Weinheim, 13. April 2011. (red/pm) Die Berechnung der Abwassergebühr in den Kommunen Baden-Württembergs ändert sich. Die Stadt Weinheim bereitet zur Zeit die Erhebung der “gesplitteten Abwassergebühr” vor, die mehr Kostengerechtigkeit ermöglichen sol. Der Verwaltungsgerichtshofs hatte im März 2010 entschieden, dass die frühere Berechnungsmethode unzulässig ist..
Information der Stadt Weinheim:
“Die künftige Gebühr berücksichtigt neben dem zu entsorgenden Schmutzwasser aus Haushalten und Betrieben auch das Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstücks in den Kanal eingeleitet wird. Das entspricht künftig mehr dem Verursacherprinzip, wie es der VGH angemahnt hat.
Wer Wasser versickern lässt, spart Geld
Grundregel: Je mehr ein Grundstück versiegelt ist, desto höher fällt die Gebühr aus. Umgekehrt: Wer möglichst viel Regenwasser auf seinem Areal in den Boden und damit ins Grundwasser versickern lassen kann, spart künftig Geld. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Weinheimer Stadtverwaltung verschickt in den
nächsten Tagen an rund 16 000 Grundstückseigentümerin der Stadt Info-Briefe und Erhebungbögen, um das Maß der Bodenversiegelung möglichst exakt zu erheben.
Künftig wird es eine Abwassergebühr geben, die sich aus zwei Berechnungen zusammensetzt:
- Das ist zum einen die „Schmutzwassergebühr“, die wie bislang nach dem jeweiligen Frischwasserverbrauch berechnet wird. Diese fällt pro Kubikmeter Abwasser allerdings niedriger aus als bisher.
- Zum anderen eine „Niederschlagswassergebühr“, die sich aus den Größen aller bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ergibt. Die neuen Gebühren gelten landesweit nicht nur als ökologisch sinnvoll sondern auch als verursachergerechter.
Die genaue Erhebung der versiegelten Flächen ist freilich aufwändig, deshalb bittet die Stadt ihre Bürger jetzt um Unterstützung – durchaus in deren eigenem Interesse. Zwar wurden die versiegelten Flächen bereits mit Hilfe vorhandener Katasterdaten und Luftbildaufnahmen soweit wie möglich erfasst und in das beigefügte Erfassungsblatt eingetragen, die verwendeten Luftbilder sind aber nicht aktuell. Darüber hinaus waren nicht alle Flächen zweifelsfrei erkennbar
Deshalb kann es vorkommen, dass die Angaben im Erfassungsblatt von den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Grundstück abweichen. Die sollen die Grundstücksbesitzer selbst kontrollieren und gegebenenfalls ergänzen oder korrigieren.
Kontrolle wichtig
Auch gibt es graduelle Unterschiede bei der Gebührenerhebung, die davon abhängen, welcher Bodenbelag wie stark Wasser durchlässt. Die Stadt hat Beispiele möglicher Befestigungsarten und deren Auswirkungen auf die Niederschlagswassergebühr sind in einem Informationsblatt benannt, das den Haushalten ebenso zugeht.
Die Stadt hat ein Unternehmen, die WTE Betriebsgesellschaft mbH, mit dem Auskunftsverfahren beauftragt. Dorthin soll das korrigierte und unterschriebene Erfassungsblatt innerhalb von vier Wochen mit Hilfe des beigefügten Antwortumschlags zurückgeschickt werden. Während dieser Zeit ist eine kostenfreie Servicenummer für Fragen geschaltet.
Weitere Informationen stellt die Stadt im Internet unter www.weinheim.de zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung auch eine persönliche Beratung im Rathaus an.
Durch die getrennte Berechnung erhalte die Stadt im Übrigen keine zusätzlichen Einnahmen. Es finde lediglich eine Umverteilung des Gebührenaufkommens entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasseranlagen statt.
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