- und 0,9 Prozent der Zweitstimmen.

Die Stadtverwaltung zelebriert bei interkulturellen Festen ihre Vorstellung einer bunten, toleranten Stadt. Bürger mobilisierten Gegendemonstrationen zu den Kundgebungen der NPD. Die Unterbringung der Asylbewerber in der alten Martinsschule weckte bürgerschaftliches Engagement: Arbeitskreise bildeten sich, die den Bewohnern helfen, die Sprache zu lernen und sich hier zurecht zu finden. Die Medienberichterstattung war umfangreich – unter anderem bei uns.

 

Ladenburg wirbt als Stadt der Toleranz und Vielfalt, feiert interkulturelle Feste, wie das Sommerfest des Türkischen Kulturvereins im Juni.

 

Ähnlich verhält es sich Neckargemünd, wo 49 Asylbewerber untergebracht sind. Die Wahlergebnisse der NPD sind hier fallend und liegen deutlich unter dem Wahlkreisergebnis: 2005 erhielt sie noch 1,1 Prozent der Erst- und 0,8 Prozent der Zweitstimmen. Im Jahr 2009 blieb der Erststimmenanteil gleich, der Zweitstimmenanteil fiel um 0,1 Prozentpunkte. Bei der Wahl 2013 verlor sie mehr als ein Drittel ihrer Wähler und erreichte nur noch 0,7 Prozent der Erst- und 0,5 Prozent der Zweitstimmen.

Auf Nachfrage teilt uns die Stadt Neckargemünd mit, dass es hier eine starke grüne Szene gebe, die mit dem Thema sehr offensiv umgeht. Nach dem Krieg habe die Stadt in den 50-er Jahren ein großes Kontingent Flüchtlinge aufgenommen. Diese Menschen könnten nachvollziehen, was die Asylbewerber auf ihrer Flucht durchgemacht haben. Zudem seien viele Menschen, die dort wohnen, an der Universität beschäftigt oder studieren. Interkulturelles Leben ist hier selbstverständlicher als anderswo.

 

Demonstration gegen die NPD-Kundgebung in Heidelberg im Oktober 2012.

 

Ähnlich dürfte auch die Begründung für die Ergebnisse der NPD in Walldorf lauten, wo mit der SAP AG als international tätigem Unternehmen Kontakte zu Menschen verschiedenster Herkunft selbstverständlich ist. 44 Asylbewerber hat der Rhein-Neckar-Kreis in Walldorf untergebracht. Das Wahlergebnis der NPD liegt ebenfalls unter dem Wahlkreisdurchschnitt: 2005 erhielt sie 1,5 Prozent der Erst- und 1,0 Prozent der Zweitstimmen. Bei der Wahl 2009 waren es 1,6 Prozent der Erst- und 0,9 Prozent der Zweitstimmen. In diesem Jahr erreichten sie 1,0 Prozent der Erst- und 0,7 Prozent der Zweitstimmen.

Die kulturelle Komponente und der Einfluss von internationalen Kontakten, beispielsweise durch Universitäten und Hochschulen auf den Erfolg rechtsextremer Parteien wird durch das Wahlergebnis in Heidelberg gestützt. Bei der Wahl 2009 erreichte die NPD noch 2,9 Prozent der Erst- und 0,7 Prozent der Zweitstimmen. Im Jahr 2009 schrumpften die Werte auf 0,7 Prozent der Erst- und 0,5 Prozent der Zweitstimmen und erreichte in diesem Jahr einen Tiefpunkt bei 0,5 Prozent der Erst- und 0,4 Prozent der Zweitstimmen.

Stimmgewinne für NPD-Kandidat in Mannheim

Im Wahlkreis Mannheim bleibt die NPD-Wählerschaft stabil, legte mit dem Kandidaten Silvio Waldheim sogar noch 0,1 Prozentpunkte zu: 2005 erzielte sie 1,3 Prozent der Zweitstimmen. Silvio Waldheim trat erst zur Bundestagswahl 2009 an und holte 1,8 Prozent der Stimmen – bei der diesjährigen Wahl waren es sogar 1,9 Prozent. Der Anteil der Zweitstimmen blieb 2009 bei 1,3 Prozent und fiel in diesem Jahr auf 1,2 Prozent.

502 Personen beziehen hier Mittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 342 von ihnen leben in Gemeinschaftsunterkünften. Dennoch liegt das Wahlergebnis der NPD unter dem Ergebnis in Sinsheim und dem Ergebnis des Wahlkreis Rhein-Neckar. Seit 2009 liegen die Werte deutlich über den Landesergebnissen: Bei den Wahlen 2005 und 2009 gaben 1,6 Prozent der Wähler der NPD ihre Erststimme; 2013 fiel dieser Wert auf 1,2 Prozent. Bei den Zweitstimmen holte die NPD 2005 und 2009 1,1 Prozent und 2013 1,0 Prozent.

Rechtes Lager an der Bergstraße stark

Die Beispiele Neckargemünd und Walldorf zeigen, dass man dem Thema begegnen muss. Man muss die Menschen im Ort informieren, Angst vor Fremden ernst nehmen und durch Information und Möglichkeiten zur Begegnung abbauen – auch in Weinheim, wo der NPD-Kreisvorsitzende Jan Jaeschke wohnt und wo in diesem Jahr der NPD-Parteitag sowie mehrere Kundgebungen stattfanden.

Es reicht nicht, zu behaupten, Weinheim sei bunt und darüberhinaus nichts zu tun. 2,6 Prozent der Wähler gaben im Jahr 2005 ihre Erst- und 1,7 Prozent ihre Zweitstimme. Im Jahr 2009 waren erhielt Jan Jaeschke 1,5 Prozent der Erststimmen und die NPD 1,2 Prozent der Zweitstimmen. In diesem Jahr erreichte sie nur noch 1,1 Prozent der Erst- und 1,0 Prozent der Zweitstimmen. Ergebnis, das deutlich über dem Wahlkreisergebnis (0,7/0,7) liegt.

Das gleiche Bild in Hemsbach, wo weder die Stadtverwaltung noch die Gemeinderatsfraktionen auf unsere Anfrage nach einer Stellungnahme zu der Kundgebung am 31. August reagierte: Auch hier liegt die Zustimmung zur NPD deutlich über dem Wahlkreisergebnis. Bei der Wahl 2005 bekam die Partei 2,1 Prozent der Erst- und 1,4 Prozent der Zweitstimmen. 2009 waren es 1,8 Prozent der Erst- und 1,5 Prozent der Zweitstimmen. Bei der Wahl in diesem Jahr holte sie bei beiden Stimmen noch 1,0 Prozent.

Die NPD-Wahlergebnisse in den Wahlkreisen zum Vergleich

Die Stimmanteile für die NPD im Wahlkreis Rhein-Neckar (277) sind seit 2005 gefallen. Vor acht Jahren erreichten sie noch 2,0 Prozent der Erst- und 1,4 Prozent der Zweitstimmen. Bei der Wahl 2009 holten sie 1,9 Prozent der Erst- und 1,3 Prozent der Zweitstimmen. In diesem Jahr lag der Erststimmanteil noch bei 1,4 Prozent. Ihr Zweitstimmenanteil blieb stabil bei 1,3 Prozent.

Deutlichere Verluste gab es im Wahlkreis Heidelberg (274). Hier verlor die NPD seit 2005 50 Prozent der Erst- und 30 Prozent der Zweitstimmen. Wählten 2005 noch 1,4 Prozent der Wähler mit der Erststimme die NPD – 1,0 Prozent waren es bei der Zweitstimme – erreichten sie 2009 noch 1,0 Prozent der Erst- und 0,8 Prozent der Zweitstimmen. In diesem Jahr waren es nur noch 0,7 Prozent bei den Erst- und Zweitstimmen.

Nach verschiedenen Wahlanalysen könnten NPD-Anhänger teils auch der AfD mit deren eurokritischem Kurs ihre Stimme gegeben haben – “Raus aus dem Euro” ist auch ein Slogan der NPD. Die Partei gilt zudem vielen Hardcore-Rechtsradikalen noch als zu “liberal” – die rechte Szene organisiert sich zunehmen in Kameradschaften und anderen lockeren “Bündnissen”. Diese stellen sich nicht zur Wahl und sind statistisch nicht zu erfassen. Der Verfassungsschutz bezeichnet diese Szenen als “gefestigt” – insbesondere im Kraichgau.

Obwohl das Wahlergebnis insgesamt schlecht für die NPD war – sie hat mehr als 0,5 Prozent der Stimmen bundesweit erreicht. Und kommt damit in den Genuss von Steuergeldern, mit denen sich die Verbreitung der rechtsradikalen, menschenverachtenden Botschaften weiter finanzieren lassen.

Anm. d. Red.: Wir haben alle Gemeinden in unserem Berichtsgebiet betrachtet, aber nur die positiv oder negativ auffälligen dargestellt. Die nicht genannten Gemeinden lagen irgendwo dazwischen.

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Hippie-Rentner und Vettel-Eltern http://weinheimblog.de/28/hippie-rentner-und-vettel-eltern/16779.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=hippie-rentner-und-vettel-eltern http://weinheimblog.de/28/hippie-rentner-und-vettel-eltern/16779.html#respond Sat, 28 Sep 2013 16:58:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=16779

 

Mannheim/Weinheim/Rhein-Neckar, 28. September 2013. (red/ld) Wenn der Glühbirne ein Liebeslied gesungen wird und der “Literaturpapst” Marcel Reich-Ranicki gleich doppelt aus dem Jenseits predigt, dann stecken die Spitzklicker dahinter. Seit 30 Jahren begeistert das Kabarettensemble aus Weinheim ihre Zuschauer – am Freitagabend erstmals im nahezu ausverkauften Mannheimer Bürgersaal.

Von Lydia Dartsch

“Günter Grass wollte nicht mitkommen”, wettert die Marcel Reich-Ranicki-Imitation von Franz Kain von der Bühne – mit der für den Literaturkritiker typischen Gestik, Mimik und Sprechweise. Für einen kurzen Moment stockt Einem der Atem, schließlich war ist der “Literaturpapst” erst vor zehn Tagen gestorben. Dann fangen einzelne Zuschauer hier und da doch an zu kichern. Denn schnell wird klar: Dieser Ranicki hält sein literarisches Solo aus dem Jenseits ab und ist dabei kein Stück milder geworden, wenn er sich aufregt:

Selbst Günter Grass wollte nicht mitkommen. Dabei ist der doch als Autor längst gestorben!

Das Kichern breitet sich im Publikum aus und steigert sich zum Lachen. Als dann noch Ranickis schlechtes Gewissen auftaucht, hält die Zuschauer nichts mehr. Sie sind hellauf begeistert von dem fünfköpfigen Ensemble bestehend aus Markus König, Markus Weber, Susanne Mauder, Franz Kain und Daniel Möllemann.

Sicher haben sich die einen oder anderen auch schon in den Figuren wiegergefunden, die das Ensemble in seiner 30-jährigen Geschichte regelrecht auf die Spitze getrieben hat. Da wären beispielsweise die hyperbesorgten Vororteltern des kleinen Roger: Auf der “Mannemer Mess” geht es dem Vater darum, dass sein “Bu’” auf dem Karussell endlich ins Rennauto steigt. Die Mutter sorgt sich um die finanzielle Situation ihrer Nachbarn, weil deren Tochter die falsche Kleidungsmarke trägt – dabei kann sie sie gar nicht leiden. Roger dagegen ist immer gut angezogen, reitet aber lieber auf Karusselelefanten und fährt Feuerwehrauto. Das geht nicht, finden die Eltern und kommandieren:

Geh sofort ins Rennauto! Und mach die Vettelfinger!

Auch zu politischen Themen, wie dem demografischen Wandel und Altersarmut, fallen ihnen Sketche ein: Beispielsweise die “Rock’n'Rollatoren” – eine Rentnergang, die ihre karge Rente mit Banküberfällen aufbessert. Oder die beiden Hippie-Eltern, die wieder bei ihrem Sohn eingezogen sind und dort ihre Teenagerzeit wiederholen mit Partys, Pop und Pot. Da wird der Sohn kurzerhand abends ins Kino geschickt – damit die Eltern in Ruhe Party feiern können.

Die mitunter betagten Zuschauer sind jedenfalls restlos begeistert: “Macht weiter so!” Rufen sie den Schauspielern zu und klatschen begeistert Applaus. Zu Ende ist der Abend aber erst nach drei lohnenden Zugaben, bei denen auch all diejenigen ihr Fett weg bekommen, die bereits nach der ersten gehen, um ihre Jacken zu holen.

Seit 30 Jahren wird spitz verklickert

Gegründet haben sich die Spitzklicker im Jahr 1983. Premiere feierten sie mit dem Programm “Die Saat ist aufgegangen” am 01. März 1984 im Fuchsenkeller auf der Wachenburg. Damals waren das Wolfgang Dobelke, Marlies Hudap, Fritz Kappey, Wolfgang Kunze, Wolfgang Zotz, Herbert Burkhardt, Friedrich Beutel, Hans Hübner und Manfred Müller-Jehle. Markus Weber ist der Einzige, der vom Ursprungsensemble noch dabei ist.

Dem ersten Programm folgten weitere wie “Hurra, wir sterben aus” oder “Die Satten verlassen das sinkende Schiff”. Satirisch und überspitzt verklickern sie ihren Zuschauern, was gerade in der Gesellschaft passiert: Seien es alleinerziehende Väter mit antiautoritärer Erziehung oder frustrierte Hausmänner, die am Erfolg ihrer Alpha-Frauen verzweifeln. Hier findet sich jeder wieder.

i-Phone verloren und was nun? Seit fünf Tagen irrt der hilflose Besitzer durch die Stadt. Wie soll er ohne “Return-App” sein Hotel finden? Er weiß auf der Parkbank noch nicht einmal, wie das Wetter ist – hat er doch keinen Zugriff auf den Wetterdienst. Der Polizist kann da nur mit dem Kopf schütteln.

 

Derzeit touren die Spitzklicker mit ihrem Jubiläumsprogramm “30 Jahre spitz verklickert” durch die Region. Heute Abend stehen sie im Bürgerhaus in Unterflockenbach auf der Bühne. Morgen abend sind sie in der TV-Halle in Fürth.

Ab Dezember sind sie mit ihrem Programm “Aus Ernst wurde Spaß” in Weinheim, Heddesheim und Umgebung unterwegs. Die Karten dafür sind aber bereits bis April ausverkauft, heißt es auf der Homepage. Mehr Neuigkeiten über die Spitzklicker gibt es auch auf deren Facebookseite.

 

Vorsicht vor den “Rock’n'Rollatoren”. Die Rentnergang hat eine Lösung für das Problem der Altersarmut.

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Anzeigetafeln funktionieren wieder http://weinheimblog.de/19/anzeigetafeln-funktionieren-wieder/16631.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=anzeigetafeln-funktionieren-wieder http://weinheimblog.de/19/anzeigetafeln-funktionieren-wieder/16631.html#respond Thu, 19 Sep 2013 08:37:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=16631

Gestern abend liefen die DFI-Anzeigetafeln noch im Testbetrieb. Seit heute früh funktionieren sie wieder.

Mannheim/Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/ld) Der Fehler in den Anzeigen des Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI) ist gefunden. Gestern abend liefen einige Anzeigen noch im Testbetrieb. Seit heute früh funktionieren die Tafeln wieder normal und liefern den Fahrgästen der RNV Informationen über die Abfahrtzeiten. Gut eine Woche lang waren die Tafeln ausgeschaltet. Grund: Ein Fehler in der Datenübertragung.

Gestern wurde der Fehler gefunden: Am Funkstandort am Collini-Center. Dort steht eine von insgesamt sechs Funkantennen, an die die DFI-Anlagen angeschlossen sind. Ein Neustart der Antenne reichte aus, um den Fehler zu beheben. Danach liefen die Anzeigetafeln zunächst im Testbetrieb. Seit heute früh laufen alle Anlagen wieder normal.

Die Fahrgäste der RNV freut das. Das zeigen die Kommentare auf der Facebookseite: “Das ist aber mal ne schöne Nachricht zum Feierabend!” schreibt eine Facebook-Nutzerin. Ein anderer fragt, warum die Fehlerbehebung so lange gedauert hat. Ein Fahrgast blickt belustigt zurück auf den ersten Tag des Ausfalls: “So funny, erster Tag des Ausfalls am Hbf in Mannheim. Man hat fast nur ratlose Gesichter gesehen… Die meisten waren richtig aufgeschmissen “Wann kommt denn jetzt meine Bahn?!” war die häufigste Frage” schreibt er.

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“Da gibt’s was zu holen” http://weinheimblog.de/19/da-gibts-was-zu-holen/15760.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=da-gibts-was-zu-holen http://weinheimblog.de/19/da-gibts-was-zu-holen/15760.html#respond Fri, 19 Jul 2013 17:09:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=15760

Gleich zweimal brach die Bande in das selbe Haus in Weinheim ein. Die Täter stahlen Schmuck, Münzen und auch eine Waffe. Heute wurde der Prozess fortgesetzt,

 

Mannheim/Weinheim/Hemsbach/Viernheim, 19. Juli 2013. (red/ld) Am Landgericht Mannheim wurde heute der Prozess gegen eine mutmaßliche Einbrecherbande fortgeführt, die zwischen April und November 2012 mehrfach in Weinheim und Hemsbach eingebrochen waren – vor allem in Firmen. Dabei ging es immer darum, Geld zu beschaffen, um Drogen zu kaufen (wir berichteten). Heute ging die Vernehmung der Angeklagten weiter.

Von Lydia Dartsch

Unter anderem sagte heute der Angeklagte Ali G. aus. Bis Juni 2012 hatte er eine fünfmonatige Haftstrafe verbüßt. Erst danach sei er zu der Bande gekommen. Nach der Entlassung aus der Haft habe er bei einer Freundin gewohnt, danach ein Zimmer bei der Caritas gehabt. Er war arbeitslos, mittellos und zu seinen Eltern zu gehen, hatte er sich nicht getraut.

Die hätten mich bestimmt bei sich aufgenommen,

sagte er Richterin Bettina Krenz. Die befragte den 1983 geborenen Angeklagten, welche Rolle er bei dem Einbruch bei den Eltern seiner damaligen Freundin gespielt habe. Der Angeklagte Sebastian B. hatte ihn zuvor belastet und ausgesagt, Ali G. sei dabei gewesen und habe den Einbruch vorgeschlagen.

Spannungsverhältnis: Türke und Griechin

Das sei frei erfunden, sagte G. Er habe nichts davon gewusst und sei über die zerwühlte Wohnung sehr überrascht gewesen, die er und seine Freundin nach einem Spaziergang aufgefunden hatten.

Richterin Krenz fragte nach einem Motiv für den Einbruch. Das habe er nicht gehabt. Zwar habe er immer das Gefühl gehabt, dass die Mutter seiner Freundin als Griechin etwas gegen die Verbindung ihrer Tochter mit einem Türken habe, jedoch habe sich das Verhältnis über die Jahre, die die Beziehung gedauert hat, entspannt. Man sei gemeinsam Essen gewesen und habe sich an Geburtstagen Geschenke gemacht.

Nach der Haftentlassung sei er clean gewesen. Erst als im September seine Mutter schwer krank wurde, habe er wieder Marihuana geraucht. Mit Sebastian B. habe er kaum Kontakt gehabt. Dieser habe sich auf “Hallo” und “Tschüss” beschränkt. Später wurden sie Komplizen.

Beute in Bettlaken transportiert

Die Idee zu einem Einbruch in ein Weinheimer Haus hatte Ali G. und weihte Sebastian B. ein. Warum? Wollte Richterin Krenz wissen.

Das Haus sah so aus, als gäbe da drinnen etwas zu holen,

sagte Ali G. aus. Was genau es zu holen gab, wollte die Richterin wissen. Er sagte, das wisse er nicht.

Gemeinsam seien er, Sebastian B. und ein dritter Mitangeklagter  in das Haus eingestiegen. Die Tür stand offen. Taschen hätten sie keine dabei gehabt, um das Diebesgut zu transportieren. Deswegen packten sie es in Bettlaken: Schmuck, Münzen, Wertgegenstände und eine Pistole.

Niemand rechnet mit zweitem Einbruch ins selbe Haus

Diese habe Sebastian B. besonders gut gefallen. Er habe damit einem Bekannten von sich ins Fenster schießen wollen, um ihn zu erschrecken. Das habe Ali G. verhindern wollen und ihm deshalb die Pistole abgenommen. Er habe Sebastian B. vor Schlimmerem bewahren wollen. Er habe die Waffe anschließend auseinandergenommen, um sie unschädlich zu machen.

Warum er sie nicht entsorgt oder verkauft habe, wie alle anderen Dinge auch, wollte die Richterin wissen.

Wo hätte ich sie verkaufen oder entsorgen sollen? Ich kann doch nicht draußen mit einer Waffe herumlaufen. Wenn ich von der Polizei kontrolliert werde …

sagte er. Einige Zeit später seien sie erneut in dasselbe Haus eingebrochen. Wieder brauchten die jungen Männer Geld für Drogen. Niemand rechne damit, habe Sebastian B. damals gesagt. Richterin Krenz bestätigte, dass das wirklich sehr “dreist” sei und von krimineller Energie zeuge.

Beute in Frankfurt zu Geld gemacht

Beim zweiten Einbruch hätten sie wieder keine Taschen dabei gehabt und für den Transport des Diebesguts einen Rollstuhl gestohlen, der der Hausbesitzerin gehört hatte – diese war bei beiden Einbrüchen aber nicht im Haus. Ein Bekannter holte die Männer anschließend ein Stück vom Tatort entfernt ab. Von der Tat hätter der aber nichts gewusst, sagte Ali G.

Am nächsten Morgen hätten er und Sebsatian B. sich bereits früh auf den Weg nach Frankfurt gemacht. Um 08:00 Uhr seien sie angekommen. Dort wollten sie ihr Diebesgut vom Vorabend – hauptsächlich Münzen – verkaufen. Sie nahmen ein Taxi. Für 100 Euro. Richterin Krenz wollte wissen, ob es nicht günstiger gewesen wäre, mit der S-Bahn zu fahren. Sie hätten doch Geld gebraucht. Ali G. sagte:

Ich hatte zu dem Zeitpunkt einen großen Bart, wie ein Terrorist. Wie hätte ich da mit einer Sporttasche voller Münzen unentdeckt durch den Bahnhof kommen sollen?

Die Antwort soll auf Vorsicht schließen lassen. Richterin Krenz mutmaßte, dass es vielleicht auch bequemer gewesen sei, mit dem Taxi zu fahren.

4.000 Euro habe der Verkauf der Beute erbracht, sagte Ali G. Das Geld hätten sie aufgeteilt: 1.000 Euro für jeden von ihnen. Sebastian B. habe sich davon “Klamotten” gekauft. Er selbst habe keine passenden gefunden. Den Rest des Geldes wollten sie für Drogen ausgeben. Ihren Dealer erreichten sie jedoch nicht. Richterin Krenz fragte, ob sie auch noch in den “Puff” hätten gehen wollen. Ali G. sagte:

Gut wär’s gewesen, aber darauf sind wir nicht gekommen.

Der Prozess wird am Montag, 22. Juli, fortgesetzt.

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Sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes http://weinheimblog.de/19/sechs-jahre-haft-wegen-versuchten-mordes/15755.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=sechs-jahre-haft-wegen-versuchten-mordes http://weinheimblog.de/19/sechs-jahre-haft-wegen-versuchten-mordes/15755.html#respond Fri, 19 Jul 2013 15:51:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=15755

Der 56-jährige Hausverwalter hatte im Prozess immer wieder beteuert, dass er nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu töten oder zu verletzen. Seine Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Das Gericht sah das anders und verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.

 

Mannheim/Weinheim, 19. Juli 2013. (red/ld) Der Vermieter aus Weinheim, der im Januar dieses Jahres den Kamin seines Wohnhauses mit einem eigens dafür angefertigten Blech verschlossen hatte, ohne seine Mieter darüber zu informieren (wir berichteten), wurde heute Mittag zu sechs Jahren Haft wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Damit übertraf das Gericht die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich. Die hatte eine Haftstrafe von vier Jahren beantragt. Die Verteidiger des Angeklagten hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Von Lydia Dartsch

Er wolle nicht, dass jemand zu Schaden kommt, oder schlimmeres passiert, beteuert der Angeklagte nach den Plädoyers seiner Verteidiger Thomas Dominkovic und Günter Karl. Mit jedem Wort dieses Satzes fällt es ihm schwerer, zu sprechen. Dann bricht er in Tränen aus.

Haben Sie noch etwas dazu zu sagen?

fragt Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen den Angeklagten. Doch dieser hat Mühe, sprechen, kämpft mit den Tränen:

Ich bring nichts mehr raus.

Die Gerichtsverhandlung wird unterbrochen. Eineinhalb Stunden später verkündete Richter Meinerzhagen das Urteil:

Sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen und gefährlicher Körperverletzung, ebenfalls in zwei tateinheitlichen Fällen.

Strafmaß deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Das entsprach der Forderung der Nebenklage, vertreten durch Rechtsanwalt Uwe Edelmann und lag deutlich über dem Antrag von Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann. Der hatte vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten hatten sogar auf eine Bewährungsstrafe  unter zwei Jahren plädiert und beantragt, den Vorwurf des versuchten Mordes fallen zu lassen. Die Mordmerkmale – Heimtücke und Handeln aus niederen Beweggründen – sahen sie als nicht erfüllt. Ihr Mandant habe die Mieterinnen lediglich “ärgern” wollen, indem er sie dazu zwang, auf die Elektroheizungen umzusteigen.

Das Gericht entschied anders: Der Angeklagte sei sich über die Auswirkungen seines Handelns voll bewusst gewesen und habe billigend in Kauf genommen, dass seine Hausbewohner durch den Verschluss des Kamins hätten sterben können:

Wie der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag gestanden hatte, hatte es bereits seit einigen Jahren Streit mit den Bewohnern seines Mietshauses gegeben. Die Kommunikation fand lediglich über Anwälte statt. Während es bereits seit einigen Jahren Elektroheizungen in den Wohnungen gab, heizten die Mieter dennoch mit den dort ebenfalls eingebauten Holzöfen – was für die Mieter günstiger war als die Stromheizung.

Mieter sollten zu höheren Nebenkosten gezwungen werden

Um sie dazu zu bringen, die Elektroheizung zu benutzen und ihnen dadurch höhere Nebenkosten zu verursachen, habe er Anfang Januar dieses Jahres den Beschluss gefasst den Kamin zu verschließen. Er hatte dafür extra ein Blech anfertigen lassen und am Vormittag des 14. Januar installiert, ohne die Bewohner zu informieren. Diese nutzten die Holzöfen weiter und bemerkten keine großen Veränderungen am Brennverhalten. Im Laufe des Tages war eine Bewohnerin von dem einströmenden Kohlenmonoxid eingeschlafen und hatte nach dem Aufwachen über Schwindel und Kopfschmerzen geklagt.

Als deren Tochter der Brandgeruch im Hausflur aufgefallen war, hatte die Mieterin ihre Nachbarin angesprochen. Bei der gemeinsamen Suche nach der Ursache hatten die beiden Frauen schließlich festgestelllt, dass aus der Tür im verschlossenen Dachgeschoss Rauch quoll. Sie riefen den Vermieter an, der die Anrufe jedoch auf einen Anrufbeantworter umgeleitet hatte. Die alarmierte Feuerwehr entdeckte schließlich nach der Öffnung des Geschosses das im Kamin installierte Blech, das sich nur mit Werkzeug entfernen ließ.

“Er wusste, dass jemand im Haus ist und hat nicht versucht, die Mieterin zu informieren”

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gewusst hatte, wie man einen Kamin ordnungsgemäß verschließt. Bereits sechs Jahre zuvor hatte er einen anderen Kamin am selben Haus vorschriftsmäßig still gelegt. Er hatte zudem kurz vor der Tat mit dem zuständigen Schornsteinfeger über eine Kaminstillegung telefoniert.

In diesem Fall hatte er seine Mieter nicht über die Stilllegung des Kamins informiert und Sorge dafür getragen, dass sie ihn nicht erreichen konnten: Während des Einbaus des Blechs habe er mehrmals zu seinem Wagen und zuück ins Dachgeschoss gehen müssen und dabei die Haustür offen stehen lassen. Die Mieterin im Erdgeschoss hatte diese mehrfach geschlossen, so dass – so die Ansicht des Gerichts – der Angeklagte habe bemerken müssen, dass jemand anwesend war. Einen Versuch, die Mieterin anzusprechen, hatte er aber nicht unternommen. Auch hatte er mit der Rufumleitung auf einen Anrufbeantworter dafür gesorgt, dass die Bewohner ihn nicht erreichen konnten.

“Der Angeklagte wusste, dass er seine Mieter bis zu Tötung gefährdet”

Die Verteidiger des Angeklagten hatten argumentiert, dass ihr Mandant davon ausgegangen war, dass der Holzofen nach dem Verschluss des Kamins nicht mehr funktionieren konnte. Diese Erfahrung habe er bei seinem eigenen Kamin bereits gemacht. Das sah das Gericht anders: Der Angeklagte habe nicht davon ausgehen können, dass die drei Holzöfen in dem Mehrfamilienhaus nicht mehr funktionieren. Die Gegebenheiten seien vollkommen unterschiedlich gewesen.

Durch seine Kenntnisse aus dem Ingenieursstudium, seine guten Noten im Fach Thermodynamik und seine Zusatzausbildung zum Kfz-Mechaniker habe er gewusst, dass durch den Verschluss des Kamins eine luftarme Verbrennung von statten geht und Kohlenmonoxid frei wird, das geruch- und farblos im Haus verbreitet wird. Er habe auch von der Gefährlichkeit des Gases gewusst und – indem er die Mieter nicht informiert hatte – in Kauf genommen, dass sie durch das Kohlenmonoxid hätten getötet werden können. Das Argument der Verteidigung, dass der Sachverständige eine Tötungswahrscheinlichkeit von fünf Prozent ermittelt hatte, fiel bei dem Urteil nicht ins Gewicht.

Beide Mordmerkmale erfüllt

Aus der fehlenden Information an die Mieter leitete das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke ab: Die Opfer hatten sich in ihrer Wohnung – als persönlicher Raum – sicher gefühlt und konnten nicht verhindern, dass das giftige Kohlenmonoxid in ihre Wohnung strömte. Sie bemerkten es nicht und auch die Feuerwehr konnte keinen besonderen Geruch in den Wohnungen feststellen. Die Opfer waren damit arg- und wehrlos.

Die niederen Beweggründe bejahte das Gericht ebenfalls. Der Angeklagte hatte sich durch den seit Jahren schwelenden Streit mit den Mietern erniedrigt gefühlt und wollte sich durch den Zwang zu höheren Nebenkosten – indem fortan die Elektroheizungen hätten benutzt werden müssen – seine Überlegenheit als Hausbesitzer beweisen und seine Rolle als “Herr im Haus” geltend machen. Zudem stehe der Verschluss des Kamins und damit die wissentliche Gefährdung der Bewohner in keinem Verhältnis zu der Tatmotivation.

Hohe kriminelle Energie

Auf Mord steht zunächst eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, auf versuchten Mord drei bis fünfzehn Jahre Haft. Beim Strafmaß kam dem Angeklagten zu Gute, dass er nicht vorbestraft ist. Er hatte sich von Beginn der Ermittlungen geständig gezeigt und die Opfer seien nicht längerfristig in ihrer körperlichen Gesundheit beeinträchtigt worden. Positiv wurde auch berücksichtigt, dass er sich während der Hauptverhandlung bei den Opfern entschuldigt hatte. Das sei nicht selbstverständlich und erfordere ein hohes Maß an Überwindung, sagte Richter Meinerzhagen.

Straferhöhend wurde dem Angeklagten zugemessen, dass er das Blech installiert hatte – also den Vorsatz vollendet hatte. Die Tatsache, dass es zwei Opfer gab und zwei Mordmerkmale erfüllt waren führten ebenfalls zu einer höheren Strafe. Außerdem zeuge die Tat von einer hohen kriminellen Energie: Während der zehn Tage zwischen dem Entschluss und der Durchführung hätte er Gelegenheit gehabt einzulenken, stattdessen habe er eine dritte, unbeteiligte Person – den Handwerker, bei dem er das Blech in Auftrag gegeben hatte – mit hineingezogen. Dieser mache sich nun Vorwürfe, weil er nicht gefragt hatte, wozu der Angeklagte das Blech braucht.

Verteidiger kündigt Revision an

Mit Fassung nahm der Angeklagte das Urteil und die anschließende Urteilsverkündung auf: Die Arme vor der Brust verschränkt und auf den Tisch gestützt. Den Blick nach unten gerichtet. Gegen das Urteil kann er binnen einer Woche Revision einlegen.

Diese werde er einlegen, sagte uns sein Veteidiger Thomas Dominkovic nach der Urteilsverkündung. Bis diese vor dem Bundesgerichtshof behandelt wird, könne es ein halbes Jahr dauern. Wird sie dort angenommen, dort behandelt oder zurückgewiesen, werde es ein weiteres halbes Jahr dauern.

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“So legt man keinen Kamin still!” http://weinheimblog.de/15/so-legt-man-keinen-kamin-still/15702.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=so-legt-man-keinen-kamin-still http://weinheimblog.de/15/so-legt-man-keinen-kamin-still/15702.html#respond Mon, 15 Jul 2013 07:00:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=15702

Hätte der Angeklagte wissen müssen, was er da tut? “Um einen Kamin verschließen zu dürfen, müssen alle Hausbewohner zuerst in Kenntnis gesetzt werden. Dann wird die Feuerstelle abgeklemmt und die Öfen werden verschlossen.” Am Donnerstag sagte der Schornsteinfeger des Weinheimer Vermieters als Zeuge aus. Es geht um versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung,

 

Mannheim/Weinheim, 15. Juli 2013. (red/ae) Am Landgericht Mannheim wird heute der Prozess gegen einen Vermieter aus Weinheim wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung fortgesetzt. Er hatte im Januar den Kamin seines Mietshauses abgedeckt, ohne die zwei Bewohnerinnen zu informieren. Beide hatten dabei Rauchgasvergiftungen erlitten. Bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten der Schornsteinfeger und dessen Mitarbeiter ausgesagt. Mit ihnen soll der Angeklagte zuvor gesprochen haben.

Von Alina Eisenhardt

Als erste Zeugen wurden die Tochter der Nebenklägerin, Alin H., und deren Verlobter Sven S. in den Zeugenstand gerufen. Sie seien am Tag des Geschehens, dem 14. Januar, gegen 17:00 Uhr bei der Geschädigten eingetroffen, um einkaufen zu gehen. Da diese über Unwohlsein und Kopfschmerzen klagte, gingen Frau H. und Herr S. nur zu zweit einkaufen.

Dass meine Mutter Kopfschmerzen hat, kommt bei ihr sehr selten vor,

sagte sie.

Als die beiden zurückkehrten, schlief die Mutter und schreckte bei der Ankunft hoch. Der Hund sei außergewöhnlich aufgeregt gewesen. Dann seien sie in die Küche gegangen. Die Zeugin Alin H. beschrieb den Gang der Klägerin als “schwankend”. Der Ofen sei den Tag über in Betrieb gewesen, habe aber nicht richtig geheizt, was die Nebenklägerin auch angemerkt hatte.

Im Ofen lag viel Glut, aber es waren keine Flammen da,

sagte ihr Verlobter Sven S. bei seiner Vernehmung. Er und Alin H. sagten aus, dass sie sich die gesamte Zeit über normal gefühlt hätten.

Allerdings bemerkte Frau H. einen merkwürdigen Geruch im Hausflur, wie “nach verbranntem Plastik”, den Herr S. bestätigte. In der Wohnung sei der Geruch nicht feststellbar gewesen.

90% des Kamins waren abgedeckt

Die Zeugen Ralf M. und Rolf T. von der Feuerwehr Weinheim berichteten über den Feuerwehreinsatz. Gegen 19:00 Uhr habe Ralf M. einen Anruf von der Nachbarin der Klägerin entgegengenommen. Sie habe von einem seltsamen Geruch im Flur berichtet:

Frau G. war zwar gefasst, aber sehr unsicher, wie sie die Situation einschätzen sollte. Sie konnte den Geruch nicht zuordnen.

Kurz nach 19:00 Uhr traf die Feuerwehr an dem Wohnhaus ein. Feuerwehrmann Rolf T. stellte eine leichte Rauchentwicklung im Haus fest. Das Feuer im Ofen der Wohnung der Klägerin habe gebrannt, sagte er. Auf dem Speicher wurde dann das Blech, das den Kamin abdeckte, gefunden.

90% des Kamins waren abgedeckt. Das Blech hat hervorragend gepasst. Das kann man so eigentlich nur mit einer Schablone machen,

sagte Herr T. Im Protokoll wird festgehalten:

Es scheint, als sei das Blechstück böswillig dort platziert worden.

Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin fragte, wie Herr T. die Situation einschätze, dass der Angeklagte den Kamin verschlossen hat.

Wird der Kamin benutzt, obwohl er verschlossen wurde, besteht potenziell Lebensgefahr. Ich schätze, Herr E. müsste das bei seinem Beruf wissen. Das weiß eigentlich jede Hausfrau.

Die Rauchgase konnten nicht abziehen

Schornsteinfeger Joachim K. sagte aus, dass er am Abend des 14. Januar wegen des Verdachts auf einen Schornsteinbrand angerufen worden war. Bei der Untersuchung des Kamins habe er das Blech gefunden und es entfernt.

Um einen Kamin verschließen zu dürfen, müssen alle Hausbewohner zuerst in Kenntnis gesetzt werden. Dann wird die Feuerstelle abgeklemmt und die Öfen werden verschlossen. Der Ofen war im Prinzip verschlossen, die Rauchgase konnten nicht abziehen. Bei geschlossenem Kamin besteht Lebensgefahr.

Auf die Nachfrage des Richters, ob das Blech seiner Einschätzung nach für diesen Zweck angefertigt worden sei, antwortete Herr K. lediglich:

Es gehörte da nicht hin.

Der Schornstein des Hauses liegt im Zuständigkeitsbereich des Schornsteinfegers Alexander L. Er war am 04. Januar im besagten Haus, um den Kamin zu säubern. Laut Herrn L. benahm sich Herr E. normal. Er habe lediglich angemerkt, dass er den Kamin eventuell abmelden würde. Im Haus gibt es einen zweiten Kamin, der bereits ordnungsgemäß stillgelegt worden war. Das Thema “Kaminbrand” kam während der Säuberung nicht zur Sprache.

“So legt man keinen Kamin still!”

Auf die Frage, ob Herr E. einen Mitarbeiter kontaktiert hatte, um über Maßnahmen zur Stilllegung zu sprechen, antwortete Herr L.:

Er kontaktierte den Mitarbeiter lediglich, um über einen Kehrtermin zu sprechen.

Der Richter fragte den Zeugen, ob er es schon einmal erlebt habe, dass ein Kamin auf so unorthodoxe Weise stillgelegt wurde. Herr L. antwortete:

Das ist das erste Mal in meiner beruflichen Laufbahn, dass ich so etwas gesehen habe. So legt man keinen Kamin still!

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Prozess gegen Weinheimer Vermieter http://weinheimblog.de/10/prozess-gegen-weinheimer-vermieter/15560.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=prozess-gegen-weinheimer-vermieter http://weinheimblog.de/10/prozess-gegen-weinheimer-vermieter/15560.html#respond Wed, 10 Jul 2013 13:50:00 +0000 Redaktion http://weinheimblog.de/?p=15560

Will sich der Öffentlichkeit nicht zeigen – Angeklagter Martin E. wegen versuchten Mordes.

 

Mannheim/Weinheim, 10. Juli 2013. (red/ld) Der Besitzer eines Wohnhauses in Weinheim muss sich seit gestern vor dem Mannheimer Landgericht wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten. Martin E. soll im Januar diesen Jahres den Schornstein seines Hauses mit einer Eisenplatte verschlossen haben, ohne seinen Mietern Bescheid zu sagen. Dadurch habe er “billigend in Kauf genommen, dass Personen im Inneren des Hauses an den Rauchgasen zu vergiftet oder getötet werden”, heißt es in der Anklage.

Von Lydia Dartsch

Tatsächlich sei die Bewohnerin des Erdgeschosses von dem geruch- und geschmacklosen Kohlenmonoxid zwischen 14:30 und 16:30 Uhr eingeschlafen. Dass sie noch lebt, verdankt sie ihrem Hund. Der habe sie geweckt, woraufhin sie das Haus verließ, heißt es in der Anklage. Die Bewohnerin des ersten Obergeschosses habe Rauchgas wahrgenommen, als sie in ihre Wohnung gekommen sei. Beide Frauen seien mit Kopfschmerzen und Müdigkeit wegen Verdachts auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gekommen. Das Dachgeschoss habe zu dem Zeitpunkt leer gestanden.

Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann erklärte in der Anklageschrift, dass das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dessen Mietern angespannt gewesen sei. Das über der Kaminöffnung angebrachte Blech sei eigens dafür angefertigt worden, diesen zu verschließen. Zudem habe der Angeklagte aufgrund seines Berufs als Ingenieur von den Folgen seiner Tat gewusst und habe somit heimtückisch und aus niederen Beweggründen – die beiden Mordmerkmale – gefährliche Gifte verbreitet und andere dadurch gefährdet.

Vater stirbt an Kriegsverletzung – Mutter entmündigt

Ausführlich ließ sich Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen die Lebensverhältnisse des 55 Jahre alten Angeklagten und das Haus erklären. Sein Vater sei an den Spätfolgen einer Kriegsverletzung im Jahr 1967 gestorben – seine Mutter sei danach wegen einer psychischen Erkrankung unter Vormundschaft gestellt und er sei als ältester Sohn ins Internat geschickt worden und in Rimbach auf das Gymnasium gegangen. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte zehn Jahre alt. Heute lebt er mit seiner Frau und zwei Grauhaardackeln in Schmitten im Hochtaunus. Er ist weder vorbestraft noch straffällig geworden.

Faul sei er in der Schule gewesen, sagte er. Im Jahr 1977 habe er das Abitur knapp mit einem Notendurchschnitt von 3,7 bestanden – die Beurteilung der Lehrer war gut: Selbständig, umgänglich, aufgeschlossen, pragmatisch. Danach habe er an der Fachhochschule Mannheim Maschinenbau studiert.

Da hat man etwas Handfestes vor sich,

sagte er. Nach dem Abschluss als Diplomingenieur für Maschinenbau im Jahr 1981 habe er zunächst in Mannheim bei der Firma TWA gearbeitet und sei zwei Jahre später zur Firma Carbona AG nach Frankfurt gewechselt, wo er im Jahr 2004 als Abteilungsleiter des Qualitätsmanagements entlassen worden war – zusammen mit den Kollegen in der Altersgruppe zwischen 44 und 54 Jahren.

Die haben diese Entlassungen in Stufen durchgeführt, damit sie das nicht als Massenentlassungen beim Arbeitsamt melden müssen,

sagte er. In diesem Alter – mit 46 Jahren – noch eine Stelle zu finden, sei unmöglich gewesen. Deshalb habe er von seiner Abfindung eine Forbildung zum Kfz-Sachverständigen Schaden und Bewertung finanziert und angefangen, sich einen Kundenstamm aufzubauen. Zuletzt habe er sieben Werkstätten als Multiplikatoren gehabt. Höchstens 500 Euro haben ihm die Aufträge im Jahr eingebracht. Um Gewinn abzuwerfen, brauche er mindestens 20 Werkstätten.

Für die Zukunft, wenn Sie mir eine solche gewähren, möchte ich meinen Kundenstamm auf diese 20 Werkstätten erweitern,

sagte er.

Wanderungen mit Ehefrau und Hunden

Seine Frau habe Martin E. im Jahr 1981 kennengelernt und noch im selben Jahr geheiratet. Sie sei der Hauptverdiener der beiden. Er kümmere sich als Hausmann um Einkäufe, Bankgeschäfte und den Briefverkehr. In seiner Freizeit lese er Computerzeitschriften, lege sich gerne mal in die Sonne und gehe mit seiner Frau und den beiden Hunden im Wald spazieren:

Die fordern das geradezu.

Das Haus in Weinheim, dessen Kamin er abgedeckt haben soll, ist sein Elternhaus. Er und sein jüngerer Bruder haben es nach dem Tod seiner Mutter, im Jahr 1990, geerbt. Der Bruder sei ausgelöst worden und das Haus sei auf den Angeklagten und dessen Ehefrau überschrieben worden. Dort wohnten sie bis 2002, als sie in das neugebaute Haus in Schmitten gezogen waren.

Grundlegend saniert worden sei das Haus nicht. Zwischen 1995 und 2002 haben er und seine Frau immer wieder “etwas an dem Haus gemacht”: Sie haben nach und nach Fenster erneuert und eine Elektroheizung eingebaut – mit Thermostat, Fernsteuerung und einem Wirkungsgrad von 95 Prozent. Diese Heizung hätten mehrere Mieter auch genutzt.

Der Angeklagte habe seine Mieterinnen nur ärgern wollen. Schaden wollte er ihnen nicht zufügen, beteuerte er gestern am Landgericht Mannheim. Morgen geht der Prozess weiter.

 

Gut zwei Stunden lang befragte Richter Ulrich Meinerzhagen den Angeklagten zu seiner persönlichen Entwicklung: Krankheiten während der Kindheit, Komplikationen während der Geburt. Erst danach machte der Angeklagte Angaben zur Tat selbst.

“Ich wollte sie nur ärgern”

Zwischen ihm und den beiden Mieterinnen habe es schon seit einiger Zeit Streit gegeben wegen eines defekten Wasserboilers, den er habe reparieren sollen, was er nicht getan hat. Ein anderes Mal hätten sie Belege für die Nebenkostenabrechnung zu sehen gewünscht. Auch eine Kündigung hatte er schon einmal verschickt.

Er habe die beiden Frauen ärgern wollen, sagte der Angeklagte. Dazu sei er am 14. Januar auf das Dach gestiegen und habe das Blech angebracht. Gefährden wollte er mit dieser “Maßnahme” niemanden, sagte er. Er sei davon ausgegangen, dass in den Holzöfen keine Feuer mehr angehen würden. Dass Menschen zu Schaden kommen, wollte er nicht.

Geschädigte haben noch heute Albträume

Das Feuer im Ofen der im Erdgeschoss lebenden Frau war aber doch angegangen. Sie wurde gestern als Zeugin vernommen. Durch den verschlossenen Kamin habe der Rauch und das Rauchgas nicht abziehen können und war nach unten in die Wohnungen geströmt. Irgendwann sei sie müde geworden und eingeschlafen, berichtete die Zeugin. Ihr Hund habe sie schließlich durch Bellen geweckt, sie habe Kopfschmerzen gehabt. Später hatte man im Krankenhaus bei einer Blutprobe festgestellt, dass bereits Kohlenmonoxid in den Blutkreislauf übergegangen war:

Das Tückische an dem Gas ist, dass es sich mit dem Blut verbindet und es sehr lange dauert, bis es abgebaut ist,

sagte Oberstaatsanwalt Dr. Reinhard Hofmann auf unsere Nachfrage. Die Zeugin wohne noch immer in dem Haus, sagte sie. Bis heute leide sie unter Spätfolgen, beispielsweise Alpträume.

Gegen 17:30 Uhr sei ihre Nachbarin, die zweite Zeugin gestern, nach hause gekommen und habe beim Öffnen ihrer Wohnung Rauch gerochen und sei sofort zu ihrer Nachbarin gegangen. Gemeinsam seien sie dem Rauchgeruch bis zum unbewohnten Dachgeschoss nachgegangen und hätten dann die Feuerwehr alarmiert. Auch sie klagte anschließend über Kopfschmerzen und kam mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus.

Aussage des Schornsteinfegers morgen

Im Gegensatz zu ihrer Nachbarin ist sie aus dem Haus ausgezogen. Sie schrecke nachts aber immer noch hoch, wenn sie ein Geräusch hört, sagte sie gestern in der Verhandlung. Für den Schaden, den der Angeklagte den beiden zugefügt hat, entschuldigte er sich persönlich in der Verhandlung.

Morgen früh geht der Prozess am Landgericht Mannheim weiter. Acht Zeugen sind geladen: Darunter ist auch der Schornsteinfeger und dessen Mitarbeiter, mit denen der Angeklagte zuvor gesprochen haben soll. Außerdem sind die ermittelnden Polizeibeamten sowie Mitglieder der Feuerwehr Weinheim geladen.

 

 

 

 

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ATU vergibt gleich mehrere Aufträge http://weinheimblog.de/10/atu-vergibt-gleich-mehrere-auftrage/15484.html?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=atu-vergibt-gleich-mehrere-auftrage http://weinheimblog.de/10/atu-vergibt-gleich-mehrere-auftrage/15484.html#respond Wed, 10 Jul 2013 12:41:01 +0000 Alexandra Weichbrodt http://istlokal-medien.de/weinheimblog/?p=15484 Weinheim, 11. Juli 2013. (red/ld)  In seiner Sitzung am 10. Juli 2013 vergab der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) gleich mehrere Aufträge für Bau- oder Instandssetzungsvorhaben der Stadt.

Von Lydia Dartsch

Betondeckensanierung

Der ATU vergab einstimmig den Auftrag für die Betondeckensanierung an der Grundelbachverdolung an die Firma Philipp und Wahl GmbH & Co. KG aus Ludwigshafen. Mit einer Angebotssumme von 113.618, 32 Euro hatte sie den wirtschaftlichsten Vorschlag eingereicht. Insgesamt wurden acht Ausschreibungsunterlagen versendet, fünf Angebote gingen ordnungsgemäß bei der Verwaltung ein.

Die Kosten sind im Vermögenshaushalt 2013 für die Sanierung der Grundebachverdolung mit 80.730 Euro eingeplant. Der Anteil am Straßenbau von rund 33.000 Euro wird über die Straßeninstandsetzung gedeckt und wurde demzufolge rechtzeitig berücksichtigt.

Neue Brandmeldeanlage für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule

Die derzeit genutzte Brandmeldezentrale der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist vom Hersteller bereits im Jahr 2005 abgekündigt worden. Was soviel bedeutet, dass für diese Anlage nur noch in einem begrenzten Zeitfenster Ersatzteile verfügbar sind. Da in der Vergangenheit bereits mehrfach technische Probleme auftraten, bei denen eine Beschaffung von Ersatzteilen sich als problematisch erwies, ist der Ersatz der gesamten Brandmeldezentrale nun zwingend erforderlich.

Die Erneuerung der Brandmeldezentrale hat zur Folge, dass neue Normen und Vorschriften einzuhalten sind. Ein Bestandsschutz kann nicht geltend gemacht werden, da die Erneuerung der Brandmeldezentrale eine wesentliche Änderung der Anlagen im Sinne der geltenden Normen und Richtlinien darstellt. Dies wurde unter anderem mit der Feuerwehr abgestimmt.

Die Brandmeldezentrale muss in unmittelbarer Nähe des jetztigen Standortes in einem eigenen Raum untergebracht werden. Hierzu müssen alle Leitungen vom alten zum neuen Standort über den Zwischendeckenbereich verlegt werden. Außerdem ist es notwendig, an der Eingangstür zur Schule eine Feuerwehranlaufstelle zu errichten, in der sämtliche Feuerwehr-Laufkarten des Objektes unterzubringen sind. Alle Laufkarten müssen wegen des sich ändernden Standortes der Brandmeldezentrale angepasst beziehungsweise erneuert werden.

Der ATU vergab den Auftrag einstimmig an die Firma Dektro Abel aus Mannheim. Unter Einbeziehung der Wartungskosten für vier Jahre, geschätzte Kosten von 23.156,92 Euro, bot sie eine Rechnungssumme von 85.385,90 Euro an. Die reinen Anlagekosten von 62.230 Euro liegen deutlich über dem eingeplanten Budget von 40.000 Euro im Vermögenshaushalt. Die überplanmäßigen Kosten von 22.230 Euro sollen durch Einsparungen bei anderen Bauvorhaben gedeckt werden.

Die Anlage ist in die Jahre gekommen. Die Maßnahme kommt uns zwar ungelegen, aber hier geht es um Sicherheit. Da kann man nichts machen. Wir stimmen zu,

sagte Stadtrat Holger Haring (CDU).

Die Bedenken von Dr. Alexander Boguslawski (GAL), die Mehrausgaben würden nicht durch Einsparungen gedeckt werden können, räumte Oberbürgermeister Heiner Bernhard kurzerhand vom Tisch:

Wenn wir das so vorschlagen und Sie nichts anderes hören, können Sie davon ausgehen, dass das so ist.

Stadtrat Günter Breiling (FDP) fragte nach, ob man die Brandmeldezentrale nicht doch in dem Raum belassen könne, in dem sie bereits installiert ist. Peter Zschippig, Leiter der Hochbauabteilung im Amt für Immobilienwirtschaft sagte, dass nach der DIN die Brandmeldezentrale in einem abgeschotteten Raum untergebracht werden muss. Diese Erfordernis sei im Bereich des Hausmeisters – wo die Zentrale bisher untergebracht war – nicht erfüllt.

Bauüberwachung des Neubaus des Regenrückhaltebecken Hammerweg

Der ATU beschloss außerdem einstimmig die Vergabe der örtlichen Bauüberwachung für den Neubau des Regenüberlaufbeckens im Hammerweg an das ibb Ingenieurbüro für Baumanagement aus Weinheim. Das Ingenieurbüro hatte hierzu einen Honorarvorschlag auf Grundlage der submittierten Herstellerkosten in Höhe von 56.385, 56 Euro eingereicht. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung ist mit einem Satz von 2,6 Prozent der anrechenbaren Kosten angemessen. Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2013 ausreichend Mittel dafür vor.

Die Maßnahme der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen am Pumpwerk und des Regenüberlaufbeckens dient der Aufnahme des gestiegenen Schmutzwasseraufkommens aus Lützelsachsen und Lützelsachsen-Ebene sowie zur Verbesserung der hydraulischen Situation im Stadtteil Waid. Die Rohbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt wurden mittlerweile submittiert. Die Bebauung der Grundstücke in Lützelsachsen-Ebene hat ebenfalls begonnen.

Weitere Maßnahmen, die rasches Handeln erfordern

Der ATU sah sich außerdem gezwungen mehrere Maßnahmen unverzüglich an die Verwaltung weiterzuleiten, deren Umsetzung durch eine Vergabe nach der Sommerpause ins Stocken geraten würde. Der Oberbürgermeister wurde vom ATU einstimmig ermächtigt, die in der Vorlage aufgeführten, erforderlichen Aufträge ohne Verzögerungen zu erteilen und den Gemeinderat jeweils unverzüglich zu informieren.

Dieser Zeitdruck kommt zustande, da der Haushalt für das Jahr 2013 durch das Regierungspräsidium erst am 19. April 2013 genehmigt worden ist. Erst dann konnten die Mittel im Vermögenshaushalt bewirtschaftet und externe Firmen und Büros mit den Planungen für Maßnahmen beauftragt werden. Die Vorbereitung der Ausschreibungen erfolgte umgehend.

Die Vergabeentscheidungen für die geplanten Bauleistungen, die gemäß der Hauptsatzung in die Zuständigkeit der gemeinderätlichen Gremien fallen, können nun aber bis zum letzten Abgabeschluss vor der Sommerpause wegen einzuhaltender Planungs- und Ausschreibungsfristen nicht vorbereitet werden.

Zu den Maßnahmen gehören u.a. die Dachsanierung der Feuerwache Süd in Lützelsachsen/Hohensachsen, der zweite Bauabschnitt des Mensaausbaus am Werner-Heisenberg-Gymnasium und die Erweiterung sowie die Sanierung des Friedhofgebäudes in Weinheim.

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