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Weinheim, 10. Januar 2011. (pm) Familien mit mindestens drei Kindern, die bei ihren Eltern leben, aber auch Alleinerziehende, Eltern schwerbehinderter Kinder und Hartz-IV-Empfänger mit Kindern können jetzt wieder – ungeachtet des Familieneinkommens – einen Landesfamilienpass für vergünstigte und teilweise kostenlose Eintrittsgebühren in kulturelle Einrichtungen, Schlösser, Gärten und Museen des Landes beantragen. Eine Beantragung kann praktisch im Weinheimer Bürgerbüro erfolgen.
Information der Stadt Weinheim:
“Es gibt zum Beispiel spezielle Gutscheine für Einrichtungen wie Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, TECHNOSEUM Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte in Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe und seit Sommer 2010 auch das Auto&Technik-Museum in Sinsheim. Diese Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Es sind neue Gutscheine hinzugekommen, zum Beispiel für das Schloss Salem am Bodensee. Es kann mit einem der Gutscheine „Sonstiges Objekt“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Mit den neuen Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn” sowie „Europa-Park, Rust” können weiterhin zwei Freizeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gillt nur am 18. September.
Pro Person wird eine Ermäßigung von 4 Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 11. September. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.
Dabei ist auch ein Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Das Museum bietet Passinhabern am 8. Mai einen kostenfreien Eintritt an. Neu hinzugekommen ist das Porsche-Museum in Stuttgart, das jeweils einen kostenfreien Tag in den Monaten Januar und November anbietet.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.sozialministerium-bw.de) steht eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die für Passinhaber einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt gewähren.
Zu beachten ist, dass der Landesfamilienpass nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) gilt.
Antragsformulare und weitere Informationen beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim, Dürrestraße 2, Telefon 06201- 82 555.”
Einen schönen Tag wünscht
Das rheinneckarblog
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