Weinheim/Heddesheim, 26. Juli 2013. (red/pol) Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Freitagabend auf der Kreisstraße 4133 bei Muckensturm. Gegen 18:20 Uhr wollte der bislang unbekannte Fahrer eines Pkw, der auf der K 4133 vom Kreisel Muckensturm kommend in Richtung Weinheim unterwegs war, an einem kreuzenden Feldweg einem Fahrradfahrer das Passieren der Kreisstraße ermöglichen. Hierzu hielt der Unbekannte sein Auto an sowie ein weiteres Fahrzeug. Danach überholte ein weiteres Fahrzeug, rammte den Fahrradfahrer und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.
Information der Polizei:
“Der Fahrer des ersten Pkw gab dem auf dem Feldweg aus Weinheim Richtung Muckensturm radelnden Mann ein Zeichen, dass er die Fahrbahn queren könne.
Just als sich der etwa 70 bis 75-jährige Zweiradfahrer in Bewegung setzte, fuhr mit hoher Geschwindigkeit ein roter ebenfalls vom Muckensturmer Kreisel kommendes Audi-Sportcoupé auf der Gegenfahrbahn an den beiden wartenden Autos vorbei und erfasste den Radfahrer mit großer Wucht. Der Senior wurde rechtsseitig von dem roten Audi getroffen und zu Boden geschleudert, sein Fahrrad flog in ein angrenzendes Feld.
Im weiteren Verlauf stieß der noch immer auf der Gegenfahrbahn fahrende rote Audi mit einem aus Richtung Weinheim kommenden Kleinwagen zusammen.
Sowohl das Audi-Coupé als auch der dunkle Lancia einer 52-jährigen Weinheimerin kamen nach links von der Fahrbahn ab. Die beiden total beschädigten Fahrzeuge mussten aus einem angrenzenden Acker geborgen werden.
Der Radfahrer, dessen Identität zum Berichtszeitpunkt noch nicht ermittelt werden konnte, wurde schwerst verletzt. Nach notärztlicher Notversorgung wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Ludwigshafener Klinik geflogen. Bei ihm soll akute Lebensgefahr bestehen. Auch die Fahrerin des Lancia-Kleinwagens wurde schwer verletzt. Sie wurde in ein Heidelberger Krankenhaus gebracht.
Der 25-jährige Lenker des roten Audi kam mit leichten Verletzungen in ein Weinheimer Krankenhaus.
Während der Verkehrsunfallaufnahme, bei der sich auch ein Sachverständiger vor Ort befand und die gegenwärtig noch andauert, war der betroffene Abschnitt der Kreisstraße 4133 komplett gesperrt.
Eine örtliche Umleitung war eingerichtet.
Der Fahrer des Pkw, welcher anhielt, um dem Radfahrer das Queren der Kreisstraße zu ermöglichen, kümmerte sich nicht weiter um das Geschehen. Er fuhr nach den beiden unmittelbar aufeinanderfolgenden Unfällen einfach von der Unfallstelle fort. Nach ihm sucht nun die Polizei.
Sowohl er als auch alle anderen Personen, die Zeugen des beschriebenen Verkehrsunfalls wurden, werden gebeten, sich mit der Mannheimer Polizei unter 0621/174-0 in Verbindung zu setzen.”
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Information der Polizeidirektion Heidelberg:
“Vier Verletzte und Sachschaden von rund 45.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalls am Montagmorgen, gegen 7:15 Uhr auf der B38, zwischen Saukopftunnel und Kreuzung Westtangente.
Ein 22-jähriger BMW Fahrer fuhr auf der B38 in Richtung Weinheim und übersah das Ende einer Verkehrsverdichtung. Dies hatte zur Folge, dass er mit seinem Wagen auf einen stehenden Subaru eines 30-Jährigen auffuhr und der Subaru, durch die Wucht des Aufpralls in den Gegenverkehr geschleudert wurde, wo eine 35-Jährige mit ihrem Mercedes-Viano entgegenkam und es zur Frontalkollision kam. Sowohl die drei Fahrzeugführer, als auch ein Mitfahrer im BMW zogen sich schwere Verletzungen zu und wurden allesamt, nach notärztlicher Erstversorgung, in umliegende Kliniken eingeliefert.
Die B38 war für die Dauer der Unfallaufnahme, Bergung der Fahrzeuge und Reinigung der Fahrbahn bis gegen 09:00 Uhr voll gesperrt, der morgendliche Berufsverkehr musste erhebliche Zeitverzögerungen in Kauf nehmen.”
]]>Information der Stadt Weinheim:
“Erste Hilfe ist ein ebenso lebensnotwendiges wie schwieriges Thema. Viele Menschen trauen sich nicht, im richtigen Moment einzugreifen. Meistens resultiert so ein Verhalten aus purer Unsicherheit. Bei Notfällen mit Kindern sind die Hemmungen oft sogar noch größer. Das muss aber nicht sein.
Der Runde Tisch Demografie bietet am Donnerstag, 20. Juni, im Rahmen des Kulturprogramms „Miteinander-Füreinander“ einen Informationsabend zum Thema „Erste Hilfe am Kind“ an. Damit Unfälle erst gar nicht passieren, werden besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahe gebracht.
Der Kurs richtet sich (nicht nur, aber vor allem) an Großeltern, die dadurch sicherer im Umgang mit ihren Enkelkindern werden können. Das Seminar findet im Aufenthaltsraum von Pamina II im Haus am Marienplatz von 18.30 Uhr bis 20 Uhr statt. Seminarleiter sind erfahrene Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuz. Die
Teilnahmegebühr beträgt 3 Euro. Anmeldungen an Sabine Schalk-Odenwälder (DRK, Kreisverband Mannheim), Telefon 06201 – 4893712.”
]]>Weinheim/Oberflockenbach, 11. Juni 2013. (red/pro) Der 62-jährige Ortsvorsteher Hans Salbinger ist am Samstag infolge eines Arbeitsunfalls verstorben. Mit Rücksicht auf die Familiehat sich der Oberbürgermeister erst heute zu dem tragischen Unfall geäußert.
Die Polizei informierte am Samstag, dass ein 62-jähriger Landwirt bei einem Unfall am Samstag, gegen 11.12 Uhr auf seinem landwirtschaftlichen Gelände in Weinheim-Wünschmichelbach verstorben sei. Der Landwirt habe einen Pflug an seinen Traktor anhängen wollen, als der Pflug aus noch nicht bekannten Gründen zur Seite gekippt sei und der Mann zwischen Pflug und Traktor einklemmt wurde. Der Landwirt verstarb noch vor Ort aufgrund der schweren Verletzungen. Zwecks Bergung des Verunglückten waren die Feuerwehren Weinheim und Oberflockenbach mit zwölf Personen im Einsatz.
Beim Verunglückten handelt es sich um Hans Salbinger, der seit 2009 Ortsvorsteher von Oberflockenbach war. Hans Salbinger hinterlässt seine Frau und zwei Kinder. Der Landwirtschaftsmeister war nicht nur politisch bei den Freien Wählern aktiv, sondern auch engagiertes Mitglied mehrerer Vereine.
Am kommenden Donnerstag wäre die nächste Ortschaftsratssitzung gewesen – die Ortschaftsräte beraten heute Abend, ob diese stattfinden soll.
Oberbürgermeister Heiner Bernhard äußerte sich heute zum unerwarteten Tod des Ortsvorstehers:
]]>Wir sind alle bestürzt und geschockt vom tragischen Tod Hans Salbingers. Er war ein Ortsvorsteher, der seinen Heimatort sehr authentisch und engagiert vertreten hat. Hans Salbinger hat nicht nur in Oberflockenbach gelebt, er hat für Oberflockenbach gelebt. Seine Ortschaft, in der er aufgewachsen ist und fest verwurzelt war, war ihm ein persönliches Anliegen, das er beharrlich und trotzdem sehr sympathisch vertreten hat. Unsere Gedenken und unser Mitgefühl sind jetzt bei seiner Familie. Der Ortsteil Oberflockenbach, aber auch ganz Weinheim trauert um einen ehrlichen, hochanständigen und warmherzigen Menschen.
Weinheim/Rhein-Neckar/Köln, 22. Mai 2013. (red) Der tragische Unfall eines 37 Jahre alten Weinheimers macht die Menschen fassungslos: Wer kommt auf die Idee, eine Holzpalette nachts auf eine Straße zu legen?, fragen sich die Menschen. Und es wird nicht an Flüchen über den/diejenigen gespart, der/die einen anderen und dessen Familie sinnlos ins Unglück gestürzt hat/haben. Tausende Menschen nehmen Anteil und teilen auch tausendfach ein Foto des Opfers mit seiner Familie. Doch das kann weiteres Unheil nach sich ziehen – für das Opfer, die Kinder, die Frau, aber auch für Personen, die mit dem Teilen des Fotos eigentlich nur helfen wollten. Der Fachanwalt Otto Freiherr Grote von der auf Internet- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke erklärt im Interview mögliche Problemlagen.
Interview: Hardy Prothmann
Herr Grote, vermutlich hat der Bruder ein Bild des Unfallopfers und dessen Familie veröffentlicht. Darf er das?
Otto Freiherr Grote: Nicht ohne eine entsprechende Einwilligung. Entscheiden kann das nur die abgebildete Person selbst oder deren gesetzlicher Vertreter. Wenn diese nicht entscheidungsfähig ist, könnte das vorliegend vielleicht die Ehefrau/Mutter. Ein Onkel hat jedenfalls kein automatisches Recht, über die Abbildung seiner Nichten und Neffen zu entscheiden – auch hier braucht er die Zustimmung eines Elternteils.
Gehen wir mal davon aus, die Zustimmung liegt vor. Bleibt es trotzdem heikel?
Grote: Ja. Persönlichkeitsrechte sind nicht ohne Grund stark geschützt. Natürlich können die Eltern darüber entscheiden, welche Öffentlichkeit sie in Bezug auf ihre Kinder herstellen – doch sollte man dabei beachten, dass man über das öffentliche Bild der Kinder bestimmt und sie vor vollendete Tatsachen stellt. Das ist eine persönliche Einschätzung: Ich finde, die Kinder sollten über ihre öffentliche Wahrnehmung selbst bestimmen können, wenn sie erwachsen sind.
Warum sehen Sie das problematisch?
Grote: Fotos, die einmal im Internet verbreitet sind, insbesondere bei Sozialen Medien, sind kaum noch zu kontrollieren. Hier kann sich eine Eigendynamik entwickeln, die ein enormes Risiko in sich trägt. Was, wenn ein negativer Kontext hergestellt wird? Klar, man kann versuchen, rechtlich gegen einzelne oder viele Personen vorzugehen, aber die öffentliche Wahrnehmung bekommt man oftmals nicht mehr in den Griff.
Würden Sie dazu raten, für eine private „Fahndung“ Fotos zu veröffentlichen?
Grote: Davon kann ich aufgrund der damit verbundenen Risiken nur abraten. Sehr wichtig ist jedenfalls, dass solche Maßnahmen klar mit den Ermittlungsbehörden abgesprochen werden, um einen polizeilichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.
Die Familie handelt doch unter Druck – können Sie nicht verstehen, dass man da alles versucht?
Grote: Selbstverständlich ist das nachvollziehbar. Entscheidungen wie diese erfolgen aus einer Extremsituation und oft nicht mit klarem Kalkül – deswegen ist es gut auf externe Experten zu vertrauen, wie die Ermittlungsbehörden oder anwaltlichen Rat.
Das vom Bruder der Familie veröffentlichte Foto ist gut 20.000 Mal geteilt worden. Welches Risiko gehen die Menschen ein, die helfen wollen, indem sie das Bild teilen?
Grote: Sie gehen ein sehr großes Risiko ein, weil sie nicht überprüfen können, ob derjenige, der das Foto und andere Informationen veröffentlicht hat, auch dazu berechtigt ist.
Aber die Leute handeln doch aus einer ehrbaren Absicht heraus?
Grote: Dieses ehrbare Motiv spielt im Zweifel keine Rolle, wenn jemandem dadurch ein Schaden entsteht und dieser Schaden juristisch geltend gemacht wird. Es gibt hier insbesondere zwei Gefahren für Personen, die fremde Fotos teilen: Das Teilen eines Fotos kann gegen das Urheberrecht des Fotografen und das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verstoßen.
Was kann das für negative Folgen haben?
Grote: Man muss mit einer unter Umständen sehr teuren Abmahnung rechnen. Die Höhe und der Umfang hängen immer vom Einzelfall ab.
Dann sollte man gar nichts teilen?
Grote: Diese Entscheidung trifft mit allen möglichen Konsequenzen jeder selbst. Das Risiko verkleinert sich, je seriöser die Quelle ist und man annehmen kann, dass hier zuvor entsprechende Abwägungsprozesse stattgefunden haben. Aber auch seriöse Quellen machen Fehler. Das Risiko bleibt also.
Information der Polizeidirektion Heidelberg:
“Unbekannte hatten die Palette auf die Mitte der Fahrbahn gelegt. Der 37-Jährige, der die abschüssige Straße befuhr, hatte das Hindernis zu spät erkannt und war beim Sturz mit dem Kopf auf die Straße geprallt. Zum Unfallzeitpunkt trug der 37jährige keinen Schutzhelm, er zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Nach notärztlicher Erstversorgung an der Unfallstelle war er in ein Mannheimer Krankenhaus eingeliefert worden.
Die weiteren Ermittlungen hat die Ermittlungsgruppe der Verkehrspolizei in Heidelberg übernommen. Die Palette wurde sichergestellt, derzeit wird versucht, daran DNA-Spuren zu sichern. Zeugen, die im fraglichen Zeitraum im Bereich des Unfallortes verdächtige Personen bemerkt haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden dringend gebeten sich unter Telefon 06221/99-1870 bei der Verkehrspolizei oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.”
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Weinheim, 15. Mai 2013. (red/fw) Zu einem schweren Verkehrsunfall wurde die Feuerwehr Weinheim Abteilung Stadt gestern mittag gegen 12:30 Uhr am Berliner Platz gerufen. Die Leitstelle teilte mit, dass es zu einem Frontalzusammenstoß gekommen sei und Personen im Fahrzeug eingeklemmt wären. Daher rückte die Wehr mit dem Rüstzug (Einsatzleitwagen, zwei Löschfahrzeuge und dem Rüstwagen) zur Einsatzstelle aus.
Von Ralph Mittelbach:
“Vor Ort stellte sich heraus, dass sich die Unfallstelle an der Ecke Berliner Platz und Stahlbadstraße ereignet hat. Zwei Fahrzeuge waren zusammengestoßen, wobei allerdings keine Personen im Fahrzeug eingeklemmt waren. Das Deutsche Rote Kreuz Weinheim war mit zwei Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort und kümmerte sich um die Verletzten.
Während eine Person zur Erstversorgung aus dem Fahrzeug geholt und in den Rettungswagen gebracht wurde, musste der Fahrer des anderen Fahrzeugs erst im Fahrzeug stabilisiert werden. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, das sich der Fahrer Wirbelsäulenverletzungen zugezogen hatte, wurde im durch den Rettungsdienst ein sogenanntes „Stifneck“ angelegt.
Dieses Stifneck ersetzt einen Teil der Stützfunktion der Halswirbelsäule und setzt die teilweise Bewegungsfähigkeit außer Kraft. Der Kopf ruht auf der Schiene und sie sitzt auf den Schultern auf. So soll verhindert werden, dass eine möglicherweise bestehende Verletzung durch Bewegung des betroffenen Wirbels verschlimmert wird.
Parallel stellte die Feuerwehr Weinheim den Brandschutz sicher und kümmerte sich um auslaufende Flüssigkeiten. Mit Absperrpylonen unterstützte die Wehr die Polizeibeamten des Reviers Weinheim bei der Sicherung der Einsatzstelle.
Im weiteren Einsatzverlauf wurde dem Patient im Fahrzeug ein sogenanntes KED System angelegt um ihn patientengerecht und schonenden aus dem Fahrzeug zu retten. Das KED System ist ein Rettungskorsett und umschließt wie ein klassisches Korsett den Rumpf unterhalb der Achseln. Außerdem ist es am Rücken bis über den Kopf hinaus verlängert. Mit Hilfe des KED Systems konnte der Verunfallte fachgerecht aus dem Fahrzeug gerettet werden. Durch diese Methode können unabsichtliche Bewegungen des Halses und der Brustwirbelsäule ausgeschlossen und die Wirbelsäule entlastet werden.
Der Fahrer wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach dem die Fahrbahn durch die Feuerwehr geräumt war konnte der Einsatz beendet werden. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei Weinheim war das Stück Stahlbadstraße zwischen Berliner Platz und Cavaillionstraße voll gesperrt.”
]]>Information der Polizeidirektion Heidelberg:
“Am Sonntag in den frühen Morgenstunden wurden bei zwei Verkehrsunfällen zwei Fahrradfahrer lebensgefährlich verletzt.
Beim ersten Unfall gegen 02.20 Uhr in der Schloßgasse hatte ein unbekannter Täter eine Euroholzpalette auf die Mitte der Fahrbahn gelegt und so ein Hindernis für die Verkehrsteilnehmer geschaffen. Ein 37-jähriger Fahrradfahrer, der die abschüssige Straße befuhr, erkannte die Palette zu spät und fuhr gegen diese.
Er stürzte mit seinem Fahrrad und prallte mit dem Kopf auf die Fahrbahn. Zum Unfallzeitpunkt trug der 37-Jährige keinen Schutzhelm und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Nach notärztlicher Erstversorgung an der Unfallstelle wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert. An seinem Trekkingrad entstand ein Schaden in Höhe von 100 Euro.
Bei dem zweiten Verkehrsunfall gegen 04.50 Uhr auf dem Radweg der Mannheimer Straße war ein 31-jähriger Mountainbike Fahrer in Höhe der Badeniastraße aus bislang noch unbekannten Gründen gestürzt und hatte sich hierbei ebenfalls lebensgefährliche Verletzungen zugezogen.
Auch dieser trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm. An seinem Fahrrad war bei dem Sturz kein Schaden entstanden. Bei beiden Fahrradfahrern ergaben sich bei der Unfallaufnahme und der ärztlichen Behandlung keine Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung.”
]]>Information der Polizeidirektion Heidelberg:
“Schwere Verletzungen zog sich ein 47 Jahre alter Radfahrer bei einem Verkehrsunfall am Dienstag, gegen 18.22 Uhr auf der Kreisstraße 4124 ( Großsachsener Straße ) in Weinheim-Oberflockenbach zu. Der Radfahrer kam, aus Richtung Rippenweier fahrend, auf einer Gefällstrecke in einer Linkskurve aus bislang noch nicht bekannten Gründen, alleinbeteiligt zu Fall. Der 47-Jährige wurde, in bewusstlosem Zustand, mit einem Rettungshubschrauber in ein Mannheimer Krankenhaus verbracht.”
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