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Dienstag, 05. November 2013

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Regierungspräsidium: Bürgerbegehren “Breitwiesen” vermutlich nicht zulässig

Erstaunlich: Verschiedene Gemeinderäte behaupten, der OB hätte sie unter Druck gesetzt - die 130 Zuschauer der Sitzung scheinen die Stadträte nicht bemerkt zu haben.

Guten Tag!

Weinheim/Karlsruhe, 15. November 2011. Schlechte Nachrichten für die Initiatoren des Bürgerbegehrens “Schützt die Weinheimer Breitwiesen”: Auf Anfrage zeigte sich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde skeptisch, ob das Bürgerbegehren gesetzlich noch möglich ist.

Von Hardy Prothmann

Zwischen 1.100 und 1.500 Unterschriften sind durch die Initiative schon gesammelt worden – für eine genaue Angabe fehlt noch die Prüfung, die am Wochenende erfolgen soll, sagt Elisabeth Kramer, Stadträtin der GAL und einer der Mitinitiatorinnen des Bürgerbegehrens. Das macht Mühe, aber das Engagement der Gegner der Breitwiesen-Bebauung ist sehr hoch.

Weinheim=Rheinstetten?

Vielleicht ist die ganze Mühe umsonst – denn die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, zeigt sich auf unsere Nachfrage skeptisch, wie uns ein Sprecher mitteilt:

“Nach dem VGH-Urteil zum Fall Rheinstetten, ist die Negativliste bestätigt. Danach kann es kein Bürgerbegehren gegen eine Bauleitplanung geben. Ob der Weinheimer Fall darunter fällt, muss man im Einzelfall prüfen.”

Das Regierungspräsidium scheint aber zu dieser Auffassung zu tendieren – es gibt einen Verweis auf das Baugesetzbuch.

Darin heißt es:

§ 1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Und hier ist der Flächennutzungsplan eindeutig benannt. Das von der Initiative geplante “kassierende Bürgerbegehren” will den Aufstellungsbeschluss zum Flächentausch “Hammelsbrunnen gegen Breitwiesen” widersprechen, also den Beschluss des Gemeinderats aufheben lassen. Der Tausch der Flächen ist aber möglicherweise schon als ein “vorbereitender Bauleitplan” zu sehen.

“Rheinstetten war anders”, sagt die GAL-Stadträtin Kramer. Damit hat sie sicherlich Recht – das Projekt zum Bau des Edeka-Fleischwerks in Rheinstetten war zum Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung schon fortgeschrittener. Die entscheidende Frage wird sein, wann die Bauleitplanung begonnen hat.

Im “Rheinstetten”-Urteil ist nachzulesen:

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO findet ein Bürgerentscheid u.a. nicht statt über Bauleitpläne. Bauleitpläne sind zwar nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 2 BauGB der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Ausschlussregelung ist aber über den Wortlaut hinaus auszulegen und erfasst bereits die Bauleitplanung im Sinne des § 1 BauGB und damit die wesentlichen Verfahrensabschnitte, die in dem Aufstellungsverfahren nach dem BauGB zu durchlaufen sind.

Mitwirkung ist nach dem Baugesetzbuch nicht vorgesehen.

Konkret bedeutet das die Aushöhlung jeglicher Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – sobald Beschlüsse gefasst werden, bleibt der Bürger außen vor und hat keine Chance der Mitwirkung mehr.

Eine Bürgerbeteiligung ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dazu:

11. Dies schließt nicht aus, dass Grundsatzentscheidungen zur Gemeindeentwicklung im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zum Gegenstand eines Bürgerentscheids gemacht werden können (vgl. LT-Drs. 13/4385, wonach Grundsatzentscheidungen im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung davon nicht berührt sind (siehe auch Antwort des Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, LT-Drs. 14/2311, S. 8). Diese der Bauleitplanung vorgelagerte Phase dürfte aber durch den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB beendet sein, denn spätestens mit diesem Beschluss wird das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 2 RdNr. 26). Danach kommt ab dem Zeitpunkt (der Bekanntgabe) des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bürgerentscheid nicht mehr in Betracht.

Das heißt: Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat hätten die Möglichkeit gehabt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen – vor dem Aufstellungsbeschluss. (siehe unseren Kommentar dazu)

Druck auf den Gemeinderat ausgeübt?

Das aber war politisch nicht gewünscht. OB Heiner Bernhard hatte es erkennbar sehr eilig, den Aufstellungsbeschluss herbeizuführen. Man hört, dass sich einige Stadträte “unter Druck gesetzt gefühlt haben” – trotzdem haben sie die Hand gehoben.

Die Initiative gibt sich hoffnungsvoll und deutet an, dass auch eine Klage vorstellbar sei, wenn der Gemeinderat das Bürgerbegehren ablehnt und das Regierungspräsidium den Fall geprüft und eine Ablehnung bestätigt haben wird.

Oberbürgermeister Heiner Bernhard sagte mehrfach in der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2011:

“Noch ist nichts entschieden.”

Man darf gespannt sein, ob er bei dieser Aussage bleibt oder irgendwann sagt, ihm sein nicht klar gewesen, dass eine Entscheidung herbeigeführt worden ist. Ersteres wäre eine Aussage wider besseres Wissen – zweiteres eine inkompetente Peinlichkeit.

Falschinformation des Gemeinderats durch den OB?

Beides steht der Haltung, die Bürgerinnen und Bürger wirklich beteiligen zu wollen klar entgegen. Und es stellt sich die Frage, ob der OB Heiner Bernhard den Gemeinderat falsch informiert hat. Das wäre ein echtes Politikum.

Obwohl das Regierungspräsidium, das von der Sache erst durch unsere Anfrage erfahren hat, sich nicht verbindlich äußern mochte, ist die Richtung der Auffassung klar:

“Sobald die der Bauleitplanung vorgelagerte Planung beendet ist, das scheint hier der Fall zu sein, sind ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid nicht mehr zulässig.”

Einen Ausweg gäbe es dann doch noch: Niemand zwingt den Gemeinderat, die Bauleitplanung weiter zu verfolgen. Man könnte das Ansinnen einer Breitwiesen-Bebauung auch einfach fallen lassen.

Doch das ist wenig wahrscheinlich, da der Oberbürgermeister, der erste Bürgermeister und die Mehrheit im Gemeinderat ihre Entscheidung für eine Bebauung getroffen haben.

 

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  • jawiejetzt?

    Hallo,

    dazu paßt doch die Umfrage unter Bürgermeistern zum Thema S21. Wieso?

    Die Umfrage und vor allem die Antworten der Bürgermeister sind sehr aufschlußreich, selbst wenn die Stichprobe sehr klein ist.

    Sofort auffällig ist, daß alle Bürgermeister reflexartig Bedenken haben, die repräsentative Demokratie sei irgendwie gefährdet. Und im gleichen Atemzug Hut ab vor der Haltung von Herrn Landrat Dallinger. “…in allen Fällen zukünftig über mehr Öffentlichkeitswirksamkeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung nachdenken müssen.” Da kann man ihm nur zustimmen. Fragt sich, ob das allgemein gewünscht ist. Da haben die Bürger Zweifel.

    Die Frage, ob Abstimmungen nur bei Großprojekten zulässig oder sinnvoll sind, ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 20, Absatz 2 längst geregelt.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    In Wahlen und Abstimmungen – von “nur bei Großprojekten” oder wenn es der Obrigkeit genehm ist, steht da nichts. Natürlich kann man auch nicht alles und jedes zur Abstimmung stellen, aber das GG ist da sehr klar.

    Darum muß man natürlich Bürgermeister Just ganz klar widersprechen.
    “Sinn ergibt eine solche Volksabstimmung jedoch selbstverständlich nur für Großprojekte. Die Grundzüge der repräsentativen Demokratie, die sich im Wesentlichen auch bewährt haben, dürfen darüber hinaus durch dieses Instrument keineswegs ausgehöhlt werden.
    Denn gerade die gewählten Vertreter sind es, die anhand einer Vielzahl von Detailinformationen oftmals besser über das “Wie” urteilen können als die breite Bevölkerung, da es in Anbetracht der Komplexität vieler Sachverhalte oftmals schwierig ist die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Informationen zu “erreichen”.”

    Herr Bürgermeister Just – man kann davon ausgehen, daß seine Haltung als exemplarisch gelten kann, Herr Ziegler, Herr Metz und Herr Bernhardt sagen alle inhaltlich Gleiches – drückt das aus, was führende Politiker gerne hätten. Demokratie ja, aber bitte nur soweit es unsere Pläne und Projekte nicht stört und schon gar nicht darf es sein, daß das Volk per Abstimmung Entscheidungen gewählter Vertreter, getroffen auf Grund ihres Informationsvorsprunges und ihres “Expertenwissens” in Frage stellt oder gar kippt.

    Das Konzept, daß gerade gewählte Vertreter anhand einer Vielzahl von Detailinformationen besser über das “Wie” urteilen können als die breite Bevölkerung, da es in Anbetracht der Komplexität vieler Sachverhalte oftmals schwierig ist die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Informationen zu erreichen ist äußerst fragwürdig.

    Es ist undemokratisch und und eine seltsame Auffassung der repräsentativen Demokratie. Der Glaube, nur gewählte Vertreter könnten besser das “wie” beurteilen und seien damit einzig legitimiert mit ihrer Abstimmung Entscheidungen herbeizuführen ist ein Alleinvertretungsanspruch und damit ein Herrschaftsanspruch über das Wahlvolk. Letzteres ist aber der einzige Souverän und alle Gewählten – vom Gemeinderat bis zum Bundespräsidenten – sind nur Angestellte des Volkes – auf Zeit. Da wird nichts ausgehöhlt meine Herren, da wird Demokratie ausgeübt. Das sehen Sie doch bestimmt genau so?

    Das ARD Magazin Panorama vor der Abstimmung über den “EURO Rettungsschirm EFSF” Bundestagsabgeordnete befragt. Unter dem Titel “Ahnungslose Abgeordnete: Rettungsschirm” wurde in der Sendung vom 29. September 2011 das Fazit gezogen “Schön, dass das Parlament beim Rettungsschirm das letzte Wort haben will. Abstimmt nach bestem Wissen und Gewissen. Nur das Wissen könnte man noch ausbauen.”
    Das ist auf kommunaler Ebene ebenso. Die von Landrat Dallinger geforderte notwendige Öffentlichkeitswirksamkeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung bei kommunalen Projekten und Entscheidungen würde nämlich genau dieses “Laien-Expertentum” verhindern und damit auch, daß in Circeln von Verwaltung und Gemeinderäten nach Parteiräson und -Linie und auch zu oft nicht-öffentlich beraten oder sogar abgestimmt wird.
    Das Wissen über Projekte wäre breiter gestreut, Für und Wider würden auf breiterer Basis abgewogen – und gewählte Bürgermeister und Gemeinderäte hätten einen Teil ihrer Macht verloren. Öffentlichkeit und Transparenz ja, soweit man gehen muß und es nützlich ist. Demokratie von Volksvertreters Gnaden – so aber nicht meine Damen und Herren! Der Bürger wird ihnen viel mehr auf die Finger sehen – und Sie sich nur gestötrt fühlen?
    Darüber hinaus ist das von Herrn Dallinger angesprochene etwas, was man sich momentan nur schwer vorstellen kann und was eher gescheut wird. Aber nur weil sich über Jahre eine ganz andere Praxis eingeschliffen hat. Außerdem ist das nicht gesetzlich geregelt und daher muß man als Bürgermeister und Gemeidnerat auch nicht mehr machen.
    In den Kreisen von gewählten Bürgermeistern und ihren Gemeinderäten möchte man vor allem unter sich Experten bleiben und in seinen eigenen Kreisen nicht vom Bürger gestört werden.
    Davon können die Sterzwinkel BI in Hirschberg, die IG neinzupfenning in Heddesheim und bald auch die Initiative gegen die Breitwiesenpläne in Weinheim ein Lied singen. Deren Vergehen ist immer das gleiche: sie tragen Informationen und “Expertenwissen” aus den Gremien an die Öffentlichkeit und stellen die Transparenz her, die den gewählten Vertretern offenbar oft nicht recht zu sein scheint. Zumindest zum Teil – denn sie erfahren natürlich nicht alles, was die “Experten” erfahren und beraten.
    Um einen Spruch von Sokrates abzuwandeln: Ist es nicht seltsam Ihr Männer (politisch korrekt natürlich auch Frauen), daß Bürgerinitiativen sich immer gegen Projekte der Obrigkeit wenden und so gut wie nie gegründet werden um solche Projekte zu fördern und zu unterstützen???
    Die Haltung die hinter dem offensichtlich breit angenommenen und akzeptierten Alleinvertretungsanspruch von Verwaltungen und Gemeinderäten steht, führt umgekehrt dazu, das gerade wegen fehlender Öffentlichkeitswirksamkeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung das in der Demokratie notwendige Korrektiv von Ratsentscheidungen fehlt und in diesen Kreisen eingeengt und eingeschworen von Experten, Gutachten und alternativlosen Verwaltungsvorlagen im eigenen Saft geschmort wird und beratungs- und veränderungsresistent an Projekten festgehalten wird, die die Bürger nicht wollen.
    Eine manipulierte und gelenkte Bürgerbefragung zum Projekt Pfenning ergab in Heddesheim eine hauchdünne Mehrheit von 40 Stimmen oder 0,7% für das Projekt. Fast 50% der Abstimmenden wollten es nicht – aber es wird gebaut. Den verbindlichen Bürgerentscheid wußte eine Mehrheit von “Experten” im Gemeinderat zu verhindern.
    Gleiches wird gerade in Weinheim verzweifelt versucht beim Thema Breitwiesen.

    Daß die Bürgermeister offenbar mehr Bürgerbeteiligung fürchten, vielleicht nicht ganz so schlimm wie der Teufel das Weihwasser, aber genug, ist aus ihrer Sicht vielleicht verständlich. Das System wie es ist, ist eingeschliffen, führt meist zum Ziel der Verwaltungen und hat sich bewährt. Alles was man daran verbessern könnte und müßte, ist Aufwand und Arbeit. Und macht vielleicht alles kaputt, den schönen Sterzwinkel, die zukunftsträchtigen Breitwiesen, das Jahrhundertprojekt Pfenning, die EDEKA Getränkelogistik.
    Demokratie erfordert informierte Teilnahme, sie ist kein Geschenk und muß immer wieder erarbeitet und gestärkt werden.
    Die Obrigkeit hat eine Bringschuld, der sie zu oft nicht gerecht wird. Sie macht ja so viel und beteiligt frühzeitig und der Bürger kann ja Einwendungen machen. So wie bei Pfenning in Heddesheim. Von über 1000 Bürgereinwendungen wurden mit Hilfe der Experten von den Hobbyexperten im Gemeinderat 99% der Einwände vom Tisch gewischt. Glauben Sie, daß da jeder Gemeinderat im Detail wirklich wußte, was er da ablehnt?

    Nein, wir brauchen mehr Bürger und weniger Meister. Die Grüne Landesregierung ist auf dem Weg, aber es wird noch dauern, bis dieses Wissen in die Köpfe der kommunalen “Experten”
    Einzug hält.

    Es gibt das bonmot: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – und richtet sich alsbald gegen dieses! So geht es nicht mehr, liebe Volksvertreter. Das habt ihr mit Stuttgart 21 erreicht.

    Einen schönen Tag dennoch.