"));

Dienstag, 03. September 2013

Schutz vor Einbrechern

Ungebetene Gäste

Wohnungseinbruch_tn

Alle vier Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Foto: Polizei

Rhein-Neckar, 24. Dezember 2012. (red/ae) In den Wintermonaten steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche. Oder doch nicht? Allein dadurch, dass es in den Wintermonaten früher dunkel wird, sind die Menschen verunsichert. Wir haben Martin Boll und Norbert Schätzle, Pressesprecher der Polizei in Mannheim und Heidelberg zum Thema befragt.

Von Alina Eisenhardt

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wird alle vier Minuten in Deutschland eingebrochen. Die aktuellste Statistik zählt 132.595 Einbrüche im Jahr.

Entgegen des gängigen Vorurteils, die Wintermonate seien die “bevorzugte” Einbruchszeit, gibt es nur einen leichten Schwerpunkt der Einbrüche in den Wintermonaten. “Denn nicht nur in der dunklen Jahreszeit wird vermehrt eingebrochen. Auch in der Ferienzeit ist ein Anstieg zu verzeichnen”, sagt der Pressesprecher der Polizei Heidelberg, Norbert Schätzle. In den Wintermonaten können sich Einbrecher zwar im Schutz der Dunkelheit verstecken, doch in der Ferienzeit ist es oft ebenso leicht festzustellen, ob Bewohner verreist sind. Deshalb sind besonders im Oktober vermehrt Einbrüche festzustellen: Frühe Dämmerung und Ferienzeit treffen aufeinander, ideal für Einbrecher.

Überall kann eingebrochen werden

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, in welche Immobilien bevorzugt eingebrochen wird. Ob Einfamilienhäuser oder Häuser mit vielen Wohneinheiten, überall wird eingebrochen. “Besonders gefährdet sind aber Häuser mit Garten und Terassentür”, sagt Martin Boll, Pressesprecher der Polizei Mannheim. Das hat mehrere Gründe: Erstens ist der Garten oft nicht einsehbar und zweitens kann der Einbrecher sich durch die Terassentür einen “idealen” Fluchtweg schaffen.

“Auch anonyme Häuser mit vielen Wohneinheiten sind betroffen”, so Norbert Schätzle. Dort fielen Fremde nicht auf. “Bevorzugt wird hier in das Erd- oder Dachgeschoss eingebrochen”, sagt Martin Boll. Im Erdgeschoss könne der Einbrecher besonders schnell flüchten, sollte er entdeckt werden. Im Dachgeschoss habe er dafür eine bessere Fluchtchance, da er eher hören könne, wenn jemand sich im Treppenhaus befände.

Selten nur ein Täter

“Alles, was sich schnell mitnehmen und weitergeben lässt, wird bevorzugt gestohlen. Also Bargeld, Kreditkarten, Schmuck, Handys, Tablets, Notebooks und Gold”, zählt Norbert Schätzle auf. “Oft arbeiten Einbrecher mit mindestens einem Komplizen”, ergänzt der Pressesprecher der Polizei Mannheim Martin Boll.

Das hat den Vorteil, dass man das Diebesgut innerhalb von ein paar Sekunden weitergeben kann. Sollte die Polizei einen Einbrecher erwischen, der das Beweismaterial bereits weitergegeben hat, ist ein Nachweis schwierig. Deshalb wird in Mannheim nur jeder vierte Einbrecher erwischt. In Heidelberg liegt die Aufklärungsquote sogar nur bei 10 Prozent.

Obwohl die Einbruchszahlen in Deutschland steigen, sinken sie wider Erwarten im Rhein-Neckar-Kreis. Im Jahr 2011 gab es beispielsweise in Mannheim 667 Einbrüche, in diesem Jahr sind es nur um die 400. Häufig wurde dabei in der Neckarstadt eingebrochen. Dort gibt es Immobilien des gehobenen Mittelstands und viele eng bebaute Straßenzüge.

DNA-Analyse á la Krimi

Immer wieder hinterlassen Täter DNA-Spuren, die zum Beispiel durch eine achtlos weggeworfene Zigarette gesichert werden können. “Allerdings spielt die Suche nach DNA eher eine untergeordnete Rolle, da die meisten Einbrecher sehr professionell und vorsichtig arbeiten. In den seltesten Fällen gehört ein Zigarettenstummel wirklich dem Einbrecher”, erklärt Martin Boll.

“Die Untersuchung der Spuren geht aber über die DNA-Analyse hinaus. Nach was genau wir suchen, verraten wir aber nicht, sonst achten die Einbrecher drauf”, so Norbert Schätzle.

Schutz vor Einbruch

Die Auswirkungen, die ein Einbruch auf das Opfer hat, sind verheerend: “Das eigene Zuhause ist für Menschen ihr Privatbereich, ihre sichere Burg. Dringt jemand in ihren intimsten Privatbereich ein, ist das oft sehr verstörend”, erklärt Martin Boll. Oft fühlen sich die betroffenen Menschen so sehr in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt, dass sie umziehen müssen. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen bieten kostenlose Hilfe an – sie beraten vor Ort.

Man kann sich schon mit einfachen Mitteln effektiv vor Einbruch schützen. Die Tür abschließen, die Rolläden richtig runterlassen und im Sommer weder Fenster noch Türen offen stehen lassen, sind die günstigsten Alternativen.

Fährt man in den Urlaub, sollte man Zeitschaltuhren einsetzen und gute Sicherungssysteme an Türen und Fenstern anbringen. Wer sich ein teures Sicherungssystem nicht leisten kann, der kann auch eine Schraube diagonal im Türrahmen eindrehen. So kann ein Einbrecher die Tür nicht eintreten. Bemerkt der Einbrecher, dass er auf Hindernisse stößt, bricht er in der Regel den Einbruch ab.

Was die Sicherheit angeht, ist eine Beratung sehr sinnvoll, denn oft wissen die Menschen nicht, wo die Schwachpunkte sind. Die kostenlose Beratung der Polizei bietet auch eine Schwachpunktanalyse an.

Richtig auf Einbrecher reagieren

Stellt man sich vor, dass man auf einen Einbrecher trifft, stellt sich die Frage: Wie reagiert man richtig, wenn man einem Einbrecher gegenüber steht? Martin Boll und Norbert Schätzle kennen die Antwort: Auf keinen Fall den Helden spielen, sondern dem Täter eine Fluchtmöglichkeit lassen.

In aller Regel sind Einbrecher scheu und werden zu fliehen versuchen – wenn sich aber jemand in die Ecke gedrängt fühlt, kann das schlimme Folgen haben. Einrecher haben Werkzeuge wie Schraubendreher dabei, die auch Waffen sein können. Wer denkt oder weiß, dass ein Einbrecher in der Wohnung ist, sollte sofort die Polizei unter 110 anrufen.

Keine Verletzten nach selbstständiger Löschung

Adventskranzbrand in Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule

Weinheim, 21. Dezember 2012. (red/fw/rm) Am Freitag fing um 08:30 Uhr im Rektorat der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule ein Adventskranz Feuer. Die Anwesenden können den Brand selbstständig löschen und den Kranz entsorgen. Die Feuerwehr Weinheim rückte nach automatischen Alarm aus und führte eine Brandnachschau durch. Es gab keine Verletzten durch den Brand oder die leichte Verrauchung.

Von Ralf Mittelbach

Kurz nach 8:30 Uhr wurde die Feuerwehr Weinheim mit den Abteilungen Stadt und Lützelsachsen – Hohensachsen zu einem Brandmeldealarm in die Breslauer Straße gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, das ein Adventkranz im Rektorrat der Grundschule in Brand geraten war. Das Feuer wurde von den Anwesenden bereits gelöscht und der Adventskranz im Mülleimer entsorgt. Ein Trupp des ersten Löschfahrzeugs ging unter Atemschutz mit Kleinlöschgerät in das Gebäude zur Erkundung vor. Der Adventskranz wurde samt Mülleimer ins Freie gebracht und eine Brandnachschau durchgeführt.

Leichte Verrauchung schnell aufgelöst

Die leichte Verrauchung des Rektorat und des Foyers konnte durch eine natürliche Lüftung, mit dem Öffnen von Fenstern und Oberlichtern durch den Hausmeister beseitigt werden. Verletzt wurde durch den Kleinbrand und die leichte Verrauchung niemand. Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und Feuerwehr, Rettungsdienst sowie die Polizei konnten wieder einrücken.

Branschutztipps im Advent

Da es in der Weihnachtszeit bereits der zweite Brand eines Adventskranz ist, der die Feuerwehr in Weinheim auf den Plan gerufen hat, geben die Brandschützer noch ein paar Brandschutztipps:

  • Keinen trockenen Adventskranz verwenden.
  • Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stellen und Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.
  • Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien aufstellen und entzünden.
  • Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim kurzfristigen Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen immer von „hinten nach vorne“ anbrennen, von „vorne nach hinten“ löschen und nie über brennende Kerzen greifen.
  • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Ort aufbewahren.
  • Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen.
  • Achten Sie darauf, dass die Kerzen bei Verlassen des Raumes wirklich gelöscht sind.

Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über den Notruf 112!

Anmerkung der Redaktion: Ralf Mittelbach ist Feuerwehrmann und Pressewart der Feuerwehr Weinheim.

Hund, Katze und Ratte als Weihnachtsgeschenke, alle Jahre wieder

Wenn es unterm Weihnachtsbaum zweimal bellt

Welpe Foto-Wikipedia-Richard-Bartz-CC-BY-SA-2.5

Mischlingswelpe aus Wolfsspitz und Siberian-Husky. Foto: Wikipedia, Richard Bartz CC BY SA 2.5

Weinheim, 21. Dezember 2012 (red/tt). Haustiere eignen sich nicht als Weihnachtsüberraschung, sagt Jutta Schweidler, Leiterin des Tierheims Weinheim. Dennoch werden jedes Jahr Tiere zu Weihnachten verschenkt. Wenn es dann Schwierigkeiten mit ihnen gibt, das Tier altert oder Tierarztkosten anfallen, wird es oft im Tierheim abgegeben oder sogar ausgesetzt.

Von Timo TammIhr Kind wünscht sich ein Tier zu Weihnachten? Sie wünschen sich ein Tier zu Weihnachten? Bevor es unter dem Weihnachtsbaum bellt, miaut, schnüffelt oder raschelt, sollte einiges geklärt sein: Wer geht morgens mit dem Hund raus? Wer füttert die Katze, wenn die Familie in den Urlaub fährt? Was, wenn der Schmusekater an Omas Gardinen klettern übt? Der Tierschutzbund bietet Informationsbroschüren zu den gängigen Haustierarten. Vor Ort berät das Tierheim.

Wie und wo bekommt man ein Tier vermittelt?

Wenn Sie ein Tier in der Tierhandlung kaufen, können Sie es nicht zurückgeben. Deswegen eignen sich Tierheime bei der Tiervermittlung deutlich besser.

sagt Jutta Schweidler. Dort könnten sich Tier und Halter vorher kennenlernen. Wie in den meisten Tierheimen kontrollieren die Mitarbeiter vor der Vermittlung, ob sich die Wohnung des Interessenten für eine Haltung des Tieres eignet. Bei abgegebenen Tieren weiß das Tierheim meist über dessen Vorgeschichte Bescheid und informiert den Interessenten. Bei ausgesetzten Tieren gibt es nur einen Bericht über das Verhalten während der Zeit im Tierheim. Überhaupt nicht geeignet, um sich ein Tier zuzulegen, sind laut Jutta Schweidler “Tiervermehrer”, bei denen man Tiere übers Internet meist ohne Impfschutz, Informationen und mit vielen Problemen kauft.

Welpen finden alle süß

Jungtiere finden alle süß. Wie viele von ihnen nach Weihnachten abgegeben werden, kann Schweidler nicht beziffern.  Bei Kleintieren und Katzen balle es sich am Jahresanfang, bei Hunden eher nicht. Meist werden Tiere über das ganze Jahr verteilt abgegeben, in Weinheim etwa 200 Hunde und noch deutlich mehr Katzen. Meist werden Tiere abgegeben, wenn sie älter werden, schwieriger oder sich die Lebensumstände des Halters ändern – sei es ein neuer Job, Jobverlust, ein Umzug, neugeborene Kinder, Allergien beim neuen Partner. Im Tierheim Weinheim sind momentan etwa 25 Katzen, 20 Hunde und etliche Kleintiere untergebracht.

Welches Tier eignet sich für mich?

Beim Tierschutzbund gibt es Broschüren über Aquarienfische, Hunde, Katzen, Nagetiere und Vögel. Exotische Tiere eignen sich überhaupt nicht für die Haltung in einer normalen Wohnung, so Schweidler:

Dazu muss man Spezialist sein und man braucht eine spezielle Umgebung.

Vor der Anschaffung sollte man sich folgende Fragen stellen, rät der Tierschutzbund:

  •   Passt das Tier in meine oder unsere Wohn- und Lebensverhältnisse?
  •   Wann bin ich wie lange zuhause?
  •   Habe ich oder meine Familie genügend Zeit für ein Tier?
  •   Kann ich dem Tier besonders beim Hund genügend Zeit und Raum für Auslauf bieten?
  •   Habe ich genügend Geduld für ein Tier?
  •   Gestattet mir mein Vermieter oder Hausverwalter eine Haltung des entsprechenden Tieres?
  •   Kann ich mir das Tier mit all seinen folgenden Kosten leisten?
  •   Kann ich auch in ein paar Jahren noch für das Tier sorgen?
  •   Sind mein Partner, meine Mitbewohner oder alle Familienmitglieder mit dem Hausgenossen einverstanden?
  •   Ist die Unterbringung bzw. Pflege bei einem Urlaub bzw. in den Ferien geregelt?

Tiere  kosten Geld und das nicht nur beim Kauf: Eine Kastration und die Impfungen können rund 100 Euro kosten. Je nach Größe und Alter des Tieres steigen die Tierarztkosten für Versorgung und Behandlung. Beim Tierheim Weinheim kostet die Vermittlung einer Katze 100 Euro. Ein Hund kostet 250 Euro. Diese Beträge decken die Kosten für die Kastration und Impfung, ohne die Tierheimtiere nicht abgegeben werden. Dazu kommen Futterkosten sowie Steuern und eine erhöhte Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen: Tierschutzverein Weinheim Zu den Fundtiergemeinden des Tierheims gehören Weinheim, Heddesheim, Hemsbach, Ladenburg, Schriesheim und Hirschberg. Mittwochs gibt es von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit mit Tieren Gassi zu gehen, Interessenten dazu können von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr kommen.

VG Karlsruhe verbietet der Stadt Pforzheim Internetveröffentlichung

Kippt der Lebensmittelpranger?

Lebensmittelpranger-tn

Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert nach wie vor über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Kreis. (Quelle: Rhein-Neckar-Kreis.de)

 

Rhein-Neckar, 18. Dezember 2012. (red/pro/aw) Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat der Stadt Pforzheim untersagt, Hygienemängel in einer Gaststätte “an den Pranger zu stellen”. Das Urteil sorgt bundesweit für Diskussionen in Landratsämtern, Gemeinden und der Lebensmittelbranche. Die Karlsruher Verwaltungsrichter können im Urteil nicht erkennen, dass die Betreiber genannt werden müssen. 

Der “Lebensmittelpranger” wurde zum 01. September 2012, mit einer Gesetzesänderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingeführt. Und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat prompt im Oktober zwei Betriebe in Schriesheim und Heiligkreuzsteinach auf die Prangerliste gesetzt und diese im Internet veröffentlicht. Das “Urteil”: “Ekelerregende Herstellungsverfahren”, wie das Schriesheimblog am 22. Oktober berichtete.

Auch die Stadt Pforzheim wollte einen großen Gastronomiebetrieb entsprechend anprangern. Das Verfahren läuft so: Stellen Lebensmittelkontrolleure erhebliche Mängel fest, können diese Betriebe sofort auf die Liste nehmen oder bei wiederholten Verstößen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Dann wird der Betrieb informiert und hat eine Woche Zeit Beschwerde einzulegen. Die Großgastronomie im Gebiet Pforzheim hatte damit Erfolg. Die Richter sehen im Gesetzestext eine Begründung für die Namensnennung in diesem Fall nicht gegeben.

“Angesichts erheblicher Zweifel…”

In einer Pressemitteilung vom 13. November 2012 begründete das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Urteil wie folgt:

“Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafür, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information über ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begründe, die Öffentlichkeit generell über hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen Begründung des Gesetzes nicht entnehmen.

Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Veröffentlichung überwiege das Interesse des Gaststättenbetreibers, hiervon vorläufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser Gaststätte sichergestellt sei, eine Veröffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerlässlich sei.”

Die Stadt Pforzheim hat aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe derzeit keine Bekanntmachungen über Lebensmittelkontrollen veröffentlicht. Wie das Rechtsamt der Stadt Pforzheim gegenüber Rheinneckarblog.de bestätigte, sei dagegen aber beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingereicht worden. Weitere Details könne man derzeit allerdings noch nicht kommunizieren, heißt es. Hierzu soll es in den nächsten Tagen weitere Informationen geben.  (Anm. d. Red: Wir berichten weiter.)

Möglicherweise ist der Lebensmittelpranger bald wieder Geschichte, sollten die Gerichtshöfe den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte folgen.

Könnte der Pranger kippen?

“Ausgeschlossen ist das nicht”, sagt Pressesprecher Berno Müller vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Hier sei aber noch kein edgültiger Knopf dran.

Denn Verwaltungsgerichte in Oldenburg, Regensburg und Trier hatten zuvor in Sachen Internetveröffentlichung von Kontrollergebnissen ebenfalls entschieden. Gemeinsamer Tenor: “Grundrechts- und Europarechtskonformität” müssen eingehalten werden. Insbesondere wurde auf die “Verpflichtung zur Angabe des betroffenen Lebensmittels” hingewiesen.

Das VG Regensburg führte aus, dass die Veröffentlichung von Verstößen nur „unter Nennung des Lebensmittels“ gerechtfertigt sei. Es müsse ersichtlich gemacht werden, welche Lebensmittel von etwaigen Verstößen betroffen sind.

Bis etwas anderes beschlossen wird, verfährt das Veterinäramt im Rhein-Neckar-Kreis wie bisher. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sei nach Anweisung des Ministeriums nach wie vor legitim.

Solange wir nichts anderes hören, bleibt das so,

bestätigt der zuständige Mitarbeiter Rudi Wolf. Insgesamt fünf Betriebe wurden seit dem 01. September 2012 auf den Listen des Landratsamts angeprangert. Darunter, neben den zwei zu Beginn genannten Gastro-Betrieben, auch die Bäckerei Baskent in Leimen sowie die Metzgereien Lingenfelder in Neulußheim und Köhler in Altlußheim. In allen fünf Fällen wurden die Mängel bereits beseitigt. Diese Information kann der Liste ebenfalls entnommen werden. Öffentlich bleibt sie dennoch – in Baden-Württemberg bis zu einem Jahr.

BW-Stiftung korrigiert nach Hinweis problematische AGB bei Fotowettbewerb

Machen Sie mit… aber immer zuerst das Kleingedruckte lesen!

bwstiftung_tn

 

 

Rhein-Neckar, 14. Dezember 2012. (red/aw) Die Baden-Württemberg Stiftung ist derzeit auf der Suche nach Fotomotiven, die zeigen, was Baden-Württemberg lebenswert macht. Verpackt in einem Fotowettbewerb soll für Hobbyfotografen aus dem Ländle ein Anreiz geschaffen werden mitzumachen. Es winken tolle Preise – leider bis vor kurzem auch die Abgabe wesentlicher Urheberrechte. Aufgrund unseres Hinweises hat die Stiftung reagiert und die Allgemeinen Geschäftsbedinungen geändert.

Von Alexandra Weichbrodt

Die Stiftung Baden-Württemberg hat den Leitsatz: “Wir stiften Zukunft”. Mit der Ausschreibung zu einem Fotowettbewerb allerdings hat sich die BW-Stiftung aktuell nicht sehr fortschrittlich gezeigt. Die Idee des Wettbewerbs ist an und für sich eine Gute: Die schönsten Perspektiven des Landes auf einem Bild festzuhalten und damit die Lebensqualität in Baden-Württemberg darzustellen.

Doch bei der genauerem Hinschauen zu den Bedingungen dieses Fotowettbewerbs fiel uns ein erheblicher Negativ-Aspekt dieser Aktion auf: In den Teilnahmebedingungen wurde darauf verwiesen, dass die Urheber auf ihre Nennung verzichten sollten:

So formulierte die BW-Stiftung zunächst die Teilnahmedingungen des Fotowettbewerbs. Besonders der letzte Satz bietet Anlass zur Kritik.

 

Das Hobbyfotografen wesentliche Urheberrechte an ihren Bildern verlieren könnten, hielten wir für nicht tragbar. Schon gar nicht als “Allgemeine Geschäftsbedingung” einer Landesstiftung. Wir wollten daher von der Staatskanzlei Baden-Württemberg wissen, wie sie zu der doch recht fragwürdigen Formulierung steht und riefen den stellvertretenden Regierungssprecher Arne Braun an. Herr Braun allerdings hatte wenig Interesse an einem konstruktiven Gespräch und legte kurzerhand den Hörer auf, nachdem er uns deutlich machte, dass er sich dafür nicht zuständig fühle.

Ein wahrlich negatives Beispiel für einen professionellen Umgang mit der Presse. Bei der Baden-Württemberg Stiftung arbeitet man da gewissenhafter. Die Reaktion der Pressesprecherin Christine Potnar kam schnell und überraschend einsichtig. Im Telefonat erkundigte sie sich nach unserer Kritik und sagte:

Der Vorwurf ist uns neu und so nicht bewusst. Wir prüfen das sofort. Es kann gar nicht darum gehen, dass einer der Teilnehmer rechtlich benachteiligt wird.

Kurze Zeit später erhalten wir die schriftliche Antwort per email:

Die Einsender der Bilder haben und behalten das Recht, über ihre Bilder völlig frei zu verfügen.

Im Interesse der Stiftung sei es, die Gewinner des Wettbewerbs und ihre Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das könne man aber nur, wenn die Teilnehmer die Rechte hierzu einräumen.

Wir verpflichten uns und sagen den Preisträgern auch in den Teilnahmebedingungen zu, die Fotos ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Berichterstattung über den Wettbewerb zu verwenden.

Der Satz mit dem Verzicht auf das Urhebernennungs-Recht sei überwiegend für die Produktion von Collagen, Übersichtsseiten oder andere kleinteilige Darstellungformen hinzugefügt worden. Hier könne die Stiftung – etwa aus Platzgründen – nicht immer die Urhebernennung garantieren. Frau Potnar erkannte das Problem aber an und sicherte zu, die kritisierten Passagen noch einmal überprüfen zu lassen.

Und Frau Potnar hielt Wort. Bereits wenige Tage nach unserem Hinweis sind die Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerbs angepasst. Die BW-Stiftung verpflichtet sich zu einer grundsätzlichen Nennung des Urhebers.

Aktueller Auszug aus den Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerbs der Baden-Württembergstiftung.

 

Solch eine postitive und konstruktive Reaktion erleben wir im redaktionellen Alltag eher selten. Liebe Hobbyfotografen im Land: Nun also ran an die Kamera!

Wer schöne Fotos aus Nordbaden für uns hat, achtet bitte auf einen Wettbewerb, den wir Anfang des Jahres ausschreiben. Natürlich nennen wir die Urheber immer. :-)

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum “IM Makler”

ivd geldwaesche_tn

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind “Güterhandler” wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt “ausspionieren”.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer “nicht normal” verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Lebensmittel-Reste-Verwertung einmal anders

“Beste Reste”-App gegen Verschwendung

reste-app-tn

Die Smartphone-App “Beste Reste” soll dabei helfen, Lebensmittel nicht einfach wegzuwerfen.

 

Rhein-Neckar, 06. Dezember 2012. (red/aw) Deutschland geht zu verschwenderisch mit Lebensmitteln um. Im Rahmen der Initiative “Zu gut für die Tonne” des Verbraucherschutzministeriums soll mit Hilfe einer kostenlosen Smartphone-App die Wegwerf-Mentalität nachhaltig beeinflusst werden.

Von Alexandra Weichbrodt

Was bei einem einzelnen Haushalt noch nicht auffallen mag, summiert sich in der Masse: Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jährlich auf dem Müll. Das sind im Durchschnitt etwa 82 Kilogramm pro Bundesbürger. Besonders schlimm ist dabei die Tatsache, dass eine Vielzahl der weggeworfenen Lebensmittel eigentlich noch genießbar wäre und nur seinen Weg in den Biomüll antritt, weil der Konsument schlecht gehaushaltet hat.

50 Spitzenköche und Verbraucherministerin Ilse Aigner wollen das ändern – mittels einer App für das Smartphone. Die Einkaufs-App “Beste Reste” soll der Verschwendung ein Ende bereiten.

Lebensmittelreste lassen sich in der Küche nicht immer vermeiden. Mit etwas Phantasie und Freude am Kochen kann aber aus Resten etwas Leckeres gezaubert werden,

gibt Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei der Vorstellung der neuen App zu bedenken.

Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, werfen wir weg.

Die neue App bietet u.a. eine Art interaktiven Einkaufszettel, der dabei helfen soll die passenden Einkaufsmengen zu bestimmen. Denn günstige Großpackungen oder Sonderangebote im Supermarkt verleiten uns immer wieder zu übertriebenen Einkäufen. Nicht selten jedoch, entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen als „Fall für die Tonne“.

Die App wird zudem durch ein Lexikon mit nützlichen Tipps zur richtigen Lagerung und Haltbarkeit der verschiedenen Lebensmittel ergänzt. Als Extra erhält der Smartphone-Besitzer außerdem über 50 “Beste Reste-Rezepte“ von Deutschlands Spitzenköchen, wie Sarah Wiener und Johan Lafer.

Die “Beste Reste”-App bietet neben leckeren Rezepten auch viele Informationen und Hinweise zur richtigen Lagerung von Lebensmitteln.

 

Reste-Verwertung per Smartphone.

Es ist Sonntag und im Kühlschrank herrscht gähnende Leere. Im Magen leider auch. Die wenigen Reste, die noch zu finden sind, ergeben auf den ersten Blick kein sehr ausgewogenes Menü. Hier ist Kreativität gefragt. Oder aber die neue App.

Bevor es also an den Herd geht, lohnt sich der Blick auf das Smartphone. Die “Beste Reste” App fragt zunächst nach den übrig gebliebenen Lebensmitteln. Von A wie Auberginen bis Z wie Zucchini können die vorhandenen Zutaten ausgewählt werden.

Danach schlägt die App (im Optimalfall) gleich mehrere passende Rezepte vor. Das ausgewählte Rezept kann der Nutzer jetzt noch an die benötigte Menge bzw. die Anzahl der hungrigen Personen anpassen.

Von Klassikern bis hin zur kreativen Gourmetküche ist alles dabei. Regelmäßig kommen neue Rezepte hinzu. Die App lässt sich einfach aktualisieren. Die Nutzer haben außerdem die Möglichkeit ihre eigenen Reste-Rezepte vorzuschlagen.

Die Idee ist gut, aber ausbaufähig.

Leider zeigt der Praxis-Test, dass viele der vorgeschlagenen Rezeptideen nicht immer deckungsgleich mit den eingegebenen Zutaten sind. Viele Vorschläge würden sich nur durch Zukauf weiterer Lebensmittel zubereiten lassen. Es müssen also schon einige Reste anfallen, um ausschließlich davon eine schmackhafte Mahlzeit zaubern zu können.

Viel eher, kann sich der Nutzer vor dem Einkauf über mögliche Verwendungsmöglichkeiten noch vorhandener Lebensmittelreste informieren und seinen Einkaufszettel darauf abstimmen. So lässt sich das Wegwerfen zumindest einschränken. Ganz ohne Bio-Müll kommt man aber auch nicht mit der “Beste Reste”-App aus.

Info:
Die kostenlose App ist für iOS ab der Version 4.1 für iPhone, iPad und iPod touch im App Store sowie für Android-Geräte im Google Play Store erhältlich. Allerdings verwirrt die Namensgebung: Im AppStore heißt die App „Zu gut für die Tonne“, auf dem iPad „Beste Reste“.

Anwender ohne Smartphone können auf die Tipps sowie die wachsende Datenbank mit derzeit 242 Rezepten über www.zugutfuerdietonne.de zugreifen.

Interview: Am 30. November ist Stichtag

Wann lohnt sich der KFZ-Versicherungswechsel?

Kfz-Versicherung-Finanztest-2012-240x180

Rhein-Neckar, 22. November 2012. (ld/red) Noch gut eine Woche, dann ist die letzte Chance für den Wechsel der KFZ-Versicherung in diesem Jahr vorbei. Vergleichen lohnt sich, aber man muss auch wissen, was man will. Worauf Autofahrer besonders achten sollten, haben das Rheinneckarblog Michael Sittig gefragt. Er ist Redakteur bei der Zeitschrift Finanztest.

Interview: Lydia Dartsch

Herr Sittig, am 30. November ist Stichtag. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss bis dahin gekündigt haben. Für wen lohnt sich ein Wechsel?

Michael Sittig: Ein Wechsel kommt vor allem für diejenigen in Betracht, die etwas sparen können, oder bei einem anderen Anbieter mehr Leistungen bekommen. Das muss man immer am Einzelfall prüfen. Übrigens gilt der Stichtag 30. November nicht, wenn es eine Beitragserhöhung gibt. Dann hat man ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Wechseln ist problemlos möglich.

Sind die Versicherten eher träge oder rege was das Wechseln angeht?

Sittig: In der Regel werden Autoversicherungen recht häufig gewechselt. Darauf sind die Anbieter auch eingestellt, so dass der Wechsel auch problemlos geht.

Welche Leistungen sind denn besonders wichtig? Worauf sollte man beim Vergleich achten?

Sittig: In der Haftpflicht gibt es ja keine Leistungsunterschiede. Die gibt es vor allem bei Teil- und Vollkasko. Da muss man sich überlegen, was man will. Beispielsweise decken manche Teilkaskoversicherungen nur Tierunfälle mit “Haarwild” ab. Die greifen dann zwar bei Unfällen mit Rehen, aber nicht mit Wildschweinen. Andere kommen für Fahrzeugschäden auf, unabhängig von dem Tier, mit dem der Unfall passiert ist.

Und wie ist es mit der Vollkasko?

Sittig: Die Vollkasko sichert auch selbst verursachte Schäden am Wagen ab. Manche beziehen dabei auch grob fahrlässiges Verhalten mit ein, wenn der Unfall beispielsweise passiert ist, weil man über eine rote Ampel gefahren ist. Andere kommen für solche Schäden nur zum Teil oder gar nicht auf.

Was würden Sie raten?

Sittig: Wir raten dazu, auch den grob fahrlässigen Unfall abzusichern.

Wer seinem “Schrauber” vertraut, lässt die Finger von der Werkstattbindung.

Viele Versicherungen bieten auch eine “Werkstattbindung” an, durch die die Tarife günstiger werden. Ist das ärgerlich oder sinnvoll?

Sittig: Wenn man nur sparen will, ist es sinnvoll. Meist gibts dafür 20 Prozent Rabatt. Es kommt auch darauf an, wie verfügbar die Werkstatt ist. Wenn man zum Beispiel in einem ländlichen Gebiet wohnt und seinen festen Schrauber hat, dem man vertraut, lässt man besser die Finger von der Werkstattbindung.

Welche Leistungen sind weniger wichtig?

Sittig: Es gibt diese Mallorca-Police, die dann greift, wenn der Schaden, den man im Ausland mit einem Mietwagen verursacht hat, den Versicherungsschutz übersteigt. Das kann zwar eine Rolle spielen. In den europäischen Ländern reicht der Schutz der Mietwagenversicherung aber in der Regel aus.

Was ist denn der “Rabattretter”, von dem gerade so viel die Rede ist?

Sittig: Der wird in den neuen Verträgen gerade abgeschafft. Der sorgte dafür, dass Autofahrer, die lange ohne Unfall unterwegs waren, also mit Schadensfreiheitsklasse 25 Prozent, nicht im Beitrag hochgestuft werden, wenn sie einen Unfall bauen. Im neuen Vertrag würde man dann den hochgestuften Beitrag zahlen. Da muss man dann prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt.

Vollkasko für neue Autos – bei anderen individuell prüfen.

Nach welchen Maßstäben sollte mein eine Teil- und/oder Vollkasko wählen?

Sittig: Da gibt es leider keine eindeutige Antwort. Bei einem neuen Auto würde ich immer eine Vollkasko empfehlen. Ansonsten sollte man sich die Frage stellen, ob man es finanziell verkraften kann, wenn das Auto durch eigenes Verschulden zerstört würde. Wenn nicht, dann lieber Vollkasko. Eine Teilkasko sichert auch Diebstähle ab. Das sollte man unabhängig vom Alter des Autos machen. Denn auch alte Autos werden gestohlen.

Über die Höhe der Selbstbeteiligung kann man die Tarife auch beeinflussen. Wie wählt man diese sinnvoll aus?

Sittig: Wir empfehlen einen Selbstbehalt von 150 Euro bei Teilkasko und 300 Euro bei Vollkasko. Ohne Selbstbehalt werden die Beiträge zu teuer.

Gibt es Gründe, warum man nicht in einen auf den ersten Blick billigeren Tarif wechseln sollte?

Sittig: Das eine wäre, dass es sich mit dem Rabattschutz nicht lohnt, weil der ja wegfällt. Der andere Grund, der oft genannt wird, ist der erwartete Aufwand, wobei der Versicherungswechsel in der Regel ganz problemlos läuft.

Unabhängiger Check für 16 Euro kann sich lohnen.

Finanztest bietet die Versicherungstests im Internet gegen Gebühr an. Wie viele Interessenten rufen das ab?

Sittig: Das machen schon ein paar Tausend Nutzer. Bei uns kostet das 16 Euro.

Aber es gibt ja auch kostenlose Vergleichsportale.

Michael Sittig ist Redakteur der Zeitschrift “Finanztest”.

Sittig: Die kostenlosen Vergleichsportale werden mit den Provisionen der Versicherungsanbieter bezahlt, wenn der Kunde einen neuen Vertrag unterschreibt. Wir sind unabhängig.

Wie viel Zeit benötigt man etwa, um sich zu den Tarifen kundig zu machen?

Sittig: Wenn man nur eine Haftpflicht braucht, schaut man einfach auf den Preis. Bei Voll- und Teilkasko muss man sich vorher Gedanken machen, was man will und prüfen, ob die Tarife das auch bieten. Da sollte man sich schon eine Stunde dafür Zeit nehmen.

Muss die Kündigung der alten Versicherung per Brief oder Fax erfolgen oder reicht auch eine Email?

Sittig: In der Regel reicht dafür ein Fax oder ein Brief aus. Direktversicherer akzeptieren meistens auch email. Am besten kann man das testen, indem man die Kündigung per email probiert und in der email um eine Bestätigung bittet.

Facebook-Hoax: “Hiermit widerspreche ich…”

Rhein-Neckar, 12. November 2012. (red) Nutzen Sie Facebook? Gut! Glauben Sie alles, was dort veröffentlicht wird? Nicht gut! Aktuell geht wieder ein Gerücht, ein sogenannter “Hoax” um. Nutzer widersprechen in einer Erklärung darin der Nutzung ihrer Daten. Schön, wenn’s so einfach wäre – ist es aber nicht.

Von Hardy Prothmann

Wir haben auf Facebook über unsere Blogseiten gut 3.000 Facebook-Fans und insgesamt weitere rund 1.000 Freunde. In den vergangenen Tagen sind uns vermehr “Disclaimer” aufgefallen, in denen manche der Nutzung der in Facebook eingestellten Daten und den zugrunde liegenden AGBs widersprechen.

Um es deutlich zu sagen: Das ist sinnlos und rechtlich nicht haltbar. Man kann sich die Mühe sparen. Und noch mehr die Peinlichkeit, sich nicht auszukennen.

Wer sich bei Facebook anmeldet, willigt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Wer das nicht will, muss sich nicht bei Facebook anmelden. Wer individuelle Regelungen will, wird diese nicht erhalten.

Verstand nutzen

Wie immer gilt – nutze Deinen Verstand! Und zwar kritisch. Haben Sie schon mal irgendwo ein Geschäft oder eine Anmeldung machen können, ohne die AGBs zu aktzeptieren? Klar, die könnten sittenwidrig sein – aber das muss man erstmal vor Gericht nach Vertragsabschluss erstreiten und kann nicht sicher sein, ob man Recht bekommt. Ohne diese zunächst anzuerkennen, gibt es keinen Vertrag oder wie bei Facebook – keinen Zugang.

Dass einem die weitgehende Rechteeinräumung an Facebook nicht gefällt, ist das eine. Aber nicht jeden Quatsch im Freundes- und Bekanntenkreis zu verbreiten, ist das andere.

Es gibt zu allen möglichen Themenfeldern solche “Hoax”-Meldungen. Ein Beispiel ist immer wieder der “weiße Bus”, der auch mal grün oder andersfarbig sein kann. Gewarnt wird vor Kinderschändern. Die Meldung ist falsch. Frei erfunden. Ebenso gibt es viele Suchmeldungen, die auch einfach nur falsch sind. Gefolgt von Tierquälerei-Szenen.

Merke: Folge nicht blind und ohne nachzudenken jeder “Information”. Man kann zu den Themen googlen, man kann seine Freude bei Facebook fragen oder erstmal beobachten, bevor man gleich alles teilt.

Immer dann, wenn man sich selbst sehr betroffen fühlt, sollte man besonders kritisch sein – Hoax-Meldungen haben oft einen “alarmistischen” Charakter oder appellieren an Reflexe: Kinder, Tiere, Skandale, Sex-Themen, Rekord-Meldungen. Immer dann, wenn es besonders außergewöhnlich ist, sollte der Verstand-Filter besonders aktiv werden. Das schützt vor Falschmeldungen und “bösartiger Software”.

Mist vs. sinnvolle Information

Sozialen Medien und dem Internet wird immer vorgeworfen, dass es dort “jede Menge Mist” gibt. Das stimmt. Den gibt es – neben unglaublich viel mehr nützlichen Informationen. Die zu verbreiten ist sinnvoll. Zum Beispiel unsere Blogs und Facebook-Seiten mit ihren sinnvollen Inhalten weiter zu empfehlen.

Wer uns liest, erfährt immer wieder Neuigkeiten – recherchiert, geprüft, eingeordnet und kommentiert.

GEZ: Gebührenänderungen zum 01.01.2013

Haushaltspauschale für alle

GEZ_tn

Rhein-Neckar, 05. November 2012. (red/aw) Ab dem 01. Januar 2013 sind alle gleich: Jeder Haushalt muss dann eine Gebührenpauschale für den theoretischen oder praktischen Empfang öffentlich-rechtlicher Sendungen zahlen. Egal, ob man will oder nicht. Egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht. Was sich die Politik von dieser “Rundfunkgebühren-Reform” verspricht und was sich für uns Gebührenzahler ändert, wem sie nützt? Wir erklären es.

Von Alexandra Weichbrodt

Viele Menschen in Deutschland ärgern sich über GEZ-Gebühren:

Ich schaue kein öffentlich-rechtliches Fernsehen und höre nie Radio. Warum soll ich also für etwas bezahlen, dass ich nicht nutze?

Gute Frage. Aber keine, auf die man eine andere Antwort bekommt als:

Du zahlst trotzdem – ob Du willst oder nicht.

Und ab Januar gilt das für alle.

Eine Wohnung, ein Beitrag

Mit der Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (PDF) wird ab dem 01. Januar 2013 eine Haushaltspauschale für die Nutzung von Empfangsgeräten eingeführt. Diese soll vieles vereinfachen, verspricht weniger bürokratischen Aufwand und schert aber letztlich nur alle Bürgerinnen und Bürger über einen Kamm. Denn ab 2013 wird nicht mehr pro Gerät mit dessen Besitzer abgerechnet, sondern pauschal pro Wohnung. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt ein Empfangsgerät vorhanden ist und dieses genutzt wird.

Für Haushalte mit mehreren Mitgliedern verspricht diese neue Regelung auf den ersten Blick Entlastung. Erwachsene Kinder oder Oma und Opa, die mit in der Familie leben, werden nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten. Pro Haushalt wird dann der Betrag von 17,98 Euro fällig. Die Anzahl der Geräte spielt keine Rolle mehr.

Mehr Transparenz, weniger Kontrolle?

Kurt Beck (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Als einer der großen Pluspunkte der Reform wurde nach ihrem Beschluss im Jahr 2010 der Fakt genannt, dass mit dem neuen Modell ja nicht mehr kontrolliert werden müsse, wie viele Geräte und Personen sich tatsächlich in einem Haushalt befinden.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck formulierte es, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten 2010, so:

Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.

Auch GEZ-Verwaltungsrat-Vorsitzender Hans Färber sieht darin eine “Chance für das  öffentlich-rechtliche Modell – weg von der Kontrolle hin zu mehr Transparenz und Service für die Bürgerinnen und Bürger”.

Die GEZ-Schnüffler wären also zukünftig überflüssig. Der bürokratische Aufwand würde sinken, da keine Geräteauflistungen und ihre An- und Abmeldungen mehr vorgenommen werden müssten. Auch die “Kontaktpersonen” zur GEZ, die Beitragszahler werden insgesamt weniger, da nur noch jeder Haushalt und nicht jeder Besitzer erfasst werden muss.

“Alter Wein in neuen Schläuchen”

Doch wer glaubt, dass damit die Besuche der GEZ-Kontrolleure aufhören, könnte sich täuschen, denn die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen das anders. Bereits 2010, nach dem Beschluss der Reform, teilten sie in einer Stellungnahme ihre Bedenken mit:

Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil hält das neue Finanzierungsmodell gar für “alten Wein in neuen Schläuchen”.

Die Gebührenreform soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland neu regeln. Hinter dem Begriff “öffentlich-rechtliche Sender” verbergen sich elf Rundfunkanstalten mit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen und gut 70 Radiowellen.

Besonders in Zeiten des Internets will der Gesetzgeber durch die neue Reform die öffentlich-rechtlichen Sender absichern. Die technische Entwicklung habe dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel sei.

Aus GEZ wird AZDBS

ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust (Quelle: SWR/Rafael Krötz)

Ab 2013 wird aus der GEZ der AZDBS – ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Klingt das charmanter als “Gebühreneinzugszentrale”? Hört sich vielleicht im ersten Moment weniger bedrohlich an, die kontinuierliche “Beitreibung” wird es weiterhin geben – und das viel einfacher als früher, denn per Definition geht es nicht mehr darum, ob man ein Empfangsgerät hat. Das wird einfach unterstellt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. ARD-Intendant Peter Boudgoust findet die neue Gebührenreform “einfach gerecht” und auch der frühere ZDF-Intendant Markus Schächter betonte, dass der neue Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge.

Allerdings verbirgt diese neue Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch eine nicht zu unterschätzende Mehrverantwortung. Denn sie werden mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Kultur- und Bildungsgütern, wie Schulen, Universitäten und Theatern, gleichgestellt. Und für die kommt nach gesellschaftlichem Konsens die Allgemeinheit auf.

ARD und ZDF ab 2013 Kultur- und Bildungsgut

Damit hätte Deutschland ab 2013 so etwas wie eine Rundfunksteuer. Kritiker mahnen, dass öffentlich-rechtliche Sender zum Staatsfunk avancieren und trotzdem, weil es ja in der Verfassung vorgeschrieben ist, das Etikett der Staatsferne behalten dürfen.

Kritiker bemängeln außerdem die Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen und eine weitere Verschiebung zum Nachteil der Verleger und Privatsender. Verschärft werde das Problem durch das nach wie vor fehlende Werbeverbot bei ARD, ZDF & Co. Durch Werbung treten die Öffentlich-Rechtlichen in direkte Konkurrenz zu den Privatsendern. Eine zusätzliche Einnahmequelle, die die Wettbewerbsfähigkeit langfristig deutlich beeinflussen kann.

Anlass zur Kritik gibt auch die neue Regelung der Gebührenbefreiung. Der wohl größte Nachteil der GEZ-Reform für Bürgerinnen und Bürger: Es wird so gut wie keine GEZ-Befreiungen mehr geben. Wer weder Fernseher noch Radio besitzt muss genauso viel zahlen wie der Nachbar mit Zweit-Fernseher, Küchenradio und Laptop.

Zukünftig werden nur noch die “finanziell Schwachen” vom Rundfunkbeitrag befreit. Empfänger von Sozialleistungen sowie Studierende und Auszubildende, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen.

Was muss ich jetzt tun?

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradio erfolgt die Umstellung für Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Beitrag größtenteils automatisch. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeute dies, dass sie ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als zuvor. Von Unternehmen und Institutionen seien zukünftig einige zusätzlichen Angaben erforderlich, heißt es.

Der neue Rundfunkbeitrag mache allerdings auch vieles einfacher für Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände, so die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der neue Gebührensatz ergibt sich dann aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Für “Einrichtungen des Gemeinwohls” wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt also keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

Finanzcheck bei der GEZ

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) schätzt – mit Hinweis auf die Chancen und Risiken des neuen Einnahmemodells –, dass die Gebühreneinzugszentrale (dann: AZDBS) zwischen 2013 und 2016 rund 29,6 Milliarden Euro einnehmen wird.

GEZ-Gebäude in Köln (Quelle: Gebühreneinzugszentrale)

Pro Jahr wären das etwas 7,4 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, davon bekommt die ARD 5,4 Milliarden für Radio und Fernsehen, das ZDF 1,8 Milliarden, das Deutschlandradio knapp mehr als 190 Millionen.

Laut dem GEZ Geschäftsbericht 2011 beliefen sich die Gesamterträge im Jahr 2011 von ARD, ZDF und Deutschlandradio ohne Anteile der Landesmedienanstalten auf rund 7,39 Milliarden Euro. Insgesamt summierten sich die Gebührenerlöse der ARD auf 5,373 Milliarden Euro, das ZDF konnte 2011 1,824 Milliarden Euro verbuchen, das Deutschlandradio etwa 193,4 Millionen Euro.

Treffen die Berechnungen der KEF ab 2013 zu, werden sich die Mehreinnahme der AZDBS gegenüber den GEZ-Zahlen von 2011 in Grenzen halten. Wenn es überhaupt zu welchen kommt. Derzeit führt die GEZ knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten, die Zahl der Haushalte, die für 91 Prozent der GEZ-Einnahmen stehen, liegt knapp über 40 Millionen. Die KEF erwartet damit trotz der neuen Erhebungsgrundlage kein deutliches Plus bei den Einnahmen.

Das neue Modell scheint also keines zum Geld scheffeln zu sein. Trotzdem wird der ein oder andere Gebührenzahler nicht das Gefühl loswerden über den Tisch gezogen zu werden.

Zwischen Oktober und Ostern Winterreifen

Fahren Sie bei Glätte langsamer, bleiben Sie ruhig

wintereinbruch_tn-1

Rhein-Neckar, 30.Oktober 2012. Nach dem ersten Glatteisunfall in diesem Jahr auf der Mannheimer Jungbuschbrücke, haben wir die Polizei befragt, was Autofahrer bei Kälteinbruchen beachten müssen. Winterreifen und angepasste Geschwindigkeit verringern die Gefahr von Unfällen und auf Brücken heißt es aufpassen.

Von Timo Tamm

Am Montagmorgen war ein Fiat mit Sommerreifen bei überfrierendem Nebel auf der glatten Fahrbahn der Jungbuschbrücke in den Gegenverkehr geraten und gegen einen Nissan geprallt. Insgesamt wurden fünf Personen bei dem Unfall verletzt, zwei davon schwer. Die Brücke musste für zwei Stunden gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führt. Markus Pape, stellvertretender Leiter der Verkehrsüberwachung der Mannheimer Polizei, gibt wesentliche Tipps für unsere Leser.

Von Oktober bis Ostern Winterreifen

Erst einmal ist es bei überfrierender Nässe, Glatteis, Schnee und entsprechender Witterung von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, dass Sie bei Ihrem Fahrzeug mindestens sogenannte M+S-Reifen (M+S steht dabei für „Matsch & Schnee“) aufziehen. Sonst drohen 40 Euro Bußgeld und die Unfallgefahr ist erhöht. Dieses Jahr kam der Kälteeinbruch Ende Oktober schnell, früh und heftig. Als Faustregel gilt es, von Oktober bis Ostern (von O bis O) entsprechende Reifen aufziehen. Damit senken Sie das Risiko, mit Ihrem Fahrzeug ins Rutschen zu kommen.

Wo müssen Sie besonders auf Glätte aufpassen

Dieser heftige Crash mit fünf Verletzten wäre vielleicht mit Winterreifen nicht passiert – doch auch bei korrekter Bereifung gilt: Besondere Vorsicht vor, auf unter unter Brücken und beschatteten Straßen.

Besondere Gefahrenstellen für Sie sind Brücken, die Standorte von Nebelbänken und Bereiche mit Schatten (beispielweise Alleen). Auf Brücken kühlt die freie Luft unter der Brücke die Fahrbahn zusätzlich ab: Schon bei plus vier Grad Celsius kann es zu Glätte kommen. Kommen dazu noch Nebelbänke, kann Bodenfrost zu Glätte führen. Denn in Nebelbänken ist viel Feuchtigkeit in der Luft, die leicht auf der kalten Fahrbahn überfriert. Außerdem sind Straßen unter Brücken eventuell empfindlich glatte Gefahrenbereiche, wo der Schatten verhindert, dass glatte Flächen auftauen. Auch in höheren Lagen kann es selbstverständlich glatt sein.

Was können Sie tun, wenn Sie ins Rutschen kommen

Wenn Sie mit dem Auto langsamer fahren, senken Sie damit das Risiko, dass sich Ihr Wagen unerwartet verhält. Wenn er dann doch ausbricht, haben Sie bei langsameren Tempo mehr Zeit, darauf zu reagieren. Ausbrechen kann Ihr Auto leider sehr unterschiedlich. Es bedeutet zunächst einmal, dass Ihr Wagen hat nicht mehr genügend Halt auf der Fahrbahn hat. Befinden Sie sich nun in einer Kurve oder in einer Steigung, bewegt sich die Masse Ihres Autos unkontrolliert weiter. Bleiben Sie ruhig und bremsen Sie sehr dosiert und lenken Sie nicht hektisch. Mit vorsichtigen Gegenbewegungen können Sie Ihr Fahrzeug aber unter Umständen wieder unter Kontrolle bringen.

Sichern Sie im Falle eines Unfalls erst die Unfallstelle

Es hat trotzdem gekracht, Sie sind mit einem anderen Fahrzeug, der Leitplanke oder anderem kollidiert. Überprüfen Sie sich kurz selbst, ob Sie verletzt sind. Sichern Sie nun sofort die Unfallstelle, indem sie mit Warnweste ein Warndreieck innerorts zügig in mindestens fünzig Meter Entfernung zum Fahrzeug aufstellen. Auf der Autobahn müssen es dagegen 150 Meter sein. Befinden sich andere Personen auf der Fahrbahn, bringen Sie diese in Sicherheit. Rufen Sie die Polizei. Sprechen Sie andere Personen und Fahrer direkt an, dass Sie Ihnen helfen. Wichtig: Sie sollten Decken im Auto haben, Warnweste- und dreieck und Ihr Handy sollte vor Fahrtbeginn aufgeladen sein.

Mehrere hundert Feinschmecker bei Hutter im Schloss

Wein im Park

weinherbst 2012_slider-9711-121003

Weinheim, 08. Oktober 2012. (red/pm) „Wein im Park“ bei Hutter im Schloss ist ein Event der Gaumenfreude. Insgesamt 16 namhafte und innovative Winzer präsentieren ihre Weine und Sekte bereits zum sechsten Mal. Mehrere hundert Besucher kosteten zwischen 14:00 und 19:00 Uhr edle Tropfen und ließen sich vom Hutter-Team mit Flammkuchen und Tapas verwöhnen. [Weiterlesen...]

Lützelsachsen Ebene

Mit Google Maps zum zukünftigen Bauplatz

So funktioniert gekonnte Nutzerführung - Am Klick führt kein Weg vorbei. (Bild:www.luetzelsachsen.de)

So funktioniert gekonnte Nutzerführung – Am Klick führt kein Weg vorbei. (Bild:www.luetzelsachsen.de)

Weinheim, 28. September 2012. (red/cm) Wie bereitet man kommunale Informationen transparent auf? Keine einfache Aufgabe. Mit dem Online-Projekt “www.luetzelsachsen.de” hat die Stadt Weinheim den Selbstversuch gewagt. Ist er gelungen?

Von Christian Mühlbauer

Auf der Suche nach einem Bauplatz fällt es nicht immer leicht, alle Faktoren zügig zu erfassen. Was kostet die Fläche? Wie groß ist sie? Wie sieht es in der Umgebung aus? Die Stadt Weinheim geht mit der Lützelsachsen Ebene nun den Online-Weg – und der ist grandios gelungen.

Wer von Weinheim aus kommend etwas südlich fährt, gelangt zur Lützelsachsen Ebene. Ein auf den ersten Blick eher unscheinbares Areal. Unscheinbar im Sinne von „ganz normal“. Im dortigen Wohngebiet befinden sich jedoch zahlreiche Bauplätze.
Wer auf der Suche nach einem solchen Bauplatz für ein Eigenheim ist, muss fast noch immer einen schwierigen Weg gehen, um an alle relevanten Informationen zu gelangen. Die Stadt Weinheim setzt mit der Website www.luetzelsachsen.de nun auf ein anderes Pferd.

Wie funktioniert die digitale Bauplatz-Übersicht?

Sobald man die Website aufgerufen hat, wird man fast schon automatisch über die zentrale Ansicht zum Klicken verleitet. Der Weg führt zu einer Google Maps Karte der Lützelsachsen Ebene. Jedoch nicht so, wie man diese aus Google Maps kennt.

In Zusammenarbeit mit der Internet-Agentur WebQ wurde das Satellitenbild mit kommunalen Daten unterfüttert. Oder anders ausgedrückt: Die Zuschnitte der Bauplätze wurden exakt in der Aufnahme eingetragen.

Das Ergebnis kann sich mehr als nur sehen lassen. Detaillierte Übersichten über das Baugebiet und seine freien Plätze mit vielen weiteren Informationen.

Bringt www.luetzelsachsen.de einen echten Mehrwert?

Wer ein Haus bauen möchte und dafür nach dem idealen Platz sucht, wird von vielen Faktoren angetrieben. Der Preis für das Baugrundstück steht bei vielen verständlicherweise an der Spitze.

Um den Zuschnitt, die Fläche sowie alle anfallenden Erschließungskosten für ein Grundstück zu erfahren, muss man jedoch meist einen kleinen Informationsmarathon auf sich nehmen.

Die Website nimmt einem diesen Vorgang weitgehend ab. Ein Grundstück mit rund 700qm Fläche kostet etwa 280.000 Euro – inklusive Erschließungskosten und Abwasserbeitrag.

Eine schnelle, klare und eindeutige Information, die für Käufer echte Vorteile bietet. Vor allem da die Stadt von mehreren Interessenten pro Grundstück ausgeht. Über die Website ist es nämlich auch möglich, sich gleich über andere freie Alternativ-Grundstücke zu informieren.

Zusatzinformationen für Interessenten

Der Preis allein zieht jedoch noch keine Käufer an. Auch das hat man mit luetzelsachsen.de wohl bedacht. Vielfältige Informationen zu Kultur, Sport, Nahverkehr und vielem mehr stehen auf der Homepage bereit, von Interessenten geprüft zu werden.
Der eigentliche Clou ist und bleibt aber tatsächlich die Integration von Google Maps.

Interessiert uns beispielsweise, ob ein Gymnasium in der Nähe ist, erhalten wir zügig die Adresse. Leider können wir diese über die Bauplan-Karte nicht eingeben. Ganz instinktiv öffnet man nun aber Google Maps in einem neuen Tab und prüft, wo das Gymnasium denn nun im Verhältnis zum Baugebiet liegt.

Volle Integration – zumindest fast

Das Angebot ist eine großartige und vor allem auch optisch informative und ansprechende Lösung. Ohne Zweifel musste hier etwas investiert werden. Das wirft dann aber die Frage auf, wieso man bei den Bauplätzen den Strich gezogen hat.

Wir vermissen ähnlich kleine, niedliche Icons, die uns beim Herauszoomen aus dem Wohngebiet auf die ganzen weichen Faktoren der Umgebung aufmerksam machen. Vielleicht ein kleines Euro-Symbol für ein Einkaufszentrum wie die Weinheim-Galerie? Oder eine Tafel für Schulstandorte?

Eine exzessive Umsetzung wäre gar nicht notwendig gewesen. Weinheim selbst hätte hier schon genügt. Eventuell noch Viernheim, welches bereits nach einem halbfertigen Scrollen mit der Maus vollständig im Bild zu sehen ist.

Insgesamt betrachtet ist dies aber ein attraktives Angebot, bei dem die Möglichkeiten des Internets auf eine sehr gute Art und Weise verknüpft und umgesetzt wurden.

7. Lebensart-Verkaufsmesse

Luxus für die Sinne

lebensart 2012_tn-0126-120921

Lebensart bietet Luxus für die Sinne.

 

Weinheim, 25. September 2012. (red/sp) Drei Tage lang boten Aussteller am Wochenende auf der 7. Lebensart-Verkaufsmesse am Waidsee “Erlesenes & Schönes” für Haus und Garten an. Wir zeigen in unserer Fotostrecke feine Angebote – ob kulinarische Köstlichkeiten oder ausgefallene Accessoires und Dekorationen. Im kommenden Jahr findet die Messe vom 20. bis 22. Septmeber 2013 statt.

Viel Freude mit den Fotos!

Alle Fotos: Sebastian Singer

 

Eine Studienbeginnerin testet das "Themenpaket Studienbeginn"

Viele gute Tipps für “nicht Gepuderte”

finanztest_240tn

Viele nützliche Tipps bietet das “Themenpaket Studienbeginn” aus dem Haus Finanztest.
Quelle: Finanztest

Rhein-Neckar, 09. August 2012. (red/ei) Viele Abiturienten wissen nicht, ob sie sofort studieren können. Der Andrang an den Universitäten ist durch die doppelten Jahrgänge und dem Ausfall von Wehr- und Zivildienst extrem hoch. Als Schulabgängerin kann ich ein Lied davon singen. Es gibt so viele offene Fragen. Bei den finanziellen hilft das aktuelle Finanztest-Sonderheft “Themenpaket Studienbeginn”.

Von Alina Eisenhardt

Mein erster Eindruck: Wow! Ganz schön viele gute Tipps, an was man alles denken kann oder muss. Spätestens jetzt ist mir klar: Die Schule war ein anderes Leben. Mit dem Studium beginnt der Ernst des Lebens und dabei geht es natürlich oft um Geld.

Von “Jobben nach dem Schulabschluss” bis zu “Wartezeit überbrücken” beschreibt das Heft alle Themen, die relevant für jene Studienanfänger sind, die sich selbst kümmern müssen und nicht von “Papi” gepudert werden.

Studieren kostet Geld

Ich bin frisch immatrikuliert, muss mich selbst finanzieren und bin froh über diesen Ratgeber. “Themenpaket Studienbeginn” geht auf viele Alternativen ein, die es ermöglichen, das Studium zu bezahlen. Ich dachte bislang immer, dass Stipendien nur an die Spitzenreiter in der Notenskala vergeben werden. Falsch gedacht. Auch soziales und politisches Engagement kann von Kirchen, Stiftungen und anderen Institutionen mit Stipendien belohnt werden.

Eine Alternative zu “Papa wird das schon zahlen” sind Studienkredite. Natürlich will Schulden machen wohl überlegt sein. Ich werde mich mit der Frage beschäftigen, was mehr Sinn ergibt: Geld aufnehmen, zügig studieren und dann zurückzahlen oder neben dem Studium jobben und daher wahrscheinlich länger studieren. Die Lösung wird schwer zu finden sein.

Das Bafög-Amt ist eine der wichtigsten und ersten Anlaufstellen für den finanziell klammen Studenten. Nur blöd, dass man einen Antrag erst dann stellen kann, wenn man die Immatrikulationsbescheinigung besitzt. Das erschwert die Organisation.

Trotzdem ist das Bafög das natürlich ein Fördertopf, den man genau prüfen sollte. Das Amt vergibt immerhin bis zu 670 Euro pro Monat. Die eine Hälfte gibt es als Zuschss, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, dass ab dem fünften Jahr nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden muss.

Geld sparen leicht gemacht

Als Studentin bekomme ich viele Vergünstigungen. Wie Reinhard Lask in seinem Text schon hervorgehoben hat, ist der Tipp mit der Bank echt Geld wert – ich hätte da nicht dran gedacht. Was, wenn die günstige Online-Bank keinen Automat in meiner Nähe hat? Dann müsste ich an denen anderer Banken mit teuren Gebühren abheben. Also: Vorher  erstmal checken, an welchen Bankautomaten man zu welchen Gebühren (oder sogar kostenlos) abheben kann.

Versicherungen? Gar nicht so kompliziert!

Eine der verwirrendsten Angelegenheiten nach dem Abitur ist wohl die Versicherung, denn das war früher schließlich immer komplizierter Elternkram, mit dem man nichts zu tun hatte.

Wenn plötzlich ein Brief von der Krankenkasse kommt, denken sich viele: “Papa/Mama regelt das schon.”

Doch auch die sind oft überfordert, weil sich die Bedingungen ändern, wenn “das Kind” selbst arbeitet. Kann das Kind noch familienversichert sein? Mein Anruf bei der Krankenkasse ergibt: Bis ungefähr 600 Euro darf ich dazuverdienen. Die Mitarbeiterin sagt aber auch: “So genau weiß ich das nicht.”

Im Themenpaket erfahre ich, dass ich monatlich beispielsweise 375 Euro verdienen darf (als Minijobber sogar 400 Euro), darüber muss ich mich selbst gesetzlich versichern.

Die Freiheit der Wahl fängt bei der Krankenkasse an

Alina Eisenhardt, 19, (hat sich nach dem Abitur immatrikuliert und arbeitet seit kurzem in unserer Redaktion mit)

Dann darf man sich aber die Krankenkasse aussuchen, die individuell zu einem passt. Denn nicht jede Krankenkasse bietet die gleichen Leistungen an. So übernehmen einige Krankenkassen bis 500 Euro für Gesundheitskurse, andere nicht. Für mich sind das alles neue und gute Infos – jetzt, wo ich mich ohne Eltern selbst um mein Leben kümmere.

Das Kapitel Haftpflichtversicherung habe ich auch aufmerksam gelesen und bin enttäuscht: Diese Versicherung muss zwar jeder haben – aber ich bin bis zum Ende meiner Ausbildung über meine Eltern mitversichert. Also – so what? Diese Infos habe ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht gebraucht. Bis auf die Frage: Haben meine Eltern eine Haftpflichtversicherung? Muss ich checken. Lustig, jetzt muss ich mich um die Eltern kümmern und nicht umgekehrt.

Die Sache mit der Auslandsreise-Krankenversicherung habe ich nur überflogen – die Frage stellt sich für mich gerade nicht. Sollte ich aber ein Auslandssemester planen, weiß ich, wo ich die nötigen Infos finde.

Sehr mager fallen die Infos zur Hausratsversicherung aus – ist die wirklich unnötig, wie Finanztest schreibt?

Die Sache mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist interessant und kommt auf meine To-Do-Liste. Jetzt muss erstmal alles zu jobben und Versicherung geklärt werden – das hat zur Zeit oberste Priorität. Dann checke ich, welche Bank ich nehme, schaue nach einem günstigen Telefonvertrag und prüfe, wie ich beim ÖPNV am besten wegkomme.

Und die vielen Sachen muss ich jetzt flott angehen – in zwei Monaten beginnt das Studium und ich will gut vorbereitet sein.