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Dienstag, 03. September 2013

08. bis 14. April 2013

Diese Woche: Tipps und Termine

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Rhein-Neckar, Tipps und Termine für den 08. bis 14. April 2013. Montags erscheinen unsere Veranstaltungstipps für die laufende Woche. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

Mehr Veranstaltungen vor Ort finden Sie ins unseren Kalendern auf allen Blogseiten im Menü Nachbarschaft im Menü “Termine”. [Weiterlesen...]

Weitergabe von privaten Daten und Gebühren für Blinde

Der neue Rundfunkbeitrag

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Rhein-Neckar, 02. April 2013. (red/ms) Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden Meldeämter von Kommunen und Städten private Daten an die neue GEZ weitergeben. So will man überprüfen, wer sich noch nicht freiwillig gemeldet hat. Außerdem müssen seit 2013 auch Taube und Blinde einen “Rundfunkbeitrag” zahlen. Auch für Unternehmen hat sich mit der Neuregelung Vieles verändert. [Weiterlesen...]

01. bis 07. April 2013

Diese Woche: Tipps und Termine

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Rhein-Neckar, Tipps und Termine für den 01. bis 07. April 2013. Montags erscheinen unsere Veranstaltungstipps für die laufende Woche. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

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Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

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Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen...]

Neues Anmeldeverfahren für städtische Kindertagesstätten

Mehrfach-Anmeldung ist nicht mehr nötig

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Weinheim, 07. März 2013. (red/pm) Weinheims Kindergarten- und Krippenkinderzahlen sind sehr hoch. Prinzipiell ist das gut, doch es macht die Entwicklung der Vergabe von Kindergartenplätzen nicht leichter. Um die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 einheitlich für alle städtischen Kindertagesstätten vornehmen zu können, hat die Stadt Weinheim für die kommunalen Einrichtungen ein neues, einrichtungsübergreifendes Anmeldeverfahren entwickelt. [Weiterlesen...]

Eine Studie gibt Einblick, welche Bürger protestieren und Beteiligung verlangen

Zeit, Wissen und eine gut gefüllte Kriegskasse

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Breitwiesen bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften. Der Lohn: Der Bürgerentscheid am 22. September 2013. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim/Heddesheim/Ilvesheim/Ladenburg/Rhein-Neckar, 07. März 2013. (red/zef/tegernseerstimme.de) Egal, ob die aktuellen Debatte um den Neubau der Neckarbrücke an der L597 oder die Proteste gegen den Bau eines Logistiklagers der Firma Pfenning in Heddesheim oder die Auseinandersetzung um die Weinheimer Breitwiesen. Schaut man sich die Veränderungen der letzten Jahre in der Lokalpolitik an, wird eines offensichtlich: Es gibt vermehrt Protest. Die spannende Frage, die sich dahinter verbirgt: Wer sind die Bürger, die protestieren und was bezwecken sie? [Weiterlesen...]

Erste-Hilfe-Apps im Test - auch lokal

Helfen – ja, aber mit dem Smartphone?

Unser Testsieger: Die Erste-Hilfe-App des Samariterbund Österreich

 

Rhein-Neckar, 01. März 2013. (red/jkr) Ob Verkehrsunfall, verschluckte Erdnuss oder Herzinfarkt – immer wieder wird man im Leben als Ersthelfer gefragt. 73 Prozent der Menschen haben jedoch Angst, etwas falsch zu machen. Nicht unberechtigt, denn nur 3,5 Prozent der Befragten konnten die richtige Reihenfolge der zu treffenden Maßnahmen an einem Unfallort nennen. Können Erste-Hilfe-Apps im Notfall helfen? Wir haben einige unter die Lupe genommen.

Von Johanna Katharina Reichel

Wer hat nicht schon einmal auf der Autobahn im Stau gestanden, weil ein Unfall passiert ist? Wer hat nicht schon einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis von einem Herzinfarkt gehört? Wer hat nicht als Kind irgendetwas angestellt, was ihn oder sie in Gefahr brachte? [Weiterlesen...]

Gemeinderat beschließt Bürgerentscheid am 22. September 2013

Weinheim entscheidet: Breitwiesen oder Hammelsbrunnen?

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Weinheim, 27. Februar 2013. (red/ld/aw) “Sind Sie dafür, dass im Bereich “Breitwiesen” die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt, das heißt, dass die bisherige Ausweisung von Gewerbeflächen im Gebiet “Hammelsbrunnen” erhalten bleibt?” Darüber stimmen die Weinheimer Bürgerinnen und Bürger zeitgleich zur Bundestagswahl am 22. September ab. Das beschloss der Gemeinderat heute mehrheitlich in seiner Sitzung. Im Vorfeld des Bürgerentscheids plant die Stadtverwaltung weitere Informationsveranstaltungen.

Von Alexandra Weichbrodt

Es ist ein erster Erfolg, den die Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” gegen die Ausweisung der Breitwiesen als Gewerbegebiet erreicht hat. Anfang Februar stimmte sie dem Vorschlag der Stadtverwaltung über einen Bürgerentscheid und der darin gestellten Frage zu:

Sind Sie dafür, dass im Bereich “Breitwiesen” die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt, das heißt, dass die bisherige Ausweisung von Gewerbeflächen im Gebiet “Hammelsbrunnen” erhalten bleibt? [Weiterlesen...]

11. bis 17. Februar 2013

Diese Woche: Tipps und Termine

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Rhein-Neckar, Tipps und Termine für den 11. bis 17. Februar 2013. Montags erscheinen unsere Veranstaltungstipps für die laufende Woche. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

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Dienstag, 12. Februar 2013, 13:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt Heidelberg.

Beim Fasnachtszug in der Heidelberger Altstadt gibt es viele bunte Kostüme zu sehen.

Heidelberg. Fastnacht in Heidelberg: Hajo und Ahoi! Fastnacht ist Ausnahmezustand – auch in Heidelberg.

Wer die närrischen Tage in Heidelberg genießen will, sollte beim Fasnachtszug in der Heidelberger Altstadt dabei sein. Der Zug formiert sich im Bereich Kirchstraße/Ecke Bergheimer Straße, setzt sich um 14.11 Uhr in Bewegung und führt über Bergheimer Straße, Bismarckplatz und Hauptstraße zum Rathaus.

Die Abfahrt erfolgt über die Mönchgasse in Richtung B 37. Ortskundigen Autofahrern wird empfohlen, den Veranstaltungsbereich weiträumig zu umfahren. Auf der Südseite des Bismarckplatzes im Bereich des ehemaligen RNV-Kundenzentrums wird ein Zuschauerbereich für Rollstuhlfahrer ausgewiesen.

Ort: Innenstadt, 69117 Heidelberg.

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Donnerstag, 14. Februar 2013, 14:00 bis 16:00 Uhr, Theater im Pfalzbau.

Die Königin der Farben. Foto: Lorenza Daverio.

Ludwigshafen. Die Königin der Farben nach dem Kinderbuch von Jutta Bauer: In “Die Königin der Farben” zeigen die Wahlfranzosen Eva Noell und Paul Olbrich, die sich von Erfreuliches Theater Erfurt in Compagnie Les Voisins umbenannt haben, dass man mit einer einfachen Drahtstange und ein paar Stiften auf fantasievolle Weise eine Geschichte erzählen kann.

Mit schnellem Strich erweckt Hofmalerin Eva Noell die putzige Gestalt der kleinen Königin zum Leben. Einen Raum – selbstverständlich im Schloss – und ein Bett bekommt sie auch noch, und schon kann die Geschichte losgehen.

Geweckt von Hofmusiker Alexander Voynov streckt und reckt sich die gezeichnete Figur, für alle durch einen Overhead-Projektor sichtbar, und hopst eher ungalant durch die Gegend. Ganz nach Königinnen-Art tyrannisiert sie die Hofangestellten, die sie erschaffen haben.

Die kleine Königin will viel, und vor allen Dingen will sie es bunt haben in ihrem schwarz-weißen Alltag. Sie wünscht sich Rot, dann Blau, dann Gelb, und dabei geht es hoch her: Wild wird der Pinsel geschwungen, der die kleine Königin durchs Wasser und über die Prärie jagt. Dabei können schon mal Farben ineinanderfließen – und auf eben diese Farbabenteuer wollen Eva Noell und Paul Olbrich, der der kleinen Königin seine Stimme leiht, neugierig machen.

“Ich kann mich noch daran erinnern, als ich das Grün durch das Mischen von Gelb und Blau entdeckt habe”, sagt Paul Olbrich. Es mache Spaß, diese Erfahrungen mit anderen zu teilen, die diese Entdeckungen auch machen.

Für Kinder ab 4 Jahren geeignet.

Ort: Theater im Pfalzbau, Berliner Straße 30, 67059 Ludwigshafen.

Eintritt: 7 Euro regulär, 4 Euro ermäßigt. Das Familienpacket gibt es ab 15 Euro.

Tickets und Infos: http://www.theater-im-pfalzbau.de/.

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Freitag, 15. Februar 2013, 20:00 Uhr, Kulturbühne Alte Druckerei.

Franz Kain kocht. Foto: http://www.altedruckerei.com/index.htm.

Weinheim. Franz Kain: Ein Quantum Quellmänner. Von den Köchen im Stich gelassen, bindet sich Moderator Franz Kain kurzerhand selbst die Schürze um. Er präsentiert das ausgefallene Kochstudio.

Ein Kabarett-Schauspiel rund ums Kochen, wobei Franz Kain auch über den Tellerrand hinausblickt. Töpfe, Tupper, Turbulenzen bis hin zum Liebeslied an die Kartoffel – Kain schwingt solo in seiner Kabarett-Küche den satirischen Kochlöffel.

Ort: Kulturbühne Alte Druckerei, Friedrichstraße 24, 69469 Weinheim.

Eintritt: Tickets kosten 18 Euro.

Tickets und Infos:http://www.altedruckerei.com/index.htm.

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Samstag, 16. Februar 2013, 19:30 bis 22:00 Uhr, Friedrich-Ebert-Halle.

Voller Einsatz auf der Bühne – Peter Kraus.

Ludwigshafen. Peter Kraus in der Friedrich-Ebert-Halle! Im Alter von fast 74 Jahren genießt Peter Kraus die Verehrung einer lebenden Legende, und das interessanterweise auch von vielen Jüngeren. Er war der Deutsche, der den Rock ‘n‘ Roll in den wilden Fünfzigern hierzulande populär machte. Seine Musik wurde auf allen Partys gespielt, seine Filme füllten die Kinos.

Die Karriere von Peter Kraus umfasst nahezu 60 Jahre. Nie wurde er in all den Jahren müde, an neuen Projekten zu arbeiten. 2011 erschien sein Buch „Für immer jung – das Geheimnis meines Lebens“, in dem er unterhaltsam Geschichten aus seiner Karriere erzählt.

2012 folgte die CD „Für immer in Jeans“ mit neuem Songmaterial. Auf seiner Konzertreise im Jahr 2013 präsentiert der beliebte Entertainer ein Potpourri aus aktuellen Stücken und unverwüstlichen Klassikern.

Vorverkaufsstellen: Tourist-Information Ludwigshafen und alle bekannten Vorverkaufsstellen.

Ort: Friedrich-Ebert-Halle, Erzbergerstraße 89, 67063 Ludwigshafen am Rhein.

Eintritt: Tickets gibt es zu 44,90, 58,90, 65,90 und 68,90 Euro.

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Sonntag, 17. Februar 2013, 15:00 Uhr, Alter Stadtsaal.

Szene aus “Prinzessin Anna”. Quelle: http://theater-speyer.de/.

Speyer. Prinzessin Anna oder Wie man einen Helden findet. Eine Kinderoper von Jakob Vinje nach einem Bilderbuch von Susann Opel-Götz für Kinder ab 4 Jahren.

Wer sagt denn, dass das Leben einer Prinzessin immer so einfach wäre? Als der alte König spontan beschließt, die Krone an den Nagel zu hängen und mit der Köchin nach Mallorca zu verschwinden, verkündet er seiner Tochter Anna zwischen Tür und Angel, dass sie das halbe Königreich erbt, die andere Hälfte sei für denjenigen Helden vorbestimmt, der sie retten und heiraten wird.

Ganz schön empört ist die kleine Prinzessin darüber, nur die eine Hälfte des Königreichs zu erben, wo sie es doch gewöhnt ist, immer nur das Größte und Beste zu bekommen. Aber Anna will doch gar keinen Helden und außerdem lässt sich einfach keiner finden!

Da helfen weder eine Dose Erbsenbrei, Holzzwerge noch Froschküsse beim Suchen. Doch aus heiterem Himmel entdeckt Anna den Puppenspieler Jakob, der so ganz und gar nicht königlich mit ihr umgeht. Könnte er nicht vielleicht der Held für Anna sein?

Es spielen: Marie-Sophie Caspar, Almut-Maie Fingerle, Christian Birko-Flemming. Musiker: Kai Adomeit (Klavier), Eric Trümpler (Cello), Johannes Moog/Anne Schäffel (Klarinette). Inszenierung: Matthias Folz.

Ort: Alter Stadtsaal, Rathaushof, Maximilianstraße 12/13, 67346 Speyer.

Eintritt: Kinder und Jugendliche zahlen 6 Euro. Tickets für Erwachsene kosten 7 Euro. Fördermitglieder zahlen nur 5 Euro.

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Sonntag, 17. Februar, 19:30 Uhr, Kulturbühne Max.

Arnim Töpel ist der “Schorle Peda”.

Hemsbach. Arnim Töpel – “De Schorle Peda” – Musik-Kabarett. Wer ist dieser verschrobene, geheimnisumwobene Typ? Wohnt in einer heruntergekommenen Villa, erhält scharenweise Besuch, spielt Kurpfälzer Blues und scheint aller Welt nur bekannt zu sein unter seinem seltsamen Spitznamen.

Besser gesagt: Wer war „de Schorle-Peda“? Denn eines Tages machen seine Nachbarn eine unerfreuliche Entdeckung… Ein Fall für Mister Nochdenkerles: Arnim Töpel goes Krimi. Tschief-Ermittler: sein alter ego, de Günda. Ein dreisprachiger Abend: hochdeutsch, kurpfälzisch und immer musikalisch.

Vor 13 Jahren begann der gelernte Jurist und ehemalige Radiotalker beim Südwestfunk Arnim Töpel beruflich auf die Kleinkunstbühne zu gehen. Gut 2000 Auftritte hat er seitdem als Kabarettist und Pianist zwischen Flensburg und Luzern absolviert.

Schon sein Debüt-Programm „Sex ist keine Lösung“ hat ihm Auszeichnungen eingebracht („für musikalische Klasse und sprachliche Eleganz“), die folgenden haben seinen Ruf als „Ausnahmeerscheinung“, als „Blues-Denker“ und „Philosoph unter den Kabarettisten“ gefestigt. Dass Mundart nicht immer dumpfe Blödelei sein muss, stellte der gebürtige Heidelberger mit Berliner Eltern in seinen außergewöhnlichen Mundartprogrammen unter Beweis. Verbreitetes Prädikat: wohltuend.

Jetzt ist der „Masterbabbler“ wieder unterwegs mit seinem neuen Programm „De Schorle-Peda“ und damit auch zu Gast in der Kulturbühne Max am Sonntag, 17. Februar 2013, um 19.30 Uhr (Einlass 18.30 Uhr).

Karten im Vorverkauf gibt es im Bürgerbüro der Stadt Hemsbach, Schlossgasse 41; bei Schreibwaren Pöstges, Hemsbach, Bachgasse 66, und im Kartenshop der Diesbach Medien, Weinheim, Friedrichstraße 24.

Ort: Kulturbühne Max, Hildastr. 8, 69502 Hemsbach.

Eintritt: Tickets kosten 16 Euro im Vorverkauf und 18 Euro an der Abendkasse.

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Montags gibt es Tipps und Termine aus unseren Orten für die wir Blogs betreiben und der Region.

Sie möchten mit Ihrer Veranstaltung auch gerne dabei sein? Dann schreiben Sie uns an die jeweilige Redaktion.

Wir übernehmen Termine aus unserem Berichtsgebiet in den jeweiligen Terminkalender sowie ausgewählte Termine in unsere Übersicht “Tipps und Termine: Diese Woche”:

Beispielsweise an: Termine Rheinneckarblog.de – oder [email protected]. Oben im Menü sehen Sie unter Nachbarschaft die elf Kommunen, für die wir eigene Blogs anbieten.

Unsere Termine erfreuen sich großer Beliebtheit – Sie können bei uns auch gerne für sich oder Ihre Veranstaltungen werben: Kontakt zu unserer Anzeigenabteilung.

Wir bieten ein modernes Medium, eine höchst interessierte Leserschaft eine hohe Reichweite bei fairen Preisen und viel mehr, als Printanzeigen zu leisten in der Lage sind. Wir beraten Sie gerne unverbindlich: 8-)

Auch bei uns verschreiben katholische Krankenhäuser keine Pille danach

Beratung ja – Pille nein

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Beratung ja – Pille nein. Frauen, die die Pille danach brauchen – auch welchen Gründen auch immer – bekommen in katholischen Krankenhäusern wie dem Theresienkrankenhaus in Mannheim kein Rezept.

Rhein-Neckar, 05. Februar 2013. (red/ld) Es muss keine Vergewaltigung sein. Das sind die seltensten Fälle, in denen Frauen sich die “Pille danach” verschreiben lassen. Eine wilde Nacht, ein gerissenes Kondom oder die Pille vergessen sind die häufigsten Gründe für Frauen, die gynäkologische Notfallberatung der Krankenhäuser und Frauenärzte in Anspruch zu nehmen. Eile ist in jedem Fall geboten und auch in der Metropolregion verschreiben katholische Krankenhäuser die “Pille danach” nicht.

Von Lydia Dartsch

Die “Pille danach” ist keine Abtreibungspille,

sagt Dr. Kay Goerke, Chefarzt der Gynäkologie der GRN-Klinik Schwetzingen. Sie verhindere, dass sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnisten kann. Von einer Abtreibung sprechen Mediziner erst, wenn sich die Eizelle eingenistet hat, wenn bereits Leben entstanden ist. Genau das wird durch die Pille verhindert: Die Gebärmutterschleimhaut wird abgestoßen, wie zur normalen Monatsblutung. Es kommt zu Zwischenblutungen und die befruchtete Eizelle wird mit der Schleimhaut ausgeschwemmt. Aus medizinischer Sicht kommt es zu keiner Schwangerschaft.

Nur 72 Stunden Zeit

Nach dem Sex rennt die Zeit: Ist das Kondom geplatzt und die “Pille davor” vergessen, hat die Frau knapp 72 Stunden Zeit, die “Pille danach” einzunehmen, also drei Tage danach. Um die Pille danach verschrieben zu bekommen, braucht es aufklärendes Gespräch mit einem Arzt, die sogenannte “Notfallberatung”. Darin wird die Patientin befragt – zu ihrer Vorgeschichte, ihrer Periode und ihrem Sexualverhalten. Anschließend führt der Arzt eine gynäkologische Untersuchung durch und macht einen Ultraschall.

Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Patientin bereits schwanger ist.

sagt Dr. Goerke. Denn liegt bereits eine Schwangerschaft vor, darf die Pille danach nicht verschrieben werden. Die Gefahr, das ungeborene Kind zu schädigen, ist sonst zu groß. Außerdem darf die Pille nicht verschrieben werden, wenn die Pille im aktuellen Zyklus bereits einmal verschrieben worden ist. Dann ist die Wahrscheinlichkeit zu gering, dass sie wirkt. Außerdem sind die Risiken für den Körper zu hoch.

Die Patientin bezahlt die Pille selbst

Die Pille wird nur an einem speziellen Punkt im Zyklus verschrieben: Etwa drei Tage vor bis fünf Tage nach dem Eisprung. Dieser findet bei den meisten Frauen zwei Wochen nach ihrer Periode statt.

Wo kein Ei ist, kann keins befruchtet werden.

sagt Dr. Goerke. Nach der Notfallberatung und der Aufklärung über die Pille danach sowie zu sexuell übertragbaren Krankheiten, erhält die Patientin auf ihren Wunsch ein Rezept für die Pille danach, das sie bei der Apotheke einlösen kann. Das Medikament kostet zwischen 20 und 35 Euro und wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Ob die Pille gewirkt hat oder nicht, verrät ein Schwangerschaftstest, den die Frauen zwei Wochen später durchführen sollten. Minderjährige benötigen für die Verschreibung der Pille danach in der Regel die Zustimmung ihrer Eltern.

Nach drei Tagen hilft keine Pille mehr. Das Risiko, dass sich die befruchtete Eizelle eingenistet hat, ist dann zu groß. Es gilt, sich zu entscheiden: Kind ja oder nein? Steht eine Schwangerschaft und der Nachwuchs im Konflikt mit der aktuellen Lebenssituation oder Lebensplanung, helfen Beratungsstellen wie ProFamilia, oder die Caritas und die Diakonie weiter.

Kein Rezept von katholischen Kliniken

Notfallberatungen können alle Ärzte durchführen. In der Regel sind es niedergelassene Frauenärzte sowie Kliniken mit einer gynäkologischen Ambulanz. Rund 100 Patientinnen im Jahr nehmen die Notfallberatung beispielsweise in der GRN-Klinik Schwetzingen in Anspruch. Auch katholische Krankenhäuser führen sie durch, inklusive dem Hinweis auf die Pille danach. Möchte die Patientin ein Rezept dafür, wird dies nicht nur in Köln, sondern auch hier von katholischen Krankenhäuser abgelehnt. Die Frau werden fortgeschickt:

Das St. Josefskrankenhaus weist keine hilfesuchenden Menschen zurück, gleich ihrer medizinischen Indikation. Die Ärzte behandeln und beraten jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen. Falls sich eine Frau dazu entscheidet, sich die Pille danach verschreiben zu lassen, so wird diese an einen niedergelassenen Arzt überwiesen.

sagt Christian Klehr, Pressesprecher des katholischen St. Josephkrankenhaus Heidelberg und Theresienkrankenhaus Mannheim. Doch was, wenn Wochenende ist und die Frau schon Zeit hat verstreichen lassen mit der Frage, ob sie oder ob sie nicht diese Pille möchte? Was “nach bestem Wissen und Gewissen” klingt, kann für die Frau fatal sein. Die Zeit läuft. Und die Frage, ob eine “Beratung” objektiv läuft, darf man getrost dahingestellt sein lassen. Die Haltung der katholische Kirche ist unmissverständlich.

Aus katholischer Sicht ist das Abtreibung

Nach der katholischen Auffassung beginnt die Schwangerschaft bereits mit der Befruchtung einer Eizelle. Also noch bevor Ärzte von einer Schwangerschaft sprechen. Wird nach der Befruchtung also eine Notfallkontrazeption, wie die Pille danach auch genannt wird, verabreicht und die Eizelle wird ausgeschwemmt, kommt das nach katholischen Gesichtspunkten einer Abtreibung gleich. Leben wird zerstört.

Diese unterschiedlichen Ansichten führen zu Konflikten, vor allem, weil es Aufgabe der Ärzte ist, Leben zu erhalten: In der Gynäkologischen Notfallberatung können sich Frauen nach einer Untersuchung durch den Frauenarzt die Pille danach verschreiben lassen.

Wenig Erfahrung mit Vergewaltigungsopfern

Opfer von Vergewaltigungen werden gleichfalls von katholischen Krankenhäusern behandelt, wie von allen anderen. Bei dieser Behandlung steht vor allem die Anonyme Spurensicherung (ASS) im Mittelpunkt. Allerdings haben nur wenige Gynäkologen Erfahrung mit der Behandlung von Vergewaltigungsopfern. Meist erstatten die Opfer zuerst Anzeige bei der Polizei, die dann mit ihnen einen Spezialisten aufsuchen, der die Untersuchung, die Spurensicherung sowie die Notfallberatung vornimmt.

Die Beamten wissen eigentlich, wohin sie sich mit den Opfern wenden müssen.

sagt Dr. Goerke von der GRN-Klinik Schwetzingen. Die Polizei in Mannheim wendet sich in solchen Fällen an die Universitätzsmedizin Mannheim (UMM):

Je nachdem, wie lange die Tat her ist, nimmt die gynäkologische Ambulanz die ärztliche Versorgung und gynäkologische Untersuchung vor. In besonderen Fällen rufen wir auch die Rechtsmedizin dazu, wenn beispielsweise besondere Verletzungsmuster vorliegen.

sagt Erster Kriminalhauptkommissar Otto Steinbrenner, Leiter Dezernat für Sexualdelikte, in Mannheim. In der UMM erhalten die Opfer auf Wunsch auch die Pille danach.

In manchen Fällen kommen die Frauen zuerst ins Krankenhaus. In Schwetzingen kommt das im Schnitt drei Mal im Jahr vor, sagt Dr. Goerke. Dann nimmt der diensthabende Gynäkologe die Untersuchung und Spurensicherung vor. Anschließend werden die sichergestellten Spuren und Proben drei Monate lang aufbewahrt für den Fall, dass sich das Opfer erst nachträglich zu einer Strafanzeige entschließt.

Den Kommentar unserer Autorin Lydia Dartsch (29) zum Verhalten der katholischen Kirche lesen Sie hier.

Zeitgemäßes Design, "neue Maßstäbe" (bisher) Fehlanzeige

Ländle mit neuer Homepädsch

Rhein-Neckar, 04. Februar 2013. (red/zef) Seit dem 01. Februar 2013 hat das Land Baden-Württemberg eine neue Online-Plattform. Die Homepage soll neue Maßstäbe setzen, damit „sich die Bürgerinnen und Bürger mit Politik auseinandersetzen“, sagt die Silke Krebs, Ministerin im Staatsministerium. Wir haben uns die Seite angeschaut: “Neue Maßstäbe” gilt im Vergleich mit der alten Seite bestimmt, das Design ist frisch und modern – inhaltlich und konzeptionell kann die Seite aber durchaus noch zulegen. Immerhin: In den ersten drei Stunden nach dem Start am 1. Februar haben bereits 2.500 Menschen insgesamt 15.000 Seiten aufgerufen – und das innerhalb von drei Stunden.

Von Ziad-Emanuel Farag

Oben sind die fünf strukturierenden Elemtente zu sehen, darunter der anschauliche Slider mit aktuellen Artikeln. Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

 

Sofort sticht der ansprechende Slider ins Auge. Dieser präsentiert aktuelle politische Themen anschaulich. Hier kommen nicht nur Artikel, sondern auch andere Medien wie Videos oder Fotostrecken zum Einsatz  Aktuelle Beispiele wären: Ein Zeitstrahl darüber,was die grün-rote Landesregierung bisher geleistet hat, die Ganztagsschule oder die Bildungsgerechtigkeit. Man kann den Slider automatisch die Artikel abspielen lassen oder einfach bequem per Pfeil in der Mitte oder der Navigationsleiste unten wechseln.

Besonders brisant wirkt der “transparente Landeshaushalt”. Hier gibt es zwar viel Zahlenwerk: Das Regierungspräsidium Stuttgart erhält 8,4 Millionen Euro für Bundesautobahnen, während Kalrsruhe 4,4 Millionen Euro erhält . Viele Fragen bleiben hier aber völlig unbeantwortet: Wieviel Geld wird in welche Autobahnen investiert? Da stehen viele Zahlen – ohne weitere Informationen sind sie kaum zu nutzen. Da steht gar nichts! Bei den Hochschulen ist der Landeshaushalt auch sehr pauschal: Einzeln aufgeschlüsselt werden die aktuellen Zuwendungen für Baumaßnahmen. Über die Verteilung der restlichen 336 Millionen Euro erfährt man nichts. Bloß keine Verteilungskritik riskieren, scheint hier die Devise zu lauten. Der “transparente Landeshaushalt” verspricht mehr als er hält. Die Bedienung ist zudem äußerst umständlich.

Die Seite unterteilt sich ingesamt in fünf Rubriken: “Unser Land”, “Regierung”, “BW gestalten” “Service” und “Beteiligungsportal”. Die ersten vier ermöglichen eine einfache Orientierung. Legt man den Cursor auf einer dieser Buttons, wird eine umfangreiche, aber übersichtliche Auflistung der Unterpunkte angezeigt. In der Rubrik “Regierung” gelangt man schnell zu Vorstellungen der Regierungsmitglieder und ihrer Ministerien. “Unser Land” bietet einen Überblick über alles Erdenkliche zu Baden-Württemberg. Geschichte, Geografie, Landesverfassung, ein Quiz zur Unterhaltung, Traditionen, hier ist alles dabei.

“BW gestalten” erklärt, wie Baden-Württemberg künftig aussehen soll:  “Erfolgreiches Baden-Württemberg” (Wirtschaftspolitik), “Schlaues Baden-Württemberg” (Bildungspolitik), “Nachhaltiges Baden-Württemberg (Energiepolitik)”, “Bürgernahes Baden-Württemberg (Bürgerbeteiligung und Integration)” und “Gerechtes Baden-Württemberg (Gleichstellung, Inklusion, Gesundheitspolitik)”. Dies liest sich aber zunehmend fade, irgendwann hat man dann genug von Baden-Württemberg. Wenigstens fasst die Landesregierung hierbei ihre politischen Ziele unter wenigen, verständlichen Schlagworten zusammen. In der Rubrik “Service” erhält der Leser viele Informationen, um Kontakt zu Ämtern aufzunehmen, sich einen Überblick über Publiktationen zu verschaffen oder einfach einen Ansprechpartner zu erhalten.

Die Detailansicht in den einzelnen Rubriken. Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

 

Das “Beteiligungsportal” schließlich soll künftig “Mehr Demokratie klicken” gewährleisten. Dem müssen jedoch außer bloßen Ankündigungen Taten folgen. Dafür gibt es bereits auf der Startseite einen Textkasten, in dem man schnell eine Frage an die Landesregierung eintippen kann. Wir haben diese Funktion mit einer Frage am Freitag selbst getestet. Bis heute, den 04. Februar 2013, 17:00 Uhr haben wir noch keine Antwort erhalten.  Am, Dienstag, den 05. Februar, wurde sie um 14:43 beantwortet.

Wir erinnern uns: Baden-Württemberg soll gerecht werden. “Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft. Deshalb bauen wir Barrieren und Benachteiligungen ab.” Nirgendwo geht das schneller und einfacher als online. Eine Seite, die möglichst alle mit Behinderungen leicht nutzen können, ist unverhandelbar: Nirgendwo gibt es so wenige Barrieren wie am eigenenen Rechner. Hier scheitert die neue Homepage aber: Einige Artikel können zwar vorgelesen werden. Dies geschieht jedoch so blechern, dass man dem nicht folgen kann. Wenn doch, würde man es nicht wollen. Mit den verbreiteten Lesegeräten für Blinden fällt es diesen also deutlich einfacher, sich zu informieren. Der Button dafür ist viel zu klein. Sehbehinderte dürften ihn nicht ausmachen können. Hier wäre es ratsam, die entsprechende Funktion in der Zeile der Überschrift zu platzieren anstatt neben der Unterüberschrift.

Die Vorlesefunktion ist in dieser Zeile nur schwer zu sehen. Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

 

Der neue Maßstab muss also noch ordentlich Maß nehmen, um tatsächlich überzeugen zu können. Immerhin, ein Anfang ist gemacht und man darf gespannt sein, was noch folgt.

Montag bis Freitag, 08:00 - 19:00 Uhr

Stadtwerke länger für Kunden erreichbar

Weinheim, 04. Februar 2013. (red/pm) Wie im vergangenen Jahr, erweitern die Stadtwerke Weinheim auch diesen Februar ihre telefonische Erreichbarkeit. Im Zustellungszeitraum der Jahresabrechnungen, möchte man so den Kunden den bestmöglichen Service bieten.

Stadtwerke-Chef Peter Krämer möchte den Kunden mit der erweiterten Erreichbarkeit mehr Service bieten.

Information der Stadtwerke Weinheim: 

“Den gesamten Februar sind die Stadtwerke Weinheim telefonisch länger für ihre Kunden erreichbar. Montags bis freitags können Kunden ihre Fragen zur Jahresabrechnung telefonisch von 8 bis 19 Uhr stellen – unter der Nummer 06201 106-303.

„Es ist uns wichtig, die Anliegen unserer Kunden persönlich, fundiert und schnell zu bearbeiten“, sagt Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim. „Deshalb verlängern wir die telefonische Erreichbarkeit in Spitzenzeiten der Jahresabrechnung.“

Die Jahresabrechnung ist für viele Kunden Anlass, sich mit ihrem Energieverbrauch und ihren Strom- oder Gasprodukten zu beschäftigen“, sagt Peter Krämer weiter. Eine ausführliche persönliche Beratung etwa zu Energiesparmöglichkeiten, Festpreisen oder Ökoprodukten bieten die Stadtwerke in ihrem Kundenzentrum immer montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Im Breitwieserweg kümmern sich 15 Mitarbeiter um die Fragen und Wünsche
ihrer Kunden.

Mehrere tausend Kundengespräche führen sie jedes Jahr, den Großteil davon im Frühjahr. Wer keine Zeit für eine Beratung im Kundenzentrum hat, findet im Internet auf www.sww.de unter Service die Kontaktdaten aller Ansprechpartner sowie erste Informationen.”

Bürger-Info zur Fußgängerzone am 31. Januar 2013

Fußgängerzone biegt auf die Zielgerade ein

Weinheim, 23. Januar 2013. (red/pm) Die Neugestaltung der Weinheimer Fußgängerzone biegt in diesem Jahr endgültig auf die Zielgerade ein. Anfang März wird der dritte und letzte Bauabschnitt der Einkaufsmeile begonnen.

Information der Stadt Weinheim:

“Nach dem Bereich um die „Reiterin“ und der Strecke bis zum Windeckplatz, steht in diesem Frühjahr die Pflasterung und Verschönerung des Abschnitts zwischen Windeckplatz und Grabengasse bevor. Bis zur Kerwe im Sommer soll alles fertig sein. Der Rest der Fußgängerzone soll später genauso hergerichtet sein wie die ersten beiden Abschnitte, also mit hochwertigem Naturgranit.

Das Weinheimer Tiefbauamt hat schon bei den ersten beiden Abschnitten eine sehr enge Abstimmung mit den Hausbesitzern und insbesondere den Ladengeschäften gesucht, um die Beeinträchtigung so niedrig wie möglich zu halten. So auch diesmal. Die Bürgerbeteiligung beginnt diesmal mit einer Bürgerinfo-Veranstaltung am Donnerstag, 31. Januar, 19 Uhr, im Alten Rathaus am Marktplatz. Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner und die Vertreter des Fachamtes werden dann die Planung in ihren einzelnen Abschnitten erläutern, sowie über die geplante Andienung der Geschäfte, den Bauablauf und die Verkehrsführung informieren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.”

4. Weinheimer Gesundheitstag ein Erfolg

Interessante Vorträge, tolle Resonanz und alarmierende Ergebnisse

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Nur eine Station des Gesundheitsparcours: Hier werden Blutzucker und Bluthochdruck gemessen.

 

Weinheim, 22. Januar 2013. (red/aw) Beim 4. Weinheimer Gesundheitstag im Rolf-Engelbrecht-Haus am vergangenen Samstag hatten Interessierte die Gelegenheit sich zu aktuellen Themen der Medizin, Physiotherapie, Zahnmedizin oder Arzneimittel zu informieren. Die Resonanz war äußerst positiv. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen, um sich Kurzvorträge anzuhören oder aber sich von den Ausstellern in verschiedenen Belangen beraten zu lassen.

Von Alexandra Weichbrodt

Jürgen Boldrin von “Ihre Therapeuten e.V.”: Ein Netzwerk zum Wohl des Patienten.

„Medizin zum Anfassen“, so lautete das Motto des bereits 4. Weinheimer Gesundheitstages, veranstaltet von Therapeuten, Ärzten, Zahnmedizinern und Apothekern aus der Region. Ein Angebot, dass vor allem das „Verhältnis zwischen Patient und Behandler stärken soll“, verrät Jürgen Boldrin von der Therapeutenvereinigung „Ihre Therapeuten e.V.“ Ähnlich wie die Ärztevereinigung „Regiomed e.V.“ oder die „Zahnärzte badische Bergstraße e.V.“ möchte man mit diesem Zusammenschluss den Patienten „eine möglichst optimale Betreuung garantieren“.

Normalerweise sind diese Berufszweige sehr separiert. Hier kommen wir alle zusammen und bilden so ein komplettes Netzwerk für den Patienten,

erklärt Jürgen Boldrin den Sinn des Weinheimer Gesundheitstages.

Gesundheitsparcours als Service für Besucher

Das Angebot ist breit gefächert: Kurzvorträge von insgesamt zwölf Experten und Fachleuten aus dem Medizin- und Therapiewesen, zahlreiche Aussteller, die Neuigkeiten oder Behandlungsformen präsentieren und sogar ein kostenloser Gesundheitscheck.

Die Inhalte sind dabei so differenziert, wie die Bedürfnisse der Patienten. So referiert der Weinheimer Orthopäde Dr. Frank Jörder über die „Möglichkeiten und Grenzen der nicht-operativen Therapie am Bewegungsapparat“.

Bleiben Sie beweglich,

lautet seine Devise. Verschleiß an Körper und Knochen sei normal, wichtig sei dann allerdings eine „individuelle Anpassungsfähigkeit des Körpers an die Beanspruchung“.

Problematisch sei allerdings immer öfter die Erwartungshaltung des Patienten, denn auch Mediziner können keine Wunder verbringen.

Es ist auch ein Tag, an dem es um Aufklärung geht:

Arthrose ist nicht heilbar, wir können da nur das Drumherum optimieren.

Es sei jedoch immer schwieriger, dass den Patienten auch verständlich zu vermitteln. Die Ressourcen im Gesundheitssystem seien nicht unendlich, da müsse vor allem auf Prävention gesetzt werden. Der Weinheimer Orthopäde bietet dafür bereits auf seiner Homepage Eigenübungen zum Selbermachen an.

Versteckte Zuckerfallen: In einem Liter “gesunden” Orangesaft steckt mehr von dem süßen Gift als manch einer denkt.

„Mein Kind hat Karies, was tun?“

Auch Themen aus der Zahnmedizin werden auf dem Weinheimer Gesundheitstag behandelt. „Denn auch hier ist dringend Aufklärung nötig“, sagt auch Dr. Cäcilia Amler, Zahnärztin aus Weinheim. Am Ausstellungsstand der Vereinigung von Zahnärzten von der Bergstraße hat sie ein kleines Ratespiel aufgebaut.

Raten Sie mit: Wie viel Zucker hat wohl ein Liter naturreiner Orangesaft?

Das Ergebnis überrascht die Besucher: 45 Stück Würfelzucker, 9 Gramm Zucker auf 100ml Saft. „Ein Fakt, der besonders von Eltern mit Kleinkindern oft unterschätzt wird.“ Beim „nuckeln“ von Fruchtsaft oder auch Schorlen aus Trinkfläschchen, sei die Gefahr von Kariesbildung sehr hoch.

Denn ist diese erstmal da, lässt sich der Gang zum Zahnarzt nicht vermeiden. Doch was tun, wenn die Angst vor diesem groß ist?

„Lachgas gegen die Angst“

Mit Lachgas die Angst vor dem Zahnarztbesuch bekämpfen.

Dann könnte ein Besuch beim Weinheimer Zahnarzt Dr. Lars Albrecht empfehlenswert sein. Er ist nämlich einer der ersten in der Region, der mit Lachgas arbeitet. Diese Form von „Betäubung“ dient zur Entspannung des Patienten.

Am Stand der „BIEWER medical“ erklärt Christian Wünsch Interessierten, wie die Behandlung mit Lachgas abläuft:

Es ist kein Ersatz für eine Lokalanästhesie, gegen die Schmerzen hilft nur die Spritze. Aber es vermittelt ein gewisses „High-Gefühl“ und sorgt für eine deutlichere Entspannung des Angst-Patienten.

Die Zufuhr von Lachgas sei vollkommen ungefährlich und im angelsächsischen Raum schon seit Jahren etabliert. In den USA ist Lachgas in 80 Prozent der Zahnarztpraxen vorhanden. In Deutschland hingegen findet man sie derzeit aber nur etwa in vier von 100 Praxen.

Innerhalb von wenigen Minuten sei der Mix von Lachgas und Sauerstoff wieder „abgeatmet“ und der Patient nicht weiter beeinträchtigt.

Autofahren direkt nach der Behandlung ist also kein Problem,

versichert Wünsch den Besuchern.

Hoher Blutdruck, hohes Cholesterin – auch Weinheimer Volkskrankheiten

Neben der Möglichkeit sich zu informieren, bietet der Gesundheitstag im Rolf-Engelbrecht-Haus auch einen kostenlosen Check-Up für die Besucher an. Bei dem Gesundheitsparcours können die Anwesenden drei Parameter überprüfen lassen: Das Herz-Kreislauf-System, die Blasenfunktion sowie die Diabetes-Gefahr.

Dazu sind verschiedene Untersuchungen nötig, die direkt vor Ort vorgenommen und auch ausgewertet werden. Neben Angaben zu Größe, Gewicht und Erkrankungen brauchen die Mediziner lediglich den Blutdruck messen und den Blutzucker bzw. den Cholesterinwert bestimmen. Diese Daten werden anschließend von einem eigens dafür entwickelten „Risikokalkulationsberechnungssystem“ ausgewertet und zeigen schnell anhand der Ampelfarben, wie hoch das Risiko ist, etwa an Diabetes zu erkranken.

Mit diesem individuell erstellten Gesundheitsprofil hat man erste Anzeichen für möglichen Behandlungsbedarf, den man am besten gleich vor Ort mit den Ärzten bespricht.

Dazu haben sich Dr. Tilman Steinhausen und Dr. Michael Melcher vom Ärzteverbund „Regiomed e.V.“ bereit erklärt.

Dr. Melcher und Dr. Steinhausen werten die Ergebnisse des Gesundheitsparcours direkt vor Ort aus und geben den Patienten weitere Behandlungsempfehlungen.

Es gibt Kerngesunde oder aber welche, bei denen die Ampel bereits dunkelrot ist.

Dr. Steinhausen freut sich über die große Teilnahme am kostenlosen Gesundheitscheck:

Die Resonanz ist toll, die Ergebnisse aber zum Teil alarmierend.

Von zehn Auswertungen sind etwa drei, die sofortigen Handlungsbedarf signalisieren. Vor allem zu hoher Blutdruck und erhöhtes Cholesterin sorgen für überraschte und teilweise auch schockierte Besucher.

Das ist häufig so, denn die Patienten spüren diese Krankheiten oft nicht.

Dr. Steinhausen bestätigt das, was auch der Orthopäde Dr. Jörder ansprach: Die Erwartungshaltung des Patienten. „Ich habe keine Schmerzen, also kann ich nicht krank sein.“ Erst die Messungen beim Arzt zeigen dann meist, wie es dem Körper tatsächlich geht. Doch nicht selten ist es dann bereits zu spät und Folgen, wie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall drohen unmittelbar.

Daher ist es wichtig, die Leute darüber zu informieren. Auch ohne Schmerzen, kann es meinem Körper schlecht gehen,

rät Dr. Steinhausen. Ein regelmäßiger Arztbesuch sollte daher für jeden Pflicht sein.

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann “teilen” richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

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Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur “theoretisch”, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein “übersehenes” Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite “bösartig” vorgeht und die rechtlichen Regelungen “brutalstmöglich” umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet “der Spaß” die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die “Forderung” drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei “Kein Miniaturbild” setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto “zu eigen” gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch “Privatleute” bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des “Mandanten”. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die “Motivation” für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv “Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell” ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es “Aasgeier” sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die “rechtefrei” sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob “öffentlich” oder “privatrechtlich”. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls “Veröffentlichungsrechte” haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als “Presseinformation” zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als “Presseinformation” downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im “Kleingedruckten”? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, “dass das alles schon in Ordnung ist”? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto “teilen”? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als “Teiler” von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.