Offener Brief von Andrea Reister an die Verwaltung:
“Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bernhard,
sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Dr. Fetzner,
sehr geehrte Damen und Herren GemeinderätInnen,
Bezug nehmend auf mein Schreiben vom 15.07.2013 stelle ich als Mitglied des Ortschaftsrates Lützelsachsen nochmals eindeutig klar, dass der Ortschaftsrat –zumindest in Lützelsachsen- bislang in Entscheidungsfindungen dieser für die Ortsteile mit erheblicher Bedeutung verbundenen Angelegenheit nicht, auch nicht ansatzweise, im Rahmen der ihm zustehenden Rechte eingebunden ist und war.
Wie bereits in meinem Schreiben am 15.07.2013 festgestellt, fanden sämtliche Vorgänge bisher ohne Beteiligung und Einbindung des Ortschaftsrates als demokratisch gewählte Vertretung der Bürger der betroffenen Ortsteile statt.
· Die Sitzung des beratenden Sportausschusses war nicht öffentlich. Die Ortschaftsräte als Gremien waren nicht eingebunden. Ergebnisse wurden lediglich in Kurzform bekannt gegeben.
· Die Vorlage für die Hallenthematik mit gleichzeitigem Aufstellungsbeschluss bezüglich des Standortes Muckensturmer Str. wurde 1 Woche vorher den Ortschaftsräten zur öffentlichen Beratung zwar übergeben,
· danach wurde das Thema Hallen bekannterweise wieder von der Tagesordnung bei der vorletzten OR-Sitzung abgesetzt, mit der Vorgabe der Verwaltung, es dürften bei dieser Sitzung und nach Bekanntgabe der Absetzung dieses TOP s keinerlei Kommentare jedweder Art zum Thema Halle und Standort der Hallen abgegeben werden. Die interessierten anwesenden Bürger, die zur Sitzung gekommen waren, wurden darüber informiert, dass seitens der ORe über nichts geredet werden darf, mehr erfuhren sie im Rahmen der OR-Sitzung nicht. Eine Beschlussfassung war daher nicht möglich.
· Bei der Beratschlagung am 12.07.2013 wegen weiterer Vorgehensweise zu den Hallen war der Ortschaftsrat nicht beteiligt.
· Die Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 17.07.2013 ist wiederum ohne vorangegangene Diskussion im OR und ohne Information und ein feed-back von den OR als Gremium und/oder einer Abstimmung des OR erarbeitet worden.
· Presseinformationen die Hallen betreffend, haben die Ortschaftsräte nicht von der Pressestelle der Stadt Weinheim erhalten.
Bei der am 17.7.13 erfolgten Beratung „Hallen Weinheim Süd – weiteres Verfahren zur Einbindung der Interessenvertreter“ (SD-Nr. 117/13) hat die FDP-Fraktion einen Antrag eingebracht, der folgendes beinhaltete:
- Die Verwaltung wird beauftragt bei den vorgesehenen Nutzerdialogen zum Thema „Hallen Weinheim Süd“, den GR-Mitgliedern die eingeladenen Interessenvertreter vor den Nutzerdialogen zu benennen
- Die Nutzerdialoge dienen der Anhörung. Die Verwaltung geht ohne Darstellung einer Realisierungsvariante und ohne Vorgabe eines Kostenrahmens in die Nutzerdialoge.
Ziel war, die bisherigen und zukünftigen Nutzungen in einem ersten Schritt erst einmal vor Ort zu erfassen und ergebnisoffen Nutzungen und Kosten mit den jetzigen und zukünftigen Nutzern zu diskutieren und dann in einem 2. Schritt zu klären, was davon machbar ist. Der Oberbürgermeister hat bei dieser Sitzung zugestimmt, diesen Antrag inhaltlich zu übernehmen, was zu Protokoll gegeben wurde. Eine Abstimmung war somit entbehrlich.
· Entgegen der Zusage wurden weder GRe noch ORe vor den Nutzerdialogen zu „wann, wo und mit wem“ der Nutzerdialoge informiert.
· Die Nutzerdialoge haben wieder nicht öffentlich stattgefunden. Die Ortschaftsräte konnten an den Nutzerdialogen nicht teilnehmen, haben bis dato keinerlei Informationen oder Protokolle zu den Ergebnissen erhalten.
· Die Information am 24.10.2013 ist wiederum nicht öffentlich, d.h. Schweigepflicht für die Ortschaftsräte für fast 3 Wochen bis zur öffentlichen Vorstellung für die Bürger. Das ist untragbar, angesichts der Tatsache, dass die ORe fast täglich nach dem Stand der Dinge befragt werden !
· Die Öffentliche Veranstaltung soll dann für alle Ortschaften gleichzeitig stattfinden, obwohl eine lützelsachseninterne Diskussion mit den Lützelsachsener BürgerInnen bisher nicht anberaumt worden ist und somit ein Lützelsachsener Votum noch gar nicht feststeht.
Ich wiederhole: Das Gremium Ortschaftsrat, als Gesamtheit aller Ortschaftsräte verschiedener Fraktionen hat nach der Gemeindeordnung und der Ortschaftsverfassung folgende Aufgabe und folgendes Recht:
Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Antrags- und Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Stellungnahme des Ortschaftsrates ist in die Beratung des Gemeinderates bzw. Ausschusses einzubeziehen. Außerdem berät der Ortschaftsrat die örtliche Verwaltung in allen Angelegenheiten. Über die Ortschaftsräte soll eine Mitbeteiligung an der politischen Willensbildung gesichert werden.
Diese Rechte wurden bei der Hallenthematik – einem der wichtigsten Themen in Lützelsachsen- aufgrund der bisherigen Sachlage und der geplanten weiteren Vorgehensweise weder gewahrt noch können sie in dem erforderlichen Umfang ausgeübt werden. Durch die einseitige Festlegung der Teilnehmer und der Vorgaben des Nutzerdialogs seitens der Verwaltung ohne Information an GR und OR und der bisherigen nicht-öffentliche Verlagerung der Diskussion zur Hallenthematik in separate Ausschüsse und Teilnehmerkreise, wurden die gesetzlich vorgeschrieben Einbindung des Ortschaftsrates als auch die gebotene frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft wiederholt verhindert und vereitelt. Auch die „Information“ der Ortschaftsräte am 24.10.2013 wird der ortschaftsverfassungsrechtlichen Vorgabe Einbeziehung und Mitbeteiligung an der politischen Willensbildung nicht gerecht.
Ich beantrage daher, die Ergebnisse sowie die Protokolle der Nutzerdialoge den Ortschaftsräten vorab zu übermitteln, damit diese sich auf den 24.10.2013 entsprechend vorbereiten können. Weitere Anträge folgen nach Kenntnis des Sachstandes Nutzerdialog.”
]]>Weinheim, 05. September 2013. (red/ld) Mit dem Feuer spielt man nicht. Das sollen nun auch die ganz Kleinen lernen. Die Feuerwehr Weinheim Abteilung Stadt hat deshalb eine Kinderfeuerwehr gegründet. Teilnehmen können Kinder ab sechs Jahren. Die Feuerwehr will dadurch ihre Jugendarbeit verbessern und später mehr Menschen in den aktiven Feuerwehrdienst bringen.
Von Lydia Dartsch
Christopher Quindel ist 24 Jahre alt und einer der Betreuer der Kinderfeuerwehr. Mit 10 Jahren hat er bei der Jugendfeuerwehr angefangen: Für ihn viel zu spät. Er hatte schon lange vorher Lust, zur Feuerwehr zu gehen. Heute ist er im aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehr findet er richtig klasse. Sein sechsjähriger Sohn ist bereits dort angemeldet.
Auch Kerstin Baumann und Lina Albrecht freuen sich auf den Nachwuchs, den sie gemeinsam mit Herrn Quindel ab Oktober betreuen werden. Auch sie sind schon seit ihrer Jugend bei der Feuerwehr aktiv. Baumann war in den vergangenen Jahren Stadtjugendwartin. Sie hat das Feuerwehr-Gen:
Meine ganze Familie ist bei der Feuerwehr: Mein Bruder, mein Vater und mein Onkel. Meine kleine Tochter habe ich auch schon für die Kinderfeuerwehr angemeldet.
Jeweils am ersten und dritten Mittwoch im Monat zwischen 17:00 und 18:30 Uhr wird sich die Kinderfeuerwehr im Feuerwehrzentrum treffen. Je nach Anzahl der Anmeldungen wird es ein oder zwei Treffen im Monat geben. Die Gruppen mit bis zu 20 Kindern ab sechs Jahren sollen dort zunächst über Feuerwehr- und Umweltthemen sprechen. Es wird um Brandschutzerziehung gehen. Außerdem stehen basteln und spielen auf dem Programm. Auch Ausflüge sind möglich.
Um die Feuerwehrtechnik geht es bei den Kindern nicht. Die wird später, in der Jugendfeuerwehr, vermittelt. Daran können Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren teilnehmen.
Die Gruppenleiter Kerstin Baumann, Lina Albrecht und Christopher Quindel haben für ihre neue Aufgabe extra einen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal besucht. Die Idee hinter der Kinderfeuerwehr besteht darin, die Kinder später in die Jugendfeuerwehr und mit 18 Jahren in den aktiven Dienst zu bringen.
Vorbild der Kinderfeuerwehr sei die Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Sulzbach, die im Jahr 2008 gegründet worden ist. Dort sind 30 Kinder in der Gruppe. In Sulzbach habe man mit dem Projekt gute Erfahrungen gemacht, sagt Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht, der jetzt auf Nachahmer baut:
Ich hoffe, dass das Angebot der Abteilung Stadt läuft und hoffe, dass wir die Abteilungen Hohensachsen und Lützelsachsen mit dazu nehmen können.
Die Kinderfeuerwehr ist für die Eltern kostenlos. Uniformen wird es für die Kleinen keine geben – stattdessen T-Shirts und Basecaps. Beim Infoabend am 09. Oktober um 18:00 Uhr im Feuerwehrzentrum in der Bensheimer Straße 6 können Eltern ihre Fragen zur Kinderfeuerwehr stellen und sich näher über die Gruppe und Inhalte informieren. Der erste Dienst wird den Eltern angemeldeter Kinder rechtzeitig mitgeteilt. Danach ist der Einstieg in die Gruppen jederzeit möglich.
Service:
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.feuerwehr-weinheim.de, auf der Facebookseite sowie unter der email-Adresse [email protected].
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Weinheim, 04. September 2013 (red/fw) Am kommenden Sonntag, den 08. September, lädt die Feuerwehr Weinheim Abteilung Oberflockenbach zum Tag der offenen Tür in die Großsachsener Straße ein. Die Brandschützer informieren über ihre Arbeit und stellen ihr Arbeitsgerät vor.
Information der Feuerwehr Weinheim:
“Die Bürger haben an diesem Tag die Möglichkeit das neue Löschfahrzeug anzuschauen, das der Gemeinderat zum Schutz der Bürger für den Ortsteil und das Stadtgebiet angeschafft hat. Dieses neue Löschfahrzeug ersetzt das 1983 in Dienst gestellte Fahrzeug und ist das notwendige Arbeitsgerät um den Brandschutz sicherzustellen. Neben dem neuen Fahrzeug wird die Wehr auch ihre Arbeit im Bereich Brandbekämpfung, technische Hilfe und medizinische Notfälle vorstellen. Auch für die kleinen Gäste ist einiges geboten, denn die Jugendfeuerwehr wird eine Spielstraße aufbauen. Los geht es ab 9:30 Uhr mit einem bayrischen Frühstück. Als Tagesessen steht Wellfleisch mit Kraut auf der Speisekarte und die Feuerwehrfrauen eröffnen ihr Florians Cafe ab 13 Uhr.”
]]>Vor allem beim Hauptbahnhof hatte sich das Amt für Stadtentwicklung mit dem Planungsbüro der Bahn intensiv um eine Kostenreduzierung bemüht. Zunächst auch erfolgreich. Allerdings schlugen auf der anderen Seite immer weitere Kostensteigerungen der Bahn zu Buche, so dass der städtische Anteil an der Realisierung des Hauptbahnhofs nun etwa 1,61 Millionen Euro beträgt.
Entsprechend kritisch waren manche Stellungnahmen in der Sitzung des Gemeinderates. Die Bauarbeiten am Hauptbahnhof beginnen 2015. Bereits im Dezember 2015 sollen dann S-Bahnen entlang der Bergstraße von Heidelberg bis nach Darmstadt fahren.
Auch der Westbahnsteig in Lützelsachsen verteuert sich um etwa 125.000 Euro. Rund 330.000 Euro kostet die Ausstattung des Haltepunktes in Sulzbach mit Park-and-Ride-Parkplatz.
]]>Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ortsvorsteher/innen und ihre Stelvertreter/innen auf Vorschlag der einzelnen Ortschaftten gewählt werden. So war die Entscheidung des Gemeinderats am vergangenen Mittwoch einstimmig, Heide Maser zur neuen Ortsvorsteherin von Oberflockenbach zu benennen.
Auch ihre Stellvertreter legte der Gemeinderat fest: 1. Stellvertreter ist von nun an Reiner Fath (SPD), 2. Stellvertreter Kurt Jäger (Freie Wähler). Den freigewordenen Platz im Ortschaftsrat von Oberflockenbach besetzt nun Willi Herzog von (Freie Wähler). Insgesamt hat der Ortschaftsrat in Oberflockenbach sieben Mitglieder und tagt in der Regel einmal im Monat.
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Weinheim, 16. Juli 2013 (red/ld) Es sollte nur ein Autorennen sein, vielleicht eine Mutprobe im jugendlichen Leichtsínn. Für die Feuerwehr Weinheim endete sie in einem Großeinsatz in der Viernheimer Straße mit mehreren schwer verletzten Personen und einer unbekannten Chemikalie, die durch den Unfall auslief. Zum Glück war alles nur gespielt. Trotzdem war Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht zufrieden mit dem Ergebnis der Jahreshauptübung der Weinheimer Feuerwehr.
Von Lydia Dartsch
Das war viel auf einmal, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass so etwas passiert. Deshalb müssen wir auch auf so einen Fall vorbereitet sein,
sagte Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht.
Das Szenario der Jahreshauptübung: Jugendliche wollen sich auf der Viernheimer Straße ein Straßenrennen liefern. Plötzlich steht den beiden Autos ein Lkw im Weg. Die Fahrer bremsen. Versuchen auszuweichen. Retten kann sie das nicht: Ein Auto kippt um, das andere prallt gegen eine Mauer. Die Fahrer werden schwer verletzt; sind eingeklemmt. Sie müssen gerettet werden. Außerdem wurde bei dem Unfall ein Chemikalienfass beschädigt und läuft aus. Was drinnen ist, weiß man nicht.
Wenige Minuten nach der Alarmierung rückte der erste Trupp der Feuerwehr Weinheim an und verschaffte sich einen Überblick über die Lage. Wenig später trafen die Trupps der Wehren aus Sulzbach, Hohensachsen und Lützelsachsen sowie das THW, das Deutsche Rote Kreuz und die Polizei am Unfallort ein. Schnell waren die Einsatzbereiche in Abschnitte eingeteilt, jeder hatte seine Aufgabe.
Zuerst mussten die verletzten Fahrer befreit und erstversorgt werden. Währenddessen fingen die anderen Helfer den Gefahrstoff auf. Gut 70 Helferinnen und Helfer waren an der Übung beteiligt. Kommandant Albrecht zeigte sich stolz auf die vielen jungen Feuerwehrleute, die “mit großem Elan” im Einsatz waren. Nach gut einer Stunde war der Übungseinsatz abgeschlossen – mit Erfolg und der Erkenntnis, dass Übungen auch dafür da sind, Schwächen zu erkennen.
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Weinheim, 15. Juli 2013. (red/fw) Der Weinheimer Saukopftunnel, der die Weinheim und Birkenau durch die B 38 verbindet, wurde 1999 eingeweiht. Er ist 2.715 Meter lang und damit der längste einröhrige, im Gegenverkehr betriebene Straßentunnel in Mitteleuropa außerhalb der Alpen. An Werktagen fahren im Durchschnitt rund 20.400 Fahrzeuge durch den Saukopftunnel. Alle drei Monate wird er wegen Wartungs- und Reinigungsarbeiten eine Woche lang nachts zwischen 20:00 und 06:00 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt.
Information der Feuerwehr Weinheim:
“Die Feuerwehr Weinheim und die Feuerwehr Birkenau nutzten diese Möglichkeit die neue Sicherheitstechnik, die im Zuge der Umrüstung und Bau des Rettungsstollens zusätzlich eingebaut wurde, ausgiebig auf Herz und Nieren zu testen. Benjamin May ist Tunnel-Sicherheitsexperte des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Er erklärte den Brandschützern in der sogenannten Tunnelleitzentrale die Handhabung der verschiedenen Computerprogramme und Abläufe, im Falle eines Verkehrsunfalles oder eines Brandes.
Über 70 Kameras und Temperaturfühler, die im ganzen Tunnel verteilt sind, registrieren Werte, die dann vom Computer ausgewertet werden. Das Computerprogramm erkennt dadurch selbständig, in welchem Teil des Tunnels ein Brand ausgebrochen ist, beziehungsweise es zu einer Behinderung gekommen ist. Das Programm lässt dann automatische, vorprogrammierte Szenarien ablaufen. Von der Alarmierung der Feuerwehr und der Polizei, bis hin zur Vollsperrung des Tunnels und der Evakuierung.
Im Tunnel gibt es über 26 Notruftelefone, eine Lautsprecheranlage für Durchsagen und einige Radiosender sind dank interner Verstärker auch im Tunnel zu empfangen. In Notfällen kann die Tunnelleitzentrale über die Autoradios Sicherheitshinweise an die Fahrer übermitteln.
Im Falle eines Brandes ziehen die sechs großen Lüfter des Tunnels den Rauch ab und pumpen in den unteren Teil Frischluft in den Tunnel. Die Brandschützer der Feuerwehr Birkenau simulierten im Tunnel mit mehreren Nebelmaschinen einen Fahrzeugbrand. So dass die Gruppe der Feuerwehr Weinheim in der Tunnelleitzentrale die Abläufe im Ernstfall üben konnten. Herr May erklärte anhand des großen Schaubilds des Tunnels die verschiedenen Brandabschnitte und die Querschläge, die in den Rettungsstollen führen.
Anschließend wurde im Rettungsstollen die Befahrung mit verschiedenen Fahrzeugen getestet. Damit im Falle eines Schadensereignisses im Tunnel, Material und Menschen transportiert werden können. Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht ging nochmals auf die Wichtigkeit von solchen Simulationsübungen ein: Der Rhein-Neckar-Kreis werde für die Feuerwehr weiterhin solche Termine zur Übung und Begehung des Saukopftunnels anbieten.”
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Von Lydia Dartsch
Der ATU vergab einstimmig den Auftrag für die Betondeckensanierung an der Grundelbachverdolung an die Firma Philipp und Wahl GmbH & Co. KG aus Ludwigshafen. Mit einer Angebotssumme von 113.618, 32 Euro hatte sie den wirtschaftlichsten Vorschlag eingereicht. Insgesamt wurden acht Ausschreibungsunterlagen versendet, fünf Angebote gingen ordnungsgemäß bei der Verwaltung ein.
Die Kosten sind im Vermögenshaushalt 2013 für die Sanierung der Grundebachverdolung mit 80.730 Euro eingeplant. Der Anteil am Straßenbau von rund 33.000 Euro wird über die Straßeninstandsetzung gedeckt und wurde demzufolge rechtzeitig berücksichtigt.
Die derzeit genutzte Brandmeldezentrale der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist vom Hersteller bereits im Jahr 2005 abgekündigt worden. Was soviel bedeutet, dass für diese Anlage nur noch in einem begrenzten Zeitfenster Ersatzteile verfügbar sind. Da in der Vergangenheit bereits mehrfach technische Probleme auftraten, bei denen eine Beschaffung von Ersatzteilen sich als problematisch erwies, ist der Ersatz der gesamten Brandmeldezentrale nun zwingend erforderlich.
Die Erneuerung der Brandmeldezentrale hat zur Folge, dass neue Normen und Vorschriften einzuhalten sind. Ein Bestandsschutz kann nicht geltend gemacht werden, da die Erneuerung der Brandmeldezentrale eine wesentliche Änderung der Anlagen im Sinne der geltenden Normen und Richtlinien darstellt. Dies wurde unter anderem mit der Feuerwehr abgestimmt.
Die Brandmeldezentrale muss in unmittelbarer Nähe des jetztigen Standortes in einem eigenen Raum untergebracht werden. Hierzu müssen alle Leitungen vom alten zum neuen Standort über den Zwischendeckenbereich verlegt werden. Außerdem ist es notwendig, an der Eingangstür zur Schule eine Feuerwehranlaufstelle zu errichten, in der sämtliche Feuerwehr-Laufkarten des Objektes unterzubringen sind. Alle Laufkarten müssen wegen des sich ändernden Standortes der Brandmeldezentrale angepasst beziehungsweise erneuert werden.
Der ATU vergab den Auftrag einstimmig an die Firma Dektro Abel aus Mannheim. Unter Einbeziehung der Wartungskosten für vier Jahre, geschätzte Kosten von 23.156,92 Euro, bot sie eine Rechnungssumme von 85.385,90 Euro an. Die reinen Anlagekosten von 62.230 Euro liegen deutlich über dem eingeplanten Budget von 40.000 Euro im Vermögenshaushalt. Die überplanmäßigen Kosten von 22.230 Euro sollen durch Einsparungen bei anderen Bauvorhaben gedeckt werden.
Die Anlage ist in die Jahre gekommen. Die Maßnahme kommt uns zwar ungelegen, aber hier geht es um Sicherheit. Da kann man nichts machen. Wir stimmen zu,
sagte Stadtrat Holger Haring (CDU).
Die Bedenken von Dr. Alexander Boguslawski (GAL), die Mehrausgaben würden nicht durch Einsparungen gedeckt werden können, räumte Oberbürgermeister Heiner Bernhard kurzerhand vom Tisch:
Wenn wir das so vorschlagen und Sie nichts anderes hören, können Sie davon ausgehen, dass das so ist.
Stadtrat Günter Breiling (FDP) fragte nach, ob man die Brandmeldezentrale nicht doch in dem Raum belassen könne, in dem sie bereits installiert ist. Peter Zschippig, Leiter der Hochbauabteilung im Amt für Immobilienwirtschaft sagte, dass nach der DIN die Brandmeldezentrale in einem abgeschotteten Raum untergebracht werden muss. Diese Erfordernis sei im Bereich des Hausmeisters – wo die Zentrale bisher untergebracht war – nicht erfüllt.
Der ATU beschloss außerdem einstimmig die Vergabe der örtlichen Bauüberwachung für den Neubau des Regenüberlaufbeckens im Hammerweg an das ibb Ingenieurbüro für Baumanagement aus Weinheim. Das Ingenieurbüro hatte hierzu einen Honorarvorschlag auf Grundlage der submittierten Herstellerkosten in Höhe von 56.385, 56 Euro eingereicht. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung ist mit einem Satz von 2,6 Prozent der anrechenbaren Kosten angemessen. Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2013 ausreichend Mittel dafür vor.
Die Maßnahme der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen am Pumpwerk und des Regenüberlaufbeckens dient der Aufnahme des gestiegenen Schmutzwasseraufkommens aus Lützelsachsen und Lützelsachsen-Ebene sowie zur Verbesserung der hydraulischen Situation im Stadtteil Waid. Die Rohbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt wurden mittlerweile submittiert. Die Bebauung der Grundstücke in Lützelsachsen-Ebene hat ebenfalls begonnen.
Der ATU sah sich außerdem gezwungen mehrere Maßnahmen unverzüglich an die Verwaltung weiterzuleiten, deren Umsetzung durch eine Vergabe nach der Sommerpause ins Stocken geraten würde. Der Oberbürgermeister wurde vom ATU einstimmig ermächtigt, die in der Vorlage aufgeführten, erforderlichen Aufträge ohne Verzögerungen zu erteilen und den Gemeinderat jeweils unverzüglich zu informieren.
Dieser Zeitdruck kommt zustande, da der Haushalt für das Jahr 2013 durch das Regierungspräsidium erst am 19. April 2013 genehmigt worden ist. Erst dann konnten die Mittel im Vermögenshaushalt bewirtschaftet und externe Firmen und Büros mit den Planungen für Maßnahmen beauftragt werden. Die Vorbereitung der Ausschreibungen erfolgte umgehend.
Die Vergabeentscheidungen für die geplanten Bauleistungen, die gemäß der Hauptsatzung in die Zuständigkeit der gemeinderätlichen Gremien fallen, können nun aber bis zum letzten Abgabeschluss vor der Sommerpause wegen einzuhaltender Planungs- und Ausschreibungsfristen nicht vorbereitet werden.
Zu den Maßnahmen gehören u.a. die Dachsanierung der Feuerwache Süd in Lützelsachsen/Hohensachsen, der zweite Bauabschnitt des Mensaausbaus am Werner-Heisenberg-Gymnasium und die Erweiterung sowie die Sanierung des Friedhofgebäudes in Weinheim.
]]>Weinheim, 11. Juli 2013. (red/ld) Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans für den Bereich “Lützelsachsener Straße-Süd” wurden die Träger öffentlicher Belange am Prozess beteiligt und auch die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Thema wurden geprüft. Demnach hat sich für die einzelnen Teilbereiche der Planung ein Änderungsbedarf ergeben, der eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs erforderlich macht.
Von Lydia Dartsch
Plötzlich ging ein Freudenschrei durch den Ratssaal: Mit zehn Stimmen gegen neun brachte Stadträtin Susanne Tröscher (CDU) ihren Antrag durch, die Maße für Neubauten im Bereich Lützelsachsener Straße Süd im Bebauungsplan auf eine GRZ von 0,3 und eine Wandhöhe von acht Metern zu beschränken – nachdem die CDU-Fraktion durch Stadtrat Holger Haring ihre Zustimmung zum Bebauungsplan und zur erneuten Offenlage signalisiert hatte:
Was wir hier beschließen sollen ist eine Lex Harder. Lasst uns das so machen, dann ist hier Ruhe. Man muss doch mal eine einheitliche Linie in dieses Gebiet bringen,
hatte sie zuvor an ihre Ausschusskollegen appelliert, nachdem auch die Freien Wähler und die SPD bereits ihre Zustimmung signalisiert hatten.
Die GAL, Weinheim Plus und die FDP stellten zuerst Fragen: Es ging um unterschiedliche GRZ (Grundflächenzahl), die sich in dem Gebiet zwischen 0,3 und 0,35 bewegen sowie um unterschiedliche Gebäudehöhen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, eine GRZ von 0,35 festzusetzen und eine Überschreitung der hinteren Bebauungsgrenze um fünf Meter zu erlauben.
Den Stadträten ging es vor allem um das Grundstück in der Hausnummer 38. Der Grundstückbesitzer Jürgen B. Harder hatte dort einen Neubau angekündigt und dafür eine Beispielplanung vorgelegt. Einen Bauantrag dafür liegt bisher nicht vor.
Das ganze ist weiterhin ein Klotz. Aber nach der Nachrichtenlektüre von heute weiß man nicht, welches Schicksal den Bauherren bereitet sein wird,
sagte Stadtrat Dr. Alexander Boguslawski (GAL) und spielte auf aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt an.
Hauptziel des Bebauungsplan ist es, den Villencharakter in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern auf den relativ großen Grundstücken zu erhalten. Außerdem soll einer Überformung bei einem möglichen Verkauf von vorhandenen großen, teilweise noch unbebauten Grundstücken verhindert werden. Dafür sind insbesondere zwei Festsetzungen von Bedeutung: Die Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal zwei sowie die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen.
Wir stehen hinter dem Ziel, sind aber nicht überzeugt, dass wir es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreichen werden,
sagte Stadtrat Günter Breiling (FDP).
Den Vorwurf, den Bebauungsplan nach Plänen des Bauunternehmers auszurichten, wies die Verwaltung in der Vorlage von sich. In zwei Gesprächen mit dem Bauherrn wurde die Verwaltung über die aktuellen Planungen informiert. Nach beiden Gesprächen, in denen die Verwaltung den aus ihrer Sicht vertretbaren städtebaulichen Rahmen dargelegt hat, wurden die Planungen durch Reduzierungen von Grundfläche, Höhe und Bautiefe jeweils ‘nach unten’ angepasst. Daher sei der von einigen Anwohnern erhobene Vorwurf, die Verwaltung richte sich den Bebauungsplan auf ein vorgelegtes Neubauvorhaben aus, schlicht falsch.
Daran gab es im Ausschuss einige Zweifel. Stadtrat Peter Lautenschläger (Weinheim Plus) sagte, man dürfe nach den Medienberichten nicht den Eindruck erwecken, dass eine Lex Harder etzabliert werde:
Hier wird suggeriert, durch die Beschränkung der Wohneinheiten könnte man die Anzahl der Wohnung regeln. Dabei kann es in einer Wohneinheit auch mehrere Haushalte parallel geben.
Merkwürdig: Obwohl es nach Aussage der Verwaltung “keine konkreten Pläne” gibt, stellte Sven-Patrick Marx, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, konkrete Anforderungen in den Raum: Flachdach, neun Meter Wandhöhe und höchstens zwei Vollgeschosse. Ein Untergeschoss, das hangabwärts als drittes Geschoss erscheint wäre so möglich. Zudem sei eine GRZ von 0,35 nötig, um eine Terrasse bauen zu können, da diese voll auf die GRZ angerechnet werde. Außerdem sei es dafür notwendig, die hintere Baugrenze um fünf Meter überschreiten zu dürfen, wenn das Bauwerk dort nicht höher ist, als einen halben Meter.
Die erste öffentliche Auslage des Bebauungsplans erfolgte in der Zeit vom 23. April bis 25. Mai 2013. Im Zeitraum vom 19. April bis 24. Mai 2013 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden von der Vewaltung geprüft. Die Auswertung der Stellungnahmen und der Verwaltungsvorschlag zu deren Behandlung wurden nun im Ausschuss für Technik und Umwelt zusammengefasst dargestellt.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind elf inhaltlich unterschiedliche Stellungnahmen von 35 Privatleuten bei der Stadt eingegangen. Diese Stellungnahmen bezogen sich schwerpunktmäßig auf Bedenken gegen die vorgeschlagenenen Bauhöhen, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit der Errichtung von dreigeschossigen Gebäuden. Ein weiterer vielfach genannter Einwand ist die vorgeschlagene Grundflächenzahl von bis zu 0,35. Von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgebracht, die eine Planänderung erfordern.
Weitere Anregungen bezogen sich unter anderem auf die hintere Baugrenze und die vorgeschlagene Überschreitungsmöglichkeit für untergeordnete Gebäudeteile, die Forderung nach einer Beschränkung der zulässigen Dachformen, die Einschränkung von Grenzbauten sowie der Höhe von Einfriedungen. Die sollen auf eine Höhe von 1,5 Metern beschränkt werden
Gemäß des Baugesetzbuches ist bei einer Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich. Nach dem Beschluss des CDU-Antrags nahm der ATU den Vorschlag zur erneuten Offenlage des Bebauungsplans einstimmig an.
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Weinheim, 29. Juni 2013. (red/pm) Wie im letzten Jahr, so fuhren auch jetzt wieder Kinder aus dem Schülerhort der Pestalozzischule mit den beiden Erzieherinnen Christina Gayer und Kirsten Knapp zur Freizeit nach Kröckelbach im Odenwald.
Information der Stadt Weinheim:
“Die Gruppen bezogen wieder die gleichen Häuser und die Kinder fühlten sich sofort wieder heimisch. Leider war das Wetter nicht so berauschend. Trotzdem hatten alle sehr viel Spaß.
In der Natur spielen, den Wald erkunden, ein Besuch des Eisenbahnmuseums in Fürth, Spaghetti und Eisessen – das
waren die Höhepunkte der drei Tage. Die Abende wurden mit lustigen Spielen und einer Pyjamaparty abgerundet. Viel zu schnell verging die Zeit und man freute sich über die aufregenden, erlebten Tage.
Es war sehr bemerkenswert, wie die Gruppe aus pädagogischer Sicht, schnell wieder zusammenwuchs und jeder für sich eine Zugehörigkeit entwickelte. Alle waren sich einig: Solch eine Freizeit bietet den Kindern eine große Möglichkeit an Erfahrungen mit der Selsbtständigkeit und dem Umgang mit der Natur sowie soziale Kompetenzen. Auch die Erzieherinnen fanden es es bereichernd, die Kinder außerhalb des Hortes, in einem anderen Rahmen noch besser, kennen zu lernen und zu erleben.”
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