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Weinheim, 14. Dezember 2010. (pm) Die Lohnsteuerkarten 2010 werden auch für das Jahr 2011 benutzt. Aber 2012 wird die Lohnsteuer komplett elektronisch verwaltet.
Information der Stadt Weinheim:
“Bislang erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt. Diese mussten sie an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten. Diese Zeiten sind nun aber vorbei, wie das Weinheimer Bürger- und Ordnungsamt mitteilt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in diesen Tagen nicht auf Post warten.
Der Grund: Zum 1. Januar 2012 ist ein Systemwechsel geplant. Die Papierlohnsteuerkarte wird abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Das bedeutet heute schon konkret: Schon jetzt, also zur Jahresende 2010/11, wird die Stadt erstmals keine neue Papierlohnsteuerkarte mehr verschicken. Das heißt, dass die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit behält.
Darauf eingetragene Freibeträge gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter.
Ab 2011 ändert sich die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (etwa Steuerklassenwechsel, Eintragung von
Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden der Städte und Kommunen auf die Finanzämter.
Ändert sich für das Jahr 2011 eines der genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder es wird erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, ist hierfür das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Für den Arbeitgeber gilt, dass er die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten darf, sondern die darauf verzeichneten Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen muss. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt vom Finanzamt.
Ausführliche Informationen über das neue Verfahren sind unter www.elster.de abrufbar.
Info:
Das Bürgerbüro der Weinheimer Stadtverwaltung in der Weinheim Galerie ist von Montag bis Donnerstag durchgehend von 9 Uhr bis 19 Uhr geöffnet, am Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr. Das Bürgerbüro in der Weststadt ist Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.”
Einen schönen Tag wünscht
Das weinheimblog
Kleine Anmerkung zu den Kinderfreibeträgen 2010. Diese gelten selbstverständlich auch für 2011, müssen jedoch geändert werden, sofern einem ein Freibetrag im Jahr 2011 nicht mehr zusteht. In diesem Fall ist man zur Änderung verpflichtet. Auch eine Scheidung und der Wegfall der Steuerklasse III verpflichtet zur Änderung.
Freibeträge, z.B. aufgrund von Werbungskosten, die im Jahr 2011 geringer ausfallen, verpflichten nicht zur Änderung. Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann man jedoch beim Finanzamt beantragen, die Freibeträge herabzusetzen.