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Dienstag, 29. Mai 2012

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Rechtsprofessor kritisiert Standesdünkel

Die Mensur ist eine erlaubte Körperverletzung

Professor Burkhardt ist selbst ein "alter Herr" - lehnt aber schlagende Verbindungen ab.

 

Weinheim, 22. Mai 2012. (red) Viele Leserinnen und Leser haben die Darstellung der fackeltragenden Corpsstudenten im Imagefilm der Stadt Weinheim kritisiert. Auch für die Mensur der Verbindungen im Weinheimer Senioren-Convent wurde wenig Verständnis gezeigt. Wir haben den Mannheimer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Björn Burkhardt zur juristischen Einschätzung befragt. Der Experte bestätigt, dass sich Menschen laut Strafgesetzbuch unter bestimmten Bedingungen gegenseitig Verletzungen zufügen dürfen. Im Interview wird klar, dass der Rechtsprofessor selbst einer Verbindung angehört. Trotzdem lehnt er schlagende Verbindungen ab – aus moralischen Gründen.

Interview: Hardy Prothmann

Die Mensur ist eine Form des Duells. Ist dieses Fechten legal?

Björn Burkhardt: Wenn die Regeln eingehalten werden und durch entsprechenden Schutz schwere Verletzungen ausgeschlossen sind, eindeutig ja.

Legale Körperverletzung

Um das zu verstehen: Das Gesetz erlaubt, dass Menschen sich gegenseitig möglicherweise schwer verletzen, wenn beide damit einverstanden sind?

Burkhardt: Der Gesetzgeber unterscheidet, ob ein Verhalten den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt. Das ist zunächst bei einer Mensur der Fall. Tatbestandsmäßig handelt es sich hier um eine “Gefährliche Körperverletzung” nach Paragraf 224 des Strafgesetzbuches. Also eine Verletzung, die mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs herbeigeführt wird.

Warum ist das bei einer Mensur erlaubt?

Burkhardt: Das ist in einem bestimmten Rechtfertigungszusammenhang erlaubt und zwar hier durch die Einwilligung der Schläger.

Was ist juristisch gesehen eine Einwilligung?

Burkhardt: Der Einwilligende mus einwilligungsfähig sein. Das Rechtsgut, in dessen Verletzung er einwilligt, muss zu seiner Disposition stehen.

Das heißt, er kann einwilligen oder ablehnen?

Burkhardt: Richtig. Es muss sich aber um Rechtsgüter handeln, in die man einwilligen kann. In eine lebensgefährliche Verletzung können Sie nicht einwilligen. Das untersagt der Gesetzgeber ausdrücklich in Paragraf 216, hier ist eine Tötung auf Verlangen verboten, beispielsweise betrifft das die Sterbehilfe. Eine Fremdtötung ist unter allen Umständen verboten, auch wenn das jemand ernsthaft verlangt. Eine Einwilligung in eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität ist aber grundsätzlich möglich.

Schlagende Verbindungen verlangen aber für die Mitgliedschaft die Mensur. Ist das nicht eine einschränkende Bedingung, also eine Form von Zwang?

Burkhardt: Nein. Das würde ich nicht als Einschränkung sehen, weil es im Belieben eines jeden steht, sich diesen Ritualen nicht zu unterziehen.

Sind Kampfsportarten wie Boxen mit einer Mensur vergleichbar?

Burkhardt: Wenn man einfach diesen Ausschnitt Körperverletzung nimmt, gibt es, glaube ich, keine Unterschiede. Beides unterliegt Regeln. Und die Mensur wird mit Schutzkleidung durchgeführt, so dass lebensgefährliche Verletzungen ausgeschlossen sind. Nach der Gesetzgebung kann man das also vergleichen, aber gefühlsmäßig gibt es für mich einen Unterschied, der ist dann eher rechtsphilosophisch.

“Diese Form von elitärem Denken ist mir fremd.”

Schön, dass auch Juristen Gefühle haben – was meinen Sie?

Burkhardt (lacht): Die Frage ist, was viele Menschen an der Mensur stört? Das hat der Bundesgerichtshof bereits 1953 in seiner Urteilsbegründung thematisiert. Nach § 228 Strafgesetzbuch liegt ein rechtswidriges Handeln nur dann vor, wenn die Tat, also die Körperverletzung, trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Dies hat der BGH für die Mensur zwar verneint, aber “gewisse” Bedenken zum Ausdruck gebracht. Das möchte ich an dieser Stelle zitieren:

“Die Frage, ob eine Körperverletzung trotz Einwilligung des Verletzten gegen die guten Sitten verstößt, lässt sich nicht nur nach der Schwere der Verletzungen beantworten. Vielmehr spielen auch die sonstigen Umstände und vor allem die Beweggründe eine wesentliche Rolle. Die Beweggründe der schlagenden Studenten können nicht nur im Sportlichen gesucht werden. Der studierenden Jugend stehen überaus zahlreiche Sportarten zur Verfügung, auch solche, die den persönlichen Mut ausbilden. Als einzige dieser Sportarten wird die Schlägermensur von weiten Kreisen des Volkes missbilligt, und zwar eben wegen ihrer geschichtlichen und gesellschaftlichen Besonderheiten, nämlich wegen ihres geschichtlichen Zusammenhangs mit dem Vorrechtsanspruch einzelner Stände. Die studierende Jugend erhebt nach ihrer Berufswahl den Anspruch, später die geistige Führung der Nation zu übernehmen. Es ist schwer vorstellbar, dass gerade sie sich aus rein s p o r t l i c h e n (sic!, so aus der Veröffentlichung übernommen) Gründen eine derart umstrittene Betätigung auswählen sollte. Vielmehr müssen die Beweggründe mindestens zum Teil in eben jenen Besonderheiten gesucht werden, die zu einer so weitgehenden Ablehnung der Mensur geführt haben. Zum mindesten kann der Anschein entstehen, als sei es den Mensurkämpfern um eine Wiederbelegung der erwähnten Standessitten und vielleicht auch der damit verbundenen Standesrechte zu tun.
Quelle: “Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen” 4. Band S.24 ff.”

Die Richter äußerten ihr Unbehagen also aufgrund der Motive. Teilen Sie die Auffassung?

Burkhardt:  Ja – diese Form von elitärem Denken ist mir fremd.

Sie sind doch aber als Professor selbst Elite?

Burkhardt: Ja, aber es gibt für mich überhaupt keinen Grund, dass ich mich gegenüber anderen Menschen, die nicht dieselbe Ausbildung haben, hervorhebe. Ein Professorentitel macht mich nicht zu einem besseren Menschen und alles, was wir erreichen, haben wir auch anderen Menschen zu verdanken.

Sie stört also der Standesdünkel?

Burkhardt: Ja, das ist eine Form von Denken, die mir und allen modernen Menschen fremd ist.

Keine Vorteile

Sie sind aber selbst auch ein Alter Herr, also Mitglied einer Verbindung.

Burkhardt: Das ist zutreffend, in der Tübinger Rothenburg AG. Diese ist nichtschlagend und mittlerweile sind dort fast mehr Frauen als Männer Mitglied.

Warum sind Sie in eine Verbindung eingetreten?

Burkhardt: 1966 hat mich ein Bekannter eingeladen und mir hat der Kreis gefallen. Es gab Vorteile – beispielsweise einen Fernseher auf dem Haus und einen Stocherkahn, auf dem ich viel Zeit verbracht habe.

Haben Sie berufliche Vorteile aus der Mitgliedschaft gezogen?

Burkhardt: Das kann ich klar verneinen. Der überwiegende Teil der Mitglieder waren damals keine Juristen. Meine Verbindung ist sehr offen und die Gemeinschaft steht im Vordergrund. Es gibt keinen Standesdünkel, sonst wäre ich dort kein Mitglied geworden.

Kommentare

  1. Thomas M meint:

    Hallo,

    vielen Dank für das sehr gute Interview und die differenzierte Berichterstattung zum Thema. Bin seit drei Monaten regelmäßiger Leser des Weinheimblog und Rheinneckarblog und sehr dankbar für die vielen analytischen Texte, die auch deutlich Stellung beziehen – auch, wenn ich manchmal eine andere Meinung habe.
    Sehr gut gefällt mir, wie Ihr Themen aufbereitet und nicht die blöde Terminberichterstattung wie andere Medien bietet.
    Und an die anderen Kommentatoren: Gehts differenzierter, wenn ein Überblickstext geschrieben wird, in dem die Probleme dargestellt werden und gerade diese dumpfe Mensur erkennbar ablehnend dargestellt wird und gleichzeitig klar gemacht wird, dass sie rechtlich erlaubt ist?
    Guter Journalismus zeichnet sich gerade durch Nachfragen aus und hintergründige Informationen. Die Verlautbarungs-Berichterstattung der Zeitungen braucht kein Mensch.

    Thomas

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