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Weinheim, 20. Juli 2011. (red/live) Der Gemeinderat hat heute mehrheitlich beschlossen, dass die unechte Teilortswahl und die Zahl der Gemeinderäte von 32 unverändert bleibt.
Von Hardy Prothmann
Die unechte Teilortswahl ist ein Relikt aus den Gemeindereformen der 70-er Jahre. Damals wurden die vormals selbstständigen Orte Hohensachsen/Ritschweiter, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Rippenweier und Sulzbach eingemeindet und sich nur Ortschaften der Stadt Weinheim.
Um den Gemeinden im “Übergangsprozess” eine starke Stellung zu geben, wurde die unechte Teilortswahl eingeführt. Nach 35 Jahren haben mittlerweile die meisten Gemeinden, die diese Regelung hatten, diese wieder abgeschafft. Nur noch 44 Prozent der Gemeinden mit unechter Teilortswahl halten daran fest.
Nach den Stellungnahmen der Fraktionen, die sich überwiegend für die Beibehaltung aussprachen, stellte OB Heiner Bernhard insgesamt drei Anträge.
Als erstes wurde die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur Abstimmung gestellt – der OB und einige Gemeinderäte stimmten dafür, die Mehrheit dagegen.
Danach stellte der OB den Antrag der GAL zur Entscheidung, die Bevölkerung per Bürgerentscheid entscheiden zu lassen. Der OB stimmte mit zwölf weiteren Stadträten dafür, die Mehrheit dagegen.
Der dritte Antrag lautete: “Alles bleibt, wie es ist.” Der OB und zehn weitere Stadträte stimmten dagegen, drei enthielten sich, 25 Stadträte stimmten dafür.
Anmerkung: “Live”-Bericht direkt aus dem Gemeinderat.