Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ haben sich die Initiatoren schon viele Gedanken gemacht. Ergebnis: „Wenn die Stadt oder auch das Regierungspräsidium die Zulässigkeit in Zweifel ziehen, so verbirgt sich dahinter eine deutliche Geringschätzung des Bürgerwillens“, so die Initiative in einer Pressemitteilung. „Wann, wenn nicht direkt nach der allerersten Wegbereitung in Richtung einer Nutzungsänderung darf sich denn der Bürger einschalten?“ wird weiter gefragt. Zumal der Oberbürgermeister mehrfach betont habe, dass noch gar nichts entschieden sei.
Der Initiative geht es aber auch um die Art der Verständigung mit der Verwaltung. „Die Kommunikation des Ersten Bürgermeisters gegenüber den Bürgern war bisher vorbildlich, wird Dr. Torsten Fetzner gelobt. Nun aber wundert sich die Initiative „Bürgerbegehren Breitwiesen“ über eigenartige Wege: Erst über Zeitungsberichte wurde deutlich, dass eine an Ingrid Hagenbruch persönlich gerichtete E-Mail von Herrn Dr. Fetzner auch der Presse zuging, ohne dass dies für die eigentliche Empfängerin erkennbar war. „Dieses Verfahren ist sehr befremdlich“, bemerkt dazu Rechtsanwältin Hagenbruch, die den Bauernverband mit dem erfahrenen „Bündnis für Weinheim“ nicht nur fachlich unterstützt.
Besonders erstaunt zeigt sich die Initiative über den geänderten Ton aus dem Rathaus. So hatte es kurz nach Bekanntgabe des Bürgerbegehrens noch von der Verwaltungsspitze geheißen, dass ein Bürgerbegehren selbstverständlich respektiert werde. „Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers, “ war im städtischen Statement zu erfahren.
Nun wird in der neuen Nachricht des Ersten Bürgermeisters ein Gespräch angeboten, überschrieben allerdings mit dem Betreff „Kommunikation statt Konfrontation“. Da fragen sich die Unterstützer des Bürgerbegehrens, ob denn nun ihre demokratische Initiative als Konfrontation aufgefasst wird.
Hierzu stellt Hagenbruch klar: „Ein Bürgerbegehren ist keine Konfrontation, wie dies im Rathaus bezeichnet wurde, sondern ein legitimes Instrument, das Bürger auf der Grundlage der Gemeindeordnung nutzen können.“ Selbstverständlich sei man beim Bauernverband, dem Bündnis für Weinheim und der Initiative Breitwiesen zu Gesprächen bereit.
Geprüft werde derzeit auch, wie sich die fehlerhaften Informationen über die zeitlichen Vorgaben des Regionalplans auswirken.
„Wenn jedoch jetzt der Erste Bürgermeister in einer informellen Mitteilung die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld in Frage stellt, dann ist dies unangebracht und entspricht weder einer bürgernahen Haltung noch gründlicher rechtlicher Prüfung.
Eine Bürgerbeteiligung im jetzigen Stadium ist zulässig. Würde dies anders gesehen, gäbe es wohl kaum noch eine Fallkonstellation, in der Bürger über grundsätzliche Fragen mitentscheiden können, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht.
Abschließend weist die Initiative darauf hin, dass andernorts das „Zukunftsmodell Bürgerbeteiligung“ sogar so aussähe, dass auf der städtischen Homepage Anleitung hierfür gegeben werde. Die Initiative muss daher fragen: „Wie weit ist Weinheim hiervon entfernt? Wie viel erfolgreicher könnte die Arbeit der Kommune durch direkte Beteiligung der Bürger gestaltet werden?“
Die Initiative appelliert daher an Verwaltung und Gemeinderat, die Bürger demokratisch zu beteiligen und über diese grundsätzliche Frage mitentscheiden zu lassen.”
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