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Dienstag, 05. November 2013

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Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen wundert sich über Rathaus-”Kommunikation”

Weinheim, 16. November 2010. (red/pm) Nächste Runde im Konflikt “Breitwiesen”. Die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen “wundert” sich in einer Stellungnahme über die Kommunikation des Rathauses. Vor allem die Weitergabe einer persönlichen email an die Presse, die der erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner an Frau Hagenbruch geschrieben hatte. Die email liegt uns auch vor, wurde aber nach Prüfung nicht verwendet, die Weinheimer Nachrichten zitierten daraus.
Weiter wundert sich die Initative über eine unverbindliche Stellungnahme des Regierungspräsidium. Wir hatten dort zur Sachlage nachgefragt. In Karlsruhe war diese angeblich noch nicht bekannt – sehr verwunderlich, weil sich die Stadtspitze als sehr sicher in der Einschätzung der juristischen Lage gibt.
Tatsächlich ist der Fall mindestens interessant, wenn nicht sogar absolutes Neuland. Auch eine Rückfrage von uns bei einem Experten der Fachhochschule Kehl brachte nur den Verweis auf einen “Spezialfall”, zu dem keine Kenntnisse vorlagen.
Wir dokumentieren die Stellungnahme der Initiative.
Pressemitteilung der Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen:
“Kommunikation statt Konfrontation – das wünscht sich die Initiative Bürgerbegehren Breitwiesen.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ haben sich die Initiatoren schon viele Gedanken gemacht. Ergebnis: „Wenn die Stadt oder auch das Regierungspräsidium die Zulässigkeit in Zweifel ziehen, so verbirgt sich dahinter eine deutliche Geringschätzung des Bürgerwillens“, so die Initiative in einer Pressemitteilung. „Wann, wenn nicht direkt nach der allerersten Wegbereitung in Richtung einer Nutzungsänderung darf sich denn der Bürger einschalten?“ wird weiter gefragt. Zumal der Oberbürgermeister mehrfach betont habe, dass noch gar nichts entschieden sei.

Der Initiative geht es aber auch um die Art der Verständigung mit der Verwaltung. „Die Kommunikation des Ersten Bürgermeisters gegenüber den Bürgern war bisher vorbildlich, wird Dr. Torsten Fetzner gelobt. Nun aber wundert sich die Initiative „Bürgerbegehren Breitwiesen“ über eigenartige Wege: Erst über Zeitungsberichte wurde deutlich, dass eine an Ingrid Hagenbruch persönlich gerichtete E-Mail von Herrn Dr. Fetzner auch der Presse zuging, ohne dass dies für die eigentliche Empfängerin erkennbar war. „Dieses Verfahren ist sehr befremdlich“, bemerkt dazu Rechtsanwältin Hagenbruch, die den Bauernverband mit dem erfahrenen „Bündnis für Weinheim“ nicht nur fachlich unterstützt.

Besonders erstaunt zeigt sich die Initiative über den geänderten Ton aus dem Rathaus. So hatte es kurz nach Bekanntgabe des Bürgerbegehrens noch von der Verwaltungsspitze geheißen, dass ein Bürgerbegehren selbstverständlich respektiert werde. „Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers, “ war im städtischen Statement zu erfahren.

Nun wird in der neuen Nachricht des Ersten Bürgermeisters ein Gespräch angeboten, überschrieben allerdings mit dem Betreff „Kommunikation statt Konfrontation“. Da fragen sich die Unterstützer des Bürgerbegehrens, ob denn nun ihre demokratische  Initiative als Konfrontation aufgefasst wird.

Hierzu stellt Hagenbruch klar: „Ein Bürgerbegehren ist keine Konfrontation, wie dies im Rathaus bezeichnet wurde, sondern ein legitimes Instrument, das Bürger auf der Grundlage der Gemeindeordnung nutzen können.“ Selbstverständlich sei man beim Bauernverband, dem Bündnis für Weinheim und der Initiative Breitwiesen zu Gesprächen bereit.

Geprüft werde derzeit auch, wie sich die fehlerhaften Informationen über die zeitlichen Vorgaben des Regionalplans auswirken.

„Wenn jedoch jetzt der Erste Bürgermeister in einer informellen Mitteilung die Zulässigkeit eines  Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld in Frage stellt, dann ist dies unangebracht und entspricht weder einer bürgernahen Haltung noch gründlicher rechtlicher Prüfung.

Es dürfte nicht außergewöhnlich sein, dass außerhalb der Verwaltung  andere Meinungen und Rechtsauffassungen zu grundsätzlichen Fragen vertreten werden. Es dürfe doch wohl bezweifelt werden, ob eine als alternativlos dargestellte Verwaltungsvorlage mit dem künstlich aufgebauten Zeitdruck  zu einer Ratsentscheidung führen konnte, die tatsächlich die Interessen der Bevölkerung widerspiegelt.
Daher sieht die Gemeindeordnung in grundsätzlichen Fragen – und um eine solche handelt es sich, wie der OB mehrfach betonte – die Möglichkeit vor, dass der Gemeinderat (wohlgemerkt: nicht die Verwaltung) eine Entscheidung den Bürgern überträgt. Eine Blamage wäre es allerdings für eine Stadtverwaltung, Bürgerbeteiligung in grundsätzlichen Fragen von vornherein abzulehnen oder zu erschweren.“
Eine Stadt, die sich damit gegen ihre Bürger stellt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Mit Befremden nimmt die Initiative zur Kenntnis, dass sich angeblich die Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit eines Begehrens geäußert habe, welches noch nicht einmal eingereicht wurde.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Vergleich mit einem Fall in Rheinstetten schon daran scheitert, dass der  Sachverhalt hier ganz anders gelagert ist.
Eine Bürgerbeteiligung im jetzigen Stadium ist zulässig. Würde dies anders gesehen, gäbe es wohl kaum noch eine Fallkonstellation, in der Bürger über grundsätzliche Fragen mitentscheiden können, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

Abschließend weist die Initiative darauf hin, dass andernorts das „Zukunftsmodell Bürgerbeteiligung“ sogar so aussähe, dass auf der städtischen Homepage Anleitung hierfür gegeben werde. Die Initiative muss daher fragen: „Wie weit ist Weinheim hiervon entfernt? Wie viel erfolgreicher könnte die Arbeit der Kommune durch direkte Beteiligung der Bürger gestaltet werden?“

Die Initiative appelliert daher an Verwaltung und Gemeinderat, die Bürger demokratisch zu beteiligen und über diese grundsätzliche Frage mitentscheiden zu lassen.”

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  • Matthias Hördt

    Bürgerbegehren ist legitim

    Die Weinheimer Verwaltungsspitze bewegt sich in Sachen Breitwiesen. Aber leider in die falsche Richtung. Deren Aussage, das Bürgerbegehren wäre sinnlos, weil vielleicht nicht zulässig, soll die Bürger von der Wahrnehmung ihrer Rechte abhalten. Unhaltbar ist der Vorwurf von Bürgermeister Dr. Fetzner: Das Bürgerbegehren sei unredlich, weil es den demokratischen Beschluss des Gemeinderats kippen wolle. Gerade für solche Fälle sind Bürgerbegehren doch ausdrücklich in unserer Verfassung und Gemeindeordnung vorgesehen. Weiter wird die Initiative schlecht gemacht und Bürgerinnen und Bürger die das unterstützen als blöd hingestellt, weil sie angeblich nicht ausreichend informiert seien. Selbst wenn das Bürgerbegehren in letzter Instanz als unzulässig erklärt würde, die Beantragung eines solchen durch selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger ist erlaubt.

    Was gibt es denn für einen demokratischeren Beschluss in einer Gemeinde als den, wenn in einem Bürgerbegehren alle über ein Sachthema abstimmen dürfen. Nach meiner Meinung ist so ein Beschluss viel höher legitimiert, als ein Gemeinderatsbeschluss. Der aktuelle Gemeinderat ist zudem gar nicht legitimiert über die Breitwiesen abzustimmen, weil vor der letzten Gemeinderatswahl, nicht klar war, dass in der aktuellen Amtsperiode über eine derart wichtige Weichenstellung in der Entwicklung unserer Stadt beschlossen werden soll. Wenn die Stadtverwaltung tatsächlich Kommunikation vor Konfrontation stellen will, muss sie das Verfahren stoppen, eine Bürgerinformation zu diesem Thema durchführen und danach in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen lassen.

    Zudem ist die Aussage der Verwaltungsspitze falsch, dass Gegner der Breitwiesenbebauung den Hammelsbrunnen opfern wollten. Im Gegenteil. Wir wollen auch den gerne in der bisherigen Form erhalten. Mit dem bestehenden Plan, dieses Gebiet mit hohem Freiraumanteil zu erschließen, haben wir uns aber abgefunden. Wenn es keinen Investor gibt, der dort hin will, kann das nicht uns angelastet werden. Wird aber erst einmal die Grenze über die B38 Richtung Norden für Gewerbeansiedlungen überschritten, ist schon jetzt klar, dass die Breitwiesen erst der Anfang wären. Deshalb ist das Bürgerbegehren legitim und notwendig.