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Rhein-Neckar, 13. Juli 2011. (red) Vereins- und StraÃenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. âFeste sollen Spaà und Freude machen, aber nicht krankâ, betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung ist für die Kontrolle der Vereins- und StraÃenfest zuständig.
Information des Landratsamts:
âHygienefehler können beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Schnell kann bei derartigen Lebensmittelinfektionen â gerade bei Vereins- und StraÃenfesten â ein gröÃerer Personenkreis betroffen seinâ, erläutert der zuständige Referatsleiter, Rudi Wolf.
Daher sei es von groÃer Bedeutung, bereits im Vorgriff die Risiken so klein wie möglich zu halten. Denn der Umgang und die Abgabe von Lebensmitteln habe auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, so Wolf weiter. Wie auch in den Betrieben der Gastronomie seien bei Vereins- und StraÃenfesten die Vorgaben des Gaststätten- und des Lebensmittelrechts zu beachten.
âDie Verbraucher können die auf StraÃen- und Vereinsfesten angebotenen Lebensmittel in der Regel mit Genuss und ohne Reue verzehrenâ, so Dr. Michael. Gravierende Hygienemängel seien selten. Der Hygienestatus der Veranstaltungen habe sich im Laufe der Jahre, auch durch eine offensive Informationspolitik unseres Amtes stetig verbessert. Dennoch fallen den Prüfern der Lebensmittelüberwachungsbehörde immer wieder VerstöÃe gegen die gute Hygienepraxis auf.
âDie mit Abstand häufigsten Probleme entstehen bei Vereins- und StraÃenfesten dadurch, dass Verunreinigungen, die möglicherweise pathogene Keime enthalten können, durch Unachtsamkeit in das Lebensmittel eingebracht werden oder bereits beim Einkauf enthalten warenâ, erklärt Wolf. Durch unsachgemäÃe Lagerung und Abgabe können sich dann diese Keime stark vermehren und im schlimmsten Fall nach Verzehr eine Erkrankung auslösen.
âAls Grundsatz gilt also, den Eintrag von Verunreinigungen und damit auch von Keimen in Lebensmitteln zu vermeiden und durch geeignete Lagerungs- und Abgabebedingungen eine Vermehrung der Keime zu minimierenâ, so Wolf.
Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung hat auch für Veranstalter von Vereins- und StraÃenfesten einen Flyer herausgegeben, der Hinweise für den Betrieb eines Lebensmittelverkaufsstandes und zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln â insbesondere auch zu leicht verderblichen Lebensmitteln â gibt.
Darüber hinaus wird in diesem Faltblatt auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen. Er gibt auch Auskunft über die bauliche Beschaffenheit eines Verkaufstandes und dessen Schutzvorrichtungen. âUm Krankheiten zu vermeiden, müssen insbesondere die Lebensmittel bei vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werdenâ, betont Wolf.
Diese seien im Flyer in Tabellenform dargestellt. So dürfen beispielsweise rohe Bratwürste nur bis zu maximal vier Grad Celsius und Tiefkühlprodukte bei minus 18 Grad Celsius gelagert werden. Wertvolle Hinweise gibt der Leitfaden auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Preisauszeichnungen.
Wer bei einem Fest Verantwortung übernimmt, dem empfiehlt der Lebensmittelexperte vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, dieses Merkblatt zu lesen und die Ratschläge in der Praxis zu beherzigen, denn dann wird es mit Sicherheit ein gelungenes Fest.
Der Leitfaden ist erhältlich beim Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Adelsförsterpfad 7, 68168 Wiesloch, Tel. 06222/30734265. Er ist auch im Internet abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de/Informationsmaterial. Allgemeine Hinweise zu diesem Thema gibt auch Rudi Wolf unter Tel. 06222/3073-4351 oder E-mail: [email protected]”
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